Abstimmungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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HL7 ist ein so genannter Konsensus-Standard. Das bedeutet, dass Teile des Standards selbst aber auch abgeleitete Spezifikationen wie zum Beispiel Implementierungsleitfäden in einer Gruppe abgestimmt werden. Dies bezeichnet man als Abstimmungsverfahren (ballot). Dazu sind ggf. mehrere Abstimmungsrunden notwendig. Ausgangssituation ist in der Regel ein Dokument, das zur Abstimmung gestellt wird. Nach angemessener Ankündigung der Abstimmung melden sich diejenigen die abstimmen wollen (voter) zum Verfahren an und liefern Kommentare ab. Zudem wird eine Gesamtbeurteilung erwartet, die negativ oder positiv ist.
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HL7 ist ein so genannter Konsensus-Standard. Das bedeutet, dass Teile des Standards selbst aber auch abgeleitete Spezifikationen wie zum Beispiel Implementierungsleitfäden in einer Gruppe abgestimmt werden. Dies bezeichnet man als Abstimmungsverfahren (ballot). Dazu sind ggf. mehrere Abstimmungsrunden notwendig. Ausgangssituation ist in der Regel ein Dokument, das zur Abstimmung gestellt wird. Nach angemessener Ankündigung der Abstimmung melden sich diejenigen die abstimmen wollen (voter) zum Verfahren an und liefern Kommentare ab. Zudem wird eine Gesamtbeurteilung erwartet, die negativ, positiv oder auch eine Enthaltung ist.
  
 
Das Balloting unterliegt entsprechenden Regeln. Sie sind sowohl bei HL7 International als auch auf der Ebene der Affiliates festgelegt.
 
Das Balloting unterliegt entsprechenden Regeln. Sie sind sowohl bei HL7 International als auch auf der Ebene der Affiliates festgelegt.
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* Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der HL7 Benutzergruppe. Juristische Personen müssen sich jeweils durch eine natürliche Person vertreten lassen. Es wird eine Teilnehmerliste geführt, in der wird lediglich der benannte Vertreter aufgenommen. Auf die Aufnahme in die Liste besteht ein Anspruch. Jeder in die Liste aufgenommene Teilnahmeberechtigte hat eine Stimme.
 
* Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der HL7 Benutzergruppe. Juristische Personen müssen sich jeweils durch eine natürliche Person vertreten lassen. Es wird eine Teilnehmerliste geführt, in der wird lediglich der benannte Vertreter aufgenommen. Auf die Aufnahme in die Liste besteht ein Anspruch. Jeder in die Liste aufgenommene Teilnahmeberechtigte hat eine Stimme.
  
* Mindestens 30 Tage vor Beginn des Abstimmungsverfahrens ist ein solches allen Teilnahmeberechtigten unter Nennung des Inhalts und der Fristen anzuzeigen (Ankündigungsphase). Mit Beginn der Ankündigungsphase bis zum Ende der Abstimmungsphase können sich die Teilnahmeberechtigten schriftlich melden, wenn sie im Verfahren abstimmen wollen.
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* Mindestens 30 Tage vor Beginn des Abstimmungsverfahrens ist ein solches allen Teilnahmeberechtigten unter Nennung des Inhalts und der Fristen anzuzeigen (Ankündigungsphase). Mit Beginn der Ankündigungsphase bis zum Ende der Abstimmungsphase können sich die Teilnahmeberechtigten schriftlich melden, wenn sie im Verfahren abstimmen wollen. Hier reicht eine formlose eMail.
  
* Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt das Abstimmungsverfahren mit den bis dahin gemeldeten Teilnahmeberechtigten, wenn mindestens 5 Teilnehmer gemeldet sind. Die Spezifikationen müssen allen gemeldeten Teilnahmeberechtigten in gleicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Die Dauer des Abstimmungsverfahrens wird vorab in der Ankündigungsphase bekannt gegeben, hängt vom Umfang des Abstimmungsmaterials ab und liegt im Ermessen des Durchführenden. In dieser Zeit können die gemeldeten Teilnahmeberechtigten ihre Stimmen und Kommentare abgeben. Negative Stimmen müssen, um als solche gewertet zu werden, entsprechende sachlich kommentierende Stellungnahmen enthalten, positive Stimmen bzw. Enthaltungen können kommentiert werden.
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* Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt das Abstimmungsverfahren. Die Spezifikationen müssen allen gemeldeten Teilnahmeberechtigten in gleicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Die Dauer des Abstimmungsverfahrens wird vorab in der Ankündigungsphase bekannt gegeben, hängt vom Umfang des Abstimmungsmaterials ab und liegt im Ermessen des Durchführenden. In der Regel sind dies 30 Tage. In dieser Zeit können die gemeldeten Teilnahmeberechtigten ihre Stimmen und Kommentare abgeben. Negative Stimmen müssen, um als solche gewertet zu werden, entsprechende sachlich kommentierende Stellungnahmen enthalten, positive Stimmen bzw. Enthaltungen können kommentiert werden.
  
* Nach Ablauf des Abstimmungsverfahrens werden Stimmen und Kommentare zusammengefügt, wiederum kommentiert und von der Benutzergruppe veröffentlicht. Negative Kommentare müssen vom TC dabei als „angenommen“, „abgelehnt“ oder „nicht überzeugend“ gekennzeichnet und kommentiert werden. Zur Auflösung negativer Kommentare sind einvernehmliche Vereinbarungen zwischen dem Autor des Kommentars und dem Einreicher der Spezifikation anzustreben. Negative Stimmen oder Kommentare können bei Übereinstimmung der weiteren Vorgehensweise und verbunden mit der Verpflichtung der Änderung seitens des Eineichenden der Spezifikation zurückgezogen werden. Dies hat schriftlich zu erfolgen. Kann ein negativer Kommentar nicht einvernehmlich aufgelöst werden, entscheidet der Vorstand über die weitere Vorgehensweise. In jedem Fall ist ein nicht aufgelöster negativer Kommentar mit der Spezifikation zu veröffentlichen.
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* Eine Abstimmugnsphase gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn mindestens 5 Teilnehmer ihre Stimme abgegeben haben.
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* Nach Ablauf des Abstimmungsverfahrens werden Stimmen und Kommentare zusammengefügt, wiederum kommentiert und von der Benutzergruppe veröffentlicht. Negative Kommentare müssen vom TC dabei als „angenommen“, „abgelehnt“ oder „nicht überzeugend“ gekennzeichnet und kommentiert werden. Zur Auflösung negativer Kommentare sind einvernehmliche Vereinbarungen zwischen dem Autor des Kommentars und dem Einreicher der Spezifikation anzustreben. Negative Stimmen oder Kommentare können bei Übereinstimmung der weiteren Vorgehensweise und verbunden mit der Verpflichtung der Änderung seitens des Einreichenden der Spezifikation zurückgezogen werden. Dies hat schriftlich zu erfolgen. Kann ein negativer Kommentar nicht einvernehmlich aufgelöst werden, entscheidet der Vorstand über die weitere Vorgehensweise. In jedem Fall ist ein nicht aufgelöster negativer Kommentar mit der Spezifikation zu veröffentlichen.
  
 
* Abschließend werden den Teilnehmern des Abstimmungsverfahrens alle Kommentare und die im Verfahren vorgenommenen Änderungen der Spezifikation mitgeteilt. Wenn innerhalb einer vorab festgelegten Einspruchsfrist kein Widerspruch erfolgt, gelten die Änderungen als festgestellt. Der Widerspruch muss schriftlich begründet werden und darf sich nur auf die innerhalb des Abstimmungsverfahrens erfolgten Änderungen an der Spezifikation beziehen. Letztlich entscheidet der Vorstand über die Wirksamkeit des Widerspruchs.
 
