Kommentare und Auflösungen zum Abstimmungsverfahren '
Stand: 27. August 2019
Auszählung (Tally) | |
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Anzahl Kommentare | 223 |
Angenommen | 75 |
Angenommen mit Modifikationen | 47 |
Nicht angenommen | 19 |
Nicht relevant | 1 |
Zur zukünftigen Verwendung | 18 |
Weitergeleitet | 1 |
Warten auf Information vom Antragsteller | 2 |
Warten auf Information von anderer Arbeitsgruppe | 4 |
Unbearbeitet | 55 |
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
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1 |
P11-08 | Negativ, schwerwiegend | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
-/- | Aufnahme eines Datenelements zur Abbildung eines „solitär Verantwortlichen“ für das Medikationsmanagement im Sinne von Absatz 4.1 | Für die Abbildung der in Absatz 4.1 erwähnten Variante „Medikationsmanagement mit solitärer Verantwortung“ ist es erforderlich, diesen solitär Verantwortlichen als Supervisor/Kurator auch über das Medikationsmanagement zu persistieren | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Der Kurator wurde im Header mit aufgenommen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
2 |
P25-32 | Negativ, kleineres Problem | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
-/- | Aufnahme eines weiteren Aspekts zur Wirkstoff-Verordnung: - Das Datenmodell muss ermöglichen, die Verordnung eines Wirkstoffes um Angaben eines abgegebenen Fertigarzneimttels zu ergänzen | Eine reine Wirkstoff-Verordnung wird in der Regel bei der Abgabe in einer Apotheke auf ein entsprechendes Fertigarzneimttel abgebildet. Dieser Vorgang muss auch im Medikationsmanagement abgebildet werden können, um einem Patienten die Zuordnung von Verordnung zum erhaltenen Produkt zu ermöglichen. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Das eMDAF-Format erlaubt es Medikationen, die nur aus der Angabe des Wirkstoffs bestehen, zu hinterlegen. Diese können dann als Wirkstoffverordnungen angesehen werden. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit die Wirkstoff-Kodierung, z.B. durch die Angabe eines WG14-Identifiers, zu unterstützen. Damit lassen sich bereits heute Angaben, die einer Wirkstoffverordnung entsprechen, im Format hinterlegen. Ein Apotheker kann nach Abgabe eines FAM die PZN und FAM-Bezeichnung der Medikation zuordnen und somit die Abgabe auch im Format hinterlegen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
3 |
P27-16 | Kommentar allgemeiner Art | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Zeilen-ID – Die Zeilen-ID ist eine ID die eine Medikationszeile eindeutig innerhalb des Dokuments identifiziert | Entweder:
Medikations-ID – Die Medikations-ID ist eine ID die eine Medikation eindeutig identifiziert Oder: Sequenznummer – Die Sequenznummer gibt als „laufende Zeilennummer“ die logische Reihenfolge der einzelnen Einträge an |
Eine reine Wirkstoff-Verordnung wird in der Regel bei der Abgabe in einer Apotheke auf ein entsprechendes Fertigarzneimttel abgebildet. Dieser Vorgang muss auch im Medikationsmanagement abgebildet werden können, um einem Patienten die Zuordnung von Verord | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Die Begriffsdefinition durch die AG eMedikation ist erfolgt. Entsprechende Anpassung wurde durchgeführt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
4 |
P27-24 | Kommentar allgemeiner Art | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Dadurch ist es möglich eine Medikation z.B. auch bei Änderungen der Packungsgröße oder bei Korrektur des Rezepturtextes gesicherte identifizieren zu können. | ? | Meines Erachtens fehlt hier diese Möglichkeit bei Änderungen, die eine Änderung der ID auslösen (wie in P27-20 beschrieben). Hierfür wäre es nötig, Querverweise zwischen einzelnen Medikationen abzubilden (z.B. „Medikation 2 ersetzt Medikation 1 weil...“). | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Der Hinweis ist berechtigt und wurde in der AG eMedikation besprochen und ein Task zum Change-Tracking angelegt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
5 |
P29-18 | Negativ, kleineres Problem | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
...und identisch betreffend der Datenstruktur … | ...und perspektivisch identisch betreffend der Datenstruktur … | Derzeit ist noch keine Identität der CDA Spezifikationen „Hauskomet“ und „edikationsmanagement“ gegeben. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, ihr Änderungsvorschlag wurde übernommen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
6 |
P31-33 | Negativ, schwerwiegend | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
-/- | Aufnahme eines Header-Elements zur Abbildung eines „solitär Verantwortlichen“ für das Medikationsmanagement im Sinne von Absatz 4.1 | Für die Abbildung der in Absatz 4.1 erwähnten Variante „Medikationsmanagement mit solitärer Verantwortung“ ist es erforderlich, diesen solitär Verantwortlichen als Supervisor/Kurator auch über das Medikationsmanagement zu persistieren | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Dublette --> siehe Nr. 1 | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
7 |
P32-26 | Negativ, schwerwiegend | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
-/- | Aufnahme einer Section „Sozialnamnese“ | Der auf P14-07 dargestellte Bereich „Sozialnamnese“ (1112) mit den Datenelementen „Rauchen“ (1113), „Alkohol“ (1114) und „Leistungssportler“ (1117) fehlt in der CDA Struktur | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, der Bereich wurde zur CDA-Struktur hinzugefügt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
8 |
P35-21 | Negativ, kleineres Problem | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
<name>Beispiel Krankenhaus</name> | <name>Beispiel Betriebsstätte</name> | Ist hier irreführend: über Betriebsstättennummern werden Betriebsstätten identifiziert, nicht Krankenhäuser | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, das Beispiel wurde entsprechend angepasst. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
9 |
P36-02 | Kommentar allgemeiner Art | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die setId (eine OID oder UUID) ist dabei für alle Medikationsinformations-Dokumente eines Patienten gleich… | ? | Dies ist nur mit einer zentralen Vergabe der setId erreichbar – ohne zentrale Instanz besteht die reale Möglichkeit, dass durch unterschiedliche Gesundheitsdienstleister unterschiedlichiche setIds für den gleichen Patienten vergeben werden. Daher ist hier entweder auf die Notwendigkeit so einer zentralen Vergabestelle hinzuweise oder aber ein Vorgehen bei Vergabe unterschiedlicher setIds für den gleichen Patienten zu beschreiben. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Das ist richtig und muss im Rahmen der Kommunikationswege berücksichtigt werden. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
10 |
P60-07 | Kommentar allgemeiner Art | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
[Entry] Medikation Gruppierung | Ersetzen der streng hierarchischen Gruppierung durch eine optionale n:m Beziehung zwischen Medikation und Gruppierung | Auch wenn diese Gruppierung eine Ableitung der Zwischenüberschriften aus dem patientenbezogenen Medikationsplan ist, möchte ich doch die Anwendbarkeit solch einer streng hierarchischen Gruppierung für ein Medikationsmanagement in Frage stellen.
Meines Erachtens sprechen mehrere Gründe gegen diese Form von Gruppierung: - selbst wenn in bestimmten Szenarien eine solche Gruppierung nicht relevant oder aber sogar nicht gewünscht ist, muss bei der derzeitigen Abbildung mindestens eine Gruppe gebildet werden („Dummy-Gruppe“ mit welchem Code?) - die im Value Set angegebenen Gruppierungen sind bei weitem nicht überschneidungsfrei, so dass z.B. die Verordnung einer bei Bedarf anzuwendenden Fertigspritze zur intramuskulären Anwendung in die Gruppen „Bedarfsmedikation“, „Fertigspritze“ und „Intramuskuläre Anwendung“ fallen kann – nur in welche? |
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Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Die Argumente sind im Prinzip richtig. Die Gruppierung wird aber trotzdem umgesetzt werden müssen, um eine gewisse Kompabilität zum BMP/eMP zu gewährleisten. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
11 |
P74-17 | Negativ, kleineres Problem | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
8.5 Leistungserbringer-Kommentar | Erweiterung um optionale Element für „Autor“, „Erstellungszeitpunkt“ und „Gültigkeitszeitraum“ | Bei der Interpretation von Leistungserberinger-Kommentaren kann es hilfreich sein, den Autor, den Erstellungszeitpunkt und gegebenenfalls einen Gültigkeitszeitraum zu kennen | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist wichtig, aufgrund des zu erwartetenden Implementierungsaufwands wird der Leistungserbringer-Kommentar aber nicht um einen Gültigkeitszeitraum, sondern um die Angabe zum Autor und dem Änderungszeitpunkt des Kommentars ergänzt. Damit lässt sich auch nachvollziehen wer den Kommentar zuletzt bearbeitet hat und wann diese Bearbeitung erfolgte. Inhaltliche Aspekte, wie z.B. eine Gültigkeit des Kommentars, ergeben sich dann aus dem Kommentar selber, evtl. in Verbindung mit der Angabe des Änderungszeitpunkts. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
12 |
P80-03 | Negativ, kleineres Problem | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
hl7:effectiveTime TS 0..1 | hl7:effectiveTime TS 1..1 R | Die Angabe eines Kreatininmesswerts ohne Angabe eines Messzeitpunkts ist nicht aussagekräftig | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, die Angabe des Kreatininmesswerts wurde um eine Angabe des Messzeitpunkts ergänzt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
13 |
P82-07 | Negativ, kleineres Problem | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
hl7:effectiveTime TS 0..1 | hl7:effectiveTime TS 1..1 R | Die Angabe eines Körpergewichts ohne Angabe eines Messzeitpunkts ist nicht aussagekräftig | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, die Angabe des Körpergewichts wurde um eine Angabe des Messzeitpunkts ergänzt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
14 |
P84-10 | Negativ, kleineres Problem | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
hl7:effectiveTime TS 0..1 | hl7:effectiveTime TS 1..1 R | Die Angabe einer Körpergröße ohne Angabe eines Messzeitpunkts ist nicht aussagekräftig | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, die Angabe der Körpergröße wurde um eine Angabe des Messzeitpunkts ergänzt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
15 |
P85-02 | Negativ, schwerwiegend | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
9.5 Medikation | Ereiterung um Element zur Abbildung von „Identifikation der Therapie-Intention (Identifier)“ | Das im Datensatz aufgeführte Feld „Identifikation der Therapie-Intention (Identifier)“ (1242) ist hier in der CDA Struktur nicht abgebildet | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, das Feld wurde in der CDA Struktur mit aufgenommen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
16 |
P85-02 | Negativ, schwerwiegend | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
9.5 Medikation | Ereiterung um Element zur Abbildung von „Kategorie“ | Das im Datensatz aufgeführte Feld „Kategorie“ (1182) mit dem Kode der Kategorie (1183) ist hier in der CDA Struktur nicht abgebildet | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, das Feld wurde in der CDA Struktur mit aufgenommen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
17 |
P85-02 | Negativ, schwerwiegend | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
9.5 Medikation | Ereiterung um Element zur Abbildung von „Kurator“ | Das im Datensatz aufgeführte Feld „Kurator“ (1188) mit allen Unterlementen ist hier in der CDA Struktur nicht abgebildet | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, das Feld wurde in der CDA Struktur mit aufgenommen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
18 |
P36-27 | Negativ, kleineres Problem | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
http://fhir.de/StructureDefinition/druckkennzeichen/0.2 | http://fhir.de/StructureDefinition/druckkennzeichen/0.2 | Extension ist noch nicht definiert | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, wir sind im Kontakt mit den ensptrechenden Beteiligten und gehen davon aus, dass das Problem bald gelöst sein wird. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
19 |
P37-03 | Negativ, kleineres Problem | Horst Kakuschke | HÄVG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
http://fhir.de/StructureDefinition/vorhabenerweiterung/0.2 | http://fhir.de/StructureDefinition/vorhabenerweiterung/0.2 | Extension ist noch nicht definiert | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, wir sind im Kontakt mit den ensptrechenden Beteiligten und gehen davon aus, dass das Problem bald gelöst sein wird. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
20 |
p80-05 | Negativ, schwerwiegend | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
@unit ist "mg/dl" | "@unit ist "mg/dl" & @unit ist "µmol/l"" | Es gibt neben der westdeutschen Sicht auf Einheiten auch eine ostdeutsche Sicht mit SI-Einheiten. (kleiner Ost-West-Witz am Rande) Eigentlich wollten wir mal in Deutschland zu den international gebräuchlichen SI-Einheiten kommen, dann sollten wir sie mindestens bei interoperablen Dokumenten nicht verhindern. Alle Werte in diesem Dokument sollten mindestens auch aus SI-Einheiten bestehen. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Die zweite gebräuchliche SI-Einheit für die Blutzuckerbestimmung ist mmol/l. Diese wurde zusammen mit der Angabe "µmol/l" als Möglichkeit mit aufgenommen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
