Wechselschnittstelle

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Implementierungsleitfaden
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Abstimmungsdokument 
Version Datum Status Realm
01 01.03.2018 Si-draft.svg Entwurf Flag de.svg Deutschland
Document PDF.svg noch kein download verfügbar
Kontributoren 
Logo telekom healthcare.png Deutsche Telekom Healthcare and Security Solutions GmbH Bonn
Logo-Hcs.jpg Heitmann Consulting and Services GmbH, Gefyra GmbH Hürth


Dokumenteninformationen

Dieses Material ist Teil des Leitfadens Implementierungsleitfaden.
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Impressum

Dieser Leitfaden wurde im Rahmen des Interoperabilitätsforums und der Technischen Komitees von HL7 Deutschland e. V. sowie der entsprechenden Projektgruppen erstellt und unterliegt dem Abstimmungsverfahren des Interoperabilitätsforums[1] und der Technischen Komitees von HL7 Deutschland e. V. [2]

Ansprechpartner und Autoren

  • Dr. Frank Oemig, Deutsche Telekom Healthcare and Security Solutions GmbH, Bonn
  • Dr. Marc Kämmerer, Visus GmbH, Bochum

Disclaimer


Copyright-Hinweis, Nutzungshinweise

Nachnutzungs- bzw. Veröffentlichungsansprüche

Für alle veröffentlichten Dateien mit einem HL7 CDA- bzw. HL7 FHIR-Bezug gilt ferner: Alle abgestimmten und veröffentlichten Spezifikationen wie Implementierungsleitfäden, Stylesheets und Beispieldateien sind frei verfügbar und unterliegen keinerlei Einschränkungen, da die Autoren auf alle Rechte, die sich aus der Urheberschaft der Dokumente ableiten lassen, verzichten.

Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten CDA-Schemas können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
Aus der Nutzung ergibt sich kein weiter gehender Anspruch gegenüber HL7 Deutschland e.V., zum Beispiel eine Haftung bei etwaigen Schäden, die aus dem Gebrauch der Spezifikationen bzw. der zur Verfügung gestellten Dateien entstehen.

Näheres unter http://www.hl7.de, http://www.hl7.org und http://www.ihe.net.

Für xBDT ist eine Lizenz erforderlich.

Einleitung

Es gibt eine Reihe von Szenarien (s.u.), die einen etwas umfassenderen Austausch von Patientendaten erfordern, wo es sich dann nicht nur um eine Art von Informationen wie bspw. Dokumente oder Arztbriefe handelt.

Hintergrund

Deutschland hat mit der Änderung des Paragraphen §291 - speziell §291d - im SGB V eine gesetzliche Forderung nach offenen und standardisierten Schnittstellen verankert. Laut diesem eHealth-Gesetz sind die KBV für den ambulanten und die DKG für den stationären Sektor für die Festlegung einer System- bzw. Arztwechselschnittstelle verantwortlich. Mit der letzten Änderung an diesem Gesetz Ende Mai 2017 sind außerdem Fristen ("2 Jahre nach der Festlegung") festgeschrieben worden. Im Absatz 5 wird außerdem gefordert, dass bei "inhaltlichen Gemeinsamkeiten der Schnittstellen sektorübergreifende einheitliche Vorgaben zu treffen" sind.

Der bvitg hat der KBV hier xBDT vorgeschlagen. (Von der QMS kam noch BDT3.0 als Gegenvorschlag.) Bei der DKG verzichtet man vorläufig auf eine Festlegung. (Im Gesetz ist hier von "KANN" die Rede, was als "nicht müssen" interpretiert wird.) Ob deshalb auf eine Festlegung verzichtet werden kann wird derzeit unterschiedlich interpretiert.

Laut der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSVG), die am 18.Mai 2018 in Kraft tritt, hat der Patient ein Recht, seine Daten in "strukturierter" Form mitzunehmen. Mit letzterem ist gemeint, dass eine papierbasierte Zurverfügungstellung nicht ausreicht.

