Abstimmungsankündigung 20201030: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. November 2020, 13:50 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Ankündigung der Abstimmungsverfahren: KBV-Muster 2, 4 und 13; Antrag auf Anschlussrehabilitation und elektronisches Medikations-Datenaustauschformat
- 1.1 Verordnungsprozesse
- 1.2 Ankündigung des Abstimmungsverfahrens „Elektronische Verordnung von Krankenhausbehandlung“
- 1.3 Ankündigung der Abstimmungsverfahren „Elektronische Verordnung einer Krankenbeförderung“
- 1.4 Ankündigung des Abstimmungsverfahrens „Elektronische Heilmittelverordnung“
- 1.5 Ankündigung des Abstimmungsverfahrens „Elektronischer Bundeseinheitlicher Antrag auf Anschlussrehabilitation“
- 1.6 Ankündigung des Abstimmungsverfahrens „Elektronisches Medikations-Datenaustauschformat“
- 1.7 Teilnahme am Abstimmungsverfahren
Ankündigung der Abstimmungsverfahren: KBV-Muster 2, 4 und 13; Antrag auf Anschlussrehabilitation und elektronisches Medikations-Datenaustauschformat
Wir laden Sie ein zur Teilnahme an den Abstimmungsverfahren:
- Elektronische Verordnung einer Krankenhausbehandlung (Muster 2)
- Elektronische Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4)
- Elektronische Heilmittelverordnung (Muster 13)
- Elektronischer Bundeseinheitlicher Antrag auf Anschlussrehabilitation
- Elektronisches Medikations-Datenaustauschformat
Eine Vielzahl an Prozessen im deutschen Gesundheitswesen, die meisten dienen Abrechnungszwecken, sind papiergebunden und werden deshalb auf ein Formular ausgedruckt und dann über den Patienten oder per Post übermittelt. Hier besteht Einsparpotential, wenn diese nicht mehr postalisch übertragen und anschließend eingescannt werden müssen, sondern direkt elektronisch übertragen werden können.
Verordnungsprozesse
Ein sehr intensiv eingesetztes Formularwerk ist die Mustersammlung der KBV. Für das Abstimmungsverfahren werden hier die KBV Muster 2, 4 und 13 vorgestellt. Für den Verordnungsprozess unmittelbar in der Arztpraxis, besteht für den digitalen Versand von Verordnungen bisher keine elektronische Unterstützung für die Muster 2, 4 und 13. Um hier einen Mehrwert zu generieren ist geplant, den Transport dieser digitalen Verordnungen umzusetzen. Dabei wird zunächst der Weg zwischen verordnendem Arzt und Krankenkasse abgebildet. Die gevko GmbH spezifiziert für diesen Zweck das Transportformat der elektronischen Verordnung. Als grundlegende Standards dienen hierfür die Fast Healthcare Interoperability Ressources (FHIR) und die Clinical Document Architecture (CDA) von HL7. Mit diesen Standards ist es möglich, eine vollständige Menschen- und Maschinenlesbarkeit zu erreichen. Die Möglichkeit der automatisierten Weiterverarbeitung des maschinenlesbaren FHIR- bzw. CDA-Teils garantiert die Effizienzsteigerung der nachgelagerten Prozesse. Für die Szenarien
- Krankenhausbehandlung,
- Krankenbeförderung und
- Heilmittelverordnung
wurden FHIR-Dokument-Spezifikationen erstellt. Alle technischen Artefakte sind auf simplifier.NET als Spezifikations-Plattform einsehbar. Der direkte Link zur simplifier.NET lautet: https://simplifier.net/evo Für die Szenarien
- Krankenhausbehandlung und
- Krankenbeförderung
wurden CDA-Spezifikationen erstellt. Die CDA-Abbildungen dieser Verordnungen werden in Form von sogenannten CDA-Templates zur Verfügung gestellt. Das Übertragungsformat ist XML und enthält alle in den Formularen enthaltenen Informationen in standardbasierter Form. Die Implementierungsleitfäden der CDA-basierten Verordnungen werden auf der Projektseite Verordnungsmanagement aufgeführt: http://wiki.hl7.de/index.php?title=Verordnungsmanagement_(Projekt) Weitere Formulare aus der Mustersammlung sind derzeit in Vorbereitung und werden nach Ausarbeitung ebenfalls zur Abstimmung gestellt.
