Ärztliches Überleitungsmanagement

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*Ärztlicher Kurzbericht, verfasst durch den niedergelassenen Arzt
 
*Ärztlicher Kurzbericht, verfasst durch den niedergelassenen Arzt
 
*Ärztlicher Kurzbericht über den Krankenhausaufenthalt
 
*Ärztlicher Kurzbericht über den Krankenhausaufenthalt
*Ärztlicher Entalssbrief
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*Ärztlicher Entlassbrief
 
Die Bögen sollen als Instrumente zur Bereitstellung der jeweils erforderlichen Informationen für den weiterbehandelnden Arzt dienen. Daraufhin wurde eine papierbasierte Erprobung dieser Instrumente in den Pilotregionen Remscheid und Siegerland durchgeführt. Die Erprobung wurde in beiden Fällen durchweg positiv bewertet und es wurde zudem festgestellt, dass ein IT-gestütztes Verfahren zu begrüßen wäre.
 
Die Bögen sollen als Instrumente zur Bereitstellung der jeweils erforderlichen Informationen für den weiterbehandelnden Arzt dienen. Daraufhin wurde eine papierbasierte Erprobung dieser Instrumente in den Pilotregionen Remscheid und Siegerland durchgeführt. Die Erprobung wurde in beiden Fällen durchweg positiv bewertet und es wurde zudem festgestellt, dass ein IT-gestütztes Verfahren zu begrüßen wäre.

Version vom 4. Februar 2015, 14:19 Uhr


Kontributoren 
Logo-ztg.jpg ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH Bochum
Logo-hl7.jpg HL7 Deutschland e. V. Köln

Dokumenteninformationen

Einleitung

Hintergrund - Vorarbeiten des Landesgremiums nach § 90a SGB V in NRW

Die Arbeitsgruppe „Einweisungs-/Entlassungsmanagement“ hatte mit dem Ziel einer verbesserten Kommunikation zwischen dem ambulanten und stationären Sektor zwei Überleitungsbögen ent-wickelt:

  • Ärztlicher Kurzbericht, verfasst durch den niedergelassenen Arzt
  • Ärztlicher Kurzbericht über den Krankenhausaufenthalt
  • Ärztlicher Entlassbrief

Die Bögen sollen als Instrumente zur Bereitstellung der jeweils erforderlichen Informationen für den weiterbehandelnden Arzt dienen. Daraufhin wurde eine papierbasierte Erprobung dieser Instrumente in den Pilotregionen Remscheid und Siegerland durchgeführt. Die Erprobung wurde in beiden Fällen durchweg positiv bewertet und es wurde zudem festgestellt, dass ein IT-gestütztes Verfahren zu begrüßen wäre.