* Abschließend werden den Teilnehmern des Abstimmungsverfahrens alle Kommentare und die im Verfahren vorgenommenen Änderungen der Spezifikation mitgeteilt. Wenn innerhalb einer vorab festgelegten Einspruchsfrist kein Widerspruch erfolgt, gelten die Änderungen als festgestellt. Der Widerspruch muss schriftlich begründet werden und darf sich nur auf die innerhalb des Abstimmungsverfahrens erfolgten Änderungen an der Spezifikation beziehen. Letztlich entscheidet der Vorstand über die Wirksamkeit des Widerspruchs.
  
* Für die Abnahme einer Spezifikation sind 80 Prozent Ja-Stimmen von der Summe der eingegangenen Ja- und Nein-Stimmen der Teilnahmeberechtigten sowie eine Abgabe von mindestens 5 Stimmen notwendig. Als Stimmen zählen alle im Abstimmungsverfahren abgegebenen Ja-Stimmen, soweit der Stimmberechtigte nicht im Verfahren widersprochen hat sowie alle negativen Stimmen im Abstimmungsverfahren, soweit der Stimmberechtigte nicht zusätzlich im Verfahren widersprochen hat sowie alle abgegebenen Enthaltungen. Gehen weniger als 5 Stimmen ein, gilt die Spezifikation als abgelehnt und das Abstimmungsverfahren als beendet. Verliert ein gemeldeter Teilnahmeberechtigter während des Abstimmungsverfahrens die Teilnahmeberechtigung, gilt er als nicht gemeldet.
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* Für die Annahme einer Spezifikation sind 80 Prozent Ja-Stimmen von der Summe der eingegangenen Ja- und Nein-Stimmen der Teilnahmeberechtigten sowie eine Abgabe von mindestens 5 Stimmen notwendig. Als Stimmen zählen alle im Abstimmungsverfahren abgegebenen Ja-Stimmen, soweit der Stimmberechtigte nicht im Verfahren widersprochen hat sowie alle negativen Stimmen im Abstimmungsverfahren, soweit der Stimmberechtigte nicht zusätzlich im Verfahren widersprochen hat sowie alle abgegebenen Enthaltungen. Gehen weniger als 5 Stimmen ein, gilt die Spezifikation als abgelehnt und das Abstimmungsverfahren als beendet. Verliert ein gemeldeter Teilnahmeberechtigter während des Abstimmungsverfahrens die Teilnahmeberechtigung, gilt er als nicht gemeldet.
  
 
*Festgestellte Definitionen und Kommunikationsszenarien werden von der Benutzergruppe angemessen veröffentlicht.
 
*Festgestellte Definitionen und Kommunikationsszenarien werden von der Benutzergruppe angemessen veröffentlicht.
 
