Entlassmanagementbrief
Implementierungsleitfaden
Zeile 33: | Zeile 33: | ||
=Dokumenteninformationen= | =Dokumenteninformationen= | ||
{{HL7transclude| cdaab3:Impressum}} | {{HL7transclude| cdaab3:Impressum}} | ||
+ | |||
+ | =Vorgaben im Rahmenvertrag zum Entlassmanagement nach §39 SGB V= | ||
+ | Im Paragraph 9 „Dokumentation an die weiterbehandelnden Ärzte“ findet sich im Absatz 3 eine Liste an Mindestinhalten, die ein Entlassbrief von Kliniken ab dem 1.7.2017, ggf. auch erst ab dem 1.10.2017, enthalten muss. Im Folgenden sind dies: | ||
+ | * Patientenstammdaten, Aufnahme- und Entlassdatum | ||
+ | * Name des behandelnden Krankenhausarztes und Telefonnummer für Rückfragen | ||
+ | * Kennzeichnung „vorläufiger" oder „endgültiger" Entlassbrief | ||
+ | * Grund der Einweisung | ||
+ | * Diagnosen (Haupt- und Nebendiagnosen) einschließlich Infektionen oder Besiedelungen durch multiresistente Erreger | ||
+ | * Entlassungsbefund | ||
+ | * Epikrise (Anamnese, Diagnostik, Therapien inkl. Prozeduren) | ||
+ | * Weiteres Prozedere/Empfehlungen | ||
+ | * Arzneimittel (unter ihrer Wirkstoffbezeichnung/-stärke und Beachtung von § 115c SGB V; Dar-reichungsform inkl. Erläuterung bei besonderen Darreichungsformen; Dosierung bei Aufnah-me/Entlassung mit Therapiedauer, Erläuterung bei Veränderungen, bekannte Arzneimittelun-verträglichkeiten) und der Medikationsplan; § I Abs. 3a Arzneimittel-Richtlinie ist zu beachten; Information über mitgegebene Arzneimittel | ||
+ | * Alle veranlassten Verordnungen (inklusive nach $ 92 Abs. 1 S. 6 SGB V) und Information über Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit | ||
+ | * Nachfolgende Versorgungseinrichtung | ||
+ | * Mitgegebene Befunde |
Version vom 13. Juli 2017, 11:47 Uhr
[[Kategorie:]]
Dieses Dokument gibt wieder:
Implementierungsleitfaden Entlassmanagementbrief (0.1). Die Teilmaterialien gehören der Kategorie [[:Kategorie:|]] an. |
Entlassmanagementbrief
auf Basis der HL7 Clinical Document Architecture Release 2
für das deutsche Gesundheitswesen
auf Basis der HL7 Clinical Document Architecture Release 2
für das deutsche Gesundheitswesen
Entlassmanagementbrief
Implementierungsleitfaden
vorgelegt von:
HL7 Deutschland
HL7 Deutschland
Copyright © 2013-2017: HL7 Deutschland
Abstimmungsdokument | |||
---|---|---|---|
Version | Datum | Status | Realm
|
Kontributoren | ||
---|---|---|
Heitmann Consulting and Services GmbH, Gefyra GmbH | Hürth | |
RZV Rechenzentrum Volmarstein GmbH | Wetter | |
ZTG GmbH | Bochum | |
Deutsche Telekom Healthcare and Security Solutions GmbH | Berlin |
Dokumenteninformationen
Dieses Material ist Teil des Leitfadens Implementierungsleitfaden.
|
Impressum
Dieser Leitfaden wurde im Rahmen des Interoperabilitätsforums und der Technischen Komitees von HL7 Deutschland e. V. sowie der entsprechenden Projektgruppen erstellt und unterliegt dem Abstimmungsverfahren des Interoperabilitätsforums[1] und der Technischen Komitees von HL7 Deutschland e. V. [2]
Vorgaben im Rahmenvertrag zum Entlassmanagement nach §39 SGB V
Im Paragraph 9 „Dokumentation an die weiterbehandelnden Ärzte“ findet sich im Absatz 3 eine Liste an Mindestinhalten, die ein Entlassbrief von Kliniken ab dem 1.7.2017, ggf. auch erst ab dem 1.10.2017, enthalten muss. Im Folgenden sind dies:
- Patientenstammdaten, Aufnahme- und Entlassdatum
- Name des behandelnden Krankenhausarztes und Telefonnummer für Rückfragen
- Kennzeichnung „vorläufiger" oder „endgültiger" Entlassbrief
- Grund der Einweisung
- Diagnosen (Haupt- und Nebendiagnosen) einschließlich Infektionen oder Besiedelungen durch multiresistente Erreger
- Entlassungsbefund
- Epikrise (Anamnese, Diagnostik, Therapien inkl. Prozeduren)
- Weiteres Prozedere/Empfehlungen
- Arzneimittel (unter ihrer Wirkstoffbezeichnung/-stärke und Beachtung von § 115c SGB V; Dar-reichungsform inkl. Erläuterung bei besonderen Darreichungsformen; Dosierung bei Aufnah-me/Entlassung mit Therapiedauer, Erläuterung bei Veränderungen, bekannte Arzneimittelun-verträglichkeiten) und der Medikationsplan; § I Abs. 3a Arzneimittel-Richtlinie ist zu beachten; Information über mitgegebene Arzneimittel
- Alle veranlassten Verordnungen (inklusive nach $ 92 Abs. 1 S. 6 SGB V) und Information über Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
- Nachfolgende Versorgungseinrichtung
- Mitgegebene Befunde