Für die Systemwechselschnittstelle ist eine Frist von zwei Jahren vorgesehen, sobald die Vorgaben in vesta hinterlegt sind. Für weitere Schnittstellen, das können dann die hier beschriebenen Szenarien sein, kann der Gesetzgeber ebenfalls Fristen vorgeben.

Zweck

Dieser Leitfaden soll unter Verwendung bereits vorhandener und genutzter Spezifikationen eine vorgabe für einen strukturierten Datenaustausch bereitstellen, der die u.g. Szenarien abdeckt.

Anforderungen

Die Änderung von § 291d SGB V erfolgte mit Art. 8a „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (BGBl. 1, 2017(49), S. 2615ff). Im Gesetzesentwurf vom 23. Januar 2017 war die Gesetzesänderung noch nicht enthalten. Erst im Laufe der parlamentarischen Diskussion wurde die Änderung von § 291d SGB V in das Gesetz integriert. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (Bundestag Drucksache 18/12604, 2017-05-31) wurde die Änderung als „Artikel 8a“ in das Gesetz aufgenommen. Die Begründung zur Änderung von § 291d SGB V lautete wie folgt:

  • „Durch eine Änderung des § 291d SGB V wird die obligatorische Integration offener und standardisierter Schnittstellen (für das elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 IfSG) in informationstechnische Systeme der vertragsärztlichen und der vertragszahnärztlichen Versorgung und der Krankenhäuser (Praxisverwaltungssysteme und Krankenhausinformationssysteme), für Softwarehersteller geregelt.“ (S. 72, Ziff. 7)
  • „[…] Mit elektronischen Programmen sollen insbesondere auch Add-on/Plug-in-Programme gemeint sein. Softwarehersteller sollen nach § 291d Absatz 1a SGB V Programmierschnittstellen zu ihren Produkten bereitstellen, mit deren Hilfe Erweiterungen (Plug-ins) für diese Softwareprodukte integriert werden können. Denkbar sind aber auch eigenständige elektronische Programme. Das Robert Koch-Institut muss in die Lage versetzt werden, einheitliche technische Standards des Meldeverfahrens festlegen zu können. […]“ (S.74, zu Nummer 11, zu § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2)

Verbunden mit der Anforderung, dass die Schnittstelle nach §291d SGB V genutzt werden soll, war damit auch die Änderung von „soll“ zu „muss“ bzgl. der Integration der Schnittstelle verbunden: Das RKI kann nur vorhandene Schnittstellen nutzen.

Ergebnis

  1. Die Änderung von § 291d SGB V erfolgte mit der Zielsetzung, die elektronische Datenübertragung zgl. übertragbarer Krankheiten zu ermöglichen.
  2. Die Schnittstelle muss – neben den anderen gesetzlichen Anforderungen – insbesondere
    • Die Nutzung von Add-on/Plug-in-Programme ermöglichen
    • Die Schnittstelle muss Ddas Robert Koch-Institut in die Lage versetzen, einheitliche technische Standards des Meldeverfahrens festlegen zu können.

Insbesondere ist damit eine Abstimmung mit dem RKI erforderlich.

rechtliche Anforderungen

Aus dem Gesetzestext und ggf. der dazugehörigen Begründung lassen sich folgende Anforderungen an diese Schnittstelle ableiten:

  1. systemneutrale Archivierung von Patientendaten (Abs. 1 S.1)
  2. Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel (Abs. 1 S.1)
  3. Datenübermittlung entspr. Abs. 1a, d.h. Berücksichtigung
    • von § 73 Abs. 9 SGB V, d. h.
    • der Rechtsverordnung nach § 73 Abs. 9 S. 2SGB V
    • § 14 Abs. 8 S. 1 des Infektionsschutzgesetzes
  1. idealerweise berücksichtigen, dass künftige Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit weitere Datenübermittllungen vorsehen (Abs. 1b), d.h. von Anfang an offene, erweiterbare sektorübergreifende Konzeption der Schnittstelle

