Wechselschnittstelle
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Dieses Dokument gibt wieder:
Implementierungsleitfaden Wechselschnittstelle (0.1). Die Teilmaterialien gehören der Kategorie ihewss an. |
für das deutsche Gesundheitswesen
.
Version: | 0.1 |
Datum: | 6. Februar 2018 |
Status: | Entwicklung |
Verfahren: | {{{Verfahren}}} |
Realm: | Deutschland |
Abstimmungsdokument | |||
---|---|---|---|
Version | Datum | Status | Realm |
01 | 01.03.2018 | Entwurf | Deutschland |
noch kein download verfügbar |
Kontributoren | ||
---|---|---|
Deutsche Telekom Healthcare and Security Solutions GmbH | Bonn | |
Heitmann Consulting and Services GmbH, Gefyra GmbH | Hürth |
Inhaltsverzeichnis
Dokumenteninformationen
Dieses Material ist Teil des Leitfadens Implementierungsleitfaden.
|
Impressum
Dieser Leitfaden wurde im Rahmen des Interoperabilitätsforums und der Technischen Komitees von HL7 Deutschland e. V. sowie der entsprechenden Projektgruppen erstellt und unterliegt dem Abstimmungsverfahren des Interoperabilitätsforums[1] und der Technischen Komitees von HL7 Deutschland e. V. [2]
Ansprechpartner und Autoren
- Dr. Frank Oemig, Deutsche Telekom Healthcare and Security Solutions GmbH, Bonn
- Dr. Marc Kämmerer, Visus GmbH, Bochum
Disclaimer
Copyright-Hinweis, Nutzungshinweise
Für alle veröffentlichten Dateien mit einem HL7 CDA- bzw. HL7 FHIR-Bezug gilt ferner: Alle abgestimmten und veröffentlichten Spezifikationen wie Implementierungsleitfäden, Stylesheets und Beispieldateien sind frei verfügbar und unterliegen keinerlei Einschränkungen, da die Autoren auf alle Rechte, die sich aus der Urheberschaft der Dokumente ableiten lassen, verzichten.
Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten CDA-Schemas können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
Aus der Nutzung ergibt sich kein weiter gehender Anspruch gegenüber HL7 Deutschland e.V., zum Beispiel eine Haftung bei etwaigen Schäden, die aus dem Gebrauch der Spezifikationen bzw. der zur Verfügung gestellten Dateien entstehen.
Näheres unter http://www.hl7.de, http://www.hl7.org und http://www.ihe.net.
Für xBDT ist eine Lizenz erforderlich.
Einleitung
Es gibt eine Reihe von Szenarien (s.u.), die einen etwas umfassenderen Austausch von Patientendaten erfordern, wo es sich dann nicht nur um eine Art von Informationen wie bspw. Dokumente oder Arztbriefe handelt.
Hintergrund
Deutschland hat mit der Änderung des Paragraphen §291 - speziell §291d - im SGB V eine gesetzliche Forderung nach offenen und standardisierten Schnittstellen verankert. Laut diesem eHealth-Gesetz sind die KBV für den ambulanten und die DKG für den stationären Sektor für die Festlegung einer System- bzw. Arztwechselschnittstelle verantwortlich. Mit der letzten Änderung an diesem Gesetz Ende Mai 2017 sind außerdem Fristen ("2 Jahre nach der Festlegung") festgeschrieben worden. Im Absatz 5 wird außerdem gefordert, dass bei "inhaltlichen Gemeinsamkeiten der Schnittstellen sektorübergreifende einheitliche Vorgaben zu treffen" sind.
Der bvitg hat der KBV hier xBDT vorgeschlagen. (Von der QMS kam noch BDT3.0 als Gegenvorschlag.) Bei der DKG verzichtet man vorläufig auf eine Festlegung. (Im Gesetz ist hier von "KANN" die Rede, was als "nicht müssen" interpretiert wird.) Ob deshalb auf eine Festlegung verzichtet werden kann wird derzeit unterschiedlich interpretiert.
Laut der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSVG), die am 18.Mai 2018 in Kraft tritt, hat der Patient ein Recht, seine Daten in "strukturierter" Form mitzunehmen. Mit letzterem ist gemeint, dass eine papierbasierte Zurverfügungstellung nicht ausreicht.
