Kommentare und Auflösungen zum Abstimmungsverfahren INTEROPERABILITÄT 2025 - Teil B: Detailkonzept zur Interoperabilität 2025
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Stand: 30. November 2020 | Stand: 30. November 2020 | ||
− | <table xmlns="urn:schemas-microsoft-com:office:spreadsheet" class="artdecor" style="border: 1px solid #555;"><tr><th colspan="2" align="left">Auszählung (Tally)</th></tr><tr><td>Anzahl Kommentare</td><td align="right">172</td></tr><tr><td>Angenommen</td><td style="background-color: #61BF5F" align="right">1</td></tr><tr><td>Angenommen mit Modifikationen</td><td style="background-color: #D2FFD1" align="right">0</td></tr><tr><td>Nicht angenommen</td><td style="background-color: #FFB1D6" align="right">0</td></tr><tr><td>Nicht überzeugend</td><td style="background-color: #D1E9FF" align="right">0</td></tr><tr><td>Zur zukünftigen Verwendung</td><td style="background-color: #D1E9FF" align="right">0</td></tr><tr><td>Rückfrage bei Kommentator</td><td style="background-color: #FFFDA4" align="right">0</td></tr><tr><td>Unbearbeitet</td><td style="background-color: #E6E6E6" align="right">171</td></tr></table><p xmlns="urn:schemas-microsoft-com:office:spreadsheet"> </p><table xmlns="urn:schemas-microsoft-com:office:spreadsheet" class="artdecor" style="border: 1px solid #555;"><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>1</strong></font></td><td width="16%">Seite 6</td><td width="16%">[[Datei:Symbol_Suggestion.svg| | + | <table xmlns="urn:schemas-microsoft-com:office:spreadsheet" class="artdecor" style="border: 1px solid #555;"><tr><th colspan="2" align="left">Auszählung (Tally)</th></tr><tr><td>Anzahl Kommentare</td><td align="right">172</td></tr><tr><td>Angenommen</td><td style="background-color: #61BF5F" align="right">1</td></tr><tr><td>Angenommen mit Modifikationen</td><td style="background-color: #D2FFD1" align="right">0</td></tr><tr><td>Nicht angenommen</td><td style="background-color: #FFB1D6" align="right">0</td></tr><tr><td>Nicht überzeugend</td><td style="background-color: #D1E9FF" align="right">0</td></tr><tr><td>Zur zukünftigen Verwendung</td><td style="background-color: #D1E9FF" align="right">0</td></tr><tr><td>Rückfrage bei Kommentator</td><td style="background-color: #FFFDA4" align="right">0</td></tr><tr><td>Unbearbeitet</td><td style="background-color: #E6E6E6" align="right">171</td></tr></table><p xmlns="urn:schemas-microsoft-com:office:spreadsheet"> </p><table xmlns="urn:schemas-microsoft-com:office:spreadsheet" class="artdecor" style="border: 1px solid #555;"><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>1</strong></font></td><td width="16%">Seite 6</td><td width="16%">[[Datei:Symbol_Suggestion.svg|70px]]</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">Das vorliegende Detailkonzept zur Interoperabilität 2025 soll das im August 2020 vorgelegte |
Konzeptpapier (Teil A) mit genaueren Beschreibungen und Ausführungen zu den dort dargestellten Ansätzen und | Konzeptpapier (Teil A) mit genaueren Beschreibungen und Ausführungen zu den dort dargestellten Ansätzen und | ||
Strukturen ergänzen.</td><td colspan="1">Die Einleitung "Ziel des Papiers" sollte - in ersten Schritt unter Rückgriff auf Teil A - wesentlich umgeschrieben, die Teile A und B insoweit "amalgamiert" werden. </td><td colspan="3">Das Dokument liefert selbst die Begründung, indem es sich als Teil B benennt und "ergänzen" als Ziel vorgibt. Jedoch wird dann neben der Auflistung operativer Elemente (wie Details zu KOI) eine neue Begründungsrunde mit neuen Argumenten gestartet. Hier gibt es Redaktionsbedarf. </td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>2</strong></font></td><td width="16%">Seite 6</td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">z.B. "Generell und grundsätzlich ist Interoperabilität kein Selbstzweck"</td><td colspan="1">Anstelle der eher defensiven Feststellung sollten positive Use Cases für den Gesundheitsnutzen und für Effizienzgewinne (Use Cases in sehr kurzer Form, z.B. kleine Kästen wie auf Seite 11 verwendet) genannt werden. Auch Use Cases im Umfeld von COVID19 sollten nicht fehlen.</td><td colspan="3">Interoperabilität ist bereits in der öffentlichen und auch politischen Wahrnehmung angekommen. Die Notwendigkeit wird in der täglichen Arbeit auch von nicht inn der Informatik ausgebildeten Ärzte(innen) und anderen Gesundheitsfachberufen erkannt.</td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>3</strong></font></td><td width="16%">Seite 13</td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">"funktional fachinhaltliche Anforderungen" etc. </td><td colspan="1">Wesentliche stärkere Gewichtung der fachlichen Inhalte und Experten aus Medizin und Pflege.</td><td colspan="3">Diese benötigen in der Praxis einen hohen Definitions- und Abstimmungsbedarf. Der med.-wissenschaftliche Anteil scheint im Papier nicht ausreichend repräsentiert. </td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>4</strong></font></td><td width="16%">Seite 5, 36, 37 </td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">Papier wird vorgelegt von, Autoren und Ansprechpartner</td><td colspan="1">Die Liste der "unterstützenden Organisationen" sollte offen gehalten werden, so dass weitere Organisationen und "Meta-Organisationen" (AWMF) beitreten können. </td><td colspan="3">Die Gewichtung des Vorschlags wird sich durch eine breite(re) Unterstützung von Verbänden erhöhen.</td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>5</strong></font></td><td width="16%">Seite 5, 36, 37 </td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">Papier wird vorgelegt von, Autoren und Ansprechpartner</td><td colspan="1">Die Autorenschaft sollte in geeigneter Form um Hinweise auf die Beteiligungsplattform, d h. die vier Erörterungsrunden/Redaktionssitzungen ergänzt werden. </td><td colspan="3">Die aktuelle Liste der Autoren scheint eher die Initiatoren von Teil A zu benennen - ohne weiter auf den dann angestoßenen Prozess Bezug zu nehmen.</td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>6</strong></font></td><td width="16%">Seite 13</td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">Prozess zur Erlangung 1 von Interoperabilitätsvereinbarungen / Glossar</td><td colspan="1">"Paradigmatischer Prozess zur .."</td><td colspan="3">Soweit sich Gesetzgeber, Kostenträger etc. das Konzept Interoperabilität 2025 zu eigen machen, werden Beteiligte und Prozessschritte noch feiner abzustimmen sein. </td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>7</strong></font></td><td width="16%">Seite 14</td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">Aus jedem dieser vier Bereiche sollen drei Vertreter …</td><td colspan="1">Erweiterung analog zu anderen Regelungen im SGB V</td><td colspan="3">Beteiligung scheint zu schmalbandig, wo sind AWMF, MII und andere inhaltliche Akteure? </td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>8</strong></font></td><td width="16%">S. 6, Zeile 37/38</td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Thomas Liebscher, Philips GmbH</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">… Übergangsmöglichkeiten zu | Strukturen ergänzen.</td><td colspan="1">Die Einleitung "Ziel des Papiers" sollte - in ersten Schritt unter Rückgriff auf Teil A - wesentlich umgeschrieben, die Teile A und B insoweit "amalgamiert" werden. </td><td colspan="3">Das Dokument liefert selbst die Begründung, indem es sich als Teil B benennt und "ergänzen" als Ziel vorgibt. Jedoch wird dann neben der Auflistung operativer Elemente (wie Details zu KOI) eine neue Begründungsrunde mit neuen Argumenten gestartet. Hier gibt es Redaktionsbedarf. </td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>2</strong></font></td><td width="16%">Seite 6</td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">z.B. "Generell und grundsätzlich ist Interoperabilität kein Selbstzweck"</td><td colspan="1">Anstelle der eher defensiven Feststellung sollten positive Use Cases für den Gesundheitsnutzen und für Effizienzgewinne (Use Cases in sehr kurzer Form, z.B. kleine Kästen wie auf Seite 11 verwendet) genannt werden. Auch Use Cases im Umfeld von COVID19 sollten nicht fehlen.</td><td colspan="3">Interoperabilität ist bereits in der öffentlichen und auch politischen Wahrnehmung angekommen. Die Notwendigkeit wird in der täglichen Arbeit auch von nicht inn der Informatik ausgebildeten Ärzte(innen) und anderen Gesundheitsfachberufen erkannt.</td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>3</strong></font></td><td width="16%">Seite 13</td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">"funktional fachinhaltliche Anforderungen" etc. </td><td colspan="1">Wesentliche stärkere Gewichtung der fachlichen Inhalte und Experten aus Medizin und Pflege.</td><td colspan="3">Diese benötigen in der Praxis einen hohen Definitions- und Abstimmungsbedarf. Der med.-wissenschaftliche Anteil scheint im Papier nicht ausreichend repräsentiert. </td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>4</strong></font></td><td width="16%">Seite 5, 36, 37 </td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">Papier wird vorgelegt von, Autoren und Ansprechpartner</td><td colspan="1">Die Liste der "unterstützenden Organisationen" sollte offen gehalten werden, so dass weitere Organisationen und "Meta-Organisationen" (AWMF) beitreten können. </td><td colspan="3">Die Gewichtung des Vorschlags wird sich durch eine breite(re) Unterstützung von Verbänden erhöhen.</td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>5</strong></font></td><td width="16%">Seite 5, 36, 37 </td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">Papier wird vorgelegt von, Autoren und Ansprechpartner</td><td colspan="1">Die Autorenschaft sollte in geeigneter Form um Hinweise auf die Beteiligungsplattform, d h. die vier Erörterungsrunden/Redaktionssitzungen ergänzt werden. </td><td colspan="3">Die aktuelle Liste der Autoren scheint eher die Initiatoren von Teil A zu benennen - ohne weiter auf den dann angestoßenen Prozess Bezug zu nehmen.</td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>6</strong></font></td><td width="16%">Seite 13</td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">Prozess zur Erlangung 1 von Interoperabilitätsvereinbarungen / Glossar</td><td colspan="1">"Paradigmatischer Prozess zur .."</td><td colspan="3">Soweit sich Gesetzgeber, Kostenträger etc. das Konzept Interoperabilität 2025 zu eigen machen, werden Beteiligte und Prozessschritte noch feiner abzustimmen sein. </td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>7</strong></font></td><td width="16%">Seite 14</td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">Aus jedem dieser vier Bereiche sollen drei Vertreter …</td><td colspan="1">Erweiterung analog zu anderen Regelungen im SGB V</td><td colspan="3">Beteiligung scheint zu schmalbandig, wo sind AWMF, MII und andere inhaltliche Akteure? </td></tr><tr><td colspan="6" style="height: 17px;"><hr style="background-color: #bbb;"/></td></tr><tr align="left" valign="top"><th style="background-color: #E6E6E6;" width="4%">ID</th><th width="16%">Referenz</th><th width="16%">Typ</th><th colspan="3" width="48%">Antragsteller</th></tr><tr align="left" valign="top"><td width="4%"><font size="+1"><strong>8</strong></font></td><td width="16%">S. 6, Zeile 37/38</td><td width="16%">[[Datei:Symbol_suggestion.svg|20px]] Vorschlag</td><td colspan="3">Thomas Liebscher, Philips GmbH</td></tr><tr align="left" valign="top"><th width="4%" align="right">Kommentar [[Datei:Si-vote.svg|16px]]</th><th colspan="1" width="16%">Existierende Formulierung</th><th colspan="1" width="16%">Vorgeschlagene Änderung</th><th colspan="3" width="48%">Begründung</th></tr><tr align="left" valign="top"><td/><td colspan="1">… Übergangsmöglichkeiten zu |