Randbedingungen dazu

  1. „Anbieter“ will der Gesetzgeber weit ausgelegt wissen; er umfasse sowohl Hersteller, Zwischenhändler als auch Lieferanten von informationstechnischen Systemen (BT-Drs. 18/5293, 53).
  2. Offen und standardisierte Schnittstellen gefordert
    • Hinweis: „Soweit Festlegungen der Absätze 2 bis 4 Inhalte berühren, zu denen es bereits Interoperabilitätsfestlegungen nach § 291e Abs. 7 S. 1 oder Referenzfestlegungen nach § 291e Abs. 9 S. 1 gibt, sollen diese berücksichtigt werden.“ (BT-Drs. 18/5293, 53)
  3. Bestätigung, dass Implementierung in einem System den Anforderungen entspricht, vor Einsatz
    • Hinweise
      1. Bestätigung ist im Sinne eines Gütesiegels zu verstehen (BT-Drs. 18/5293, 53))
      2. Offenes und nachprüfbares Verfahren (indirekt aus der Forderung nach offenen und standardisierten Schnittstellen ableitbar) zur Beantragung und Erhalt einer Bestätigung wie auch Definition, wann Bestätigung verweigert wird, erforderlich.
  4. Einvernehmen mit RKI herstellen (Abs. 1a S. 3 Hs. 2)
  5. Festlegung ist in Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik zu treffen
  6. Festlegung ist in Benehmen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen zu treffen
  7. Veröffentlichung einer Liste mit bestätigten IT-Systemen
  8. Bei inhaltlichen Gemeinsamkeiten sind sektorübergreifende einheitliche Vorgaben zu treffen
    • Hinweis: inhaltliche Gemeinsamkeiten existieren durch § 291d Abs. 1a SGB V, daher ist Abstimmung zingend erforderlich.
  9. Abstimmung mit RKI ist nicht explizit gefordert, aber durch Zielsetzung des Gesetzgebers gegeben.

Lösungsansatz

Als Lösungsanatz wird hier XDM gewählt, da damit insbesondere ein Offline-Datenaustausch unterstützt wird, weil ein System ggf. nicht verfügbar bzw. die Systeme sind nicht online miteinander verbunden sind. XDM selbst macht keine direkten inhaltlichen Vorgaben, was genau auszutauschen ist. XDM stellt eine Strukturvorgabe auf einem Medium bereit und kombiniert dies mit Metadaten, um die bereitgestellten Dateien wieder einlesen/verarbeiten zu können.

Vorteile

Dieser Leitfaden nutzt folgende Eigenschaften, um eine breitere Akzeptanz zu ermöglichen:

  • einsetzbar für verschiedene Szenarien (s.u.)
  • basiert auf bereits genutzten Standards (wie bspw. IHE ITI XDM, HL7 V3 CDA, DICOM, PDF, FHIR)
  • verwendet bereits vorhandene deutsche Profile (Arztbrief PLUS, FHIR-Basisprofilierung, ..) bzw. das, was vorhanden ist
  • FHIR gestattet eine einfache Übermittlung von Basisdaten:
    • Patient, Fälle + Aufenthalte (Encounter), Diagnosen, Prozeduren, Maßnahmen, Medikation, ..
    • Stammdaten: Ärzte (Practitioner, Organization)
    • Kataloge (Value Sets)
  • die Umsetzung ist inkrementell erweiterbar
    • weitere Ressourcen/Dateien (-> FHIR Bulk Data)
    • weitere Details in den Ressourcen/Dateien (- Basisprofilierung)
  • Kurzfristig realisierbar (Spezifikation + Implementierung)
  • Einstieg in internationale Standards
    • Förderung der Interoperabilität der Systeme

Aufbau

Derzeit wird international bei IHE ITI diskutiert, wie mit XDM verfahren werden soll. Hier laufen Überlegungen, wie durch Optionen Präzisierungen für die Datenablage in XDM erreicht werden können. Außerdem gibt es internationales Interesse an den hier erarbeiteten Vorgaben. Aus diesem Grund sollen nach einer Einleitung und Grundlagen die weiteren Vorgaben in zwei separaten Teilen erfolgen:

  1. Use Case bezogen: das kann international weiterverwendet werden
  2. nationale Vorgaben bzgl. konkreter Inhalte (Vorbereitung einer National Extension für XDM)

Szenarien

Zur Erfüllung der Anforderungen gemäß eHealth-Gesetz (§291) müssen zwei Szenarien abgedeckt werden. Das ist zum Einen die Möglichkeit, dass ein Arzt das von ihm genutzte System wechseln kann, zum Anderen müssen die Patientendaten systemneutral archiviert werden können. Darüber hinaus hat ein Patient unbenommen das Recht, seinen Arzt zu wechseln und dazu alle notwendigen Daten mitzunehmen (Arzt-Arzt Kommunikation) oder auch nur die Daten selbst zu bekommen (Arzt-Patient Kommunikation). Letzteres wird bisher in Form von papiergebundenen Kopien realisiert.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung sieht ab Mai 2018 vor, dass ein Patient das Recht hat, seine Daten in strukturierter Form zu bekommen. Mit "strukturiert" ist in diesem Fall "maschinenlesbar" gemeint, da nur so die Daten für eine weitere Nutzung auch wieder eingelesen werden können.

IHEwss Transaktion.JPG

Welche Prozessschritte und Berechtigungen notwendig sind, um an die Daten zu gelangen, ist nicht Gegenstand dieses Leitfadens.

Systemwechsel

Die erste Möglichkeit der Nutzung ist ein Systemwechsel, d.h. ein System wird durch ein gleichwertiges/ähnliches/besseres von einem anderen Hersteller ausgetauscht. Primäres Ziel hierbei ist die Über-/Mitnahme aller relevanten Daten:

IHEwss Systemwechsel.JPG

Bei einem Systemwechsel ist zu beachten, dass das Medium hierbei Daten unterschiedlicher Patienten beinhalten kann. Außerdem können zuerst Kataloge und Stammdaten abgelegt werden.

Arztwechsel

Die zweite Möglichkeit ist die Übertragung aller patientenrelevanten Daten von einem Arzt zu einem anderen. Das primäre Ziel hierbei ist die möglichst vollständige Mitnahme aller behandlungsrelevanten Daten.

IHEwss Arztwechsel.JPG

Aktentransport

Nicht zuletzt kann dieser Mechanismus auch dafür benutzt werden, eine Untermenge der Daten für einen bestimmten Zweck zu übertragen, beispielsweise zur Übertragung von Informationen an einen Nachbehandler oder die Einholung einer Zweitmeinung.

EU-DSGVO

Laut europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO, Artikel 20, Abs.1 und 2) hat der Patient ab 18.5.2018 ein Recht darauf, seine Daten in strukturierter Form zu bekommen: "in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und ... einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen ... zu übermitteln". Mit "strukturiert" ist in diesem Fall maschinenlesbar und kodiert gemeint, da nur so gewährleistet ist, dass eine größere Datenmenge auch sinnvoll wieder eingelesen und weitergenutzt werden kann. Damit scheidet PDF dann als mögliches Format aus und CDA oder FHIR tritt an diese Stelle.

Dieser Leitfaden auf Basis von XDM deckt damit eine indirekte Übermittlung bspw. per USB-Stick ab.

Auskunftsersuchen

Ein anderer Use Case ist die Beantwortung von Auskunftsersuchen, mit dem nach den lokal gespeicherten Daten gefragt wird. Hier sind ebenfalls alle Daten bereitzustellen, die zu einem Patienten gehören.

Lösungsansatz

Der hier vorgestellte Ansatz bietet die Möglichkeit einer Skalierung in mehrere Dimensionen, so dass klein angefangen, später aber mit zusätzlichen Details ergänzt werden kann.