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==Voter ab März 2010 (alphabetisch, aktuell)==
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==[[Bild:hl7.png|border|27px]] Abstimmungsverfahren in den USA==
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Das Verfahren wird in den USA prinzipiell gleich durchgeführt. Neben den direkt Mitgliedern von HL7 USA haben auch die Affiliates eine entsprechende Anzahl von Stimmen, die sich nach der Anzahl der jeweiligen Mitglieder richtet. Für HL7-D bedeutet dies derzeit 25 Stimmen. Diese Stimmen werden von sogenannten "Votern" (s.u.) abgegeben, die namentlich benannt und gemeldet sein müssen. (Die Voter bekommen dann eine entsprechende Zugangskennung.)
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Die Aufgabe der Voter ist es, sich während der Anmeldephase auf der entsprechenden Webseite ([[http://www.hl7.org/ctl.cfm?action=ballots.home Ballot Home]]) für die jeweiligen Materialien anzumelden (Home: Join a Pool). Welche das sind, wird ihnen über den eMailverteiler (voter@hl7.de) mitgeteilt. Kurz vor Ablauf der Ballotphase sollten dann die Ergebnisse mit den Kommentaren feststehen, so dass die Voter dann ihre jeweilige Stimme gemäß dieser Vorgabe abgeben sollten. Hierbei reicht auf der Seite "Vote" ein entsprechendes Kreuz zu machen:
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*no Return - Standardeintrag, wenn noch keine Stimme abgegeben wurde
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*Affirmative - Zustimmung
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*Negative - Ablehnung
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*Abstain - Enthaltung
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Bei Ablehnung muss noch eine Begründung geliefert werden. Dies geschieht in der Regel durch denjenigen, der sich das Material angesehen hat. Deshalb wird meistens folgender Text unte "Vote Comment" eingetragen: "Please see comments provided by xxxxx".  Auf wen dann konkret zu verweisen ist, wird dann ebenfalls mitgeteilt.
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===Durchsicht der Materialien===
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'''Die Aufgabe der Voter ist es nicht, sich das Material anzusehen!'''
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Jedes Mitglied von HL7 Deutschland kann sich das Material ansehen (Zugang über die Mitgliederwebseite) und dann kommentieren. Im allgemeinen wird die Ankündigung von diesen Abstimmungsverfahren von HL7 USA an die TC-Liste weitergeleitet, so dass jeder informiert ist und sich auf der Ballotseite umsehen und dann frei entscheiden kann, ob er zu einem bestimmten Paket etwas beitragen kann bzw. möchte.
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Sollte sich jemand entscheiden, zu einem Ballot etwas beitragen zu wollen, so sollte er auf die Ankündigungsemail reagieren und mitteilen, zu welchem Paket dann eine Kommentierung erwartet werden kann. Die Summe aller dieser Meldungen wird dann den Votern zwecks Anmeldung wie oben geschildert mitgeteilt.
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Zum Ablauf der Frist wäre es dann aber auch toll, wenn dann die Kommentare abgeliefert werden, damit die Voter entsprechend abstimmen können. Der Koordinator (einer der Voter) wird dann die Aufgabe übernehmen, auch die Kommentare auf die Ballot-Seite hochzuladen.
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==Liste der aktuellen Voter (alphabetisch)==
 
* Verena Bayer (Agfa)
 
* Verena Bayer (Agfa)
 
* Prof. Dr. Bernd Blobel (e-Health Competence Center)
 
* Prof. Dr. Bernd Blobel (e-Health Competence Center)
* Petra Duhm-Harbeck (Uni Kliel)
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* Petra Duhm-Harbeck (Univ.-Kl. Kiel)
 
* Daniel Flemming (FH Osnabrück)
 
* Daniel Flemming (FH Osnabrück)
 
* Dr. Christof Gessner (MxDx)
 
* Dr. Christof Gessner (MxDx)
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* Dr. Astrid Corinna Wolff (ICW)
 
* Dr. Astrid Corinna Wolff (ICW)
  
==Voter seit Oktober 2008==
 
* Thomas Norgall
 
* Bernd Blobel
 
* Christof Gessner
 
* Frank Oemig
 
* Christian Ohr
 
* Peter Scholz
 
* Sylvia Thun
 
  
 
[[Kategorie:Enzyklopädie]]
 
[[Kategorie:Enzyklopädie]]

Version vom 30. April 2010, 06:56 Uhr

HL7 ist ein so genannter Konsensus-Standard. Das bedeutet, dass Teile des Standards selbst aber auch abgeleitete Spezifikationen wie zum Beispiel Implementierungsleitfäden in einer Gruppe abgestimmt werden. Dies bezeichnet man als Abstimmungsverfahren (ballot). Dazu sind ggf. mehrere Abstimmungsrunden notwendig. Ausgangssituation ist in der Regel ein Dokument, das zur Abstimmung gestellt wird. Nach angemessener Ankündigung der Abstimmung melden sich diejenigen die abstimmen wollen (voter) zum Verfahren an und liefern Kommentare ab. Zudem wird eine Gesamtbeurteilung erwartet, die negativ, positiv oder auch eine Enthaltung ist.

Das Balloting unterliegt entsprechenden Regeln. Sie sind sowohl bei HL7 International als auch auf der Ebene der Affiliates festgelegt.

