Bundeseinheitlicher Antrag auf Anschlussrehabilitation
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Dieses Dokument gibt wieder:
Implementierungsleitfaden Bundeseinheitlicher Antrag auf Anschlussrehabilitation (0.1). Die Teilmaterialien gehören der Kategorie cdaaar an. |
auf Basis der HL7 Clinical Document Architecture Release 2
für das deutsche Gesundheitswesen
HL7 Deutschland e. V. und gevko GmbH
Version: | 0.1 |
Datum: | 19. September 2019 |
Status: | initial |
Verfahren: | Standard zur Probe (STU) |
Realm: | Deutschland |
Abstimmungsdokument | |||
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Version | Datum | Status | Realm |
1.00 | ??.??.2019 | Entwurf | Deutschland |
noch kein download verfügbar |
Kontributoren | ||
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gevko GmbH | Bonn |
Inhaltsverzeichnis
Dokumenteninformation
Dokumentenhistorie
Impressum
Dieses Material ist Teil des Leitfadens Implementierungsleitfaden.
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Impressum
Dieser Leitfaden ist im Rahmen des Interoperabilitätsforums und der Technischen Komitees von HL7 Deutschland e. V. sowie der entsprechenden Projektgruppen zusammengestellt und unterliegt dem Abstimmungsverfahren des Interoperabilitätsforums[1] und der Technischen Komitees von HL7 Deutschland e. V. [2]
Ansprechpartner und Autoren
- Ralf Franke, gevko GmbH (Projektleitung)
- Dr. Jens Schmidt. gevko GmbH (Projektmanagement), Autor
Dieses Material ist Teil des Leitfadens Implementierungsleitfaden.
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Disclaimer
Alle durch HL7 Deutschland erarbeiteten Leitfäden, die auf Standards aus der HL7-Familie beruhen und diese konform einschränken, gelten die Lizenzbestimmungen, die HL7-D einhalten muss. Hier wären primär die IP-Rechte, das Affiliate Agreement, das Governance and Operations Manual und die Bylaws zu nennen. Leitfäden, die das vorgeschriebene Ballotierungsverfahren durchlaufen haben, dürfen als gültige Affiliate Localization bezeichnet werden. |
Dieses Material ist Teil des Leitfadens Implementierungsleitfaden.
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Copyright und Nutzungshinweise
Für alle veröffentlichten Dateien mit einem CDA-Bezug gilt ferner: Alle abgestimmten und veröffentlichten Spezifikationen wie Implementierungsleitfäden, Stylesheets und Beispieldateien sind frei verfügbar und unterliegen keinerlei Einschränkungen, da die Autoren auf alle Rechte, die sich aus der Urheberschaft der Dokumente ableiten lassen, verzichten.
Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten CDA-Schemas können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
Aus der Nutzung ergibt sich kein weiter gehender Anspruch gegenüber HL7 Deutschland e.V., zum Beispiel eine Haftung bei etwaigen Schäden, die aus dem Gebrauch der Spezifikationen bzw. der zur Verfügung gestellten Dateien entstehen.
Näheres unter http://www.hl7.de und http://www.hl7.org.
Änderungshistorie
Diese Version des Leitfadens stellt die Version 1.11 dar. Sie enthält technisch notwendige Korrekturen, die sich aus der Testphase ergeben. |
Datum | Änderungen | Begründung |
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20.09.2018 | PolicyActivity: Die Entry-Relationships für weitere Kennzeichen, besondere Personengruppe und DMP-Zuordnung werden auf Required mit der Kardinalität 0..1 gesetzt, so dass sie bei Nichtnutzung weggelassen werden können. | technische Korrektur |
25.10.2018 | Bei den ersten Implementierungen stellte sich der Bedarf für zwei kleine Anpassungen an den Templates heraus
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technische Korrektur |
06.02.2019 | Die Kodesysteme für die Versicherteninformationen wurden von ein- auf zweitstellig geändert. Dazu kamen dann weitere Kodes für "keine Information":
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technische Korrektur |
Referenzen
- ↑ Abstimmungsverfahren (Regeln) des Interoperabilitätsforums http://wiki.hl7.de/index.php?title=Abstimmungsverfahren_(Regeln)
- ↑ HL7 Deutschland e. V. http://www.hl7.de