Ankündigung des Abstimmungsverfahrens „Elektronische Verordnung von Krankenhausbehandlung“
Eine häufig ausgestellte Verordnung ist die „Verordnung von Krankenhausbehandlung“, die ein Arzt seinen Patienten auf Muster 2 ausstellt. Das Muster 2 wird vom Arzt in seinem Praxisverwaltungssystem erstellt, ausgedruckt und die entsprechenden Durchschläge den Patienten zur Weiterleitung mitgegeben. Die Notwendigkeit der Verordnung ist vom Arzt durch die Angabe einer Diagnose zu begründen. Der Patient muss die Verordnung zur Prüfung der Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse vorlegen. Um den Patienten von diesem Vorgang zukünftig zu entlasten, kann die Verordnung zur Krankenhausbehandlung von der Arztpraxis zur Krankenkasse elektronisch übermittelt werden. Die gevko GmbH spezifiziert für diesen Zweck die Transportformate der elektronischen „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ (Muster 02). Als Standards dienen hierfür HL7 FHIR und CDA, wobei diese zwar konform aber dennoch unabhängig voneinander spezifiziert und einsetzbar sind.
Abstimmungsgegenstände:
CDA: Implementierungsleitfaden Krankenhausverordnung: CDA-Dokument-Spezifikation für die „Elektronische Verordnung von Krankenhausbehandlung“.
Die „live”-Version kann in ART-DECOR® unter http://art-decor.org/art-decor/decor-templates--vomgt- und im Interoperabilitäts-Wiki unter http://wiki.hl7.de/index.php?title=IG:Krankenhausverordnung eingesehen werden.
FHIR: Implementierungsleitfaden Krankenhausbehandlung: FHIR-Dokument-Spezifikation für die „Elektronische Verordnung von Krankenhausbehandlung“.
Die technischen Artefakte sind unter https://simplifier.net/evo und der Implementierungsleitfaden unter https://simplifier.net/guide/ekrankenhausbehandlung/home einsehbar.
Ankündigung der Abstimmungsverfahren „Elektronische Verordnung einer Krankenbeförderung“
Für den Verordnungsprozess von Krankenbeförderungen unmittelbar in der Arztpraxis besteht für deren digitalen Versand bisher keine elektronische Unterstützung. Die gevko GmbH spezifiziert hierfür das Transportformat der elektronischen „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 04). Dabei wird zunächst der Weg zwischen verordnendem Arzt und Krankenkasse abgebildet.
Abstimmungsgegenstände:
CDA: Implementierungsleitfaden Krankenbeförderung: CDA-Dokument-Spezifikation für die „Elektronische Verordnung einer Krankenbeförderung“.
Die „live”-Version kann in ART-DECOR® unter http://art-decor.org/art-decor/decor-templates--vomgt- und im Wiki unter http://wiki.hl7.de/index.php?title=IG:Krankenbef%C3%B6rderung eingesehen werden.
FHIR: Implementierungsleitfaden Krankenbeförderung: FHIR-Dokument-Spezifikation für die „Elektronische Verordnung von Krankenbeförderung“.
Die technischen Artefakte sind unter https://simplifier.net/evo und der Implementierungsleitfaden unter https://simplifier.net/guide/eKrankenbefoerderung/home einsehbar.
Ankündigung des Abstimmungsverfahrens „Elektronische Heilmittelverordnung“
Für die vormaligen Verordnungsformulare von Heilmitteln in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie (Muster 13, 14 und 18) gilt ab 1. Januar 2021 nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel (Muster 13). Dabei orientiert sich das neue Formular 13 am Arbeitsablauf in der ärztlichen Praxis. Auch für die Heilmittelverordnung gibt es bisher für deren digitalen Versand keine elektronische Unterstützung. Die gevko GmbH spezifiziert hierfür das Transportformat der elektronischen „Heilmittelverordnung“ (Muster 13).