27px Deutschland

Für HL7 Deutschland gelten die folgenden Regeln:

Vorlage:Achtung

27px Abstimmungsverfahren in den USA

Das Verfahren wird in den USA prinzipiell gleich durchgeführt. Neben den direkt Mitgliedern von HL7 USA haben auch die Affiliates eine entsprechende Anzahl von Stimmen, die sich nach der Anzahl der jeweiligen Mitglieder richtet. Für HL7-D bedeutet dies derzeit 25 Stimmen. Diese Stimmen werden von sogenannten "Votern" (s.u.) abgegeben, die namentlich benannt und gemeldet sein müssen. (Die Voter bekommen dann eine entsprechende Zugangskennung.)

Die Aufgabe der Voter ist es, sich während der Anmeldephase auf der entsprechenden Webseite ([Ballot Home]) für die jeweiligen Materialien anzumelden (Home: Join a Pool). Welche das sind, wird ihnen über den eMailverteiler (voter@hl7.de) mitgeteilt. Kurz vor Ablauf der Ballotphase sollten dann die Ergebnisse mit den Kommentaren feststehen, so dass die Voter dann ihre jeweilige Stimme gemäß dieser Vorgabe abgeben sollten. Hierbei reicht auf der Seite "Vote" ein entsprechendes Kreuz zu machen:

  • no Return - Standardeintrag, wenn noch keine Stimme abgegeben wurde
  • Affirmative - Zustimmung
  • Negative - Ablehnung
  • Abstain - Enthaltung

Bei Ablehnung muss noch eine Begründung geliefert werden. Dies geschieht in der Regel durch denjenigen, der sich das Material angesehen hat. Deshalb wird meistens folgender Text unte "Vote Comment" eingetragen: "Please see comments provided by xxxxx". Auf wen dann konkret zu verweisen ist, wird dann ebenfalls mitgeteilt.

Durchsicht der Materialien

Die Aufgabe der Voter ist es nicht, sich das Material anzusehen!

Jedes Mitglied von HL7 Deutschland kann sich das Material ansehen (Zugang über die Mitgliederwebseite) und dann kommentieren. Im allgemeinen wird die Ankündigung von diesen Abstimmungsverfahren von HL7 USA an die TC-Liste weitergeleitet, so dass jeder informiert ist und sich auf der Ballotseite umsehen und dann frei entscheiden kann, ob er zu einem bestimmten Paket etwas beitragen kann bzw. möchte.

Sollte sich jemand entscheiden, zu einem Ballot etwas beitragen zu wollen, so sollte er auf die Ankündigungsemail reagieren und mitteilen, zu welchem Paket dann eine Kommentierung erwartet werden kann. Die Summe aller dieser Meldungen wird dann den Votern zwecks Anmeldung wie oben geschildert mitgeteilt.

Zum Ablauf der Frist wäre es dann aber auch toll, wenn dann die Kommentare abgeliefert werden, damit die Voter entsprechend abstimmen können. Der Koordinator (einer der Voter) wird dann die Aufgabe übernehmen, auch die Kommentare auf die Ballot-Seite hochzuladen.

Liste der aktuellen Voter (alphabetisch)

  • Verena Bayer (Agfa)
  • Prof. Dr. Bernd Blobel (e-Health Competence Center)
  • Petra Duhm-Harbeck (Univ.-Kl. Kiel)
  • Daniel Flemming (FH Osnabrück)
  • Dr. Christof Gessner (MxDx)
  • Dr. Georg Heidenreich (Siemens)
  • Dr. Kai U. Heitmann (Heitmann Consulting and Services)
  • Sander Jones (Agfa)
  • Thomas Norgall (Fraunhofer IIS)
  • Frank Oemig (Agfa)
  • Christian Ohr (ICW)
  • Ivonne Schmidt (Agfa)
  • Peter Scholz (OSM GmbH)
  • Andreas Schultz (GS4eB)
  • Prof. Dr. Martin Staemmler (FH Stralsund)
  • Jose Costa Teixeira (Agfa)
  • Dr. Sylvia Thun (DIMDI)
  • Dr. Astrid Corinna Wolff (ICW)