Version vom 1. Dezember 2020, 09:16 Uhr
Stand: 30. November 2020
Auszählung (Tally) | |
---|---|
Anzahl Kommentare | 172 |
Angenommen | 1 |
Angenommen mit Modifikationen | 0 |
Nicht angenommen | 0 |
Nicht überzeugend | 0 |
Zur zukünftigen Verwendung | 0 |
Rückfrage bei Kommentator | 0 |
Unbearbeitet | 171 |
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | Seite 6 | Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Das vorliegende Detailkonzept zur Interoperabilität 2025 soll das im August 2020 vorgelegte
Konzeptpapier (Teil A) mit genaueren Beschreibungen und Ausführungen zu den dort dargestellten Ansätzen und Strukturen ergänzen. | Die Einleitung "Ziel des Papiers" sollte - in ersten Schritt unter Rückgriff auf Teil A - wesentlich umgeschrieben, die Teile A und B insoweit "amalgamiert" werden. | Das Dokument liefert selbst die Begründung, indem es sich als Teil B benennt und "ergänzen" als Ziel vorgibt. Jedoch wird dann neben der Auflistung operativer Elemente (wie Details zu KOI) eine neue Begründungsrunde mit neuen Argumenten gestartet. Hier gibt es Redaktionsbedarf. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
2 | Seite 6 | 20px Vorschlag | Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
z.B. "Generell und grundsätzlich ist Interoperabilität kein Selbstzweck" | Anstelle der eher defensiven Feststellung sollten positive Use Cases für den Gesundheitsnutzen und für Effizienzgewinne (Use Cases in sehr kurzer Form, z.B. kleine Kästen wie auf Seite 11 verwendet) genannt werden. Auch Use Cases im Umfeld von COVID19 sollten nicht fehlen. | Interoperabilität ist bereits in der öffentlichen und auch politischen Wahrnehmung angekommen. Die Notwendigkeit wird in der täglichen Arbeit auch von nicht inn der Informatik ausgebildeten Ärzte(innen) und anderen Gesundheitsfachberufen erkannt. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
3 | Seite 13 | 20px Vorschlag | Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
"funktional fachinhaltliche Anforderungen" etc. | Wesentliche stärkere Gewichtung der fachlichen Inhalte und Experten aus Medizin und Pflege. | Diese benötigen in der Praxis einen hohen Definitions- und Abstimmungsbedarf. Der med.-wissenschaftliche Anteil scheint im Papier nicht ausreichend repräsentiert. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
4 | Seite 5, 36, 37 | 20px Vorschlag | Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Papier wird vorgelegt von, Autoren und Ansprechpartner | Die Liste der "unterstützenden Organisationen" sollte offen gehalten werden, so dass weitere Organisationen und "Meta-Organisationen" (AWMF) beitreten können. | Die Gewichtung des Vorschlags wird sich durch eine breite(re) Unterstützung von Verbänden erhöhen. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
5 | Seite 5, 36, 37 | 20px Vorschlag | Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Papier wird vorgelegt von, Autoren und Ansprechpartner | Die Autorenschaft sollte in geeigneter Form um Hinweise auf die Beteiligungsplattform, d h. die vier Erörterungsrunden/Redaktionssitzungen ergänzt werden. | Die aktuelle Liste der Autoren scheint eher die Initiatoren von Teil A zu benennen - ohne weiter auf den dann angestoßenen Prozess Bezug zu nehmen. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
6 | Seite 13 | 20px Vorschlag | Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Prozess zur Erlangung 1 von Interoperabilitätsvereinbarungen / Glossar | "Paradigmatischer Prozess zur .." | Soweit sich Gesetzgeber, Kostenträger etc. das Konzept Interoperabilität 2025 zu eigen machen, werden Beteiligte und Prozessschritte noch feiner abzustimmen sein. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
7 | Seite 14 | 20px Vorschlag | Dr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Aus jedem dieser vier Bereiche sollen drei Vertreter … | Erweiterung analog zu anderen Regelungen im SGB V | Beteiligung scheint zu schmalbandig, wo sind AWMF, MII und andere inhaltliche Akteure? | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
8 | S. 6, Zeile 37/38 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
… Übergangsmöglichkeiten zu nicht mehr zu nutzenden Vereinbarungen … | … Übergangsmöglichkeiten von nicht mehr zu nutzenden Vereinbarungen … | ich benötige keine Migration zu veralteten / nicht mehr zu nutzenden Vereinbarungen sondern von solchen hin zu den aktuellen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
9 | S. 7, Zeile 1/2 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
… Verwendung von Profilen –und damit die in der Regel bereits verfügbaren Normen / Standards nutzen. | … Verwendung von Profilen und nutzt damit die in der Regel bereits verfügbaren Normen / Standards. | kein deutscher Satz | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
10 | S. 7, Zeile 8 | 20px Tippfehler | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
vorhandener “globale” Profile | vorhandener “globaler” Profile | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
11 | S. 7, Zeile 19 | 20px Tippfehler | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
zu beachten und als zumindest als Anregungen zu | zu beachten und zumindest als Anregungen zu | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
12 | S. 9, Zeile 21 | 20px Tippfehler | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
wie diese initialisiert und betrieben und welche Aufgaben sie haben | wie diese initialisiert und betrieben werden sowie welche Aufgaben sie haben | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
13 | S. 10, Zeile 4-6 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Expertise aus den inhaltlichen Fachdisziplinen, der Selbstverwaltung, Industrie und Wissenschaft sowie aus dem Bereich Standardisierung soll bei der Digitalisierung auf Augenhöhe verbindlich und transparent zusammengeführt werden, wenn Interoperabilität erfolgreich gefördert werden soll. | Die Expertise aus den inhaltlichen Fachdisziplinen, der Selbstverwaltung, Industrie und Wissenschaft sowie aus dem Bereich Standardisierung muss bei der Digitalisierung auf Augenhöhe verbindlich und transparent zusammengeführt werden, um Interoperabilität erfolgreich zu fördern. | Die Anforderung sollte von SOLL (Empfehlung) zu MUSS (Voraussetzung) für Interoperabilität umformuliert werden. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
14 | S. 10, Zeile 7 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
… gesetzlich genannten Organisationen sowie weitere Interessierte sollen von Beginn an im Rahmen … | … gesetzlich genannten Organisationen, betroffene Organisationen sowie weitere Interessierte sollen von Beginn an im Rahmen … | Hier geht es wirklich darum, dass diese Vereinbarungen explizit von allen Betroffenen und nicht nurvon den gesetzlich benannten oder sonstigen Interessierten mitentwickelt werden. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
15 | S. 10, Zeile 27-28 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Das Verfahren soll für alle Beteiligten zugänglich und offen sein sowie auf Augenhöhe erfolgen. Dabei soll sich jeder (konstruktiv) beteiligen können und es nicht zu Ausgrenzungen kommen. | Das Verfahren soll für alle zugänglich und offen sein sowie auf Augenhöhe erfolgen. Dabei 28 soll sich jeder (konstruktiv) beteiligen können und es nicht zu Ausgrenzungen kommen. | Die Verwendung des Wortes Beteiligte hier ist missverständlich. Für Beteiligte an einem Verfahren ist ein Verfahren ja in der Regel offen. Hier geht es darum, dass das Verfahren selbst für alle Betroffene / Interessierte offen für eine Beteiligung ist. Ich würde daher hier auch nicht das Wort Stakeholder verwenden, sondern es jedem selbst überlassen, sich durch Teilnahme zu einem Stakeholder zu erklären. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
16 | S. 10, Zeile 34-35 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Aufgrund der Situation in Deutschland kann es notwendig werden, dass mehrere verschiedene Standards zur Umsetzung benötigt werden. | Je nach Anforderung kann es notwendig sein, dass mehrere verschiedene Standards zur Umsetzung benötigt werden. | Das hat doch mit Deutschland nichts zu tun, oder irgendeiner deutschen Situation… | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
17 | S. 11, zweite Box oben | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Es hat sich gezeigt, dass hierfür sowohl die Prozesse als auch die Daten
(Informationsmodelle) feingranular und technologieunabhängig zu beschreiben sind, so dass daraus die in den einzelnen Interaktionen notwendigen Datenstrukturen abgeleitet werden können. | Es hat sich gezeigt, dass für dieses Vorgehen sowohl die Prozesse als auch die Daten