21 |
p11-26 | Negativ, kleineres Problem | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Kreatinin vor Laborwerte | Kreatinin in Laborwerte | Kreatinin ist ein Laborwert, diesen außerhalb der Gruppe Laborwerte vorzuhalten ist nicht logisch. Da das Kreatinin ebenfalls wie die anderen Laborwerte leer gelassen werden kann, sollte Kreatinin in die Gruppe der Laborwerte einsortiert werden. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Aufgrund der besonderen Bedeutung des Kreatinin-Wertes hat die AG eMedikation beschlossen diesem Aspekt eine noch höhere Bedeutung beizumessen. Aus diesem Grund wird mit dem nächsten Update des Formats den Werten Kreatinin, GFR und eGFR eine zusätzliche Gewichtung gegeben indem diese drei Werte innerhalb der Laborwerte eine im CDA exponierte Stellung einnehmen werden. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
22 |
p11-26 | Negativ, kleineres Problem | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Kreatinin ohne Messmethode | Kreatinin mit Messmethode bzw. Referenzwerten | Auch bei Kreatinin gibt es unterschiedliche Messmethoden mit unterschiedlichen Referenzwerten, die sich von Labor zu Labor unterscheiden. Optimalerweise werden die gültigen Referenzwerte mitgesendet bzw. die Messmethode kommuniziert, wenn diese eine eindeutige Interpretation zulässt. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | |||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
23 |
p12-24 | Tippfehler | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Allergie/ Unverträglichkeit | Allergie/Unverträglichkeit | Bei einem Schrägstrich kommt entweder vorher und nachher ein Leerzeichen oder keines. Kein Leerzeichen vor dem Slash und keines nach dem Slash sieht der Duden nicht vor. https://de.wikipedia.org/wiki/Schr%C3%A4gstrich | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Der Änderungsvorschlag wurde übernommen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
24 |
p13-03 | Negativ, kleineres Problem | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Kritikalität | Ausprägungsformen der Kritikalität sind nicht erläutert. Auch wenn dieses Template nicht zur Abstimmung steht, in dem referenzierten Template fehlt auch eine Erläuterung bzw. Operationalisierung. Was ist mit Kritikalität gemeint, was ist mit der Ausprägung hoch/niedrig gemeint? Ich habe Ideen, aber das sind sicher andere als die des nächsten Behandlers | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Weitergeleitet | Der Hinweis wird an zuständige Stelle weitergeleitet. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
25 |
p13-26 | Negativ, schwerwiegend | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Schwanger ja/nein | Schwanger sicher ja, sicher nein, ungeklärt | Viele Frauen sind sich nicht sicher, ob sie schwanger sind. Das wird mit ja/nein nicht abgebildet. Der Information ist nicht abzulesen, ob sie per b-HCG-Test objektiviert wurde oder nur anamnestisch erhoben ist. Eigentlich müsste es Anamnese Schwanger ja/nein/unklar heissen und Schwangerschafttest am xx.xx.xxxx ja/nein. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Guter Hinweis, der auch für zukünfige Erweiterungen berücksichtigt werden sollte. Zum jetztigen Zeitpunkt soll sich die Umsetzung bewusst am BMP orientieren, der dies auch in dieser Form umsetzt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
26 |
Negativ, schwerwiegend | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Klinische Konzepte sind in dem Leitfaden, auf ART-DECOR und den zur Verfügung stehenden Quellen unzureichend beschrieben und operationalisiert. Weder gibt es auf ART-DECOR einen Beschreibungstext, was mit dem Datenelement gemeint ist noch Operationalisierungen, unter welchen Bedingungen diese erhoben werden können/dürfen/etc. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Wir haben versucht die angesprochenen Informationen deutlicher herauszustellen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
27 |
p13-28 | Negativ, schwerwiegend | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Schwangerschaft festgestellt am (Datum) | siehe Nummer 5 | Umbau in Schwangerschaftstest am xx.xx.xxxx Ergebnis schwanger/nicht schwanger. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Dublette --> siehe Nr. 25 | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
28 |
p13-30 | Negativ, schwerwiegend | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Entbindungstermin | Letzte Regelblutung + errechneter Entbindungstermin | Entbindungstermine werden aus der letzten Regelblutung berechnet. Gerne wird alternativ der Entbindungstermin aus dem Ultraschallgerät verwendet, der aber dank Schallbedingungen und US-Schnittführung variabel ist. Die Information sollte hier auf die "harten" Parameter operationalisiert werden. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Guter Hinweis, der auch für zukünfige Erweiterungen berücksichtigt werden sollte. Zum jetztigen Zeitpunkt soll sich die Umsetzung hierbei bewusst am BMP orientieren, der dies auch in dieser Form umsetzt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
29 |
p15-03 | Negativ, kleineres Problem | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Identifikation der Therapie-Intention (Identifier) | Auf welche Template-Liste verknüpft dieses Element? Es wird eine ID referenziert, deren Ziel ich im Dokument nicht erkennen kann. Element ist absolut notwendig, ist das erst der erste Schritt? | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Es handelt sich um eine eigenständige ID die nichts weiter referenziert. Eine genauere Begriffsdefinition wird in den nächsten Leitfaden integriert werden. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
30 |
p15-10 | Negativ, schwerwiegend | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Status (Kode) | abgebrochen = Medikamenteneinnahme während Behandlung abgebrochen nicht begonnen = Einnahme des Medikaments vor jeglicher Einnahme nicht begonnen | Die Elemente unterbrochen und abgebrochen haben einen Bereich der von beiden nicht erfasst werden. Unterbrochen ist eine temporärer Unterbrechung, abgebrochen, wenn das Medikament niemals eingenommen wurde. Was ist mit Patienten, die Medikamente 1…n-mal einnehmen und dann die Einnahme dauerhaft unterbrechen wegen z. B. Nebenwirkungen? | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Sämtliche Szenarien gehen derzeit davon aus, dass Medikationen von Heiberuflern eingetragen werden. Daher sehen wir nicht zwingend die Notwendigkeit zwischen diesen beiden Konzepten zu diffenzieren und würden dies für eine zukünftige Anpassung erneut in Betracht ziehen wollen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
31 |
p107-16 | Vorschlag | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
3. Laufraten (Menge und Einheit pro Zeit, im ambulanten Setting eher unüblich) | Laufraten sind im ambulanten Setting sehr wohl üblich, wenn auch nicht so häufig. Hier sei die enterale Ernährung genannt mit Menge und Einheit pro Zeit oder implantierte Pumpen wie z.B. Baclofen-Pumpen. Weiterhin gibt es ambulante Beatmungs- und Intensiv-Einrichtungen, die das Spektrum der hospitalen Medizin abbilden. Weiterhin könnte der eMDAF zur Informationsübermittlung zwischen Krankenhäusern auch im stationären Sektor verwendet werden, daher haben die Autoren vollkommen richtig dieses Szenario mit erwogen und abgebildet. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für die Erläuterung. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
32 |
p17-28 | Negativ, schwerwiegend | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Dosiermenge | Dosiermenge und Dosiervolumen | Für die Abbildung von mischbaren und zeitabhängigen Medikamenten ist es nicht ausreichend nur die Dosis anzugeben. Es wird auch das Dosisvolumen benötigt. Also z. B. 50mg in 50ml. Mit Laufrate 2ml/h bzw. 2mg/h. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Der Hinweis ist berechtigt und soll zukünftig berücksichtigt werden. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
33 |
p18-08 | Negativ, schwerwiegend | Dr. Dominik Brammen | Uniklinik Magdeburg | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Dosiermenge | Dosiermenge und Dosiervolumen | Auch bei der Rate sollte neben der Dosiermenge das Dosiervolumen zur vollständigen Medikamentenbeschreibung möglich sein. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Der Hinweis ist berechtigt und soll zukünftig berücksichtigt werden. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
34 |
p7-27,5 | Tippfehler | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
informiert ist | informiert sind | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, eine entsprechene Korrektur wurde vorgenommen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
35 |
p9-31 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen Geschlecht | Übermittlung Geschlecht | Die Art der Datenübermittlung muss nicht Offline erfolgen, sondern kann auch über andere Medien als einem Drucker erfolgen | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
36 |
p9-32 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Kennzeichen ob das Geschlecht auf einem BMP ausgedruckt werden soll. | Kennzeichen, ob das Geschlecht übermittelt werden soll. | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
37 |
p9-33 | Negativ, kleineres Problem | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
0..1 | 0…* | Offen lassen für mehr als einen weitern Zusatzidentifikator | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Die Kardinalität wurde an dieser Stelle angepasst. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
38 |
p11-16,5 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
39 |
p11-17,5 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
40 |
p11-24 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
41 |
p11-25 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
|
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
42 |
p11-29 | Negativ, kleineres Problem | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Einheit 1…1 R | Zur eindeutigen Identifizierung der Einheit. Trennung Wert und Einheit zur sauberen Übermittlung der Kreatininwerte | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Die Angabe der Einheit wurde im Dataset separat aufgeführt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
43 |
p11-31 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
44 |
p11-32 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
45 |
p12-11 | Negativ, kleineres Problem | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Einheit falls nicht in Lonic vorhaden | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Warten auf Information vom Antragsteller | Danke für den Hinweis, die Einheit kann im CDA hinterlegt werden, ist jedoch nicht separat im Datenmodell aufgeführt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
46 |
p12-14,5 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
47 |
p12-15,5 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
48 |
p12-16,5 | Negativ, kleineres Problem | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
0…1 | 0…* | Ggf. weitere Zusatzinformationen | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Die Kardinalität wurde an dieser Stelle angepasst. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
49 |
p13-15 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
|
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
50 |
p13-16 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
51 |
p13-31,5 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
52 |
p13-32,5 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
53 |
p14-5,5 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
54 |
p14-6,5 | Negativ, schwerwiegend | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Druckkennzeichen | Übermittlung | siehe Nummer 2 | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Hinweis ist richtig. Um aber nicht einen neuen Begriff einzuführen, möchten wir beim "Druckkennzeichen" bleiben, dass sich durch den BMP und eMP als "Standard" etabliert hat. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
55 |
p14-14,5 | Negativ, kleineres Problem | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Übermittlung Sozialanamnese (Boolean) 0..1 R | Möglichkeit einbinden, Sozialanamnese nicht auf Wunsch des Patienten zu übermitteln | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Die Angaben zur Sozialanamnese werden ergänzt, um eine Angabe, mit der ausgedrückt werden kann, ob die Angaben auf Wunsch des Patienten nicht übertragen werden. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
56 |
p14-14,5 | Negativ, kleineres Problem | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Kennzeiche, ob die Sozialanamnese übermittelt werden soll | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | siehe Nr. 55 | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
57 |
p15-20 | Negativ, kleineres Problem | Andreas Jungbluth | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
0…1 R | 0…* R | Kombipräparate ermöglichen; Rückantwort: Hier wird die Wirkstärke angegeben mit einem String 0…1 R.