Abstimmungsgegenstand:
FHIR: Implementierungsleitfaden Heilmittelverordnung: FHIR-Dokument-Spezifikation für die „Elektronische Heilmittelverordnung“.
Die technischen Artefakte sind unter https://simplifier.net/evo und der Implementierungsleitfaden unter https://simplifier.net/guide/eHeilmittelverordnung/home einsehbar.
Ankündigung des Abstimmungsverfahrens „Elektronischer Bundeseinheitlicher Antrag auf Anschlussrehabilitation“
Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung kann ein Antragsformular zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation vom verantwortlichen Arzt ausgefüllt und vom Kostenträger geprüft werden. Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Kassen auf Bundesebene haben hierfür ein kassenartenübergreifendes, einheitliches Antragsformular entwickelt, das spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll. Für den bundeseinheitlichen Antrag auf Anschlussrehabilitation besteht für dessen digitalen Versand bisher keine elektronische Unterstützung. Die gevko GmbH spezifiziert hierfür das Transportformat des elektronischen „Bundeseinheitlichen Antrags auf Anschlussrehabilitation“.
Abstimmungsgegenstand:
CDA: Implementierungsleitfaden Bundeseinheitlicher Antrag auf Anschlussrehabilitation: CDA-Dokument-Spezifikation für den „Elektronischen Bundeseinheitlichen Antrag auf Anschlussrehabilitation“.
Die „live”-Version kann in ART-DECOR® unter http://art-decor.org/art-decor/decor-templates--vomgt- und im Wiki unter https://wiki.hl7.de/index.php?title=IG:Antrag_auf_Anschlussrehabilitation eingesehen werden.
Ankündigung des Abstimmungsverfahrens „Elektronisches Medikations-Datenaustauschformat“
Das deutsche Gesundheitswesen ist aufgrund seiner sektoralen Abgrenzung von Informationsasymmetrien geprägt. Die Gesundheitsversorgung kann in Bezug auf Wechselwirkungen und Kontraindikationen im Kontext von Arzneimitteln weiter verbessert werden, indem die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern untereinander und zwischen den Leistungserbringern und den Patienten optimiert wird. Derzeit werden für die strukturierte Dokumentation von Medikationsdaten verschiedene Formate und Spezifikationen genutzt. Diese ähneln einander in vielen Merkmalen, sind aber nicht vollständig interoperabel. Um hier einen Mehrwert zu schaffen, hat die gevko GmbH ein „Elektronisches Medikations-Datenaustauschformat“ spezifiziert.
Abstimmungsgegenstand:
FHIR: Implementierungsleitfaden Medikations-Datenaustauschformat: FHIR-Dokument-Spezifikation für das „Elektronische Medikations-Datenaustauschformat“.
Die technischen Artefakte sind unter https://simplifier.net/emdaf und der Implementierungsleitfaden unter https://simplifier.net/guide/elektronischesmedikations-datenaustauschformat/home einsehbar.
Teilnahme am Abstimmungsverfahren
Wir freuen uns über eine rege, interdisziplinäre Beteiligung aus medizinischer und technischer Expertise. Zur Anmeldung zum Abstimmungsverfahren ist eine formlose Email an info@hl7.de oder info@interoperabilitaetsforum.de erforderlich. Geben Sie Ihre Stimme formlos per Email an info@hl7.de oder info@interoperabilitaetsforum.de ab, wenn Sie zustimmen oder sich enthalten wollen. Bei negativen oder korrektiven Kommentaren bitten wir Sie, ein vorbereitetes Excel-Spreadsheet zu nutzen. Wichtige Zeitangaben
- Ankündigung des bstimmungsverfahrens: 30. Oktober 2020
- Eröffnung des Abstimmungsverfahrens: 30. November 2020
- Schließen des Abstimmungsverfahrens: 4. Januar 2021
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter info@hl7.de / info@interoperabilitaetsforum.de zur Verfügung.