(Informationsmodelle) feingranular und technologieunabhängig zu beschreiben sind, so dass daraus die in den einzelnen Interaktionen notwendigen Rollen, Transaktionen und Datenstrukturen abgeleitet werden können. | 1) Worauf bezieht sich "hierfür"? 2) Aus den detaillierten Vorarbeiten werden nicht nur Datenmodelle abgeleitet. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
18 | S. 11, Satz 2 ff | 20px Rückfrage | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Bisher mussten die zuständigen Organisationen… | Worauf bezieht sich "zuständige Organisation"? Es ist nicht klar, was durch eine Abgrenzung von bisher und zukünftig erreicht werden soll. Die Positionierung unterhalb der IHE-Kästchen ist vielleicht unglücklich, da die bisherige organisation sich scheinbar darauf bezieht. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
19 | S. 11, Zeile 7 | 20px Rückfrage | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
… gebündelt werden. Die Koordinierungsinstanz und das Komitee sollen aus dem Expertenpool für bestimmte Aufgaben das zugehörige Wissen einbinden. | Bisher sind die Koordinierungsinstanz und das Komitee (welches) noch nicht im Dokument eingeführt. Was sind die Aufgaben dieser. Mag Reihenfolgeproblem sein. Ja, ich weiss dass die in Teil A skizziert werden, aber das Dokument sollte in sich schlüssig sein. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
20 | S. 11, Box | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
So kann beispielsweise eine mit ärztlich-fachinhaltlichen Festlegungen betraute Gruppe in
den Folgeschritten Experten zu Semantik wie z. B. aus dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu SNOMED CT und zu Datenformaten wie Standardisierungsexperten einbinden. | So kann beispielsweise eine mit ärztlich-fachinhaltlichen Festlegungen betraute Gruppe in
den Folgeschritten Experten zu Semantik wie z. B. aus dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu SNOMED CT und Experten zu Datenformaten wie z.B. aus Standardisierungsorganisationen einbinden. | Verbesserung der Lesbarkeit | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
21 | S. 12, Zeile 17-18 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Während die Koordinierungsinstanz die laufenden Aktivitäten begleitet, hat das E-Health Komitee (EHK) eine strategische und aufsichtliche Ausrichtung. | Das E-Health Komitee (EHK) hat eine strategische und aufsichtliche Ausrichtung. | Klare Beschreibung der Aufgaben der jeweiligen Gruppen und nicht ein Durcheinander "von nicht das sondern das". | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
22 | S. 12, Zeile 19-20 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Um die Arbeit der Koordinierungsinstanz (KOI) eng mit dem EHK zu verzahnen werden sich beide Strukturen kontinuierlich abstimmen. | Die Koordinierungsinstanz (KOI) stimmt sich regelmäßig mit dem E-Health Komitee ab und legt ihm gegenüber Rechenschaft über seine Arbeit ab. | Verschieben zu Kapitel Koordinierungsinstanz ab Seite 16. Es ist Aufgabe der Koordinierungsinstanz, sich mit seiner Aufsicht regelmäßig abzustimmen und deren strategische Vorgaben umzusetzen. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
23 | S. 12, Zeile 21 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Hier wird die E-Health Strategie beraten und erarbeitet und der Regierung vorgelegt. | Hier wird die E-Health Strategie beraten und erarbeitet und der Regierung vorgelegt. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
24 | S. 12, Zeile 22 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Daneben kann das EHK in strittigen Fragen bei der Koordination Entscheidungen vorbereiten und treffen. | Unverständlich. Wer hat strittige Fragen? EHK oder KOI? Da das EHK nichts koordiniert, scheint es sich auf die KOI zu beziehen. EHK bereitet aber nicht die Entscheidungen vor, falls die KOI diese nicht treffen kann. EHK kann im Zweifelsfall für die KOI die bereits vorbereiteten Entscheidungen treffen. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
25 | S. 13, Zeile 3 ff | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Beratende Tätigkeiten… | Bitte klarer formulieren wer hier wen berät (EHK das BMG und nicht EHK die untergeordnete KOI) und wie Entscheidungen (z.B. zur E-Health Strategie zu treffen sind - durch BMG). Klarer Herausarbeiten, das die Hauptaufgabe die Erarbeitung und Weiterentwicklung der E-Health Strategie und die Überwachung der Umsetzung ist. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
26 | S. 13, Zeile 8 ff | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Entscheidungen… | • Entscheidung über die strategische Nutzung bestimmter Standards, Profile und Terminologien
• Vorgaben zur Nutzung von Tools und Plattformen für die Erstellung und Dokumentation von IOP-Vereinbarungen • Freigabe (je nach Typ des Standards/Profils und ggf. verantwortlicher Organisation) von abgeschlossenen Spezifikationen, wo dies durch Gesetze und Verordnungen vorgegeben wird Entscheidungen und Freigaben des EHK können durch das KOI vorbereitet werden. | Das EHK hat die Rolle eines SteerCo, es berät das BMG aber es entscheidet für die KOI. Es trifft Entscheidungen direkt im Rahmen der vom BMG festgelegten E-Health Strategie und überwacht die Umsetzung durch das KOI. Es empfiehlt notwendige Anpassungen durch Gesetze und Verordnungen durch das BMG, um die E-Health Strategie umsetzen zu können. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
27 | S. 13, Zeile 15 ff | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Gutachten und Strategien | Das EHK kann für Evaluierungen, Gutachten und andere Zuarbeiten die KOI beauftragen, welche bei Bedarf Experten und Expertinnen aus dem PEX hinzuziehen kann. | Klare Trennung der Verantwortungen. Das EHK macht nicht die Arbeit der KOI, auch nicht redundant mit den gleichen Experten, wenn es den Vorlagen der KOI nicht vertraut… | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
28 | S. 13, Zeile 19 ff | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Das Komitee sollte mit einer ungeraden und nicht zu hohen Anzahl von Fachpersonen besetzt werden. Vorgeschlagen werden daher 17 ständige Mitglieder.
Um die notwendige Kontinuität in der Arbeit des EHK zu gewährleisten können von den initialen Mitgliedern, neun für einen Zeitraum von fünf Jahren und acht Mitglieder für drei Jahre berufen werden. Anschließend können alle Neuberufungen für jeweils drei Jahre erfolgen. Wichtig ist die Qualifikation der Personen, da diese immer Vorrang vor der Abbildung einer proportionalen Beteiligung von Organisationen, Institutionen und Verbänden haben muss. | Das EHK wird vom BMG mit fachlich qualifizierten Personen besetzt. Ein Proporz in Bezug auf eine ursprüngliche Herkunft der Personen von bestimmten Organisationen, Institutionen oder Verbänden spielt keine Rolle bei der Besetzung. Das BMG entscheidet allein über Besetzung und Abberufung von Mitgliedern. | 17 sind viel zu viele. Klingt schon wieder nach einem ewigen Gremium. Die Anzahl sollte maximal auf die Hälfte begrenzt werden.
Der Prozess, wie Mitglieder festgelegt werden, ist völlig unklar beschrieben. Es scheint eine Entsendung von irgendwelchen Organisationen angestrebt zu werden. Es wird dringend angeraten, das EHK nach dem Vorbild des hih zu professionalisieren und zu besetzen. Das EHK ist ausschließlich dem BMG rechenschaftspflichtig. Mitglieder sollten vom BMG ernannt werden. Die Arbeitszeit muss nicht zwangsläufig auf 3/5 Jahre begrenzt werden, da es sich hierbei ja gerade nicht um "gewählte Politiker" handeln soll. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
29 | S. 5, Zeile 2 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Das vorliegende Papier wurde vorgelegt von den folgenden Organisationen ... | Weitere Organisationen insbesondere aus dem Bereich der Anwender, Versorgung und Leistungserbringer sowie der Standardisierung in DE müssen in den Prozess der Detailkonzeptentwicklung für Interoperabilität2025 eingebunden werden, damit diese ihn später auch mittragen.
Solche Organisationen sind beispielhaft aus dem Bereich der Anwender, Versorgung und Leistungserbringer
der Standardisierung
der Regulierungsbehörden
und der Wissenschaft und Forschung
| ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
30 | S. 14, Zeile 3-9 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Aus jedem dieser vier Bereiche sollen drei Vertreter mit jeweils ausgewiesener Expertise berufen
werden. Ergänzt werden diese insgesamt zwölf Mitglieder durch jeweils einen Vertreter des • Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) • der Patienten • der Bundesländer | Streichen ersatzlos | Es wird dringend angeraten, das EHK nach dem Vorbild des hih zu professionalisieren und mit den dort verwendeten querschnittlichen Ausrichtungen zu besetzen. Das EHK ist ausschließlich dem BMG rechenschaftspflichtig. Mitglieder sollten vom BMG ernannt werden. Es kann sich dazu mit dem BMBF abstimmen, muss aber nicht. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
31 | S. 13, Zeile 24 bis S. 14 Zeile 2 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Es wird dringend angeraten, das EHK nach dem Vorbild des hih zu professionalisieren und zu besetzen. Die hier aufgezählten Themen sind auch wichtig, betreffen aber fast ausschließlich die Themen Interoperabilität. Für die Arbeit des EHK (E-Health Strategie) sind aber ausgewiesene Domänenexperten aus den verschiedenen Bereichen der Versorgung (Sektoren) genauso wichtig wie Rechtsexperten, Datenschutzexperten etc. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
32 | S. 14, Abbildung 3 | 20px Tippfehler | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
15 Expertinnen und Experten | Es sind 17 nach aktuellem Vorschlag | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
33 | S. 14, Zeile 14 ff | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
QUALIFIKATIONSKATALOG
Der Qualifikationskatalog für die zwölf Fachexperten umfasst dabei u. a. folgende Kriterien. • Es ist der Nachweis von Expertise in mindestens einem der o.g. vier Bereiche im Gesundheitswesen vorzulegen. +D41Als Experten können nur Personen benannt werden, die die Kriterien eines entsprechenden Qualifikationskatalogs erfüllen. • Zur Wahrung der Interessen aus Sicht der Länder benennen diese einen weiteren Vertreter. • die Auswahl und Ernennung des Patientenvertreters erfolgen durch das BMG. | Es wird dringend angeraten, das EHK nach dem Vorbild des hih zu professionalisieren und zu besetzen.