Beispiel: Präparat GALNORA 8MG HARTKAPS RET (09941626) beinhaltet die Wirkstoffe Galantamin hydrobromid 10.250 mg und Galantamin 8.000mg. Welche Wirkstärke wird angegeben? Galantamin ist im Handelsnamen mit Wirkstärke angegeben. In den Stoffinformationen ist das Galantamin hydrobromid mit 10.250 mg an erster Position angegeben. |
|||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Pro Medikation können bereits n Wirk- und Hilfsstoffe mit der zugehörigen Stärke abgelegt werden. Damit besteht die Möglichkeit dies genau zu hinterlegen. Der Implementierungsleitfaden enthält hier eine Unschärfe und wird zukünftig entsprechend angepasst. | ||||
|
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
58 |
p15-14,5 | Negativ, schwerwiegend | Dr. med. Thies Eggers | fbeta GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
1…1 | 0…1 | Wenn Rezeptur unter Umständen kein eindeutiger Identifkikator vorhanden. Rückantwort: Die Rezeptur wird innerhalb von Arzneimittel 1…1 R angegeben. Diese beinhaltet eine Arzneimittel-Identifikation 1…1R
Möchte ich jedoch nur eine Rezeptur übermitteln, fehlen die hier anzugebenden Tags Arzneimittel-Identifikation 1…1R inkl. der Kindelemente. In diesem Fall wäre Arzneimittel-Identifikation 0…1 R. |
|||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. Die Kardinalität der Arzneimittel-Identifikation wurde angepasst. | ||||
|
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
59 |
p25.06 | Kommentar allgemeiner Art | Morten Ernebjerg | SAP SE | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
"Die AG eMedikation möchte beide Ansätze unterstützen können." | Die Erfahrungen aus dem MACSS-Projekt zeigen, dass verteiltes Medikationsmanagement für Netzwerk-Usecases wie in MACSS durchaus wichtig sein kann. Somit wäre es wichtig, nicht ausschließlich solitäres Management zuzulassen. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
60 |
p25.25 | Kommentar allgemeiner Art | Morten Ernebjerg | SAP SE | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
"Grundsätzlich denkbar, aber derzeit nicht umgesetzt ist auch [Wirkstoff-Verordnung]" | [Wir gehen hier davon aus, dass eine Arzneimittel-Verordnung auch die Herstellerfirma usw. festlegen würde] Unsere Erfahrung aus dem MACSS-Projekt ist, dass Wirkstoff-Verordnungen auch üblich sind. Und: was für ein Arzneimittel mit einem bestimmten Wirksoff für den Patienten am günstigsten ist, kann auch von Sonderverträgen (Pharma-Krankenkasse) abhängen, und so möchte der Arzt vielleicht dem Apotheker die Entscheidung überlassen und legt deshalb nur den Wirkstoff und die Menge davon fest. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht relevant | Der Hinwies ist richtig und die AG eMedikation wird dieses Thema zukünftig erneut behandeln. | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
61 |
p26.18 (Abschnitt 4.4) | Kommentar allgemeiner Art | Morten Ernebjerg | SAP SE | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Es gibt hier natürlich auch Weiterentwicklungsmöglichkeiten, die nicht durch Extensions abgedeckt werden könnten, weil sie den Grundannahmen nicht entsprechen. So pflegen die Patienten im MACSS-Projekt z.B. auch einen eigenen "Medikamenten-Einnahmeplan" auf ihren Handys, und diese werden auch (via FHIR) mit den Ärzten ausgetauscht. Das Format ist wie für normale Medikationspläne, allerdings ist hier der Autor ein Patient. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Der Hinweis ist richtig und es ist den Autoren bewusst, dass Extensionen nicht der Weg für eine Weiterentwicklung darstellt. Um aber kurzfristig in bestimmten Kontexten eine Weiterentwicklung zu erproben bieten sich Extensionen an. | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
62 |
p27.14-25 | Negativ, kleineres Problem | Morten Ernebjerg | SAP SE | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
(Thema Zeilen-ID) | Wir wurden von einer Apothekerin darauf hingewiesen, dass es Fälle gibt, wo aus einer Zeile zwei werden können, und zwar wie folgt: Der Patient bekommt 60 mg-Tabletten vom Medikament X verschrieben, und das Medikament wird als eine neue Zeile in den Medikationsplan geschrieben. Allerdings hat die Apotheke nur 20 mg und 40 mg-Tabletten von X, gibt dementsprechende davon je eine Packung aus und sagt dem Patienten, er solle immer eine Tablette von jeder Packung zusammen nehmen. Im Medikationsplan wären es dann zwei Zeilen (weil auch zwei PZNs), die aber zusammen genau die ursprüngliche 60mg-Zeile abbilden. Es wäre gut, wenn man hier angeben könnte, wie in solchen Fällen mit den Zeilen-IDs zu verfahren ist. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Die Begriffsdefinition der Zeilen-ID und ähnlicher Begriffe wurde überarbeitet. Das angesprochene Szenario lässt sich mit den Definitionen dann umsetzen. | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
63 |
p28.5-6 | Kommentar allgemeiner Art | Morten Ernebjerg | SAP SE | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Für den MACSS-Usecase waren tatsächlich auch Dosierangaben jenseits des 4er-Schemas nötig. Insbesondere gibt es in der Versorgung von nierentransplantierten Patienten auch Medikamente, die nicht jeden Tag sondern nur einmal pro Woche oder gar nur einmal im Monat (oder noch seltener) eingenommen werden müssen. Darüber hinaus gibt es auch Anweisungen, die sich nicht auf Zeitpunkte beziehen, sondern z.B. auf Messergebnisse (Beispiel: "Einnahme nach Quick/INR"). Von den implementierenden Partnern haben wir das Feedback bekommen, dass Codes für die relevante Dosierschemata/Anweisungen besser umzusetzen wären, als ein "offenes Format", mit beliebigen Intervallen und verschiedenen Zeiteinheiten usw. (letzteres erfordert viel Logik in den Anwendungen). Da tatsächlich nur eine relativ begrenzte Anzahl von Dosierzeitintervallen usw. in diesem Umfeld vorkommt, haben wir deshalb alle Dosierangaben kodiert und ein eigenes FHIR-ValueSet dafür angelegt (teilweise mit Codes aus einem eigenen CodeSystem). | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Das von Ihnen beschrieben Szenario ist nachvollziehbar. Allerdings ist es derzeit, um in der breiten Masse eine Akzeptzanz zu erreichen notwendig, möglichst alle Einsatzgebiete abzudecken und vorerst keine Einschränkungen in Bezug auf Möglichkeiten zur Angabe von Doesierungen vorzunehmen. | ||||
|
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
64 |
p106.5 | Negativ, kleineres Problem | Morten Ernebjerg | SAP SE | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
"11.11 Timing Events" | Diese Überschrift scheint nicht mit der Tabelle darunter und den darin enthaltenen Codes übereinzustimmen. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Vielen Dank für den Hinweis, eine Anpassung erfolgte. | ||||
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|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
65 |
p7.27-32 | Kommentar allgemeiner Art | Morten Ernebjerg | SAP SE | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Thema Änderungen nachvollziehen | Ein sehr wichtiger potentieller Vorteil von elektronischen Medikationsplänen gegenüber den papierbasierten Plänen wäre, dass man die ganze Historie aufheben könnte, um den Verlauf nachzuvollziehen. Dafür wäre eine Verknüpfung von Plänen in Form eines Referenz auf den Vorgängerplan auch hilfreich. D.h. ein Plan könnte explizit kommunizieren, dass er einen bestimmten anderen Plan ersetzt. Damit kann man rückwärts durch die Pläne "wandern". Im MACSS-Projekt haben wir (für FHIR) eine solche Verlinkung eingesetzt aus zwei Gründen: (1) Damit können wir die Medikationsadhärenz vom Patienten auch für Zeitspannen anzeigen, wo es mehr als einen Medikationsplan gab (weil wir den Vorgängerplan finden können). (2) Damit können wir technisch sicherstellen, dass der Medikationsplan nicht basierend auf einen veralteten Plan aktualisiert wird, indem wir Pläne zurückweisen, die auf einen veralteten Plan als Vorgänger verweisen (entspricht dem sogennanten "optimistic locking"-Prinzip, um Update-Konflikte zu vermeiden). Siehe dazu auch dieses GitHub-Issue für Medikationsplan PLUS: https://github.com/hl7germany/medikationsplanplusplus/issues/62 | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Das ist eine gute Idee die wir für die Weiterentwicklung nochmal aufgreifen werden. | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
66 |
p27.5 (Abschnitt 4.5) | Kommentar allgemeiner Art | Morten Ernebjerg | SAP SE | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Siehe Kommentar zu den Zeilen p7.27-32 | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | siehe Nr. 65 | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
67 |
p27.27-28 | Kommentar allgemeiner Art | Morten Ernebjerg | SAP SE | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Thema "Historische Medikation" | Siehe auch hier Kommentar zu den Zeilen p7.27-32. Wenn man die aufeinanderfolgenden Pläne verlinken könnte, könnte man einen kompletten Überblick über die Medikationshistorie gewinnen. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | siehe Nr. 65 | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
68 |
p22.9 | Kommentar allgemeiner Art | Morten Ernebjerg | SAP SE | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Weltweit eindeutige Identifikation eines BMP | Falls nicht schon vorhanden wäre es hier für die Implementierung vielleicht interessant, Angaben dazu zu haben, wie eine Globally Unique ID erstellt werden sollte und ob es bevorzugte Formate gibt. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Wir werden das nochmal prüfen. | ||||
|
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
69 |
p12-22 | Vorschlag | Dr. Robin Weidemann für die AG eMedikation | Universitätsklinikum Dresden | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Allergie (Kode) | Um automatisierte AMTS-Routinen zu steuern wäre hier der Bezug auf eine Klassifikation sinnvoll, z.B. alpha-ID. Sofern ICD10 verwendet wird gibt es häufig Falschmeldungen. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Loinc wird schon benutzt | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
70 |
p21-26 | Vorschlag | Dr. Robin Weidemann für die AG eMedikation | Universitätsklinikum Dresden | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Statusänderung | Die Option eine Begründung der Änderung einzelner Medikationseinträge mitzuteilen, wäre bei interdisziplinärer Arbeit ggfs. hilfreich (z.B. Hausarzt A ändert Medikament von Facharzt B bspw. wegen Nebenwirkungen) | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Diese Begründungen sollen in den Leistungserbringer-Kommentaren eingetragen werden. | ||||
|
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
71 |
p16-6 | Negativ, kleineres Problem | Dr. Robin Weidemann für die AG eMedikation | Universitätsklinikum Dresden | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
ATC-Kode | In der Zielsetzung des Dokumentes wird auf AMTS verwiesen, die ATC-Klassifikation lässt aber keine hinreichende Detailschärfe zu, insbesondere auf ATC-Level 5 gibt es Reste- und Sammelkategorien, die zwar für wissenschaftliche Zwecke hinreichen, für therapeutische / AMTS-Zwecke unzureichend sind. Hier wäre eine Klarstellung des zweckgebundenen Einsatzes der Klassifikation gut. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Dass der ATC sich nicht oder zumindest nur bedingt dafür eigent ist uns bewusst. In manchen Fällen ist es aber trotzdem hilfreich die Angabe des ATC zu haben. Eine entsprechende Klarstellung wurde in der Beschreibung des ATC aufgenommen. | ||||
|
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
72 |
p16-14 | Negativ, kleineres Problem | Dr. Robin Weidemann für die AG eMedikation | Universitätsklinikum Dresden | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Applikationsweg | Im Versorgungsalltag ist die Angabe des Applikationsweges (p.o.; i.v.; s.c.; nasal etc.) wichtig. Die Information der Anwendung wird häufig nur implizit übergeben (z.B. durch die Darreichungsform; Tablette = orale Einnahme), ist aber in der elektronischen Weiterverwendung häufig vonnöten. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Diese Angabe ist für eine zukünftige Erweiterung geplant. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
73 |
p18-21 | Vorschlag | Dr. Robin Weidemann für die AG eMedikation | Universitätsklinikum Dresden | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Zuätzliche Kategorie: Kode zur Begründung | Die Angabe einer Begründung dient in vielen Fällen der Kommunikation/Erklärung des Patienten; Medizinisch gemeint ist die Therapieindikation; Hier wäre die Angabe eines laienverständlichen Ausdrucks und zusätzlich optional eines alpha-ID-Kodes hilfreich. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Die vom Leistungserbringer vergebene Begründung sollte patientenverständlich sein. Weiterführende Informationen/Begründungen sollten in das Kommentarfeld eingetragen werden. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
74 |
p22.20 | Vorschlag | Dr. Robin Weidemann für die AG eMedikation | Universitätsklinikum Dresden | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
AMTS-Prüfung | Uns ist unklar, ob hier ein Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird, dies wäre in Abhängigkeit des Usecases ggfs. relevant. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | An dieser Stelle sollen Ergebnisse einer Prüfung übermittelt werden. Die Erläuterung wurde an dieser Stelle ausführlicher gestaltet. | ||||
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|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
75 |
4.2 | Negativ, schwerwiegend | Christine Schramm | CompuGroup Medical Deutschland AG, Geschäftsfeld AIS | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wirkstoff-Kodierungen und Wirkstoff-Verordnungen | Das ist doch im BMP und eMP (und, wenn auch ganz anders, in ARMIN) explizit als Anforderung enthalten und muss unterstützt werden. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Das ist in der Tat schon in ARMIN enthalten. Die Fragestellung zielte aber darauf ab, ob es Ihrerseits Präferenzen gibt, die beiden Themen in einer bestimmten Art umsetzen zu wollen. | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
76 |
1130 / Kreatinin | Negativ, schwerwiegend | Christine Schramm | CompuGroup Medical Deutschland AG, Geschäftsfeld AIS | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
"Quantität" – ist das mit Einheit? Und ist die Einheit kodiert? Welche Einheiten sind erlaubt? Was, wenn mein System das in einer anderen Einheit hat?