Für die Systemwechselschnittstelle ist eine Frist von zwei Jahren vorgesehen, sobald die Vorgaben in vesta hinterlegt sind. Für weitere Schnittstellen, das können dann die hier beschriebenen Szenarien sein, kann der Gesetzgeber ebenfalls Fristen vorgeben.
Zweck
Dieser Leitfaden soll unter Verwendung bereits vorhandener und genutzter Spezifikationen eine vorgabe für einen strukturierten Datenaustausch bereitstellen, der die u.g. Szenarien abdeckt.
Anforderungen
Die Änderung von § 291d SGB V erfolgte mit Art. 8a „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (BGBl. 1, 2017(49), S. 2615ff). Im Gesetzesentwurf vom 23. Januar 2017 war die Gesetzesänderung noch nicht enthalten. Erst im Laufe der parlamentarischen Diskussion wurde die Änderung von § 291d SGB V in das Gesetz integriert. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (Bundestag Drucksache 18/12604, 2017-05-31) wurde die Änderung als „Artikel 8a“ in das Gesetz aufgenommen. Die Begründung zur Änderung von § 291d SGB V lautete wie folgt:
- „Durch eine Änderung des § 291d SGB V wird die obligatorische Integration offener und standardisierter Schnittstellen (für das elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 IfSG) in informationstechnische Systeme der vertragsärztlichen und der vertragszahnärztlichen Versorgung und der Krankenhäuser (Praxisverwaltungssysteme und Krankenhausinformationssysteme), für Softwarehersteller geregelt.“ (S. 72, Ziff. 7)
- „[…] Mit elektronischen Programmen sollen insbesondere auch Add-on/Plug-in-Programme gemeint sein. Softwarehersteller sollen nach § 291d Absatz 1a SGB V Programmierschnittstellen zu ihren Produkten bereitstellen, mit deren Hilfe Erweiterungen (Plug-ins) für diese Softwareprodukte integriert werden können. Denkbar sind aber auch eigenständige elektronische Programme. Das Robert Koch-Institut muss in die Lage versetzt werden, einheitliche technische Standards des Meldeverfahrens festlegen zu können. […]“ (S.74, zu Nummer 11, zu § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2)
Verbunden mit der Anforderung, dass die Schnittstelle nach §291d SGB V genutzt werden soll, war damit auch die Änderung von „soll“ zu „muss“ bzgl. der Integration der Schnittstelle verbunden: Das RKI kann nur vorhandene Schnittstellen nutzen.
Ergebnis
- Die Änderung von § 291d SGB V erfolgte mit der Zielsetzung, die elektronische Datenübertragung zgl. übertragbarer Krankheiten zu ermöglichen.
- Die Schnittstelle muss – neben den anderen gesetzlichen Anforderungen – insbesondere
- Die Nutzung von Add-on/Plug-in-Programme ermöglichen
- Die Schnittstelle muss Ddas Robert Koch-Institut in die Lage versetzen, einheitliche technische Standards des Meldeverfahrens festlegen zu können.
Insbesondere ist damit eine Abstimmung mit dem RKI erforderlich.
rechtliche Anforderungen
Aus dem Gesetzestext und ggf. der dazugehörigen Begründung lassen sich folgende Anforderungen an diese Schnittstelle ableiten:
- systemneutrale Archivierung von Patientendaten (Abs. 1 S.1)
- Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel (Abs. 1 S.1)
- Datenübermittlung entspr. Abs. 1a, d.h. Berücksichtigung
- von § 73 Abs. 9 SGB V, d. h.
- der Rechtsverordnung nach § 73 Abs. 9 S. 2SGB V
- § 14 Abs. 8 S. 1 des Infektionsschutzgesetzes
- idealerweise berücksichtigen, dass künftige Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit weitere Datenübermittllungen vorsehen (Abs. 1b), d.h. von Anfang an offene, erweiterbare sektorübergreifende Konzeption der Schnittstelle
Randbedingungen dazu
- „Anbieter“ will der Gesetzgeber weit ausgelegt wissen; er umfasse sowohl Hersteller, Zwischenhändler als auch Lieferanten von informationstechnischen Systemen (BT-Drs. 18/5293, 53).