Eine Unterscheidung nach Fachexperten und Nichtfachexperten darf es nicht geben. Jedes Mitglied im EHK muss eine bestimmte Expertise mitbringen und darf nicht nur Abgesandter sein. Es ist daher nicht ersichtlich, welche Qualifikation sich durch "Vertretung der Länder" ergibt. Das sollte ersatzlos gestrichen werden. Es ist anzustreben, eine einheitliche E-Health Strategie und nicht eine föderal zersplitterte zu bekommen. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
34 | S. 15 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Legitimation… | Legitimation
Das EHK steht unter der Rechtsaufsicht des BMG. Das BMG ist für die (Nicht-) Beanstandung der Geschäfts- und Verfahrensordnung sowie für eine Kontrolle der Entscheidungen des EHK zuständig. | Klare Verantwortung und einfache Prozesse. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
35 | S. 15, Zeile 10-11 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Berufung von Experten kann durch das BMG und/oder den Gesundheitsausschuss des Bundestages erfolgen. | Die Mitglieder des EHK werden durch das BMG berufen. | Die politische Kontrolle ist durch das BMG ausreichend gegeben. Dessen Arbeit wird durch den Gesundheitsauschuss bereits parlamentarisch kontrolliert. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
36 | S. 15, Zeile 12-13 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Arbeit des Komitees soll weisungsunabhängig erfolgen und basiert ausschließlich auf Mehrheitsentscheidungen des Gremiums. | Das EHK ist allein dem BMG rechenschaftspflichtig und unterliegt ausschließlich dessen Weisungen. Entscheidungen basieren auf einer einfachen Mehrheit. Bei Unentschieden zählt die Stimme des Vorsitzenden. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
37 | S. 15, Zeile 16 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wie schon die KOI kann auch das EHK unter dem Schirm einer existierenden Organisation gebildet werden. Alternativ würde sich aber auch die Anbindung analog zum Health Innovation Hub (hih) an das BMG anbieten. | Das KOI sollte analog zum Health Innovation Hub (hih) an das BMG angebunden werden. | Die KOI wurde hier noch gar nicht beschrieben. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
38 | S. 15, Zeile 19 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Ob das EHK eine eigene Rechtspersönlichkeit bildet, wäre zu diskutieren. | Ersatzlos streichen | Irrelevant für das Papier | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
39 | S. 15, Zeile 20-22 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Mitglieder des Komitees werden marktüblich für ihre Tätigkeit vergütet und haben Anspruch auf eine Kostenerstattung. Werden Experten von Ihren Arbeitgebern entsandt erhalten diese eine entsprechende Entschädigung. | Die Mitglieder des EHK sind beim EHK hauptamtlich angestellt. Eine vorherige Anstellung bei anderen Arbeitgebern hat mindestens zu ruhen. | Entsendungen/Ausleihungen sollten unterbleiben. Die Mitglieder müssen unabhängig von vorherigen Arbeitgebern entscheiden können. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
40 | S. 15, Zeile 24 ff | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Darin wird auch die Kategorisierung der Skills für Expertinnen und Experten beschrieben. Wo dies möglich ist sollen diese Kategorien auch Hinweise über mögliche strukturelle Nachweise der entsprechenden Skills aufnehmen. | ersatzlos streichen | Irrelevant für die Geschäftsordnung, da die Experten vom BMG berufen werden. In der Geschäftsordnung können die Aufgabenverteilungen festgelegt werden, aber nicht die Befähigungen. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
41 | S. 16, Zeile 13 | 20px Tippfehler | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
KIO | KOI | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
42 | S. 16, Zeile 18-19 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Überwachung und frühzeitige Information bei drohender Nichteinhaltung der Vorgaben und Leitplanken der E-Health-Strategie | Überwachung der Arbeit der jeweiligen Institutionen und frühzeitige Information der betroffenen Institution und des EHK bei drohender Nichteinhaltung der Vorgaben und Leitplanken der E-Health-Strategie | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
43 | S. 16, Zeile 20-21 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Annahme und Prüfung von Einreichungen zur Schaffung von neuen Spezifikationen bzw. von Änderungen bereits existierender Festlegungen | Bitte konkretisieren, von wem die "Einreichungen" und "Änderungen" kommen können und um was es sich bei den "Einreichungen" handelt | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
44 | S. 16, Zeile 22, 23 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
• Evaluierung und Übergabe von abgeschlossenen Prozessen an das E-Health-Komitee • Steuerung und Bearbeitung der laufenden Prozesse | Es wird nicht klar, was hier genau gemacht werden soll. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
45 | S. 16, Zeile 24 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Beratung und Bearbeitung neuer Anträge | Durch wen können neue Anträge eingereicht werden? Worauf sollen sich diese Anträge beziehen? | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
46 | S. 16, Zeile 25 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Sicherstellung der Beteiligung der notwendigen Akteure mit entsprechenden Expertisen | Sicherstellung der Beteiligung der notwendigen Akteure mit entsprechenden Expertisen an den Prozessen in den jeweiligen Institutionen | Da die Aufgaben bisher völlig unklar sind, ist auch unklar, woran sich Experten welcher Art beteiligen sollen. Entweder koordiniert die KOI nur die Arbeit anderer Institutionen, dann braucht es mehr Projektmanager, oder es macht selbst Arbeit, dann braucht es mglw. externe Expertise. Dieser Vorschlag wurde in Übereinstimmung mit dem folgenden Abschnitt (Referenten koordinieren, mischen sich aber nicht fachinhaltlich ein) gemacht. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
47 | S. 17, Zeile 13-14 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Für diese Funktion bietet sich gematik GmbH an, an der das Bundesministerium für Gesundheit mittlerweile zu 51% beteiligt ist. | Streichen und offen lassen oder: Diese Funktion kann mit der Organisation des EHK zusammengelegt werden, um organisatorische und Infrastruktureffizienzen zu heben. | Eine Zusammenlegung mit der gematik ist auszuschließen, da die gematik selbst eine Organisation ist, welche durch die KOI überwacht wird. Das führt zu einem klaren Interessenkonflikt. Die Koordinierungsinstanz ist in jedem Fall unabhängig von den zu koordinierenden Institutionen zu halten. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
48 | S. 18, Abbildung 5 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Funktionen sollten überhaupt fachliche Expertise aus den jeweiligen Anwender-Domänen enthalten, sowie über Datenschutz hinaus rechtliche Expertise und auch Ethik-Aspekte. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
49 | S. 18 Zeile 20 ff | 20px Rückfrage | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Es wird nicht klar, wie Konflikte in der Priorisierung von solchen Anfragen mit der weiterhin bestehenden Arbeit bei den Arbeitgebern der Erxperten aufgelöst werden sollen. Welche zeitliche Kapazität sollen die Experten zusichern? | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
50 | S. 19, Zeile 16 | 20px Tippfehler | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
in die Skills und Expertisen | in welchem Skills und Expertisen | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
51 | S. 19, Zeile 19-21 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Der Prozess zur Benennung der Experten kann sich direkt an dem Prozess der Berufung der EHK Mitglieder anlehnen, wobei die Experten sich selbst bei der KOI bewerben sollen und dann nach den gleichen Kriterien aber vom E-Health Komitee berufen werden. | Qualifizierte Personen können sich bei der KOI als Experte bewerben, welches die Bewerbungen dem EHK vorlegt. Das EHK benennt die Experten für zunächst zwei Jahre. Das EHK kann auf qualifizierte Personen bzw. Organisationen zugehen und diese zu einer Bewerbung oder Bereitstellung von Mitarbeitern ermuntern, wenn es für bestimmte Qualifikationen einen Mangel im Pool der Experten feststellt. | Es ist nicht ganz klar, warum man sich beim KOI bewerben soll. Entsprechend der Qualifikation des KOI, wird es nicht über die Qualifikation der Bewerber befinden können und damit zu einer reinen Sammelstelle für Bewerbungen reduziert. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
52 | S. 19, Zeile 24 ff | 20px Rückfrage | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wer soll das Portal zur Verfügung stellen? Das EHK? Die KOI? | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
53 | S. 19, Zeile 29 | 20px Rückfrage | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Experten werden marktüblich für ihre Tätigkeit vergütet… | Widerspricht sich etwas mit Seite 19, Zeile 12 ff Einheitliche Vergütung. Sollte überarbeitet und klargestellt werden, was hier jeweils gemeint ist. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
54 | S. 20, Zeile 8 | 20px Tippfehler | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Im Idealfall sind sie geprägt… | Im Idealfall sind Standards geprägt… | Wechsel von Einzahl auf Mehrzahl | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
55 | S. 20, Zeile 11 ff | 20px Tippfehler | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Alle Abkürzungen von Organisationen einheitlich in Klammern setzen hinter ihren jeweils ausgeschriebenen Namen. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
56 | S. 21, Zeile 16 ff | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Auslassungen zu Konformitätskonstrukten sind schon sehr detailliert und werden im Kontext dieses Dokumentes gar nicht benötigt. Glossare sollten auf das notwendige eingeschränkt werden und keinen Selbstzweck entfalten. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
57 | S. 23, Zeile 22 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
...zu einem Anwendungsfall zugehörige Profile,... | ...zu einem Anwendungsfall zugehörige Standards und Profile,... | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
58 | S. 24, Zeile 2 | 20px Rückfrage | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Typischerweise wird dieser Prozess vom Testen der Umsetzung begleitet… | Worauf bezieht sich "dieser Prozess"? Im vorherigen Abschnitt geht es um Leitfäden… | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
59 | S. 25, Zeile 11 | 20px Rückfrage | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Bei Fragen über eine Durchführung entscheidet das EHK. | Es ist nicht klar ob das EHK nur bei Fragen oder grundsätzlich über die Durchführung entscheidet und wer sonst? | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