(Im Westen: mg/dl, im Osten: µmol/l) Kommt in der detaillierten Auflistung weiter unten auf der Seite zwei mal (unterschiedlich dargestellt) vor. |
|||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | siehe Nr. 22 | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
77 |
allgemein | Negativ, schwerwiegend | Christine Schramm | CompuGroup Medical Deutschland AG, Geschäftsfeld AIS | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Terminologien - Value Sets - Medikationsmanagement-Codes medmgmt-codesystem-1 | Wird im Implementierungsleitfaden nicht referenziert
Wozu soll das gut sein? Die einzelnen Codes wirken zusammenhanglos. Die Codes sind nicht erklärt: Was bedeutet "AMTS-Check"? Welche(r) Check(s)? Was bedeutet "Medikationseintrag Kategorie"? |
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Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Hierbei handelt es sich um Codes für Elemente innerhalb des Medikationsmanagement, für die keine oder keine lizenzfreien Standardcodes gefunden wurden (Bspw. Flag 'Leistungsportler' unter Sozialanamnese) | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
78 |
allgemein | Negativ, schwerwiegend | Christine Schramm | CompuGroup Medical Deutschland AG, Geschäftsfeld AIS | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Ohne Use-Cases kann keine Einschätzung darüber erfolgen, ob das neue Format Sinn macht. Akteull haben wir die Untermengen (eMP, BMP, ARMIN) bereits umgesetzt. Der Mehrwert auf die allgemeine Spezifiaktion zu wechseln erschließt sich uns aktuell nicht. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Hierzu erfolgt eine separate Kontaktaufnahme. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
79 |
S.5, Kap 1.2. | Tippfehler | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Dieser Leitfaden ist Rahmen des Projekts Digitales Gesundheitsnetzwerk | Dieser Leitfaden ist im Rahmen des Projekts Digitales Gesundheitsnetzwerk | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
80 |
S.16 | Negativ, kleineres Problem | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
amtlicher, deutschere ATC des jeweils aktuellen Jahres, beim Wechsel des ATC werden alle bisher hinterlegten Einträge an den neuen ATC angepasst, | Die Umschlüsselung sollte allerdings nur dann erfolgen, wenn zukünftig neue Versionen des Medikationsplanes erstellt werden. Alte Dokumente sollten nicht umgeschlüsselt werden. Falls das Datenmodell in ein Dokument gegossen wird, welches signiert wird, so zerstört eine solche Umschlüsselung die Signatur. Umschlüsselung für die Zukunft erlauben, aber nicht für die Vergangenheit notwendig machen. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Eine automatische Umschlüsselung des ATCs erfolgt nicht. Der ATC eines Medikatiosneintrags ändert sich nur wenn dieser, indirekt durch den Heilberufler, z.B. durch die Neuzuordnung einer PZN verändert wird. Dadurch werden alle damit verbundnenen fachlichen und auch technischen Probleme, wie z.B. Zerstörung einer Signatur vermieden. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
81 |
S.16 | Tippfehler | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
amtlicher, deutschere ATC des jeweils aktuellen Jahres, beim Wechsel des ATC werden alle bisher hinterlegten Einträge an den neuen ATC angepasst, | amtlicher, deutscher ATC des jeweils aktuellen Jahres, beim Wechsel des ATC werden alle bisher hinterlegten Einträge an den neuen ATC angepasst, | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. Das Element wird aus dem Konzept "eMedikation - alt (v2018)" referenziert und kann von uns nicht geändert werden. Ein Ticket/Issue wurde hierzu auf art-decor erstellt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
82 |
S.16 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
ATC 0..* R 1166 | angepasster Einzug | Der Einzug legt nahe, dass das Element ATC auf der gleichen Ebene ist wie Inhaltsstoff, es sollte aber unterhalb des Inhaltsstoffes hängen, da es diesen kodiert und nicht das Arzneimittel(produkt) | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Da ein ATC mehr als einen Inhaltsstoff bezeichnen kann, bezeichnet es eher das Arzneimittel als einen Inhaltsstoff. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
83 |
S.24, Kap. 4.1 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wechsel eines Handelspräparats, Änderung in durch ein anderes Handelspräparat mit demselben Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform u. Packungsgröße | Wechsel eines Handelspräparats, Änderung in ein anderes Handelspräparat mit demselben Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform u. Packungsgröße | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
84 |
S.25, Kap. 4.2 | Negativ, kleineres Problem | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Bei Medikationsplänen muss zwischen Arzneimittel-basierten und Wirkstoff-basierten Verordnungen unterschieden
werden. Beides hat seine Vor- und Nachteile, in der Praxis haben sich in Deutschland bisher die Arzneimittel-basierten Medikationspläne durchgesetzt. Die AG eMedikation möchte bewusst neben dem Fokus auf Arzneimittel auch die Möglichkeit haben, Wirkstoff-basierte Verordnungen zu ermöglichen. |
Bei Verordnungen muss zwischen Arzneimittel-basierten und Wirkstoff-basierten Verordnungen unterschieden
werden. Bei Medikationsplänen haben sich in der Praxis in Deutschland bisher die Arzneimittel-basierten Medikationspläne durchgesetzt. Die AG eMedikation möchte bewusst neben dem Fokus auf Arzneimittel auch die Möglichkeit haben, Wirkstoff-basierte Verordnungen zu ermöglichen und Wirkstoffe in Medikationsplänen zu dokumentieren. |
Verordnungen sind was anderes als Medikationspläne. Verordnungen dokumentieren das SOLL, während Medikationspläne das IST dokumentieren (was wurde wirklich abgegeben bzw. verabreicht, d.h. Wirkstoff plus Handelsname oder Wirkstoff plus Rezeptur). Was soll hier hergeleitet werden? | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Danke für den Hinweis, wir werden die Formulierung anpassen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
85 |
S.25, Kap. 4.2 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Grundsätzlich denkbar, aber derzeit nicht umgesetzt ist auch der folgenden Ansatz:
2. Wirkstoff-Verordnung als Alternative zur Arzneimittelverordnung ▪ Die Systeme haben die Moglichkeit, anstatt der Angabe eines Arzneimittels in einer Verordnung alternativ auch nur eine Verordnung auf Basis eines Wirkstoffes im Medikationsplan zu nennen ▪ Dies bedeutet, dass unter Umstanden nur der Wirkstoff, aber nicht das entsprechende Handelspraparat angegeben werden ▪ Im Datenmodell bedeutet das, dass Wirkstoffeintrage gleichberechtigt neben Arzneimitteleintragen optional moglich waren |
Genau den Fall habe ich letztes Jahr in einer Neurologischen Praxis erlebt, dass ein wirkstoff-basiertes Rezept erstellt wurde. Rückantwort: Wie gesagt, ich habe letztes Jahr im Live-Betrieb eines MVZ gesehen, wie Wirkstoffverordnungen ausgestellt wurden. D.h. auf dem Rezept war kein Produkt, sondern ein Wirkstoff. Die Apotheke hat dann zu dem Wirkstoff ein regelkonform passendes Produkt abgegeben.
Erwartung wäre, das im Datenmodell Wirkstoffeinträge gleichberechtigt neben Arzneimitteleinträgen möglich sind. Im von der AG entschiedenen ersten Wurf, kann man zwar Wirkstoffe angeben, aber nur als ergänzenden Information (quasi Inhaltsangabe) zu Arzneimittelprodukten. Das würde den heute möglichen Use Case der Wirkstoffverordnung nicht erlauben. |
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Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Das Format lässt auch bereites jetzt die reine Angabe von Wirkstoffen, z.B. zur Dokumentation von Wirkstoffverordnungen zu. Die Darstellung im Implementierungsleitfaden wurde entsprechend angepasst. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
86 |
S.25, Kapü. 4.2 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Im Datenmodell bedeutet das, dass Wirkstoffeinträge gleichberechtigt neben Arzneimitteleinträgen optional möglich wären | Ja, vielleicht neben dem Beispiel der Verordnungen auch noch explizit das Medikationsmanagement im Krankenhaus erwähnen, die zunehmend zur Verschreibung von Wirkstoffen übergehen, da sie häufiger die Lieferanten und damit das Präparat wechseln. Verschreibung von Wirkstoffen ist dann einfacher für das Handling auf Station. Es wird auch häufig nicht Ende-zu-Ende das wirklich abgegebene Präparat dokumentiert sondern dann auch nur der Wirkstoff. Damit sollte dann auch in einem Medikationsplan ausschließlich ein Wirkstoffeintrag erscheinen können. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
87 |
S.26, Kap. 4.4. | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die vorliegende CDA-Spezifikation wurde daher um Dateninhalte für sogenannte „Extensionen“ ergänzt.