IHEwss Skalierung.JPG

Minimal können so die Dokumente in PDF (oder CDA/DICOM/etc.) mit Angaben zum Patienten und Encounter (Besuch, Aufenthalt) übertragen werden. Unmittelbar daran lassen sich dann weitere administrative sowie klinische Information anschließen/ergänzen.

Grobstruktur der Dateien für IHE ITI XDM

Die grobe Dateistruktur, die im Folgenden weiter verfeinert wird, sieht wie folgt aus:

Media

Dateistruktur Inhalt Dateiname XDM-Optionalität Profilierung
Treetree.png Document DOC.svg README.TXT statische Readme-Datei fix R R
Treetree.png Document HTML.svg INDEX.HTM HTML-basierte Navigationsseite fix R R
Treetree.png Icon folder.JPG IHE_XDM Hauptordner fix R R
Treeblank.png Treetree.png Icon folder.JPG SUBSET01 Unterordner max. 8 Großbuchstaben optional R
Treeblank.png Treetree.png Icon folder.JPG SUBSET02 Unterordner max. 8 Großbuchstaben optional R
Treeblank.png Treetree.png ... weitere Unterordner max. 8 Großbuchstaben optional
Treetree.png Document DOC.svg OTHERDOC.DAT sonstige Datei, von IHE erlaubt max. 8+3 Großbuchstaben optional O

Inhalte eines Ordners

Dateistruktur Inhalt Dateiname XDM-Optionalität Profilierung
Treetree.png Icon folder.JPG SUBSET01 Unterordner mit Daten max. 8 Großbuchstaben R R
Treeblank.png Treetree.png Document XML.svg METADATA.XML Metadaten für alle in diesem Ordner enthaltene Dateien fix R R
Treeblank.png Treetree.png Document PDF.svg *.PDF PDF-Dokumente max. 8 Großbuchstaben optional R
Treeblank.png Treetree.png Document DOC.svg *.XML CDA-Dokumente max. 8 Großbuchstaben optional O
Treeblank.png Treetree.png Document XML.svg *.XML FHIR-Ressourcen im XML-Format max. 8 Großbuchstaben optional O
Treeblank.png Treetree.png 30px *.JSN FHIR-Ressourcen im JSON-Format max. 8 Großbuchstaben optional O
Treeblank.png Treetree.png Document DOC.svg *.BDT xBDT-Dateien max. 8 Großbuchstaben optional O
Treeblank.png Treetree.png Document XML.svg *.XML andere XML-basierte Dokumente max. 8 Großbuchstaben optional O
Treeblank.png Treetree.png *.JPG, *.GIF, *.TIF, *.DCM bildbasierte Formate bspw. für Scans max. 8 Großbuchstaben optional O

XDM Hauptdateien

XDM sieht vor, dass ein paar Dateien fix vorhanden sein müssen. Diese werden nachfolgend kurz erläutert.

README.TXT

Die README.TXT Datei ist eine Datei, die laut XDM vorhanden sein muss und Aufschluss über das Medium bei Rückfragen gibt.

Beispiel

Erzeugt von:
Allgemeines Krankenhaus
Gesundheitsweg 47
12345 Berlin

Für technische Unterstützung:
Customer Support
0800-555-0889

Erzeugt durch xy GmbH

Inhalt des Mediums:
INDEX.HTM - Inhaltsangabe
/IHE_XDM – administrative + klinische Daten

Diese Datei kann statisch erzeugt werden und im Prinzip immer die gleichen Informationen enthalten.

INDEX.HTM

Die INDEX.HTM Datei wird individuell für das zu erstellende Medium erzeugt und enthält (patientenspezifische) Links, um das Navigieren zu erleichtern.