60 | S. 25, Zeile 11-12 | 20px Rückfrage | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Sollte eine Durchführung abgelehnt werden, muss transparent über die Folgen der Nicht-Durchführung aufgeklärt werden. | Es sollte klargemacht werden, dass die benatragenden parteien dann immer noch die Interoperabilitätsvereinbarung erstellen können, dass diese aber keinen durch das EHK autorisierten verbindlichen Charakter mehr bekommen kann. Analog zu offiziellen HL7 IGs und Hersteller-IGs. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
61 | S. 26, Zeile 4 und Zeile 8 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Verbindlicher Standard, Normativer Standard | Da dies ein Glossar sein soll, sollte bei der Definition bereits einheitliche Wortwahl gelten. Bitte festlegen, ob es verbindlich oder normativ genannt wird. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
62 | S. 26, Box zu Mindestteilnehmerzahl | 20px Rückfrage | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Box ist nicht klar. Was genau bedeutet 75% Abdeckung aus den beteiligten Gruppen? | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
63 | S. 27, Zeile 6-7, Tabelle | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
nicht zutreffend | keine Mindestvorgabe, aber eine breite Beteiligung sollte für ein gutes Ergebnis angestrebt werden | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
64 | S. 27, Zeile 6-7, Tabelle | 20px Rückfrage | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
eine pro Stakeholder | wer ist denn Stakeholder? | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
65 | S. 28, Zeile 3 ff | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
PHASEN DER INTEROPERABILITÄTS-VEREINBARUNGEN UND -SPEZIFIKATIONEN | Der Abschnitt ist redundant zu Seite 25 "STUFEN DER INTEROPERABILITÄTS-VEREINBARUNGEN". Sollte in einem Abschnitt Lebenszyklus zusammengeführt werden und auch um die Stufe "Obsolet/Ersetzt" ergänzt werden. Auch Abb. 7 auf Seite 27 gehört dazu. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
66 | S. 28, Zeile 23 ff | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Absatz in Abschnitt ARTEN DES VERFAHRENS auf Seite 27 ab Zeile 4 integrieren. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
67 | S. 25 ff bis Seite 31 Zeile 16 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Der Text sollte zusammengefasst und deutlich gekürzt werden, es sind durcheinander und mehrfach redundant verschiedene Aspekte von Kommentierung und Abstimmung dargestellt. Vorschlag: zuerst Gesamtprozess, dann einzelne Phasen. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
68 | S. 31, Zeile 22,23 Box | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Für die Spezifikation eines Pathologiebefundes ist daher der Berufsverband der
Pathologen einzubeziehen (“Benehmensherstellung”) und um Mit- oder Zuarbeit zu bitten. Der hinzugezogenen Entität steht es allerdings frei, auf die Mitarbeit zu verzichten. | Für die Spezifikation eines Pathologiebefundes ist daher der Berufsverband der
Pathologen einzubeziehen und um Mit- oder Zuarbeit sowie Teilnahme an Kommentierungen und Abstimmungen zu bitten. Der hinzugezogenen Entität steht es allerdings frei, auf die Mitarbeit zu verzichten. | Laut Definition von Benehmensherstellung kann die Institution, die den IOP-Vorschlag erstellt, das Feedback ignorieren. Hier geht es aber darum, dass nur der Stakeholder die Einladung zur Mitarbeit ignorieren (verzichten) kann, die Institution, die den IOP-Vorschlag erarbeitet, kann Feedback der Stakeholder (berechtigten Teilnehmer) eben nicht ignorieren dürfen. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
69 | S. 31, Zeile 24 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
...die geforderte Stakeholder-Balance zu wahren… | Was soll das denn sein? Woher begründet sich eine solche "Forderung"? Jeder Stakeholder kann teilnehmen. Eine woher auch immer angenommene Balance-Anforderung würde einzelne Stakeholder ausschließen. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
70 | S. 32, Zeile 4 | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
ARTEN EINES KOMMENTARS | ersatzlos streichen, zuviel Detailtiefe | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
71 | S. 32, Zeile 11 | 20px Tippfehler | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
werden von üblicherweise Patentrechten befreit | werden üblicherweise von Patentrechten befreit | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
72 | S. 32, Zeile 12 ff | 20px Ablehnende Kritik | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
ÖFFENTLICHKEIT ALLER (KURATIERTEN) KOMMENTARE | Bitte mit vorhergehenden Seiten die Redundanzen entfernen. Man muss nicht mehrmals die Öffentlichkeit der Kommentare betonen. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
73 | S. 33, Zeile 13 | 20px Tippfehler | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Aus den Gruppen der Beteiligten müssen grundsätzlich alle Gruppen vertreten sein, | Aus den Gruppen der Beteiligten müssen grundsätzlich alle Gruppen vertreten sein. | Punkt statt Komma am Satzende | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
74 | S. 33, Zeile 13-15 | 20px Rückfrage | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Aus den Gruppen der Beteiligten müssen grundsätzlich alle Gruppen vertreten sein, Aus diesem Grund muss zur erfolgreichen Durchführung des Verfahrens eine Mindestanzahl an Stimmen abgeben werden. | Es ist nicht klar, ob die Anforderung zur Vertretung jeder Gruppe die Erreichung eines Quorums beeinflusst, wenn zwar die notwendige Anzahl an Mindeststimmen eingegangen sind, aber nicht alle Gruppen sich beteiligt haben. | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
75 | S. 34, Zeile 1 Box | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Neben dem Typ des Kommentars sollte überlegt werden, ob eine Schwere
(leicht/mittel/schwer) angegeben werden kann, so dass hier eine Bearbeitung priorisiert werden kann. | Integration der Box in Seite 33 Abschnitt Stimme ab Zeile 4 | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
76 | S. 34, Zeile 13 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
...Komitee / der Vorstand der die Spezifikation einreichenden Organisation über die weitere | ...Komitee / die die Spezifikation einreichenden Organisation über die weitere | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
77 | S. 35, Zeile 1 Box | 20px Tippfehler | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Alternativ kann über Eskalation-Stufen nachgedacht werden | Alternativ kann über Eskalations-Stufen nachgedacht werden | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
78 | S. 35, Zeile 7 ff | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Für alle Phasen der Erstellung einer Interoperabilitätsvereinbarung sollte es eine zentrale Anlaufstelle zur Orientierung und Mitarbeit geben. In der Vergangenheit hat es dazu mehrere Ansätze gegeben. | Für alle Phasen der Erstellung einer Interoperabilitätsvereinbarung sollte es eine zentrale Anlaufstelle zur Orientierung und Mitarbeit geben. Diese ist übergreifend bei einigen Institutionen bereits vorhandenen Anlaufstellen einzurichten (Meta-Anlaufstelle). | Aus dem bestehenden Text könnte man den Eindruck bekommen, dass die bestehenden durch die neue Anlaufstelle abgelöst werden sollen. Das funktioniert aber nicht. Nicht jeder Arbeit in den bestehenden Organisationen hat gleich Relevanz für das EHK. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
79 | S. 35, Zeile 14 | 20px Vorschlag | Thomas Liebscher, Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Durchführung des Verfahrens und der Publikation sollte kostenfrei erfolgen. | Die Kosten der Durchführung des Verfahrens und der Publikation werden von der KOI getragen. Kosten der Teilnehmer zur Teilnahme am Verfahren tragen die Teilnehmer selbst. | Der Betrieb z.B. der Webseite verursacht auch Kosten. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
80 | S.6, Z.27 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wie in Teil A ausgeführt, | Wie in Teil A aufgeführt, | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
81 | S.6, Z.32 | 20px Tippfehler | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
so genannten | sogenannten | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
82 | S.7, Z.5 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Dem erkannten Bedarf folgend ergibt sich–vereinfacht dargestellt–folgende wiederkehrende 5Prozesskette: | Aus dem erkannt Bedarf ergibt sich, vereinfacht dargestellt, folgende wiederkehrende Prozesskette | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
83 | S.8, Z.20, 23, 27 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Satzzeichen am Ende der Aufzählungspunkte | alle Aufzählungen bilden einen vollständigen Satz, deshalb die Aufzählung mit einem Punkt beenden | Satzzeichen: Siehe Aufzählung S.9 | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
84 | S.8, Z.18 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Primäres Ziel der hier beschriebenen Prozesse ist, | Die primären Ziele der hier beschriebenen Prozesse sind, | Ausdruck: Es werden mehrere Ziele durch die Aufzählung aufgeführt | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
85 | S.8, Z.29 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Einbindung? | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
86 | S.9, Z.12 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Diese Punkte werden weiter unten unter „Rahmenbedingungen“ weiter ausgeführt | Diese Punkte werden im folgenden Kapitel "Rahmenbedingungen" weiter aufgeführt | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
87 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Dazu wird im weiteren Verlauf dieser Ausarbeitung für die drei im Konzeptpapier Teil A genannten 19Strukturen Koordinierungsinstanz, E-Health-Komitee und Pool von Expertinnen und Experten beschrieben, wie diese initialisiert und betriebenund welche Aufgaben sie haben. | Dementsprechend wird im weiteren Verlauf dieser Ausarbeitung die im Konzeptpapier Teil A genannten Strukturen Koordinierungsinstanz, E-Health-Komitee und Pool von Expertinnen und Experten genauer beschrieben. Es folgt eine Darlegung , wie die Strukturen initialisiert und betrieben werden. Zusätzlich wird darauf eingegangen welche Aufgaben die genannten Strukturen obliegen. | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
88 | S.10, Z.2 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Um die beschriebenen Ziele zu erreichen, sollen folgende Rahmenbedingungen gelten. | Um die beschriebenen Ziele zu erreichen, sollen folgende Rahmenbedingungen gelten: | Satzzeichen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
89 | S.10, Z.5 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Expertise aus den inhaltlichen Fachdisziplinen, der Selbstverwaltung, Industrie und Wissenschaft sowie aus dem Bereich Standardisierung soll bei der Digitalisierung auf Augenhöhe verbindlich und 5transparent zusammengeführt werden, wenn Interoperabilität erfolgreich gefördert werden soll. | Die Expertise aus den inhaltlichen Fachdisziplinen, der Selbstverwaltung, Industrie und Wissenschaft sowie aus dem Bereich Standardisierung muss bei der Digitalisierung auf Augenhöhe verbindlich und 5transparent zusammengeführt werden, wenn Interoperabilität erfolgreich gefördert werden soll. | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