Die genaue Umsetzung von Extensionen ist noch auszugestalten. Die AG eMedikation hat folgende Vorüberlegungen getätigt: Das Konzept der „Extensionen“ hat zum Ziel, genau diese Innovationsspielräume zu ermöglichen, die genaue Umsetzung von Extensionen ist allerdings noch auszugestalten. Die AG eMedikation hat folgende Vorüberlegungen getätigt: |
Das Konzept der „Extensionen“ hat zum Ziel, genau diese Innovationsspielräume zu ermöglichen, die genaue
Umsetzung von Extensionen ist allerdings noch auszugestalten. Die vorliegende CDA-Spezifikation wurde daher um Dateninhalte für sogenannte „Extensionen“ ergänzt. Die AG eMedikation hat folgende Vorüberlegungen getätigt: |
Redundanz aufgelöst | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
88 |
S.26, Kap. 4.4. | Negativ, kleineres Problem | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Im Rahmen der Registrierung sollte geprüft werden, dass keine Inkonsistenzen zu bestehenden Datenfeldern entstehen | Im Rahmen der Registrierung sollte geprüft werden, dass keine Inkonsistenzen zu bestehenden Datenfeldern und Extensionen entstehen. Die Wiederverwendung von Extensionen sollte dabei ermuntert werden. | Kein (auch noch registrierter) Wildwuchs bei Extensionen. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
89 |
S.26, Kap. 4.4. | Negativ, kleineres Problem | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
▪ Eine Extension sollte zeitlich begrenzt sein (1-4 Jahre)
▪ Parallel sollte ein Prüfprozess mit dem Ziel erfolgen, die Extension in die Regelinhalte zu überführen bzw. eine Verlängerung zu ermöglichen |
▪ Eine Extension sollte zeitlich begrenzt sein (1-4 Jahre) ▪ Parallel sollte ein Prüfprozess mit dem Ziel erfolgen, die Extension in die Regelinhalte zu überführen | Extensionen sollten zeitlich begrenzt werden. Wenn es Sinn macht, diese zu verlängern, dann über eine Überführung in die Regelinhalte. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
90 |
S.27, Kap. 4.4 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Zeilen-ID muss bei einer Änderung einer Medikation zwingend geändert werden, wenn
▪ sich der Wirkstoff und/oder die Wirkstärke und/oder die Darreichungsform in eine nicht austauschbare Darreichungsform der Medikation oder ▪ sich der Wirkstoff und/oder die Wirkstärke der Medikation oder ▪ sich der Wirkstoff der Medikation ändert. |
Die Zeilen-ID muss bei einer Änderung einer Medikation zwingend geändert werden, wenn
▪ sich die Darreichungsform in eine nicht austauschbare Darreichungsform der Medikation und/oder ▪ sich die Wirkstärke der Medikation und/oder ▪ sich der Wirkstoff der Medikation ändert. |
Vereinfachung mit dem gleichen Ergebniss. Es sollte noch herausgestellt werden, dass die Zeilen-ID auch bedeutet, dass die Zeilen nicht mehr einfach sequenziell durchnumeriert werden. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Die Definitonen der verschiedenen IDs wurden nochmal geschärf und entsprechende Anpassungen im Text sind erfolgt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
91 |
S.27. Kap. 4.4. | Vorschlag | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Historische Medikation – Dies bezeichnet einen Hinweis auf temporär abgesetzte Medikation, welche aber im Datenformat erscheint („ausgesetzt“) | Historische Medikation – Dies bezeichnet einen Hinweis auf (mindestens) temporär abgesetzte Medikation, welche aber im Datenformat erscheint („ausgesetzt“) | Bei Verwendung von nur "temporär" kann man eine bereits bestehende Intention zur Wiederaufnahme herauslesen. Es ist aber m.E. gemeint, dass es nicht sicher ist, ob die Unterbrechung nur temporären Charakter oder dauerhaft ist. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
92 |
S.28, Kap. 4.6 | Tippfehler | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Gibt es Vorschläge für alternative technische Modellierungsverfahren, die sich anbieten, um die in den Muster genannten Ziele zu erreichen? | Gibt es Vorschläge für alternative technische Modellierungsverfahren, die sich anbieten, um die in den Mustern genannten Ziele zu erreichen? | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
93 |
S.28, Kap. 4.7 | Tippfehler | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Diese Daten bilden ebenfalls im eMDAF die Basis und werden um Dateninhalte ergänzt, die regional spezifischen Versorgungskontexte, Best Practices aus Projekten oder internationale Standards abbilden. | Diese Daten bilden ebenfalls im eMDAF die Basis und werden um Dateninhalte ergänzt, die regional spezifische Versorgungskontexte, Best Practices aus Projekten oder internationale Standards abbilden. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
94 |
S.34, Kap 5.1 | Tippfehler | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Des Weiteren wird verwiesen auf die Ausführungen Abschnitt "Arztbriefstruktur" im Arztbrief Plus[6] zu
Kardinalität, Konformität, NullFlavor und den besonderen Hinweise zur Verwendung von Identifikationen (IDs). |
Des Weiteren wird verwiesen auf die Ausführungen Abschnitt "Arztbriefstruktur" im Arztbrief Plus[6] zu
Kardinalität, Konformität, NullFlavor und die besonderen Hinweise zur Verwendung von Identifikationen (IDs). |
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Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
95 |
S.36, Kap. 5.2.4 | Tippfehler | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Bei vorhaben-spezifische Erweiterungen/Zusatzinformationen | Bei vorhaben-spezifischen Erweiterungen/Zusatzinformationen | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
96 |
S.36, Kap. 5.2.4.2 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
und verwendet in der Regel das Namespacepräfix medmgmt: | Ist das laxe Formulierung oder gibt es Fälle, bei denen es ohne Präfix oder mit anderem Präfix vorkommt? | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Der Namespace wird wie im Text genannt immer beibehalten. Der Namespacepräfix kann von Dokument zu Dokument vom Autor des Dokuments beliebig festgelegt werden. Üblicherweise wird wahrscheinlich das Präfix "medmgmt" verwendet werden. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
97 |
S.36, Kap. 5.2.4.2 | Tippfehler | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Nur,
wenn diese Erweiterung genannt ist und gleichzeitig den Wert „false“ enthält wie im Beispiel unten angeben, wird das Element, in dessen Kontext diese Extension verwendet wird, nicht gedruckt. |
Nur,
wenn diese Erweiterung genannt ist und gleichzeitig den Wert „false“ enthält, wie im Beispiel unten angeben, wird das Element, in dessen Kontext diese Extension verwendet wird, nicht gedruckt. |
||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
98 |
? ? | Thomas Liebscher | Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
99 |
S.36, Kap. 5.2.4.3 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
und verwendet in der Regel das Namespacepräfix medmgmt: | Ist das laxe Formulierung oder gibt es Fälle, bei denen es ohne Präfix oder mit anderem Präfix vorkommt? | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Der Namespace wird wie im Text genannt immer beibehalten. Der Namespacepräfix kann von Dokument zu Dokument vom Autor des Dokuments beliebig festgelegt werden. Üblicherweise wird wahrscheinlich das Präfix "medmgmt" verwendet werden. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
100 |
? ? | Thomas Liebscher | Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
101 |
? ? | Thomas Liebscher | Philips GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
102 |
S.41 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
hl7:languageCode CS.LANG 1 … 1 M (CDA...ent)
medmgmt-dataelement-1109 Sprachkennzeichen Datensatz eMedikation v2019 medmgmt-dataelement-1108 Länderkennzeichen (für die Nutzung) Datensatz eMedikation v2019 |
der languageCode enthält nur Sprachinformationen, aber nicht automatisch eine Länderinfo. Bitte überprüfen, inwiefern die Länderkennzeichnung hier wirklich abgedenkt ist oder das Länderkennzeichen eigentlich auch ein Sprachkennzeichen war | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. Wir haben ein neues Element zur Angabe der Länderinfo hinzugefügt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
103 |
S.44 | Tippfehler | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
http://fhir.de/StructureDefinition/vorhabenerweiterung/0.2 | Simplifier URL kann nicht aufgelöst werden | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Warten auf Information von anderer Arbeitsgruppe | Danke für den Hinweis, wir sind im Kontakt mit den ensptrechenden Beteiligten und gehen davon aus, dass das Problem bald gelöst sein wird. | ||||
|
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
104 |
S.44 | Tippfehler | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
http://fhir.de/StructureDefinition/vorhabenerweiterung-typ/0.2 | Simplifier URL kann nicht aufgelöst werden | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Warten auf Information von anderer Arbeitsgruppe | Danke für den Hinweis, wir sind im Kontakt mit den ensptrechenden Beteiligten und gehen davon aus, dass das Problem bald gelöst sein wird. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
105 |
S. 34 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
5.2.2 Besondere Hinweise zur Verwendung von Identifikationen (IDs) | Eventuell Kapitel zu Apotheken mit IDF Nummern ergänzen, da diese weiter unten auftauchen | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Danke für den Hinweis. Wir haben die IDF-Nummer noch an der entsprechenden Stellen mit aufgenommen. | ||||
|
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
106 |
S.50 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
medmgmt-dataelement-1013 Institutskennzeichen Apotheke Datensatz eMedikation v2019
… medmgmt-dataelement-1208 Apotheken-IDF Datensatz eMedikation v2019 |
Soll es auch in Zukunft zwei ID-Systeme für Apotheken geben oder ist das historisch einfach unterschiedlich benannt worden aber das gleiche System? | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Es handelt sich um zwei unterschiedliche Systeme. Siehe auch Nr. 105. | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
107 |
S.53 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Section: Medikationsplan Beinhaltet 2.16.840.1.113883.3.1937.99.61.48.10.15 Aktuelle Medikation (medmgmt) (DYNAMIC) | Soll wirklich nur die "aktuelle" Medikation abgebildet werden. Da es auch Kennzeichen gibt, warum bestimmte Medikation nicht genommen/verschrieben/berücksichtigt wurde, würde m.E.auch relavante/zeitnahe vergangene Medikation Sinn machen, einen Platz zu geben. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Die Anmerkung ist sinnvoll und es wäre tatsächlich berechtigt, das Template entsprechend umzubennnen. Da es sich bei dem Template aber um ein geerbtes Template handelt das seinerseits in mehreren Projekten zum Einsatz kommt möchten wir den Vorschlag zur Umebennenung erstmal nicht umsetzen und werden das Thema aber für spätere Anpassungen im Hinterkopf halten. | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
108 |
S.56 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
suffix-Elemente mit einem Leerzeichen enden müssen | Suffixe sollten wahrscheinlich ein führendes Leerzeichen dann haben. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | In der Beschreibung wird bereits jetzt erwähnt, dass suffix-Elemente nur dann ein führendes Leerzeichen haben müssen, wenn sie nicht unmittelbar an den folgenden Namensbestandteil anschließen sollen. Die Angabe angehängter Leerzeichen für Namensbestandteile ist in CDA üblich. | ||||
|
|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
109 |
S.56 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