- Offen und standardisierte Schnittstellen gefordert
- Hinweis: „Soweit Festlegungen der Absätze 2 bis 4 Inhalte berühren, zu denen es bereits Interoperabilitätsfestlegungen nach § 291e Abs. 7 S. 1 oder Referenzfestlegungen nach § 291e Abs. 9 S. 1 gibt, sollen diese berücksichtigt werden.“ (BT-Drs. 18/5293, 53)
- Bestätigung, dass Implementierung in einem System den Anforderungen entspricht, vor Einsatz
- Hinweise
- Bestätigung ist im Sinne eines Gütesiegels zu verstehen (BT-Drs. 18/5293, 53))
- Offenes und nachprüfbares Verfahren (indirekt aus der Forderung nach offenen und standardisierten Schnittstellen ableitbar) zur Beantragung und Erhalt einer Bestätigung wie auch Definition, wann Bestätigung verweigert wird, erforderlich.
- Hinweise
- Einvernehmen mit RKI herstellen (Abs. 1a S. 3 Hs. 2)
- Festlegung ist in Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik zu treffen
- Festlegung ist in Benehmen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen zu treffen
- Veröffentlichung einer Liste mit bestätigten IT-Systemen
- Bei inhaltlichen Gemeinsamkeiten sind sektorübergreifende einheitliche Vorgaben zu treffen
- Hinweis: inhaltliche Gemeinsamkeiten existieren durch § 291d Abs. 1a SGB V, daher ist Abstimmung zingend erforderlich.
- Abstimmung mit RKI ist nicht explizit gefordert, aber durch Zielsetzung des Gesetzgebers gegeben.
Lösungsansatz
Als Lösungsanatz wird hier XDM gewählt, da damit insbesondere ein Offline-Datenaustausch unterstützt wird, weil ein System ggf. nicht verfügbar bzw. die Systeme sind nicht online miteinander verbunden sind. XDM selbst macht keine direkten inhaltlichen Vorgaben, was genau auszutauschen ist. XDM stellt eine Strukturvorgabe auf einem Medium bereit und kombiniert dies mit Metadaten, um die bereitgestellten Dateien wieder einlesen/verarbeiten zu können.
Vorteile
Dieser Leitfaden nutzt folgende Eigenschaften, um eine breitere Akzeptanz zu ermöglichen:
- einsetzbar für verschiedene Szenarien (s.u.)
- basiert auf bereits genutzten Standards (wie bspw. IHE ITI XDM, HL7 V3 CDA, DICOM, PDF, FHIR)
- verwendet bereits vorhandene deutsche Profile (Arztbrief PLUS, FHIR-Basisprofilierung, ..) bzw. das, was vorhanden ist
- FHIR gestattet eine einfache Übermittlung von Basisdaten:
- Patient, Fälle + Aufenthalte (Encounter), Diagnosen, Prozeduren, Maßnahmen, Medikation, ..
- Stammdaten: Ärzte (Practitioner, Organization)
- Kataloge (Value Sets)
- die Umsetzung ist inkrementell erweiterbar
- weitere Ressourcen/Dateien (-> FHIR Bulk Data)
- weitere Details in den Ressourcen/Dateien (- Basisprofilierung)
- Kurzfristig realisierbar (Spezifikation + Implementierung)
- Einstieg in internationale Standards
- Förderung der Interoperabilität der Systeme
Aufbau
Derzeit wird international bei IHE ITI diskutiert, wie mit XDM verfahren werden soll. Hier laufen Überlegungen, wie durch Optionen Präzisierungen für die Datenablage in XDM erreicht werden können. Außerdem gibt es internationales Interesse an den hier erarbeiteten Vorgaben. Aus diesem Grund sollen nach einer Einleitung und Grundlagen die weiteren Vorgaben in zwei separaten Teilen erfolgen:
- Use Case bezogen: das kann international weiterverwendet werden
- nationale Vorgaben bzgl. konkreter Inhalte (Vorbereitung einer National Extension für XDM)
Szenarien
Zur Erfüllung der Anforderungen gemäß eHealth-Gesetz (§291) müssen zwei Szenarien abgedeckt werden. Das ist zum Einen die Möglichkeit, dass ein Arzt das von ihm genutzte System wechseln kann, zum Anderen müssen die Patientendaten systemneutral archiviert werden können. Darüber hinaus hat ein Patient unbenommen das Recht, seinen Arzt zu wechseln und dazu alle notwendigen Daten mitzunehmen (Arzt-Arzt Kommunikation) oder auch nur die Daten selbst zu bekommen (Arzt-Patient Kommunikation). Letzteres wird bisher in Form von papiergebundenen Kopien realisiert.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung sieht ab Mai 2018 vor, dass ein Patient das Recht hat, seine Daten in strukturierter Form zu bekommen. Mit "strukturiert" ist in diesem Fall "maschinenlesbar" gemeint, da nur so die Daten für eine weitere Nutzung auch wieder eingelesen werden können.