90 | S.10, Z.19 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Innerhalb der Gruppe wird über alle Vorschläge abgestimmt und mehrheitlich entschieden. | Innerhalb der Gruppe werden über alle Vorschläge abgestimmt und mehrheitlich entschieden. | Plural | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
91 | S.10, Z.31 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Durch die Beteiligung kann man mehrPlanungssicherheit und Sicherheit bei der Umsetzung(Implementierung)erreichen. | Durch die gesteigerte Beteiligung kann mehr Planungssicherheit und Sicherheit bei der Umsetzung (Implementierung)erreicht werden. | Ausdruck: manist zu umgangsprachlich | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
92 | S.11, Z.9 | 20px Rückfrage | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
So kann beispielsweise eine mit ärztlich-fachinhaltlichen Festlegungen betraute Gruppe in den Folgeschritten Experten zu Semantik wie z. B. aus dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu SNOMED CT und zu Datenformaten wie Standardisierungsexperten einbinden | das Beispiel finde ich unverständlich oder es ist nur unglücklich formuliert | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
93 | S.11, Z.13 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Folglich sollen auch nationale Ausarbeitungen in internationale Bestrebungen einfließen, nicht allein schon deshalb, damit man später nicht von andersartigen internationalen Vorgaben „überrascht“ wird und national nachbessern oder das eigene, abweichende Vorgehen rechtfertigen muss | Folglich sollen auch nationale Ausarbeitungen in internationale Bestrebungen enfließen. Dies soll den Überraschungseffekt andersartiger internationaler Vorgaben entgegenwirken und die Zahl nationaler Nachbesserungen verringern. Abweichendes Vorgehen muss demensprechend weniger gerechtfertigt werden. | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
94 | S.12, Z.3 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Um die Einführung, Einhaltung und konsequente Anwendung des dargestellten Prozesses umzusetzen bedarf es der Schaffung von Strukturen, die im nachfolgenden beschrieben werden sollen | …, die im Nachfogenden beschrieben werden | Rechtschreibung & Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
95 | S.12, Z.6 | 20px Tippfehler | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
einem Komitee welches sowohl beratend als auch entscheidend die Politik, Institutionen und 6andere Akteure unterstützt: das E-Health Komitee(EHK) | ein Komitee, welches | Grammatik & Satzzeichen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
96 | S.12, Z.21 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Hier wird die E-HealthStrategie beraten und erarbeitet und der Regierung vorgelegt. | Hier wird die E-HealthStrategie beraten, erarbeitet und der Regierung vorgelegt. | Lesefluss | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
97 | S.12, Z.17-22 | 20px Rückfrage | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Während die Koordinierungsinstanz die laufenden Aktivitäten begleitet, hat das E-Health Komitee (EHK) eine strategische und aufsichtliche Ausrichtung. Um dieArbeit der Koordinierungsinstanz (KOI) eng mit dem EHK zu verzahnen werden sich beide Strukturen kontinuierlich abstimmen. Hier wird die E-HealthStrategie beraten und erarbeitet und der Regierung vorgelegt. Daneben kann 21das EHK in strittigen Fragen bei der Koordination Entscheidungen vorbereiten und treffen. | Das E-Health-Komitee besitzt eine strategische und aufsichtliche Ausrichtung. Das Komitee ist eng mit der Koordinierungsinstanz (KOI) verzahnt und stimmen sich kontinuirlich miteinaner ab. Das EHK hat die Aufgabe die E-Health Strategie zu beraten, erarbeiten und der Regierung vorzulegen. Des Weiteren kann das EHK in strittigen Fragen bei der Koordination Entscheidungen vorbereiten und auch treffen. | Wieso beginnt der Abschnitt mit der Erklärung was die Koordinierungsinstanz macht? Wäre es nicht sinnvoll erst nur zu beschreiben was das Komitee macht? | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
98 | S.13, Z.2 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Aufgaben des Komitees gliedern sich in: | Die Aufgaben des Komitees gliedern sich demnach in: | Lesefluss | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
99 | S.13, Z.13 | 20px Tippfehler | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Verbindliche Empfehlung zur Freigabe (je nach Typ des Standards/Profils und ggf. Verantwortlicher Organisation) | Verbindliche Empfehlung zur Freigabe (je nach Typ des Standards/Profils und ggf. Verantwortliche Organisation) | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
100 | S.14, Z.15 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
…folgende Kriterien. | …folgende Kriterien: | Satzzeichen: einheitliche Darstellung von Aufzählungen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
101 | S.14, Z.21 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
die Auswahl und Ernennung… | Die Auswahl und Ernennung… | Großschreibung: einheitliche Darstellung von Aufzählungen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
102 | S.15, Z.16 | 20px Rückfrage | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wie schon die KOI kann auch das EHK unter dem Schirm einer existierenden Organisation gebildet werden. | Das EHK kann unter dem Schirm einer existierenden Organisation gebildet werden. | Es wurde noch wurde nicht auf die Aufgaben des KOIs eingegangen, weshalb ich hier die Bennenung ungünstig finde, oder? | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
103 | S.15, Z.23 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Das E-Health Komitee (EHK) wird sich eine Geschäftsordnung geben. | Das E-Health Komitee (EHK) wird sich eine Geschäftsordnung begeben. | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
104 | S.15, Z.24 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Darin wird auch die Kategorisierung der Skills für Expertinnen und Experten beschrieben. | Darin wird auch die Kategorisierung der Expertise/ Kompetenzen für Expertinnen und Experten beschrieben | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
105 | S.15, Z.25 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wo dies möglich ist sollen diese Kategorien auch Hinweise über mögliche strukturelle Nachweise der entsprechenden Skills aufnehmen. | Wo dies möglich ist, sollen diese Kategorien auch Hinweise über mögliche strukturelle Nachweise der entsprechenden Kompetenzen aufnehmen. | Kommasetzung & Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
106 | S.16, Z.29 und 31 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
ein Leiter der KOI […] ein Sekretariat | Ein Leiter der KOI […] Ein Sekretariat | Großschreibung: einheitliche Darstellung von Aufzählungen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
107 | S.17, Z.8-12 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
die Möglichkeit […] die kostengünstige Nutzung[...] die Finanzierung[…]. | Die Möglichkeit […] Die kostengünstige Nutzung[...] Die Finanzierung[…] | Großschreibung & Satzzeichen: einheitliche Darstellung von Aufzählungen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
108 | S.17, Z.13 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Für diese Funktion bietet sich gematik GmbH an | Für diese Funktion bietet sich die gematik GmbH an | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
109 | S.19, Z.1,7,12 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Benennung von Experten (inkl. Wiederholung der Benennung nach Ablauf) [..] | Benennung von Experten (inkl. Wiederholung der Benennung nach Ablauf): […] | Satzzeichen: Erster Satz wirkt als Überschrift | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
110 | S.19,Z.2 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Jede Fachperson kann eine Benennung beantragen und ordnet sich selbst einzelne Skills aus dem Katalog der EHK zu | Jede Fachperson kann eine Benennung beantragen und ordnet sich selbst einzelne Fachexpertisen aus dem Katalog der EHK zu | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
111 | S.19, Z.16 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Um die o.g. Prozesse abzubilden wird ein Expertenportalgeschaffen, in die Skills und Expertisen der … | Um die o.g. Prozesse abzubilden wird ein Expertenportalgeschaffen, in die Kompetenzen und Expertisen der | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
112 | S.19, Z.19 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Der Prozess zur Benennung der Experten kann sich direkt an dem Prozess der Berufung der EHK Mitglieder anlehnen, wobei die Experten sich selbst bei der KOI bewerben sollen und dann nach den gleichen Kriterien aber vom E-Health Komitee berufen werden | Der Prozess zur Benennung der Experten kann sich direkt an dem Prozess der Berufung der EHK Mitglieder anlehnen. Allerdings sollen sich die Experten selbst bei der KOI bewerben und anhand der gleichen Kriterien berufen werden. Die Berufung erfolgt in diesem Fall durch das E-Health Komitee. | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
113 | S.19, Z.24 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Um einen oder mehrere Experten anzufordern wird ein Portal zur Verfügung gestellt, in welchem der Anforderer sein Projekt vorstellt und die gewünschten Skills der Experten strukturiert angibt. | Es besteht die Möglichkeit einen oder mehrere Experten anzufordern. Hierfür wird ein Portal zur Verfügung gestellt. Innerhalb des Portals stellt der Anfragesteller sein Projekt vor und gibt die gewünschten Fachkompetenzen der Experten strukturiert an. | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
114 | S.19, Z. 23 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Anforderung | Expertenanfrage | Nur das Wort Anforderung klingt für mich eher nach den Anfoderungen an einen Experten und nicht nach der Möglichkeit einen Experten anzufordern bzw. nach einem Experten anzufragen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
115 | S.20, Z.16 | 20px Rückfrage | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Speziell das Gesundheitswesen im Fokus haben Organisationen wie Health Level 7 (HL7), Digital Imaging and Communications in MedicineDICOModer die International Health Terminology Standards Development Organisation(ITHDSO, jetzt SNOMED International). | Unverständlicher Satz? | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
116 | S.20, Z.24 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Standards, die eher einen Rahmen vorgeben, trifft man insbesondere bei der | Standards, die eher einem rahmen vorgeben, sind insbesondere bei der Informationsverarbeitung und -Kommunikation anzutreffen. | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
117 | S.20, Z.27 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Man spricht dann… | Es wird dann von einer Spezialisierung für den bestimmten Anwendungsfall gesprochen. | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