<name>
<prefix qualifier="AC">Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. </prefix> <given>Fritz</given> <given>Julius</given> <given>Karl</given> <prefix qualifier="NB">Freiherr </prefix> <prefix qualifier="VV">von und zu </prefix> <family>Rathenburg vor der Isar</family> <suffix>MdB</suffix> </name> |
<name>
<prefix qualifier="AC">Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. </prefix> <given>Fritz</given> <given>Julius</given> <given>Karl</given> <prefix qualifier="NB">Freiherr </prefix> <prefix qualifier="VV">von und zu </prefix> <family>Rathenburg vor der Isar</family> <suffix>, MdB</suffix> </name> |
Ohne das führende Leerzeichen im Suffix, würde der Name m.E.sonst gedruckt wie folgt aussehen: Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Fritz Julius Karl Freiherr von und zu Rathenburg vor der IsarMdB. Oder verstehe ich da was falsch zum Thema Präfix/Suffix? | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Warten auf Information von anderer Arbeitsgruppe | Danke für den Hinweis. Das Leerzeichen fehlt auch unserer Auffassung nach. Da das Template von HL7 Deutschland e.V referenziert wurde, haben wir keine Möglichkeit es zu ändern. Es wurde ein Issue im art-decor hierzu erstellt. | ||||
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|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
110 |
S.70 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Erweiterungen zum Druckkennzeichen, wegen denen Gesundheitsbelange überhaupt erweitert werden sollte, sind nicht Teil der tabellarischen Beschriebung. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinsweis. Die Erweiterung der Druckkennzeichen wurde mit in der tabellarischen Sicht der klinischen Parameter aufgenommen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
111 |
S.69 | Negativ, kleineres Problem | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Beispiel
<section classCode="DOCSECT"> <templateId root="2.16.840.1.113883.3.1937.99.61.48.10.11"/> <code code="75310-3" codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1" codeSystemName="LOINC" displayName="Health Concerns"/> <title>Gesundheitsbelange</title> <text> <list> <item ID="preg">Patientin schwanger</item> <item ID="mbf">Patientin stillend</item> </list> </text> <entry typeCode="COMP"> <!-- .. --> Medikationsmanagement 69/111 |
Es wäre gut, wenn die Beispiele wenigstens die vorgenommenen Änderungen/Erweiterungen beispielhaft zeigen würden. Das gilt für alle Beispiele im Dokument. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. Wir sind alle Elemente nochmals durchgegangen und haben in dem Zusammenhang alle Beispiele erweitert. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
112 |
S.73 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Erweiterungen zum Druckkennzeichen, fehlen in der tabellrischen Sicht der klinischen Parameter, die Vorhabenerweiterung ist dagegen eingefügt. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Korrektur wurde durchgeführt | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
113 |
S.90 unten / S. 91. oben | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
hl7:author | Ich vermute, dass der Teil "Auswahl" auf Seite 90 unten zum author auf S.91 oben gehört. Wenn nicht, dann verstehe ich die doppelten Kardinalitäten nicht (1..1 und 0..1) auf Seite 90 unten. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Das 0..1 bezeichnet nur die aufgeführten Templates die zulässig für die Befüllung des Author Elements sind. | ||||
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|||||
ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
114 |
S.102 unten | Tippfehler | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
==Stillzeit (medmgmt) Die Spezialisierung ist nur dadurch notwendig geworden, dass hier Erweiterungen (Extensions) vorgesehen werden mussten. | Sollte das Überschrift 9.8 werden? | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, wird korrigiert. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
115 |
S.106, Kap. 11.1.1 | Negativ, kleineres Problem | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
0-L AMTSCHK AMTS-Check medmgmt-codesystem-1
0-L COMPTATHL Leistungssportler medmgmt-codesystem-1 0-L NOC NOC medmgmt-codesystem-1 0-L MKKAT Medikationseintrag Kategorie medmgmt-codesystem-1 |
Das Value Set heisst zwar Timing Event, aber das scheint nur auf den ersten Value zuzutreffen. Values wie "Leistungssportler" oder "Medikationseintrag Kategorie" scheinen kein Event zu sein. "NOC" sollte im Anzeigennamen sprechender sein. Ich verstehe den Code nicht. Vorschlag das Value Set aufzuspalten oder dei Anzeigennamen klarer zu benennen. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, die Bezeichnung des Value Sets war im IPL nicht korrekt (siehe Nr. 64) und wurde korrigiert. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
116 |
S.107, Kap 12.1 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Folgende Beispiele weiss ich nicht, wie ich sie mit den Dosierschemas abbilden sollte:
1) Augenarzt, 2 Medikamente, Augentropfen täglich tagsüber (wie bildet man tagsüber ab?) alle 3h, Augensalbe täglich vor dem Schlafengehen (wie bildet man Schlafengehen ab, wenn Schlafenszeit nicht gleich Nachts ist, bzw. überhaupt zur gleichen Zeit ist z.B. wechselnde Schichtzeiten) 2) Kardiologe, Blutdrucksenker, täglich, egal ob morgens oder abends, aber wenn sie sich entschieden haben, jeden Tag zur gleichen Zeit (könnte man natürlich auch als täglich morgens oder täglich abends nach dem Einholen der Präferenzen des Patienten kodieren) |
|||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Solche Konstellationen können als Freitext abgebildet werden. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
117 |
S.107, Kap 12.1 | Tippfehler | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Unterstützte Dosierschemas (Dosis):
1. Menge und (standarisierte) Einheit (100 mg, 1 Tablette, 2 Hübe, 10 ml) 2. Mengenbereich von bis und (standarisierte) Einheit (1-2 Tabletten) |
Unterstützte Dosierschemas (Dosis):
1. Menge und (standardisierte) Einheit (100 mg, 1 Tablette, 2 Hübe, 10 ml) 2. Mengenbereich von bis und (standardisierte) Einheit (1-2 Tabletten) |
Tippfehler kommt zweimal vor | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, die Tippfehler wurden korrigiert. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
118 |
S.108, Kap. 12.1.0.2 | Kommentar allgemeiner Art | Thomas Liebscher | Philips GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
zur obigen Frage, wie "Schlafenszeit" und "Wcahzeit/tagsüber" abgebildet werden, findet sich das Konzept Nachtruhe(=Schlafenszeit) interessanterweise bei den Mahlzeiten. Allerdings ist kein Code für "vor der Nachtruhe" oder "nach der Nachtruhe"=tagsüber/Wachzeit vorgesehen. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Die angesprochenen Konzepte können aus Gründen der Interoperabilität vorerst nicht berücksichtigt werden. Bei den angesprochenen Zeitpunkten handelt es sich auch weniger um Mahlzeiten, sondern um Ereignisse an denen Einnahmen erfolgen sollen. Wenn es um zeitgenau Einnahmen geht, z.B. in bestimmten Intervallen kann dies im vorgeschlagenen Format auch ausgedrückt werden. | ||||
|
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
119 |
P0008/09 | Vorschlag | Lars Treinat | persönliches Mitglied und ZTG GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Der Leitfaden sollte auch bei der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der entsprechenden Spezifikationen der gematik im Umfeld der Anwendungen nach § 291a SGB V (eGK/TI) Berücksichtigung finden. Es wäre zu überlegen, den Leitfaden in das Interoperabilitätsverzeichnis VESTA aufnehmen zu lassen. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Der Leitfaden wird voraussichtlich in das Interoperabilitätsverzeichnis VESTA eingereicht werden. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
120 |
p24-29 folgende | Negativ, kleineres Problem | Petra Kellermann-Mühlhoff | BARMER, Gesamtprojektleitung AdAM | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Grundsätzlich können zwei verschiedene Ansätze unterschieden werden:
1. Medikationsmanagement mit geteilter Verantwortung […] 2. Medikationsmanagement mit solitärer Verantwortung […] |
Grundsätzlich können zwei verschiedene Ansätze unterschieden werden:
1. Medikationsmanagement mit geteilter Verantwortung für die Koordination der Arzneimitteltherapie […] 2. Medikationsmanagement mit solitärer Verantwortung für die Koordination der Arzneimitteltherapie […] |
Der Begriff Verantwortung sollte hier präzisiert werden.
Hier zeigt sich u.E. eine Schwäche der Spezifikation, da die Beschreibung der Prozesse und Use-Cases der für diese Spezifikation relevanten Versorgungsgegenstände nicht vorgenommen wurde. |
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Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, wir werden es an geeigneter Stelle berücksichtigen und beschreiben. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
121 |
p25-7 | Vorschlag | Petra Kellermann-Mühlhoff | BARMER, Gesamtprojektleitung AdAM | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Ansatz ist aus Sicht von AdAM nachvollziehbar. Der vorgelegte HL7 Standard sollte die gegebenen Vielfalt der Ansätze und Projekte reflektieren und nicht die Versorgung determinieren. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
122 |
p25-25 | Negativ, schwerwiegend | Petra Kellermann-Mühlhoff | BARMER, Gesamtprojektleitung AdAM | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Grundsätzlich denkbar, aber derzeit nicht umgesetzt ist auch der folgenden Ansatz:…. | Grundsätzlich ist für einzelne Anwendungsfälle auch folgender Ansatz denkbar, aber aufgrund noch nicht etablierter Standards für eine exakte Wirkstoffkodierung und dadurch bedingter negativer Konsequenzen für die AMTS nicht favorisiert: … | Für eine zuverlässige AMTS-Prüfung ist die exakte und eindeutige Kodierung des Wirkstoffs zwingend erforderlich. Die ATC-Kodierung nach DIMDI ist hierfür unzureichend. Aktuell ist nur über die PZN eine ausreichend exakte Kodierung des Arzneimittels für eine AMTS-Prüfung gegeben. Eine Wirkstoffverordnung erscheint uns grundsätzlich als diskussionswürdig, würde aber aktuell eine eAMTS-Prüfung auf Basis dieser Information ausschließen. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, genau aus den genannten Gründen sehen wir den ATC auch nicht als ausreichend an und denken über alternative Kataloge nach. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
123 |
p26-14 | Vorschlag | Petra Kellermann-Mühlhoff | BARMER, Gesamtprojektleitung AdAM | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Derzeit gibt es zu ATC-Dimdi keine verfügbare Alternative im Sinne einer gesetzlich definierten Grundlage. Für eine AMTS-Prüfung ist ATC-Dimdi nicht entwickelt und ungeeignet. Die Erarbeitung einer Alternative, die für eAMTS-Prüfung geeignet ist, muss angestrebt werden. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
124 |
p26-18 | Vorschlag | Petra Kellermann-Mühlhoff | BARMER, Gesamtprojektleitung AdAM | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Extensionen werden als sinnvolle Ergänzung begrüßt, um Innovationsspielräume zu nutzen. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
125 |
p27-30 | Vorschlag | Petra Kellermann-Mühlhoff | BARMER, Gesamtprojektleitung AdAM | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Aus Sicht von AdAM ist die Abbildung von Komplexen Dosierungsschemata eine zwingende Voraussetzung für eine eAMTS-Prüfung. Da hierfür vergleichbar zur Wirksoffkodierung noch die Standards fehlen wäre zu überlegen, ob im eMDAF hinterlegt wird, ob der vorliegende Datensatz für eine eAMTS geeignet ist.