Welche Prozessschritte und Berechtigungen notwendig sind, um an die Daten zu gelangen, ist nicht Gegenstand dieses Leitfadens.
Systemwechsel
Die erste Möglichkeit der Nutzung ist ein Systemwechsel, d.h. ein System wird durch ein gleichwertiges/ähnliches/besseres von einem anderen Hersteller ausgetauscht. Primäres Ziel hierbei ist die Über-/Mitnahme aller relevanten Daten:
Bei einem Systemwechsel ist zu beachten, dass das Medium hierbei Daten unterschiedlicher Patienten beinhalten kann. Außerdem können zuerst Kataloge und Stammdaten abgelegt werden.
Arztwechsel
Die zweite Möglichkeit ist die Übertragung aller patientenrelevanten Daten von einem Arzt zu einem anderen. Das primäre Ziel hierbei ist die möglichst vollständige Mitnahme aller behandlungsrelevanten Daten.
Aktentransport
Nicht zuletzt kann dieser Mechanismus auch dafür benutzt werden, eine Untermenge der Daten für einen bestimmten Zweck zu übertragen, beispielsweise zur Übertragung von Informationen an einen Nachbehandler oder die Einholung einer Zweitmeinung.
EU-DSGVO
Laut europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO, Artikel 20, Abs.1 und 2) hat der Patient ab 18.5.2018 ein Recht darauf, seine Daten in strukturierter Form zu bekommen: "in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und ... einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen ... zu übermitteln". Mit "strukturiert" ist in diesem Fall maschinenlesbar und kodiert gemeint, da nur so gewährleistet ist, dass eine größere Datenmenge auch sinnvoll wieder eingelesen und weitergenutzt werden kann. Damit scheidet PDF dann als mögliches Format aus und CDA oder FHIR tritt an diese Stelle.
Dieser Leitfaden auf Basis von XDM deckt damit eine indirekte Übermittlung bspw. per USB-Stick ab.
Auskunftsersuchen
Ein anderer Use Case ist die Beantwortung von Auskunftsersuchen, mit dem nach den lokal gespeicherten Daten gefragt wird. Hier sind ebenfalls alle Daten bereitzustellen, die zu einem Patienten gehören.
Lösungsansatz
Der hier vorgestellte Ansatz bietet die Möglichkeit einer Skalierung in mehrere Dimensionen, so dass klein angefangen, später aber mit zusätzlichen Details ergänzt werden kann.
Minimal können so die Dokumente in PDF (oder CDA/DICOM/etc.) mit Angaben zum Patienten und Encounter (Besuch, Aufenthalt) übertragen werden. Unmittelbar daran lassen sich dann weitere administrative sowie klinische Information anschließen/ergänzen.
Grobstruktur der Dateien für IHE ITI XDM
Die grobe Dateistruktur, die im Folgenden weiter verfeinert wird, sieht wie folgt aus:
Media
Inhalte eines Ordners
Dateistruktur | Inhalt | Dateiname | XDM-Optionalität | Profilierung |
---|---|---|---|---|
SUBSET01 | Unterordner mit Daten | max. 8 Großbuchstaben | R | R |
METADATA.XML | Metadaten für alle in diesem Ordner enthaltene Dateien | fix | R | R |
PDF-Dokumente | max. 8 Großbuchstaben | optional | R | |
*.XML | CDA-Dokumente | max. 8 Großbuchstaben | optional | O |
*.XML | FHIR-Ressourcen im XML-Format | max. 8 Großbuchstaben | optional | O |
30px *.JSN | FHIR-Ressourcen im JSON-Format | max. 8 Großbuchstaben | optional | O |
*.BDT | xBDT-Dateien | max. 8 Großbuchstaben | optional | O |
*.XML | andere XML-basierte Dokumente | max. 8 Großbuchstaben | optional | O |
*.JPG, *.GIF, *.TIF, *.DCM | bildbasierte Formate bspw. für Scans | max. 8 Großbuchstaben | optional | O |
XDM Hauptdateien
XDM sieht vor, dass ein paar Dateien fix vorhanden sein müssen. Diese werden nachfolgend kurz erläutert.
