Ärztliches Überleitungsmanagement

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= 1.Einleitung =
==Hintergrund - Vorarbeiten des Landesgremiums nach § 90a SGB V in NRW==
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Die Arbeitsgruppe „Einweisungs-/Entlassungsmanagement“ hatte mit dem Ziel einer verbesserten Kommunikation zwischen dem ambulanten und stationären Sektor zwei Überleitungsbögen ent-wickelt:  
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Die Schnittstellen, insbesondere zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor, im Gesundheits­wesen sind von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Versorgungs­kontinuität. Nicht selten treten bei Krankenhauseinweisungen oder -entlassungen Bruch­stellen in der Kommunikation auf, welche sowohl die Qualität als auch die Effizienz der Versorgung negativ beeinflussen können. Daher sind zum einen Struktur und Inhalte sowie zum anderen die Verfahren für den Informationsaustausch diskussionswürdig.
*Ärztlicher Kurzbericht, verfasst durch den niedergelassenen Arzt
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== 1.1.Hintergrund - Vorarbeiten des Landesgremiums nach § 90a SGB V in NRW ==
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In diesem Kontext hatte die Arbeitsgruppe „Einweisungs-/Entlassungsmanagement“ des gemeinsamen Landesgremiums nach §90a SGB V in Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel einer verbesserten Kommunikation zwischen dem ambulanten und stationären Sektor zwei Überleitungsbögen auf je einer DIN A4 Seite ent­wickelt:
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*Ärztlicher Kurzbericht des niedergelassenen Arztes
 
*Ärztlicher Kurzbericht über den Krankenhausaufenthalt
 
*Ärztlicher Kurzbericht über den Krankenhausaufenthalt
*Ärztlicher Entlassbrief
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Die Bögen sollen als Instrumente zur Bereitstellung der jeweils erforderlichen Informationen für den weiterbehandelnden Arzt dienen. Daraufhin wurde eine papierbasierte Erprobung dieser Instrumente in den Pilotregionen Remscheid und Siegerland durchgeführt. Die Erprobung wurde in beiden Fällen durchweg positiv bewertet und es wurde zudem festgestellt, dass ein IT-gestütztes Verfahren zu begrüßen wäre.
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Aufbauend hierauf wurden papierbasierte Erprobungen dieser Bögen in den Pilotregionen Remscheid und Siegerland durchgeführt. Die Erprobung wurde in beiden Fällen durchweg positiv bewertet und es wurde zudem festgestellt, dass ein IT-gestütztes Verfahren zu begrüßen wäre. Das Zentrum für Telematik und Telemedizin (ZTG) wurde daher vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) mit der Umsetzung betraut.
  
 
Tabelle 1: Übersicht über die Inhalte der ärztlichen Kurzberichte
 
Tabelle 1: Übersicht über die Inhalte der ärztlichen Kurzberichte
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Ansprechpartner
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| Infos zur Antikoagulation
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Medikation
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| Verweis auf Anlagen
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| Verweis auf Anlagen
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Verweis auf Anlagen
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Verweis auf Anlagen
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| Heilmittel & Hilfsmittel
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| Heilmittel & Hilfsmittel
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Heilmittel & Hilfsmittel
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Heilmittel & Hilfsmittel
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| Informationen zur aktuellen Versorgung (primär: Pflege & Kontakt)
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| Informationen zur aktuellen Versorgung (Pflege, Reha, AU, Patientenverfügung...)
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Informationen zur aktuellen Versorgung (primär: Pflege & Kontakt)
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Informationen zur aktuellen Versorgung (Pflege, Reha, AU, Patientenverfügung...)
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==Rahmenbedingungen – Entlassbrief (Referentenenwurf des eHealth-Gesetzes)==
 
Der elektronische Entlassbrief enthält mindestens folgende Angaben:
 
# Diagnosen,
 
# Befunde,
 
# Therapiemaßnahmen,
 
# Medikation bei Entlassung aus dem Krankenhaus,
 
# Entlassungsgrund und
 
# angezeigte Rehabilitationsmaßnahmen.
 
Für den elektronischen Entlassbrief müssen offene technische Schnittstellen für den Datenex- und Datenimport zwischen den informationstechnischen Systemen der Krankenhäuser und den informationstechnischen Systemen der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen vereinbart werden. Dabei kann in einer ersten Stufe die Nutzung von standardmäßig eingesetzten Formaten (wie z. B. PDF) vereinbart werden.
 
  
==Zielsetzung==
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Sektorübergreifende Kommunikation, schnell, sicher …
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Operative Zielsetzung:  
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== 1.2.Rahmenbedingungen ==
* Abbilden der Kurzberichte in NRW durch einen HL7 Leitfaden mit geeigneten Templates
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* Ggf. Berücksichtigung weiterer Kurzberichte anderer Bundesländer
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Entlassbrief
* Ggf. Berücksichtigung des Entlassbriefs gemäß eHealth-Gesetz
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Zuletzt wurde durch den Referentenentwurf des sogenannten eHealth-Gesetzes eine zweijährige Anschubfinanzierung für einen Entlassbrief, dessen Inhalt und Struktur durch durch KBV und DKG zu bestimmen sind,  von Mitte 2016 an in Aussicht gestellt.
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Es ist zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht die ärztlichen Kurzberichte konform zu den Vorgaben für den Entlassbrief gemäß eHealthgesetz zu gestalten.
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Vorarbeiten anderer Bundesländer
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Es ist ggf. zu berücksichtigen, dass in anderen Bundesländer zum Teil ebenfalls Überleitungsdokumente für den gleichen Zweck entworfen wurden.
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== 1.3.Zielsetzung ==
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Formalziel: Beitrag zur Verbesserung der sektorübergreifenden Kommunikation durch Abbildung ärztlicher Kurzberichte mit geeigneten CDA Strukturen zwecks Möglichkeit zum IT-gestützten, schnellen und sicheren Austausch – unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderebene.
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Operativ:
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*Erzeugen fehlender Templates für Inhalte der ärztlichen Kurzberichte
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**inhaltltiche Abstimmung soweit möglich mit KBV, DKG und UAG Einweisungs- und Entlassmanagement
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**ggf. Ergänzung um Templates zur Erfüllung von Entlassbrief Vorgaben
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*Zusammenfügen zu einem Leitfaden
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*ggf. Erstellen von Stylesheets
  