Beispiel

<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML Basic 1.0//EN" "http://www.w3.org/TR/xhtml-basic/xhtml-basic10.dtd">
<html>
<head>
<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html;charset=utf-8" />
<title>XDM - klinische Dokumente für STEVE FARNSWORTH</title>
</head>
<body>
<h1>
XDM Dokumente:
</h1>
<p>
Erzeugt von: <br/>
Allgemeines Krankenhaus <br/>
Gesundheitsweg 47 <br/>
12345 Berlin
</p>
<p>
Name des Patienten: STEVE FARNSWORTH<br/>
Pat-ID: 3014 (1.3.6.1.4.1.21367.2009.1.2.400)<br/>
Geschlecht: M <br/>
Gebrutsdatum:<br/>
Hintere Gasse 7<br/>
12346 Berlin
</p>
<h2>
Dokumente:
</h2>
<p><a href="IHE_XDM\CCD1\CCD_FARN.xml">Allg. Krh. Arztbrief</a></p>
<p><a href="IHE_XDM\CCD2\CCD_FARN.xml">Allg. Krh. Einweisung</a></p>
</body>
</html>

Je nach repräsentierten Use Case sollte diese Datei entsprechende Links auf die Inhalte enthalten, sollte also parallel zu den exportierten Inhalten aufgebaut werden.

METADATA.XML

Die Metadatendatei beinhaltet alle notwendigen Metadaten für alle auf dem Medium vorhandenen Dateien.

Beispiel

<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<lcm:SubmitObjectsRequest
       xmlns:lcm="urn:oasis:names:tc:ebxml-regrep:xsd:lcm:3.0"
       xmlns:rim="urn:oasis:names:tc:ebxml-regrep:xsd:rim:3.0">
  <rim:RegistryObjectList>
    <rim:ObjectRef id="urn:uuid:7edca82f-054d-47f2-a032-9b2a5b5186c1" />
    <rim:RegistryPackage id="urn:uuid:9573ae3e-356a-882c-2852-0016cf875c54">
      <rim:Slot name="submissionTime">
        <rim:ValueList>
          <rim:Value>20110119094335</rim:Value>
        </rim:ValueList>
      </rim:Slot>
      <rim:Name />
      <rim:Description />
      <rim:Classification id="cs129545181532887187021426829752701"
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             classifiedObject="urn:uuid:9573ae3e-356a-882c-2852-0016cf875c54"
             nodeRepresentation="Summarization of episode">
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          <rim:ValueList>
            <rim:Value>Connect-a-thon contentTypeCodes</rim:Value>
          </rim:ValueList>
        </rim:Slot>
        <rim:Name>
          <rim:LocalizedString charset="UTF-8" xml:lang="en-us"
              value="Summarization of episode" />
        </rim:Name>
      </rim:Classification>
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          <rim:LocalizedString value="XDSSubmissionSet.patientId" />
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          <rim:LocalizedString value="XDSSubmissionSet.sourceId" />
        </rim:Name>
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          <rim:LocalizedString value="XDSSubmissionSet.uniqueId" />
        </rim:Name>
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    </rim:RegistryPackage>
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          </rim:ValueList>
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      </rim:Slot>
      <rim:Slot name="languageCode">
        <rim:ValueList>
          <rim:Value>en-US</rim:Value>
        </rim:ValueList>
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      <rim:Slot name="serviceStopTime">
        <rim:ValueList>
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      </rim:Slot>
      <rim:Slot name="size">
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      <rim:Slot name="URI">
          <rim:ValueList>
             <rim:Value>CCD_FARN.xml</rim:Value>
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      </rim:Slot>
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        </rim:ValueList>
      </rim:Slot>
      <rim:Slot name="sourcePatientInfo">
        <rim:ValueList>
          <rim:Value>PID-3|3014^^^&amp;2.16.840.1.113883.3.140.1.0.6.4&amp;ISO</rim:Value>
          <rim:Value>PID-5|FARNSWORTH^STEVE</rim:Value>
          <rim:Value>PID-8|M</rim:Value>
          <rim:Value>PID-11|820 JORIE BLVD^^CHICAGO^IL^60523^US</rim:Value>
        </rim:ValueList>
      </rim:Slot>
      <rim:Name>
        <rim:LocalizedString charset="UTF-8" xml:lang="en-us" value="Madison Medical Center P. A. Continuity of Care Document" />
      </rim:Name>
      <rim:Description />
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             classificationScheme="urn:uuid:41a5887f-8865-4c09-adf7-e362475b143a"
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      <rim:ExternalIdentifier id="i129545181535932337158254820973541"
             identificationScheme="urn:uuid:58a6f841-87b3-4a3e-92fd-a8ffeff98427"
             registryObject="urn:uuid:9573e35e-356a-882c-9ba9-0016cf875c54"
             value="3014^^^&amp;1.3.6.1.4.1.21367.2009.1.2.400&amp;ISO">
        <rim:Name>
          <rim:LocalizedString value="XDSDocumentEntry.patientId" />
        </rim:Name>
      </rim:ExternalIdentifier>
       ...
    </rim:ExtrinsicObject>
    <rim:Association id="a1295451815359-13126249208320826000"
           associationType="urn:oasis:names:tc:ebxml-regrep:AssociationType:HasMember"
           sourceObject="urn:uuid:9573ae3e-356a-882c-2852-0016cf875c54"
           targetObject="urn:uuid:9573e35e-356a-882c-9ba9-0016cf875c54">
      <rim:Slot name="SubmissionSetStatus">
        <rim:ValueList>
          <rim:Value>Original</rim:Value>
        </rim:ValueList>
      </rim:Slot>
    </rim:Association>
    ....
  </rim:RegistryObjectList>
</lcm:SubmitObjectsRequest>