README.TXT
Die README.TXT Datei ist eine Datei, die laut XDM vorhanden sein muss und Aufschluss über das Medium bei Rückfragen gibt.
Beispiel
Erzeugt von: Allgemeines Krankenhaus Gesundheitsweg 47 12345 Berlin Für technische Unterstützung: Customer Support 0800-555-0889 Erzeugt durch xy GmbH Inhalt des Mediums: INDEX.HTM - Inhaltsangabe /IHE_XDM – administrative + klinische Daten
Diese Datei kann statisch erzeugt werden und im Prinzip immer die gleichen Informationen enthalten.
INDEX.HTM
Die INDEX.HTM Datei wird individuell für das zu erstellende Medium erzeugt und enthält (patientenspezifische) Links, um das Navigieren zu erleichtern.
Beispiel
<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML Basic 1.0//EN" "http://www.w3.org/TR/xhtml-basic/xhtml-basic10.dtd">
<html>
<head>
<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html;charset=utf-8" />
<title>XDM - klinische Dokumente für STEVE FARNSWORTH</title>
</head>
<body>
<h1>
XDM Dokumente:
</h1>
<p>
Erzeugt von: <br/>
Allgemeines Krankenhaus <br/>
Gesundheitsweg 47 <br/>
12345 Berlin
</p>
<p>
Name des Patienten: STEVE FARNSWORTH<br/>
Pat-ID: 3014 (1.3.6.1.4.1.21367.2009.1.2.400)<br/>
Geschlecht: M <br/>
Gebrutsdatum:<br/>
Hintere Gasse 7<br/>
12346 Berlin
</p>
<h2>
Dokumente:
</h2>
<p><a href="IHE_XDM\CCD1\CCD_FARN.xml">Allg. Krh. Arztbrief</a></p>
<p><a href="IHE_XDM\CCD2\CCD_FARN.xml">Allg. Krh. Einweisung</a></p>
</body>
</html>
Je nach repräsentierten Use Case sollte diese Datei entsprechende Links auf die Inhalte enthalten, sollte also parallel zu den exportierten Inhalten aufgebaut werden.
METADATA.XML
Die Metadatendatei beinhaltet alle notwendigen Metadaten für alle auf dem Medium vorhandenen Dateien.
Beispiel
validieren + ergänzen |
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<rim:Slot name="sourcePatientId">
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<rim:Value>3014^^^&2.16.840.1.113883.3.140.1.0.6.4&ISO</rim:Value>
</rim:ValueList>
</rim:Slot>
<rim:Slot name="sourcePatientInfo">
<rim:ValueList>
<rim:Value>PID-3|3014^^^&2.16.840.1.113883.3.140.1.0.6.4&ISO</rim:Value>
<rim:Value>PID-5|FARNSWORTH^STEVE</rim:Value>
<rim:Value>PID-8|M</rim:Value>
<rim:Value>PID-11|820 JORIE BLVD^^CHICAGO^IL^60523^US</rim:Value>
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<rim:LocalizedString value="XDSDocumentEntry.patientId" />
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...
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<rim:Association id="a1295451815359-13126249208320826000"
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<rim:Slot name="SubmissionSetStatus">
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<rim:Value>Original</rim:Value>
</rim:ValueList>
</rim:Slot>
</rim:Association>
....
</rim:RegistryObjectList>
</lcm:SubmitObjectsRequest>
Folgende Metadaten sind bereitzustellen:
prüfen und ggf. ergänzen |
Slot Name | Inhalt | Optionalität | Beispiel |
---|---|---|---|
RegistryPackage | |||
Classification | |||
ExtrinsicObject - Slot | |||
size | Größe der Datei | O | |
URI | Name der Datei | R | |
hash | Hashwert der Datei | C (Signatur) | |
creationTime | Erzeugungsdatum der Datei | O | 20110119154305 |
submissionTime | Übermittlungsdatum der Datei | O | 20110119154305 |
Beschreibung des Inhaltes | O | ||
Dateiformat | O | ||
languageCode | Sprachkennzeichen | O | |
serviceStartTime | O | ||
serviceStopTime | O | ||
sourcePatientId | Id des Patienten | C | |
sourcePatientInfo | weitere Informationen über den Patienten (Nutzung über HL7 v2.x Segmente und Datentypen) | C |
weitere Dateien
Brauchen wir weitere Dateien? |
Namenskonvention für die Dateinamen
Umsetzung der Use Cases
Hier sollten Vorgaben stehen, die den repräsentierten Use Case erkennen lassen und genauer spezifizieren, was in welchem Use Case auf dem Medium enthalten sein sollte. |
Use Cases | ||||
---|---|---|---|---|
Inhalt | Systemwechsel | Arztwechsel | Konsil | .. |
Stammdaten | ||||
Kataloge | R | X | ||
Patient | R [1..*] | O [0..1] | ||
Fall/Aufenthalt | R [1..*] | O [0..1] | ||
Diagnosen | ||||
Dokumente | R | R | ||
.. |
Inhalte
Dieser Abschnitt kann als nationale Extension zu XDM aufgefasst werden! |
Als Dateien können alle Dateien verwendet werden, die aufgrund anderer Use Cases schon erstellt und kommuniziert werden. Darüber hinaus werden strukturierte Inhalte verlangt, die in Form von CDA-basierten Dokumenten und FHIR-Resourcen bereitgestellt werden.
