v3dtr1:Anhang
Inhaltsverzeichnis
Anhang
Dieses Kapitel ist nicht normativ.
HL7
HL7 (Health Level Seven) ist der weltweit eingesetzte und anerkannte Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen. Im Vordergrund stand dabei bisher der Austausch von Nachrichten, sowohl für administrative als auch klinische Belange.
HL7 Version 3 [HL7V3] definiert eine neue Generation von Kommunikationsstandards für die Spezifikation, Entwicklung und Pflege von Nachrichten im gesamten Gesundheitswesen. Dies wird mit einer ausgereiften Methodik zur modell-basierten und Werkzeug-gestützten Entwicklung zugeschnittener Nachrichten erreicht.
Zahlreiche Projekte wurden bereits mit HL7 Version 3 Spezifikationen erfolgreich durchgeführt. Viele europäische Länder, darunter die Niederlande, Großbritannien und Dänemark, haben HL7 Version 3 als strategisches Konzept für eine landesweite Kommunikation im Gesundheitssektor gewählt. In England wurde vom National Health Service (NHS) bereits vor zweieinhalb Jahren das GP2GP-Projekt initiiert, das sich gerade HL7 Version 3 zur Unterstützung für die Kommunikation Niedergelassener zu Nutze machte. Daraus ist mittlerweile ein nationales, staatlich stark gefördertes und deutlich ausgedehntes Projekt geworden. Auch in Deutschland ist in den zurzeit vom Gesundheitsministerium initiierten Bestrebungen rund um die elektronische Gesundheitskarte (bIT4health) aktiv HL7 Version 3 als Zieltechnologie und Kernelement sektorenübergreifender IT-Anwendungen vereinbart worden.
Vorlage:BeginEMBox Hinweis: in dieser Spezifikation kann naturgemäß nur sehr eingeschränkt auf die HL7 Version 3 Nachrichtenkonzepte und Methodologie eingegangen werden. Es wird empfohlen, entsprechende weiterführende Informationen zu Rate zu ziehen (z. B. [HL7V3]) oder entsprechende Fortbildungsangebote zu nutzen. Vorlage:EndEMBox
Hinweise zur Vergabe und Verwendung von Object Identifiern (OIDs)
Identifikationen von Objekten
In HL7 muss für jeden der beteiligten Kommunikationsteilnehmer (Systeme, die an der Kommunikation teilnehmen, sog. Devices) ein eindeutiger Object Identifier (OID) existieren [OIDK]. Das bedeutet für die Software, dass bei den Stammdaten einer jeden Senderinstanz für alle Kommunikationspartner eine eindeutige OID bekannt sein muss.
Auch ein Heilberufler ist eindeutig mit einer OID zu versehen. Dabei ist zu beachten, dass ein Arzt selber in diesem Sinne nicht als Sender- oder Empfänger-Gerät auftritt, sondern als Person z. B. in der Rolle Autor. Es handelt sich also um verschiedene OIDs, sendende und empfangende Anwendungen müssen darüber hinaus auch identifizierbar sein.
Eine mögliche und häufig anzutreffende Lösung ist, dass die Hersteller, die sendende Systeme installieren, die OID selbst vergeben. Dabei wird davon ausgegangen, dass jeder Hersteller über eine eigene OID verfügt. Diese wird rechts ergänzt um eine innerhalb des Unternehmens eindeutige Kennung für die jeweilige konkrete Installation (Instanz der Anwendung, bzw. Mandant). Daran angehängt werden die jeweils benötigten Kennungen für die verschiedenen mit einem Identifikator zu versehenden Objekte, wie Dokumenten-Id, Diagnosen-Id, etc.
Verwenden mehrere Software-Prozesse und/oder mehrere Arbeitsplätze einer Praxis/Abteilung/Klinik denselben OID-Zähler, so muss der Zugriff auf diesen Zähler serialisiert sein. Ist dies zu aufwändig, müssen separate Zähler mit jeweils unterschiedlichem Präfix für jede parallel arbeitende Instanz eingerichtet werden.
- Beispiel: Es sei 1.2.3.4.5 die OID eines Systemherstellers. Er ergänzt diese nach rechts um .67, also 1.2.3.4.5.67. Dies soll die Wurzel OID für alle Installationen/Systeminstanzen dieses Herstellers andeuten.
- Daran anzuhängen wäre dann durchnummeriert eine Zahl für jede Installation, die der Hersteller irgendwo installiert hat. Die Installation des Systems in Arztpraxis A bekäme demnach eine .1 angehängt, was einer Gesamt-OID von 1.2.3.4.5.67.1 entspräche, die Installation im Krankenhaus K bekäme die .2 angehängt und so weiter.
- Eine Dokumenten-Id ist durch anhängen einer .7 an die Installationskennung (OID) gekennzeichnet. Ein entsprechendes Dokument hätte danach im id Element der ClinicalDocument Klasse als @root die OID 1.2.3.4.5.67.2.7 und eine entsprechende eindeutige Dokumentenkennnummer im @extension Attribut, die innerhalb des sendenden Systems eindeutig sein muss. Gleiches Vorgehen wird auch für die eindeutige Kennung von z. B. Diagnosen, Prozeduren usw. verwendet, wo statt der .7 für Dokumente eine .18 für Diagnosen, eine .19 für Prozeduren angehängt um um die eindeutige interne Nummer ergänzt wird.
Hierbei handelt es sich – wie gesagt – um ein Beispiel, es sind auch andere Vorgehensweisen denkbar oder in realen Implementationen zu finden. Der Hersteller hat dabei dafür Sorge zu tragen, dass jede OID nur einmal vergeben wird und bei Änderungen der Zuordnung von OIDs eine neue OID zur Anwendung kommt.
Einzige Verpflichtung des Herstellers ist also, dass Objekte mit dem OID Konzept weltweit eindeutig und dauerhaft identifiziert werden können.
Identifikationen von Codesystemen
Auch die Nutzung der bei HL7 verpflichtend anzugebenden Codesysteme bei der Übermittlung von Codes und anderen Klassifikationen, die ebenso mittels einer OID verwaltet und in Dokumenten spezifiziert werden, stellt ggf. neue Anforderungen an die Hersteller von Software. Im Prinzip muss zu jedem verwendeten Codewert das zugehörige Codesystem im Sinne einer OID bekannt sein.