Folgende Metadaten sind bereitzustellen:

Slot Name Inhalt Optionalität Beispiel
RegistryPackage
Classification
ExtrinsicObject - Slot
size Größe der Datei O
URI Name der Datei R
hash Hashwert der Datei C (Signatur)
creationTime Erzeugungsdatum der Datei O 20110119154305
submissionTime Übermittlungsdatum der Datei O 20110119154305
Beschreibung des Inhaltes O
Dateiformat O
languageCode Sprachkennzeichen O
serviceStartTime O
serviceStopTime O
sourcePatientId Id des Patienten C
sourcePatientInfo weitere Informationen über den Patienten (Nutzung über HL7 v2.x Segmente und Datentypen) C

weitere Dateien

Namenskonvention für die Dateinamen

Umsetzung der Use Cases


Use Cases
Inhalt Systemwechsel Arztwechsel Konsil ..
Stammdaten
Kataloge R X
Patient R [1..*] O [0..1]
Fall/Aufenthalt R [1..*] O [0..1]
Diagnosen
Dokumente R R
..

Inhalte

Als Dateien können alle Dateien verwendet werden, die aufgrund anderer Use Cases schon erstellt und kommuniziert werden. Darüber hinaus werden strukturierte Inhalte verlangt, die in Form von CDA-basierten Dokumenten und FHIR-Resourcen bereitgestellt werden.

Stammdaten und Kataloge (Vokabularien)

Im Falle eines Systemwechsels sind auch Stammdaten und Kataloge zu ex- und importieren.

  • Stammdaten
    • Ärzte
    • Organisationen
    • Stationen, Fachbereiche, ..
    • ..
  • Kataloge
    • ICD (besser über off. Server)
    • ICPM (besser über off. Server)
    • Hauskataloge
    • ..

PDF-Dokumente

Die derzeit gängige Art Informationen auszutauschen ist über PDF. Hier können alle PDF-basierten Dokumente genutzt werden.

CDA

HL7-Deutschland hat offiziell eine Reihe von Leitfäden erstellt, die auf CDA basieren. Diese sind auf http://wiki.hl7.de/index.php?title=CDA_und_Version_3_/_XML zu finden.