Erhält ein Patient ein „übliches Therapieregie“, das mit PZN-kodierten Präparaten nach dem 4er-Schema (morgen/ mittags/ abends/ zur Nacht) ausreichend abgebildet werden kann, wäre eine eAMTS-Prüfung möglich. Dies könnte über einen zusätzlichen Eintrag im Datensatz kenntlich gemacht werden (eAMTSfähig: ja/nein/unklar). Bei komplexen Schemata (IV-Medikation, Depot-Applikationen, individuelle Intervalle bei Parkinsontherapie, etc.) wäre eine eAMTS-Prüfung nicht möglich und verlangt eine komplexere Logik bei der Bedienung der Software oder ergänzende manuelle Prozesse durch den Benutzer. |
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Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Die vorgesehenen Möglichkeiten zur Angabe der Dosierung bieten viele Möglichkeiten diese anzugeben. Es ist daher nicht möglich, abzusehen welche Angaben davon in einem AMTS Modul berücksichtigt werden kann, zumal dies von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein kann. Daher würden wir von einer entsprechenden Kennzeichnung absehen wollen und es den Anbieter von AMTS-Prüfmodulen überlassen, ob diese den Datensatz verarbeiten können oder nicht. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
126 |
p28-9 | Vorschlag | Petra Kellermann-Mühlhoff | BARMER, Gesamtprojektleitung AdAM | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Für das Projekt AdAM unterstützten BARMER und KVWL den skizzierten Vorschlag eines Migrationspfads. Wir geben allerdings zu bedenken, dass nur durch eine nachhaltige Implementierung über bundesweite Standards über die Gematik die Projekte eine Chance haben, bei positiver Evaluation ein weitergehendes Roll-Out durchzuführen. Über die konkrete Umsetzung in AdAM wird daher nach Veröffentlichung der abgestimmten Spezifikation im Projektteam beraten. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für das positive Feedback. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
127 |
S26 | Tippfehler | Mathias Aschoff | RZV GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Extensionen | Complement | Dieses Konzept und auch die Benennung sollte vor dem Hintergrund der FHIR Extension durchdacht werden. Evtl. kommt damit die Erwartung gleich, dass dieses Konzept allgemein in CDA Verwendung findet. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
128 |
Übergreifend | Negativ, kleineres Problem | Lydia Typlt | Kassenärztliche Bundesvereinigung | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Der bundesweite Standard für einen elektronischen Medikationsplan, welcher eine Grundlage für das Management der Arzneimitteltherapie eines Patienten bietet, ist gemäß §291a Abs. 3 Nr. 3 SGB V durch die gematik in Form des elektronischen Medikstionsplans (eMP/AMTS) festgelegt. Von der Spezifikation der gematik abweichende Datenmodelle sollten im Sinne der Interoperabilität und Praktikabilität eine Möglichkeit des Mappings auf die Datenstrukturen des eMPs anbieten. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Dies ist uns auch bewusst und wir werden auch entsprechende Mappings nach und nach anbieten. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
129 |
p14-07 und Folge-anpassungen | Negativ, kleineres Problem | Lydia Typlt | Kassenärztliche Bundesvereinigung | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Streichung der Erfassung der Daten der Sozialanamnese | Diese als "Sozialanamnese"erfassten sensiblen Informationen sind Teil der Dokumentation des Arztes in der Patientenakte. Dies sollten nicht in einem Medikationsplan enthalten sein. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Da diese Daten vielfach eine besondere Relevanz zugemessen wird, wurde von vielen Seiten gewünscht diese Angaben in das Format mit aufzunehmen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
130 |
p14-15 | Negativ, kleineres Problem | Lydia Typlt | Kassenärztliche Bundesvereinigung | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Streichung "Status medikamentöse Therapie" | Sofern keine Medikation angegeben ist, ist fraglich, ob die Nutzung dieses Datensatzes sinnvoll ist. Zur Übermittlung von notfallrelevanten Daten existieren bereits andere Anwendeungen / Informationsmodell (NFDM-Datensatz gemäß gematik-Spezifikation). | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Da der Datensatz genau dafür genutzt werden kann diesen Zustand zu dokumentieren, ist diese Angabe möglich. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
131 |
P14-26 | Negativ, kleineres Problem | Lydia Typlt | Kassenärztliche Bundesvereinigung | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Titel der Kategorie/Liste, z. B. die von der KBV vorgegebenen Texte, wie z.B. Selbstmedikatio, Dauermedikation,… | Titel der Kategorie/Liste, z. B. Zwischenüberschriften gemäß S_BMP_ZWISCHENUEBERSCHRIFT wie z.B. Selbstmedikation, Dauermedikation,… | Wenn es sich hier um die Zwischenüberschriften aus dem BMP handelt, sollte dies auch deutlich gemacht werden. Diese sind nicht von der KBV vorgegeben, sondern sind Teil der Spezifikation des bundeseinheitlichen Medikationsplans als Anlage 3 zur Vereinbarung gemäß § 31a Abs. 4 Satz 1 SGB V. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, der Änderungsvorschlag wurde übernommen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
132 |
P14-27 | Negativ, kleineres Problem | Lydia Typlt | Kassenärztliche Bundesvereinigung | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Code der Kategorie/Liste, z. B. die von der KBV vorgegebenen Codes für z.B. Selbstmedikatio, Dauermedikation,… | Code der Kategorie/Liste, z. B. die vorgegebenen Codes gemäß S_BMP_ZWISCHENUEBERSCHRIFT für z.B. Selbstmedikation, Dauermedikation,… | Wenn es sich hier um die Zwischenüberschriften aus dem BMP handelt, sollte dies auch deutlich gemacht werden. Diese sind nicht von der KBV vorgegeben, sondern sind Teil der Spezifikation des bundeseinheitlichen Medikationsplans als Anlage 3 zur Vereinbarung gemäß § 31a Abs. 4 Satz 1 SGB V. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, der Änderungsvorschlag wurde übernommen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
133 |
p15-03 | Negativ, kleineres Problem | Lydia Typlt | Kassenärztliche Bundesvereinigung | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Identifikation der Therapie-Intention (Identifier) 1..1 R | Identifikation der Therapie-Intention (Identifier) 0..1 R | Eine verpflichtende Angabe einer Therapie-ID scheint aufgrund fehlender Regularieren zum Umgang mit dieser ID nicht angemessen. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Eine Klarstellung zum Umgang mit den IDs erfolgt und die Kardinalität wurde entsprechend angepasst. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
134 |
p25-10 | Negativ, kleineres Problem | Lydia Typlt | Kassenärztliche Bundesvereinigung | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Ansatz der Wirkstoffverordnung als Alternative zur Arzneimittelverordnung sollte ermöglicht werden. | Eine reine Wirkstoffverordnung (ohne Angabe eines Fertigarzneimittels) sollte unterstützt werden – die alleinige Angabe des Wirkstoffs (plus Stärke und Darreichungsform) wird in der Praxis immer wieder gewünscht, da vielfach erst in der Apotheke der Name des abgegebenen Fertigarzneimittels bekannt ist (bspw. Aufgrund von "aut idem"-Austausch von Rabattverträgen). | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Danke für den Hinweis. Eine entsprechende Lösung wurde umgesetzt, sodass es nun möglich ist Arzneimittel/Wirkstoffe oder Rezepturen zu verodnen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
135 |
P27-30 | Kommentar allgemeiner Art | Lydia Typlt | Kassenärztliche Bundesvereinigung | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Die Notwendigkeit komplexe vom 4er-Schema abweichende Dosierschemata strukturiert darzustellen, wird auch von der KBV gesehen. Das Thema Dosierschemata ist sehr komplex, da sowohl der Bedarf der behandelnden Ärzte erfüllt werden muss, als auch die Verständlichkeit durch den Patienten gewährleistet sein muss. Vor allem fehlerhaft interpretierte Dosierschemata bieten eine enorme Gefahr für die Arzneimitteltherapiesicherheit und damit für erhöhte Morbidität. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
136 |
P107-31 | Negativ, kleineres Problem | Lydia Typlt | Kassenärztliche Bundesvereinigung | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Keine strukturierte Erfassung dieser Angaben im Rahmen der Dosierung | Der sogenannte Offset ist aus Sicht der KBV kein Teil der Dosierung, sondern stellt einen Einnahmehinweis dar. Der Abstand zu einer Mahlzeit richtet sich zum Beispiel oft nach der Galenik des Fertigarzneimittels und nicht nach dem Wirkstoff oder nach der individuellen Verträglichkeit. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
137 |
p108-26 | Negativ, kleineres Problem | Lydia Typlt | Kassenärztliche Bundesvereinigung | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Keine strukturierte Erfassung dieser Angaben im Rahmen der Dosierung | Tabelle mit Übersicht zu Einnahmezeitpunkten: Diese Auflistung sind aus Sicht der KBV ebenfalls Einnahmehinweise. Zusätzlich werden die aufgelisteten Hinweise sehr kritisch gesehen, da sie nicht eindeutig und verständlich sind. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Bei den Angaben handelt es sich um ereignisorientierte Einnahnmezeitpunkte und nicht um Einnahmehinweise. Das Format enthält eine strikte Trennung zwischen diesen beiden Konzepten. Diese Trennung der beiden Konzepte findet sich auch in dieser Form international wieder. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
138 |
p15-14,5 | Negativ, schwerwiegend | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
1…1 | 0…1 | Wenn Rezeptur unter Umständen kein eindeutiger Identifkikator vorhanden | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Der Identifikator ist verpflichtend sowohl für Arzneimittel alsauch Rezepturen verpflichtend. Für Rezepturen geschieht die Identifikation mittels eindeutiger Referenz auf einen Eintrag im narrativen Teil. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
139 |
P7-17 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
gesetzliche (Mindest-) Anforderungen | welche gesetzliche Grundlage ist gemeint? | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Damit ist der BMP und eMP gemeint. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
140 |
P8.03 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Medikationsformat | Was ist ein Medikationsformat? | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Damit sind die Datenformate vom BMP, eMP und weitere Formate gemeint. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
141 |
P8-09 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
krankenkassenspezifischer Teild er EPA | Was ist damit gemeint? Handelt es sich dabei um die im Kassensystem geführte EPA | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Ja, das ist damit gemeint. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
142 |
P8-18 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wieso wird der bundeseinheitliche Medikationsplan hier nicht aufgeführt. Dieser muss verpflichtend seit dem 1.4.2018 in der Software der Praxen zur Verfügung stehen. Der Begriff BMP wird im Dokument mehrfach verwendet | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweise. BMP und eMP wurden in der Spezifikation berücksichtigt, aber in der Auflistung nicht erwähnt. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
143 |
P9-07 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Weas ist der Unterschied zwischen einem unbedingt auszufüllenden Feld (M) und einem verpflichtenden Feld (R) | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Die offizielle Definition der Kennzeichnungen M und R finden Sie hier: https://art-decor.org/mediawiki/index.php?title=How_to_read_ART-DECOR_Definitions | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
144 |
P24-17 | Negativ, kleineres Problem | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wäre es nicht sinnvoll, zunächst verbindlich festzulegen, was unter dem Begriff "Mediaktion"/"Arzneimittel" zu verstehen ist? Handelt es sich um die Medikation im Rahmen der Verordnung oder um die Medikation im BMP. Müssenw ri unterschieden zwischen verordnet und dispensiert? Wie stehen Medikation und Arzneimittel und Handelspräparat zueinander? | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Danke für den Hinweis. Wir werden eine entsprechende Begriffsdefinition in den Implementierungsleitfaden aufnehmen. Dabei werden wir folgende Definitionen verwenden:
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
145 |
P24-30 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Müssen wir an die Einbeziehung des Patietnen im Rahmen des Medikatinosmanagement denken? An der RWTH wird derzeit eine App enwickelt, mit deren Hife der Patient eingescannte BMPs bearbeiten kann (Patientensouveränität) und der geänderte Plan wird der Praxis wieder zur Verfügung gestellt. Es gibt dort einen konkreten UseCAse, in dem genau der Ablauf in den Echtbetrieb überführt werden soll. WIe gehen wir mit so was um? | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Ein gescannter oder anderweitig verfügbarer BMP soll in das Medikationsmanagement übernommen werden können. Somit ist das von Ihnen beschrieben Szeanrio kompatibel zum geplanten Vorhaben. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
146 |
P26-14 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wie sind die Fragen zu verstehen? Sie sollen doch nicht im Rahemn der Kommentierung geklärt werden oder? Insb. Frage bedarf einer längeren Darstellung, weil jedes Haus sich i.d.R. für einen Lieferanten entschieden hat. An der Stelle wird es nur mit großem Aufwand möglich sein, zwischen den Anbitern von Datenbanken zu wechseln, weil die Inhalte unterschieldich strukturiert sind und ggfs. auch unterschiedliche Umfänge besitzen. Es ist keine allgemiengültige, standardisierte Schnittstelle im Einsatz. Ebenfalls ist die Kostenfrage zu klären. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Wir sehen dies auch als ein komplexes Thema und würden dies auch gerne mit Ihnen ausführlicher diskutieren. Wir haben die Fragen aus dem IPL genommen und werden diesbezüglich nochmal auf Sie zukommen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