 
=Dynamisches Modell=
 
=Dynamisches Modell=

Version vom 5. Februar 2015, 14:22 Uhr


Kontributoren 
Logo-ztg.jpg ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH Bochum
Logo-hl7.jpg HL7 Deutschland e. V. Köln

Dokumenteninformationen

1.Einleitung

Die Schnittstellen, insbesondere zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor, im Gesundheits­wesen sind von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Versorgungs­kontinuität. Nicht selten treten bei Krankenhauseinweisungen oder -entlassungen Bruch­stellen in der Kommunikation auf, welche sowohl die Qualität als auch die Effizienz der Versorgung negativ beeinflussen können. Daher sind zum einen Struktur und Inhalte sowie zum anderen die Verfahren für den Informationsaustausch diskussionswürdig.

1.1.Hintergrund - Vorarbeiten des Landesgremiums nach § 90a SGB V in NRW

In diesem Kontext hatte die Arbeitsgruppe „Einweisungs-/Entlassungsmanagement“ des gemeinsamen Landesgremiums nach §90a SGB V in Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel einer verbesserten Kommunikation zwischen dem ambulanten und stationären Sektor zwei Überleitungsbögen auf je einer DIN A4 Seite ent­wickelt:

  • Ärztlicher Kurzbericht des niedergelassenen Arztes
  • Ärztlicher Kurzbericht über den Krankenhausaufenthalt

 

AerztlicherKurzbericht Niedergelassen.jpg
AerztlicherKurzbericht Niedergelassen.jpg
AerztlicherKurzbericht Krankenhaus.jpg
AerztlicherKurzbericht Krankenhaus.jpg

 

Aufbauend hierauf wurden papierbasierte Erprobungen dieser Bögen in den Pilotregionen Remscheid und Siegerland durchgeführt. Die Erprobung wurde in beiden Fällen durchweg positiv bewertet und es wurde zudem festgestellt, dass ein IT-gestütztes Verfahren zu begrüßen wäre. Das Zentrum für Telematik und Telemedizin (ZTG) wurde daher vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) mit der Umsetzung betraut.

Tabelle 1: Übersicht über die Inhalte der ärztlichen Kurzberichte

Arzt

Krankenhaus

Patient

Patient

Kostenträger

Kostenträger

Arzt

Ansprechpartner

Praxis

Krankenhaus

 

Aufenthalt (von; bis)

Diagnosen

Diagnosen

Hinweise und Empfehlungen

 

 

Therapie

 

Entlassungsbefund

Infos zur Antikoagulation

Infos zur Antikoagulation

Medikation

Medikation

Verweis auf Anlagen

Verweis auf Anlagen

Heilmittel & Hilfsmittel

Heilmittel & Hilfsmittel

Informationen zur aktuellen Versorgung (primär: Pflege & Kontakt)

Informationen zur aktuellen Versorgung (Pflege, Reha, AU, Patientenverfügung...)



1.2.Rahmenbedingungen

Entlassbrief

Zuletzt wurde durch den Referentenentwurf des sogenannten eHealth-Gesetzes eine zweijährige Anschubfinanzierung für einen Entlassbrief, dessen Inhalt und Struktur durch durch KBV und DKG zu bestimmen sind,  von Mitte 2016 an in Aussicht gestellt.

Es ist zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht die ärztlichen Kurzberichte konform zu den Vorgaben für den Entlassbrief gemäß eHealthgesetz zu gestalten.

 

Vorarbeiten anderer Bundesländer

Es ist ggf. zu berücksichtigen, dass in anderen Bundesländer zum Teil ebenfalls Überleitungsdokumente für den gleichen Zweck entworfen wurden.

1.3.Zielsetzung

Formalziel: Beitrag zur Verbesserung der sektorübergreifenden Kommunikation durch Abbildung ärztlicher Kurzberichte mit geeigneten CDA Strukturen zwecks Möglichkeit zum IT-gestützten, schnellen und sicheren Austausch – unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderebene.

Operativ:

  • Erzeugen fehlender Templates für Inhalte der ärztlichen Kurzberichte
    • inhaltltiche Abstimmung soweit möglich mit KBV, DKG und UAG Einweisungs- und Entlassmanagement
    • ggf. Ergänzung um Templates zur Erfüllung von Entlassbrief Vorgaben
  • Zusammenfügen zu einem Leitfaden
  • ggf. Erstellen von Stylesheets

Dynamisches Modell

Use Case 1: Ärztlicher Kurzbericht des niedergelassenen Arztes

  • Erstellen des Kurzberichts in der Arztpraxis
  • Versand (bspw. per KV-CONNECT oder perspektivisch mit KOM-LE)
  • Empfang im Krankenhaus & Zuordnung zum Patienten

Use Case 2: Ärztlicher Kurzbericht über den Krankenhausaufenthalt

  • Erstellen des Kurzberichts im Krankenhaus
  • Versand (bspw. per KV-CONNECT oder perspektivisch mit KOM-LE)
  • Empfang beim niedergelassenen Arzt & Zuordnung zum Patienten

Dokumententypen

Templates (Document, Header, section, entry)