Diese können alle genutzt werden:

FHIR

Das technische Komitee für FHIR erarbeitet derzeit eine Reihe von Basisprofilen zur Nutzung von FHIR in Deutschland. Bei der Nutzung von FHIR-basierten Dateien (=Ressourcen) sind diese Profile einzuhalten:

FHIR-Ressourcen

Resource Inhalt Link Beispiele
administrativ
Patient demographische Daten http://fhir.de/StructureDefinition/patient-de-basis https://simplifier.net/BasisprofilDE/Patient-example
Encounter
EpisodeOfCare Fallinformationen
Person
RelatedPerson
klinisch
Condition (aka Problem) https://simplifier.net/BasisprofilDE/condition-de-basis
Observation Beobachtungen, Meßwerte und Befunde
Procedure Maßnahmen
Medication Medikation
MedicationStatement
AllergyIntolerance Allergien und Unverträglichkeiten
Goal
FamilyMemberHistory Familienanamnese
Questionnaire
QuestionnaireResponse
finanziell
Coverage Versicherungsinformationen http://fhir.de/StructureDefinition/coverage-de-basis, https://simplifier.net/BasisprofilDE/coverage-de-gkv, https://simplifier.net/BasisprofilDE/coverage-de-sel
technisch
CodeSystem Kataloge
ValueSet Wertemengen (Auswahllisten)
organisatorisch
Practitioner Ärzte
PractitionerRole
Organization Organisationen http://fhir.de/StructureDefinition/organization-de-basis, https://simplifier.net/BasisprofilDE/organization-de-basis
CareTeam
...

FHIR-Datentypen

FHIR Resourcen sind nicht nur auf Ressourcenebene profiliert, es gibt auch spezielle Vorgaben für die Nutzung der Datentypen in bestimmten Kontexten:

xBDT

Für den ambulanten Bereich hat der bvitg der KBV die Nutzung von xBDT vorgeschlagen. Daher können die entsprechenden Satzarten ebenfalls genutzt werden.

Folgende Satzarten sind zu unterstützen:

Satzart Inhalt Optionalität Beispiel
2.Stammdaten
0080 „adrs“ Adressenstamm
0081 „diag“ Diagnosenliste
0082 „tbau“ Textbausteine
0084 „medi“ Medikamente (selbst angelegte und Rezepturen)
0083 „lket“ Leistungsketten
0085 „term“ Terminkalender
3.Standard-BDT
0010 Praxisdaten
„besa“ Praxisdaten nach VÄndG
0020 Datenträger-Header
0021 Datenträger-Abschluss
0022 Datenpaket-Header
0023 Datenpaket-Abschluss
4. Kassen-Scheine
0101
0102
0103
0104
5. IV/HzV-Scheine
0111
0112
0113
0114
6.Privat-Abrechnung und 0191 BG-Abrechnung
0190 Privatfall
0191 BG-Fall/Unfall
7. Patientenstamm
6100
8.Behandlungsdaten
6200

Sonstiges

Signatur

Die Repreäsentation der Daten in Form von Dateien bieten eine einfache Signaturmöglichkeit.

Einzelsignatur

Individuell für einzelne Dateien. Diese kann parallel zu der zu signierenden Datei (gleicher Basisdateiname) abgelegt werden.

Stapelsignatur

Im Falle von Stapelsignaturen kann am besten von den Metadatendateien (METADATA.XML) Gebrauch gemacht werden. Dafür sind für alle betroffenen, d.h. zu signierenden Dateien die entsprechenden Hashwerte anzugeben. Die Signatur wird auf die Metadatendatei angewendet und parallel zu dieser abgelegt.

Verschlüsselung

Eine Verschlüsselung des Mediums ist über gängige Verfahren wie ZIP möglich, wird hier aber nicht beschrieben.

Transportmöglichkeiten

XDM sieht laut Technical Framework CD-R, USB-Sticks und ZIP-Dateien vor. Es spricht aber auch nichts dagegen, hier auch DVD, Terrabyte-Festplatten, NAS-Laufwerke und ggf. - sofern es datenschutzrechtlich abgesichert ist - Cloud-Speicher einzusetzen.

Anhang

Beispiele

Literatur

Referenzen

  1. Abstimmungsverfahren (Regeln) des Interoperabilitätsforums http://wiki.hl7.de/index.php?title=Abstimmungsverfahren_(Regeln)
  2. HL7 Deutschland e. V. http://www.hl7.de