118 | S.21, Z.1 & 2 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Diese Vorgehensweise nennt man Profilierung, sie erfolgt nach formalisierten festen Regeln.Das Produkt der Profilierung nennt man Profil | Diese Vorgehensweise wird als Profilierung bezeichnet. Sie erfolgt nach formalisierten festen Regeln. Das Produkt der Profilierung wird Profil genannt. | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
119 | S.21, Z.8 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
… man spricht von Konformität der Spezifikationen. | …dies wird als Konformität der Spezifikation bezeichnet | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
120 | S.21, Z.13 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
… spricht man von Kompatibilität | … wird von Kompatibilität gesprochen | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
121 | S.21, Z.15 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
…kommt man zur Interoperabilität zwischen Sender und Empfänger | wird die Interoperabilität zwischen Sender und Empfänger gewährleistet | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
122 | S.21, Z.20 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die ersten beiden werden dabei als die bedeutsamsten angesehen | Die ersten beiden Konstrukte werden dabei… | Lesefluss | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
123 | S.22, alle 4 blaue Infoboxen | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
… | … | Großschreibung: einheitliche Darstellung von Aufzählungen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
124 | S.22, erste Infobox | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Im Einzelfall kann jedoch vorkommen oder gefordert sein, dass es erst später ergänzt wird. Deshalb kann man sich nicht darauf verlassen, dass diese Information von Anfang an zur Verfügung gestellt wird | Im Einzelfall kann es jedoch vorkommen oder gefordert sein, dass es erst später ergänzt wird. Deshalb besteht kein Verlass darauf, dass diese Information von Anfang an zur Verfügung gestellt wird. | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
125 | S.22, Z.7 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Weitere Konformitätskonstrukte sind demnach | Weitere Konformitätskonstrukte sind demnach: | Satzzeichen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
126 | S.23, Z.24 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
...in seine Software einzubetten, zu implementieren. | in seine Software einzubetten und zu implementieren. | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
127 | S.24, Z.18 | 20px Tippfehler | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
...angehört werden kann aber für die Vereinbarungen... | ...angehört werden kann, aber für die Vereinbarungen | Satzzeichen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
128 | S.25, Z.5 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Beispiele hierfür sind - derGesetzgeber verlangt die Umsetzung eines bestimmten Verfahrens - eine Gruppe von interessierten Organisationen möchten gemeinsam eineneue Spezifikation 7zur Erreichung eines speziellen Geschäftsziel erstellen. | Beispiele hierfür sind: Der Gesetzgeber […]. Eine Gruppe von interessierten Organisationen […]. | Großschreibung & Satzzeichen: einheitliche Darstellung von Aufzählungen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
129 | S.25, Z.15 | 20px Rückfrage | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Je nach Zielsetzung und Phase in der Entstehung von Interoperabilitätsvereinbarungen werden folgen Stufen unterschieden | Unverständlicher Satz? | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
130 | S.26, Z.20 | 20px Tippfehler | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Änderungen an der Umsetzung führen,sollen dazun führen, dass die Spezifikation nach der... | Änderungen an der Umsetzung führen, sollen dazu führen, dass die Spezifikation nach der | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
131 | S.28, Z.7 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Der Prozess verläuft in Phasen | Der Prozess besteht aus mehreren Phasen(:) | Ausdruck & Satzzeichen: Stellen die darauf folgenden Aufzählungen die Phasen dar? Wenn ja, dann würde ich den Satz mit einem Doppelpunkt beenden | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
132 | S.28, Z.23 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Ein Abstimmungs-oder Kommentierungsverfahren unterteilt sich wiederum in folgende drei Phasen. | Ein Abstimmungs-oder Kommentierungsverfahren unterteilt sich wiederum in folgende drei Phasen: | Satzzeichen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
133 | S.30, erste Infobox | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Das hat den Vorteil, dass man sich das Material offline, so es denn zum Download zur Verfügung gestellt wird, ansehen und kommentieren kann. Hierbei bestand auch die Möglichkeit, dass man später Kommentare noch einfach überarbeiten, zusammenführen oder auch wieder löschen kann. | Das hat den Vorteil, dass das Material auch offline angesehen und kommentiert werden kann, soweit es zum Download zur Vefügung gestellt wird. Hierbei bestand die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt Kommentare einfach zu überarbeiten, zusammenzuführen oder auch wieder zu löschen | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
134 | S.30, zweite Infobox | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
...d.h. ist eine Angabe möglich, zu welchem Schwerpunkt man abstimmt? | ...d.h. ist eine Angabe möglich, zu welchem Schwerpunkt abgestimmt wird? | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
135 | S.31, ersteInfobox | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Ggf. sollten die Einzelinstitutionen/-organisationen in Gruppen aufgeteilt werden, so dass man eine Stimmabgabe für bestimmte Gruppen verpflichtend machen kann und sich mindestens eine Organisation daraus beteiligen muss. | Ggf. sollten die Einzelinstitutionen/-organisationen in Gruppen aufgeteilt werden, so dass eine Stimmabgabe für bestimmte Gruppen verpflichtend wird und sich mindestens eine Organisation daraus beteiligen muss | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
136 | S.31, Z.19 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Fachöffentlichkeit –für die Anwendungsfälle und Dateninhalte, -Standardisierer –für die korrekte Nutzung und ggf. Notwendige Erweiterung von existierenden (internationlen) Standards, -Implementierer –für die konkrete technische Umsetzung. | Fachöffentlichkeit –für die Anwendungsfälle und Dateninhalte - Standardisierer –für die korrekte Nutzung und ggf. Notwendige Erweiterung von existierenden (internationlen) Standards - Implementierer –für die konkrete technische Umsetzung | Satzzeichen: einheitliche Darstellung von Aufzählungen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
137 | S.32, Z.6 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
…die wie folgt den Kommentator gekennzeichnet werden können. | …die wie folgt den Kommentator gekennzeichnet werden können: | Einheitliche Darstellung | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
138 | S.33, Z.13 | 20px Tippfehler | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Aus den Gruppen der Beteiligten müssen grundsätzlich alle Gruppen vertreten sein, | Aus den Gruppen der Beteiligten müssen grundsätzlich alle Gruppen vertreten sein. | Satzzeichen | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
139 | S.34, Z.2 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Kommentare können wie folgt aufgelöst werden. | Die Kommentare können wie folgt aufgelöst werden: | Einheitliche Darstellung | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
140 | S.35, zweite Infobox | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Der deutsche ICD-Katalog wird jährlich neu herausgegeben. Hierbei möchte man jedoch nicht alle Spezifikationen, die diesen Katalog verwenden, ebenfalls aktualisieren. | Der deutsche ICD-Katalog wird jährlich neu herausgegeben. Jedoch ist es nicht gewollt alle Spezifikationen, die diesen Katalog verwenden, ebenfalls aktualisieren. | Ausdruck | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
141 | S.10,26,27,29,33,34,35 | 20px Vorschlag | Michaela Warzecha, ZTG NRW | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
substantiell, substanziell | Einheitliche Rechtschreibung verwenden | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
142 | 12,13 und 14 | 20px Tippfehler | Mathias Aschhoff, RZV | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Es sind in den Grafiken und allg. immer versch. Anzahlen an Experten 17,15,12 | Gleiche Anzahl?! | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
143 | Allg | 20px Rückfrage | Mathias Aschhoff, RZV | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Danke für das tolle Papier! Volle Zustimmung! | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Vielen Dank! | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
144 | Seite 12 / Zeile 6 | 20px Tippfehler | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
"einem Komitee" | "ein Komitee" | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
145 | Seite 12 / Zeile 10 | 20px Tippfehler | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
"einen Pool" | "ein Pool" | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
146 | Seite 14 / Zeile 2 | 20px Vorschlag | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
….Stakeholder-Management. | Stakeholder-Management und medizinische/pflegerische Fachkompetenz | Das EHK benötigt neben der technischen Expertise zur Interoperabilität auch den fachlichen Input aus der Medizin und den Pflegewissenschaften. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
147 | Seite 14 / Zeile 16 | 20px Rückfrage | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Nachweis | Wie soll ein solcher Nachweis geführt werden, ohne die Gefahr einer Diskriminierung zu beinhalten? | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
148 | Seite 14 / Zeile 20f | 20px Vorschlag | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
eingerückte Aufzählungen | die beiden Zeilen sollten als eigenständige Sätze abgebildet sein und nicht als Unterpunkte der vorherigen Überschrift | in den beiden Zeilen geht es NICHT mehr um: "Qualifikationskatalog für die zwölf Fachexperten" | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
149 | Seite 15 / Zeile 8 | 20px Vorschlag | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
… des EHK zuständig ist. | … des EHK zuständig sein könnte. | Die Zuordnung des EHK ist noch nicht letztgültig festgelegt. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
150 | Seite 15 / Zeile 12 | 20px Ablehnende Kritik | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Arbeit des Komitees soll weisungsunabhängig erfolgen | Die Arbeit des Komitees muss weisungsunabhängig erfolgen | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
151 | Seite 16 / Zeile 13 | 20px Tippfehler | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Leitung des KIO | Leitung des KOI | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
152 | Seite 16 / Zeile 16 | 20px Vorschlag | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