Stammdaten und Kataloge (Vokabularien)
Im Falle eines Systemwechsels sind auch Stammdaten und Kataloge zu ex- und importieren.
- Stammdaten
- Ärzte
- Organisationen
- Stationen, Fachbereiche, ..
- ..
- Kataloge
- ICD (besser über off. Server)
- ICPM (besser über off. Server)
- Hauskataloge
- ..
PDF-Dokumente
Die derzeit gängige Art Informationen auszutauschen ist über PDF. Hier können alle PDF-basierten Dokumente genutzt werden.
CDA
HL7-Deutschland hat offiziell eine Reihe von Leitfäden erstellt, die auf CDA basieren. Diese sind auf http://wiki.hl7.de/index.php?title=CDA_und_Version_3_/_XML zu finden.
Diese können alle genutzt werden:
- ArztbriefPlus: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Arztbrief_2016_(Projekt)
- Arztbrief 2014/15: http://download.hl7.de/documents/cdar2-arztbrief/Arztbrief2014-v100.pdf
- Entlassbrief: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Entlassmanagement_(Projekt)
- Ein-/Überweisung
- Diagnosen: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Diagnosen_(Projekt)
- Maßnahmen: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Ma%C3%9Fnahmen_(Projekt)
- Rezepte
- Medikationsplan: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Medikationsplan_(Projekt)
- Verordnungsmanagement:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: http://wiki.hl7.de/index.php?title=IG:Arbeitsunf%C3%A4higkeitsbescheinigung
- Ein-/Überweisung: http://wiki.hl7.de/index.php?title=IG:Einweisung
- Pflegebericht: http://wiki.hl7.de/index.php?title=EPflegebericht_(Projekt)
- Wundbericht: http://wiki.hl7.de/index.php?title=EWundbericht_(Projekt)
- Pflegeüberleitungsbogen: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Pflege%C3%BCberleitungsbogen_(Projekt)
- Pathologiebefund: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Pathologiebefund_(Projekt)
- onkologische Versorgung/Krebsregistermeldung: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Onkologische_Versorgung_(Projekt)
- außerklinische Beatmung: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Au%C3%9Ferklinische_Beatmung_(Projekt)
- Patiententeilnehmerverzeichnis: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Patiententeilnehmerverzeichnis_(Projekt)
- Mutterpass: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Mutterpass_(Projekt)
- Meldewesen und Infektionsschutz: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Meldewesen_und_Infektionsschutz_(Projekt)
- Notaufnahmeregister: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Notaufnahmeregister_(Projekt)
- ..