147 |
P26-24 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
"Extensions" erinnen an die "Z-Segemente" aus Hl7 V2 und haben zu einem projektbezogenen Wildwuchs geführt. Hier bedarf es Regulierungen. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. Wir sehen dies ähnlich und möchten daher direkt mit entsprechenden Regularien starten. Wenn Sie diesbezüglich noch weitere Ideen haben, wären wir sehr an einem weiteren Austausch intersiert. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
148 |
P27-08 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Den Aussdruck "Liste von Medikalemten in eienr Kurve…" kennt man im ambulkanten Umfeld nicht. Darüberhinaus gibt es das Konzept der ZeilenID im BMP gar nicht. Auch im Barcode (UKF-Format) befdinet sich keine ZeilenId) | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Dabei handelt es sich um Aspekte die im BMP nicht existieren und daher u.a. zur Anforderung dieses neuen Formats geführt haben. Für einen Austausch mit einem BMP sind diese Angaben auch nicht zwingend notwendig. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
149 |
P27-12 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Der BMP soll nicht nur nicht abgeschafft werde, er kann/darf derzeit aufgrund der Vorgaben gar nicht abgeschafft werden | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Das sehen wir auch so. Wie schon im IPL angesprochen soll das neue Format als Ergänzung dienen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
150 |
P27-16 | Tippfehler | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
eine ID die eine | eine ID, die eine | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
151 |
P27-19 | Tippfehler | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
werden muss wird | werden muss, wird | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
152 |
P28-21 | Tippfehler | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
sich enstschlossen die | sich enstschlossen, die | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
153 |
P39-10 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wieso wird im Bsp beim typeId Element der Wert 2.16.840.1.113883.1.3 verwendet und nicht 1.2.276.0.76.10.90003? | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Das Element wurde von den HL7 Deutschland e. V. Templates referenziert und identifiziert das Dokument als hierarisch klinisches Dokument im Sinne von CDA R2. Die Type-ID ist nicht mit der Template-ID zu verwechseln. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
154 |
P54-10 | Tippfehler | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Assoziiert mit 3 Konzepte | Assoziiert mit 3 Konzepten | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Danke für den Hinweis, wir haben den Tippfehler an den HL7-Support weitergeleitet. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
155 |
P54-20 | Tippfehler | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Adaption: Template 1.2.276.0.76.10.2028 (2017-06-04) ref ? | Adaption: Template 1.2.276.0.76.10.2028 (2017-06-04) ref pmp- | in art-decor findet man den Hinweis auf "pmp-" statt des "?" im pdf-Dokument | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Hierbei handelte es sich um einen Darstellungsfehler der behoben wurde. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
156 |
P91-02 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
In Anlehnung an einen früherern Eintrag: Kann auch der Patient selber über Selbstmedikation ins Medikatinsmanagment eingereifen und Zeilen hinzufügen oder löschen bzw. selbstständig absetzen oder ist dies zumindest angedacht? | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Das Format macht hierzu keine Vorgaben. Je nach Kontext/Projekt kann dies aber möglich sein. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
157 |
P100-02 | Tippfehler | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
an mehreren Stellen wird das Fragezeichen nicht aufgelöst. In art-decor fidnet man die korrekte Auflösung. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | siehe Nr. 155 | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
158 |
P107-04 | Kommentar allgemeiner Art | Erich Gehlen | Duria eG | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wir haben Anfragen von Schwerpunktpraxen zu Insulinplänen. mDort fidnet man Angaben, dass von der Höhe des Blutzuckers besteimmte Mengen an bestimmten Uhrzeiten gespritzt werden müssen. | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Die komplexen Dosierangaben lassen viele Szenarien zu, aber möglicherweise nicht alle. Dieser Umstand ist uns bewusst. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
159 |
Diskussion | Negativ, kleineres Problem | Dr. Kai U. Heitmann | HL7 Deutschland | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Text im Kapitel Medikationsmanagement heute und morgen | Die Szenarien müssten weiter ausgearbeitet werden (Akteure, Transaktionen) Die beiden Ansätze „Medikationsmanagement mit verteilter Verantwortung“ und „Medikationsmanagement mit solitärer Verantwortung“ müssten im Sinne der Szenarien aufgeschlüsselt werden: welche Datenelemente sind in jedem der Szenarien wie zu bestücken | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Die Szenarien werden zukünftig noch weiter ausgearbeitet. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
160 |
Diskussion | Negativ, kleineres Problem | Dr. Kai U. Heitmann | HL7 Deutschland | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Text im Kapitel Wirkstoff-Kodierungen und Wirkstoff-Verordnungen | An sich lobenswert, doch scheitert das ggf. an nicht vorhandenen Wirkstoffkatalogen in der entsprechenden Feinabstufung. Es reicht nicht, nur Wirkstoffe zu kodieren. In den Niederlanden gibt es vier Kataloge: Handelproduktcodes (mit unserer PZN vergleichbar), Wirkstoffkataloge (da hätten wir in Deutschland auch etwas), Generische Produktcodes (fehlt hierzulande). Wie soll in Deutschland die Wirkstoffverordnung von statten gehen? | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Danke für den Hinweis, die Problematik ist uns bewusst. Das Thema wird zukünftig weiter ausgearbeitet werden müssen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
161 |
Diskussion | Negativ, kleineres Problem | Dr. Kai U. Heitmann | HL7 Deutschland | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Text im Kapitel Deutsche und internationale Kataloge am Beispiel der ATC-Klassifikation | ATC ist eine Möglichkeit der Codierung der therapeutischen Intention mit Medikamenten. Die Diskussion sollte hier ausgedehnt werden und nicht nur ATC beinhalten. Im Medikationsplan PLUS sind deutsche (und ggf. verbindliche) Kataloge den internationalen gleichgestellt bzw. es werden beide Varianten unterstützt oder gar gefordert. Das ist also kein Widerspruch. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Da der deutsche ATC derzeit überall eingesetzt wird, ist dieser derzeit der Standard, was aber nicht ausschließt, dass auch der WHO ATC angegeben werden könnte. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
162 |
Diskussion | Negativ, kleineres Problem | Dr. Kai U. Heitmann | HL7 Deutschland | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Text im Kapitel Extensionen – Innovationsspielräume dauerhaft ermöglichen | Hierzu gibt es sicherlich noch Aufklärungsbedarf, da hier ggf. Missverständnisse aufgetaucht sind. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | 'Alle Extention müssen abgelegt werden in einen Verezichnis. Alle Extention müssen registriert sein --> diese werden nur zugelassen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
163 |
Diskussion | Negativ, kleineres Problem | Dr. Kai U. Heitmann | HL7 Deutschland | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Text im Kapitel Von der Papierwelt zur digitalen Welt: Zeilen-ID, Therapie-ID, Historische Medikation | Dort wären noch weitere Punkte zu diskutieren, mit den Beschreibungen bei der Zeilen-ID bin ich nicht einverstanden. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Die Definition der IDs und der Einleitungstext wurde überarbeitet. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
164 |
Diskussion | Negativ, kleineres Problem | Dr. Kai U. Heitmann | HL7 Deutschland | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Text im Kapitel Zielsetzung für komplexe Dosierangaben | Schwieriges Thema, ich habe die gematik-Diskusssionen nur noch am Rande mitbekommen. Offensichtlich will man hier eine proprietäre Syntax einführen, möglicherweise ist es die eines einzigen Herstellers. International ist dies nicht tragfähig. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
165 |
Diskussion | Negativ, kleineres Problem | Dr. Kai U. Heitmann | HL7 Deutschland | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Text im Kapitel Migrationspfade – der Weg zum konsolidierten Datenaustauschformat | Daraus folgend sollte man in den Datensatz Medikationsmanagement noch die jeweiligen Quellen (Source) mit aufnehmen, aus denen die jeweiligen Elemente stammen, z. B. Druckkennzeichen kommt von gematiks eMP etc. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen mit Modifikationen | Danke für den Hinweis, wir werden versuchen dies zu berücksichtigen. Allerdings ist eine einfache Quellenangabe in vielen Fällen nicht möglich. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
166 |
Einleitung und Titel | Negativ, kleineres Problem | Dr. Kai U. Heitmann | HL7 Deutschland | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Namensgebung in der Einleitung und als Titel des Implementierungsleitfadens, bisher "Medikationsmanagement" | Wie kommt es, dass sehr kurzfristig ein Akronym eMDAF eingeführt wurde? | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Nicht angenommen | Der Name eMDAF wird beibehalten – er wird in Klammern zusätzlich ausgeschrieben „elektronisches Medikations-Datenaustauschformat“. Zur Begründung: Der ursprüngliche Name „Medikationsmanagement“ ist ein Begriff aus der Apotheken-Satzung und bezeichnet die Tätigkeit eines Apothekers. Wir beschreiben aber ein Datenaustauschformat. Dies sollte aus dem Namen hervorgehen. Der Name eMDAF wurde deshalb vor Beginn des Kommentierungsverfahrens in der AG konsentiert und beschlossen. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
167 |
Einleitung | Negativ, kleineres Problem | Dr. Kai U. Heitmann | HL7 Deutschland | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Text im Kapitel Einleitung im Leitfaden | In der Einleitung im Leitfaden ist die Rede von sterbenden Patienten wegen sektoraler Abgrenzung. Diese Behauptung müsste entweder belegt werden oder aber in dieser Form entfallen. Es wäre zu beachten, dass ein Leitfaden kein besonders geeigneter Raum ist, um solche Äußerungen zu platzieren. Ein Leitfaden ist ein eher technisches Dokument. | ||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Angenommen | Danke für den Hinweis, die Formulierung wird geändert. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
168 |
Kapitel 2.2 | Vorschlag | Ralf Franke | gevko GmbH | |
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Dieser Leitfaden deckt eine Reihe von Themen nicht ab. Dazu gehören… | Aus meiner Sicht gehört das Thema digitale Signatur nicht unmittelbar zur Festlegung der Inhalte eines CDA-Formats. Dennoch wäre es hilfreich im Rahmen der "Implementierung" zu diesem Aspekt eine Ergänzung vorzunehmen, damit der Umsetzer sich an entsprechender Stelle kundig machen kann, wie mit dem Thema umgegangen werden muss. | Im Rahmen der Einführung der TI werden immer mehr Anwendungen auch von der digitalen Signatur Gebrauch machen. Die notwendigen Komponenten werden mit einheitlichen Fähigkeiten (durch gematik Vorgaben) in den Praxen zur Verfügung stehen. Die anderen genannten Themen die der IPL nicht abdeckt sehe ich noch erheblich deutlicher in einem speziellen Projektkontext, so dass sie meiner Mainung zu Recht nicht abgedeckt werden. Das Thema Signatur sehe ich aber zunehmend als "Gemeingut" über alle Projekte hinweg, so daß es erwähnt werden sollte. | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Danke für den Hinweis. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
169 |
Kommentar allgemeiner Art | Ralf Franke | gevko GmbH | ||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Zeilenabstand unterschiedlich | Auf gleichen Zeilenabstand stellen | Die Aufzählungen (1. , 2., 3. ) haben einen größeren Zeilenabstand als der "normale" Standardtext | |||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Warten auf Information vom Antragsteller | Danke für den Hinweis, wir haben dies an den zuständigen Support weitergegeben und hoffen, dass es in einen der nächsten Versionen korrigiert wird. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
170 |
P21-Z-20 | Negativ, schwerwiegend | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wo findest sich die Verordnungsmenge im CDA wieder? | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Zur zukünftigen Verwendung | Diesen Punkt müssen wir leider auf das nächste Upüdate verschieben. | ||||
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ID | Referenz | Typ | Antragsteller | Organisation | Im Namen von |
171 |
P21-Z-24 | Negativ, schwerwiegend | |||
Kommentar | Existierende Formulierung | Vorgeschlagene Änderung | Begründung | ||
Wo findest sich das Kennzeichen "historisiert" und die zugehörige Begründung im CDA? | |||||
Reconcile | Entscheidung | Kommentar | Abstimmung | ||
Warten auf Information von anderer Arbeitsgruppe | Das Vorhandensein des Elements "Grund für Nichtgabe Medikation" kennzeichnet, ob die Medikation historisiert ist und beinhaltet zugleich die Begründung. |