aus dem oben beschriebenen Prozess | aus dem im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Prozess | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
153 | Seite 19 / Zeile 1 | 20px Vorschlag | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Benennung von Experten (inkl. Wiederholung der Benennung nach Ablauf) | Zeitliche Benennung von Experten (inkl. Wiederholung der Benennung nach Ablauf) | nur zur Verdeutlichung | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
154 | Seite 19 / Zeile 6 | 20px Ablehnende Kritik | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
… und den Fachumfang | streichen! | Das EHK kann und darf keinem Experten seinen "Fachumfang" eigenmächtig verändern. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
155 | Seite 23 / Zeile 25 | 20px Vorschlag | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
… und in seine Software einzubetten, zu implementieren. | … und in seine Software einzubetten, zu implementieren, aber auch die Anwender ihre Prozesse an solchen Leitfäden auszurichten. | Oftmals werden bestehende Funktionalitäten, die aus Leitfäden und den darin profilierten Standards resultieren, nicht korrekt eingesetzt, da die Anwender nicht im vorgegeben Sinne vorgehen. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
156 | Seite 25 / Zeile 9 | 20px Vorschlag | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
… von der beauftragten Organisation …. | … von der beauftragten bzw. initiierenden Organisation …. | nicht alle IOP-Vereinbahrungen werden von gesetzlich dafür beauftragten Institutionen erstellt. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
157 | Seite 26 / Zeile 3f | 20px Vorschlag | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Inhalt des "Kasten" | Den Inhalt des "Kasten" als Beispiel kenntlich machen | Hier muss der Eindruck vermieden werden, dass jede IOP-V erst zwei Jahre als STU verbleiben muss….. | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
158 | Seite 27 / Zeile 16f | 20px Rückfrage | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Durchführung eines Verfahrens kann aufgrund technischer und formaler Mängel abgelehnt werden | von wem? | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
159 | Seite 31 / Zeile 26 | 20px Vorschlag | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
ergänzend | "Wurde ein Stakeholder, entgegen seinem Wunsch nicht berücksichtigt, kann er sich an das EHK, mit der Bitte um Übergrüfung der Entscheidung, wenden." | Dies entsricht dem weiter oben dem EHK zugeordneten "Eskalationsprinzip" | |||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
160 | Seite 32 / Zeile 11 | 20px Tippfehler | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
werden von üblicherweise Patentrechten befreit | werden üblicherweise von Patentrechten befreit | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
161 | Seite 34 / Zeile 12 | 20px Rückfrage | Alexander Ihls, Siemens Healthineers | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
entscheidet das E-Health Komitee / der Vorstand der die Spezifikation einreichenden Organisation | Wer nun? | ||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
162 | Stellungnahme der KBV | Dr. med. B. Tenckhoff, KBV | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Der Zeitpunkt, das Vorgehen zur Erstellung und die Empfehlungen des Papiers „Interoperabilität 2025“ überraschen, zumal die dort wiedergegebenen analytischen Aussagen seit Vorlage der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen „Planungsstudie Interoperabilität“, deren Ergebnisse bereits 2016 veröffentlicht wurden, dem Grunde nach durch den Gesetzgeber aufgegriffen wurden und die im Papier adressierten Festlegungen für die Erreichung der Interoperabilität bereits umfänglich abgebildet sind. Dies gilt auch für bereits damals vorgebrachte Vorschläge nach Etablierung eines „E‐Health‐Rates“. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
163 | Stellungnahme der KBV | Dr. med. B. Tenckhoff, KBV | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Unbestritten bleibt, dass zur Erzeugung einer durchgängigen, effektiven und auch übernational ausgerichteten Interoperabilität (auf allen Ebenen der Interoperabilität (Technik, Semantik, Syntaktik und Interpretation)) innerhalb des Systems erheblicher Abstimmungsbedarf der unterschiedlichen an der Erzeugung und Pflege beteiligten Institutionen und Organisationen zu leisten ist. Für die Akzeptanz der Prozesse und der aus ihr generierten Ergebnisse ist es elementar, dass es zu einem partnerschaftlichen Dialog zwischen den vom Gesetzgeber bereits jetzt mit den jeweiligen Kernaufgaben betrauten Institutionen und Organisationen kommt und auch nichtinstitutionelle Belange angemessene Berücksichtigung finden. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
164 | Stellungnahme der KBV | Dr. med. B. Tenckhoff, KBV | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Da die KBV mit dem Erstellungsprozess der medizinischen Informationsobjekte (MIO) derzeit einen offenen und transparenten Prozess etabliert hat und praktiziert, der von der überwiegenden Zahl der Beteiligten, insbesondere von den Fachgesellschaften und Berufsverbänden, als sehr positiv bewertet wird, ist die im Positionspapier geforderte Zusammenarbeit– im Rahmen des MIO‐Prozess ‐ bereits gelebte Realität. Der Prozess ist bewusst offen gestaltet und bietet allen Beteiligten die Möglichkeit sich einzubringen. Dieses nur in geringem Maße formalisierte und dennoch hoch-partizipative Vorgehen kann damit auch für weitere Prozesse Orientierungspunkte bieten, ohne dass Anpassungen des Rechtsrahmens dafür notwendig wären. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
165 | Stellungnahme der KBV | Dr. med. B. Tenckhoff, KBV | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Eine zusätzliche Formalisierung und direktive Kontrolle der bereits gelebten Prozesse wird mit Blick auf die derzeitige Entwicklungsdynamik und Entwicklungsgeschwindigkeit die laufenden Fortschritte bei Interoperabilitätsfestlegungen hemmen. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
166 | Stellungnahme der KBV | Dr. med. B. Tenckhoff, KBV | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die aktive Einbindung von Experten aus den verschiedenen Bereichen, der an der Definition und Herstellung der Interoperabilität beteiligten Institutionen und Organisationen sowie aus weiteren Standardisierungsgremien ist sicherlich wünschenswert. Sie ist aber kein Selbstzweck und darf nicht zu einer Verlangsamung oder Blockade der Prozesse führen oder die einzelnen Rechts- und Regelungskreise der vom Gesetzgeber beauftragten Institutionen einschränken. Dies sollte in potentiellen Gremienstrukturen und -grundlagen angemessen berücksichtigt werden. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
167 | Stellungnahme der KBV | Dr. med. B. Tenckhoff, KBV | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Mit dem Papier „Daten helfen heilen“ (BMBF, BMWi, BMG) wurden bereits Grundlagen für eine strategische Ausrichtung der Entwicklung der Interoperabilität gelegt, die über die reine Etablierung einer formalen Interoperabilität hinaus auch das erweiterte Spektrum der Sammlung, der Speicherung, des Schutzes und der Nutzung der Daten adressiert, aber sicher noch (z.B. im Bereich der Routineversorgungsdaten) ausgebaut werden muss. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
168 | Stellungnahme der KBV | Dr. med. B. Tenckhoff, KBV | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Offen bleiben in dem Papier auch Fragen nach der Einbringung und dem Konnex zu übernationalen Interoperabilitätsanstrengungen und deren Umsetzung aus und in nationale Aktivitäten. Hierzu wurde in der Praxis bereits eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des BMG initiiert, die eine Koordination bidirektionaler Aktivitäten zur Interoperabilität zum Ziel hat und entsprechende Arbeiten leistet. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
169 | Stellungnahme der KBV | Dr. med. B. Tenckhoff, KBV | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Regelungslücken und Regelungsbedarf finden sich aus Sicht der KBV insbesondere im Bereich der Transmission der Festlegungen in die Umsetzungsrealität von Softwareprodukten in allen Sektoren der Versorgungspraxis. Diese Thematik wird in dem Thesenpapier jedoch bedauerlicherweise nicht angesprochen. Insbesondere bestehen weiterhin offene Fragen, wie regulatorische Vorgaben effektiv und zeitnah für Versorgungsprozesse umgesetzt werden können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert in diesem Zusammenhang, Prozesse und Festlegungen zur Steigerung der Interoperabilität konsequent darauf auszurichten und danach zu bemessen, ob und in welchem Umfang diese Festlegungen medizinische Versorgungsprozesse und -inhalte in der Versorgungsrealität unterstützen. Auf dieser Basis wären auch Vorschläge für entsprechende Regelungsmechanismen seitens der Industrie wünschenswert. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
170 | Stellungnahme der KBV | Dr. med. B. Tenckhoff, KBV | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Der im Papier vorgeschlagene zeitliche Ablauf gibt zudem Anlass zur Befürchtung, dass die beteiligten Industrieverbände nicht planen, die ersten veröffentlichten MIOs in den kommenden vier Jahren umzusetzen. Infolge dessen würde unnötig Zeit verstreichen, in der die auf Basis interoperablen Vorgaben im Praxisalltag und für die ePA entwickelte Lösungen genutzt werden könnten. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
171 | Stellungnahme der KBV | Dr. med. B. Tenckhoff, KBV | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Aus Perspektive der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen umfänglich und hinreichend, um eine fristgerechte Umsetzung der angestrebten Interoperabilitätsziele zu erreichen. Eine (zeit-)aufwendige Etablierung weiterer Strukturen könnte dies hingegen gefährden. | |||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | ||
172 | Stellungnahme der KBV | Dr. med. B. Tenckhoff, KBV | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Papier einen richtigen und wichtigen Punkt adressiert:
Interoperabilität kann nur gemeinsam geschaffen werden, indem alle beteiligten Akteure sich aktiv, konstruktiv und kreativ in den Prozess zur Erzeugung und dem Erhalt von Interoperabilität einbringen. Jede Hilfestellung hierfür, z.B. durch administrative Unterstützung und Koordination, sowie Präsentation der Arbeitsstände auf einer Wissensplattform, ist zu begrüßen. Die Schaffung von zusätzlichen, neuen, formalen und direktiven Strukturen, welche die laufenden positiven Entwicklungen und gesetzlichen Aufgabenverteilungen konterkarieren, würden keine Wertbeiträge leisten und wird daher abgelehnt. Um die Chancen, die ein gesteigertes Engagement für die Förderung der Interoperabilität bietet, zu nutzen, sollten von der gematik die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, die Entwicklungsbereitschaft gefördert und auf Fortschritte behindernde, unnötige Formalisierungen der Prozesse soweit möglich verzichtet werden. |