FHIR
Das technische Komitee für FHIR erarbeitet derzeit eine Reihe von Basisprofilen zur Nutzung von FHIR in Deutschland. Bei der Nutzung von FHIR-basierten Dateien (=Ressourcen) sind diese Profile einzuhalten:
Grundlegende Informationen zur Nutzung von FHIR-Profilen sind hier zu finden: |
FHIR-Ressourcen
Resource | Inhalt | Link | Beispiele |
---|---|---|---|
administrativ | |||
Patient | demographische Daten | http://fhir.de/StructureDefinition/patient-de-basis | https://simplifier.net/BasisprofilDE/Patient-example |
Encounter | |||
EpisodeOfCare | Fallinformationen | ||
Person | |||
RelatedPerson | |||
klinisch | |||
Condition | (aka Problem) | https://simplifier.net/BasisprofilDE/condition-de-basis | |
Observation | Beobachtungen, Meßwerte und Befunde | ||
Procedure | Maßnahmen | ||
Medication | Medikation | ||
MedicationStatement | |||
AllergyIntolerance | Allergien und Unverträglichkeiten | ||
Goal | |||
FamilyMemberHistory | Familienanamnese | ||
Questionnaire | |||
QuestionnaireResponse | |||
finanziell | |||
Coverage | Versicherungsinformationen | http://fhir.de/StructureDefinition/coverage-de-basis, https://simplifier.net/BasisprofilDE/coverage-de-gkv, https://simplifier.net/BasisprofilDE/coverage-de-sel | |
technisch | |||
CodeSystem | Kataloge | ||
ValueSet | Wertemengen (Auswahllisten) | ||
organisatorisch | |||
Practitioner | Ärzte | ||
PractitionerRole | |||
Organization | Organisationen | http://fhir.de/StructureDefinition/organization-de-basis, https://simplifier.net/BasisprofilDE/organization-de-basis | |
CareTeam | |||
... |
FHIR-Datentypen
FHIR Resourcen sind nicht nur auf Ressourcenebene profiliert, es gibt auch spezielle Vorgaben für die Nutzung der Datentypen in bestimmten Kontexten:
xBDT
Für den ambulanten Bereich hat der bvitg der KBV die Nutzung von xBDT vorgeschlagen. Daher können die entsprechenden Satzarten ebenfalls genutzt werden.
Folgende Satzarten sind zu unterstützen:
Satzart | Inhalt | Optionalität | Beispiel |
---|---|---|---|
2.Stammdaten | |||
0080 | „adrs“ Adressenstamm | ||
0081 | „diag“ Diagnosenliste | ||
0082 | „tbau“ Textbausteine | ||
0084 | „medi“ Medikamente (selbst angelegte und Rezepturen) | ||
0083 | „lket“ Leistungsketten | ||
0085 | „term“ Terminkalender | ||
3.Standard-BDT | |||
0010 | Praxisdaten | ||
„besa“ | Praxisdaten nach VÄndG | ||
0020 | Datenträger-Header | ||
0021 | Datenträger-Abschluss | ||
0022 | Datenpaket-Header | ||
0023 | Datenpaket-Abschluss | ||
4. Kassen-Scheine | |||
0101 | |||
0102 | |||
0103 | |||
0104 | |||
5. IV/HzV-Scheine | |||
0111 | |||
0112 | |||
0113 | |||
0114 | |||
6.Privat-Abrechnung und 0191 BG-Abrechnung | |||
0190 | Privatfall | ||
0191 | BG-Fall/Unfall | ||
7. Patientenstamm | |||
6100 | |||
8.Behandlungsdaten | |||
6200 |
Sonstiges
Signatur
Die Repreäsentation der Daten in Form von Dateien bieten eine einfache Signaturmöglichkeit.
Einzelsignatur
Individuell für einzelne Dateien. Diese kann parallel zu der zu signierenden Datei (gleicher Basisdateiname) abgelegt werden.
Stapelsignatur
Im Falle von Stapelsignaturen kann am besten von den Metadatendateien (METADATA.XML) Gebrauch gemacht werden. Dafür sind für alle betroffenen, d.h. zu signierenden Dateien die entsprechenden Hashwerte anzugeben. Die Signatur wird auf die Metadatendatei angewendet und parallel zu dieser abgelegt.
Verschlüsselung
Eine Verschlüsselung des Mediums ist über gängige Verfahren wie ZIP möglich, wird hier aber nicht beschrieben.
Transportmöglichkeiten
XDM sieht laut Technical Framework CD-R, USB-Sticks und ZIP-Dateien vor. Es spricht aber auch nichts dagegen, hier auch DVD, Terrabyte-Festplatten, NAS-Laufwerke und ggf. - sofern es datenschutzrechtlich abgesichert ist - Cloud-Speicher einzusetzen.
Anhang
Beispiele
tbd |
Literatur
- IHE
- www.ihe.net
- XDM
- CDA
- FHIR
- xBDT
- Gesetze
Referenzen
- ↑ Abstimmungsverfahren (Regeln) des Interoperabilitätsforums http://wiki.hl7.de/index.php?title=Abstimmungsverfahren_(Regeln)
- ↑ HL7 Deutschland e. V. http://www.hl7.de