Abstimmungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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* Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der HL7 Benutzergruppe. Juristische Personen müssen sich jeweils durch eine natürliche Person vertreten lassen. Es wird eine Teilnehmerliste geführt, in der wird lediglich der benannte Vertreter aufgenommen. Auf die Aufnahme in die Liste besteht ein Anspruch. Jeder in die Liste aufgenommene Teilnahmeberechtigte hat eine Stimme. | * Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der HL7 Benutzergruppe. Juristische Personen müssen sich jeweils durch eine natürliche Person vertreten lassen. Es wird eine Teilnehmerliste geführt, in der wird lediglich der benannte Vertreter aufgenommen. Auf die Aufnahme in die Liste besteht ein Anspruch. Jeder in die Liste aufgenommene Teilnahmeberechtigte hat eine Stimme. | ||
− | * Mindestens 30 Tage vor Beginn des Abstimmungsverfahrens ist ein solches allen Teilnahmeberechtigten unter Nennung des Inhalts und der Fristen anzuzeigen (Ankündigungsphase). Mit Beginn der Ankündigungsphase bis zum Ende der Abstimmungsphase können sich die Teilnahmeberechtigten schriftlich melden, wenn sie im Verfahren abstimmen wollen. Hier reicht eine formlose Email an info@interoperabilitaetsforum.de. | + | * Mindestens 30 Tage vor Beginn des Abstimmungsverfahrens ist ein solches allen Teilnahmeberechtigten unter Nennung des Inhalts und der Fristen anzuzeigen (Ankündigungsphase). Mit Beginn der Ankündigungsphase bis zum Ende der Abstimmungsphase können sich die Teilnahmeberechtigten schriftlich melden, wenn sie im Verfahren abstimmen wollen. Hier reicht eine formlose Email an [mailto:info@interoperabilitaetsforum.de info@interoperabilitaetsforum.de]. |
* Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt das Abstimmungsverfahren. Die Spezifikationen müssen allen gemeldeten Teilnahmeberechtigten in gleicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Die Dauer des Abstimmungsverfahrens wird vorab in der Ankündigungsphase bekannt gegeben, hängt vom Umfang des Abstimmungsmaterials ab und liegt im Ermessen des Durchführenden. In der Regel sind dies 30 Tage. In dieser Zeit können die gemeldeten Teilnahmeberechtigten ihre Stimmen und Kommentare abgeben. Negative Stimmen müssen, um als solche gewertet zu werden, entsprechende sachlich kommentierende Stellungnahmen enthalten, positive Stimmen bzw. Enthaltungen können kommentiert werden. | * Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt das Abstimmungsverfahren. Die Spezifikationen müssen allen gemeldeten Teilnahmeberechtigten in gleicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Die Dauer des Abstimmungsverfahrens wird vorab in der Ankündigungsphase bekannt gegeben, hängt vom Umfang des Abstimmungsmaterials ab und liegt im Ermessen des Durchführenden. In der Regel sind dies 30 Tage. In dieser Zeit können die gemeldeten Teilnahmeberechtigten ihre Stimmen und Kommentare abgeben. Negative Stimmen müssen, um als solche gewertet zu werden, entsprechende sachlich kommentierende Stellungnahmen enthalten, positive Stimmen bzw. Enthaltungen können kommentiert werden. |
Version vom 1. Juli 2013, 08:06 Uhr
HL7 ist ein so genannter Konsensus-Standard. Das bedeutet, dass Teile des Standards selbst aber auch abgeleitete Spezifikationen wie zum Beispiel Implementierungsleitfäden in einer Gruppe abgestimmt werden. Dies bezeichnet man als Abstimmungsverfahren (ballot). Dazu sind ggf. mehrere Abstimmungsrunden notwendig. Ausgangssituation ist in der Regel ein Dokument, das zur Abstimmung gestellt wird. Nach angemessener Ankündigung der Abstimmung melden sich diejenigen die abstimmen wollen (voter) zum Verfahren an und liefern Kommentare ab. Zudem wird eine Gesamtbeurteilung erwartet, die negativ, positiv oder auch eine Enthaltung ist.
Das Balloting unterliegt entsprechenden Regeln. Sie sind sowohl bei HL7 International als auch auf der Ebene der Affiliates festgelegt.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Für HL7 Deutschland gelten die folgenden Regeln:
Abstimmungsverfahren zur Feststellung von abgestimmten Definitionen und Kommunikationsszenarien
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Abstimmungsverfahren HL7 International
Das Verfahren wird bei HL7 International prinzipiell gleich durchgeführt. Neben den direkt Mitgliedern von HL7 International haben auch die Affiliates eine entsprechende Anzahl von Stimmen, die sich nach der Anzahl der jeweiligen Mitglieder richtet. Für HL7-D bedeutet dies derzeit 25 Stimmen. Diese Stimmen werden von sogenannten "Votern" (s.u.) abgegeben, die namentlich benannt und gemeldet sein müssen. (Die Voter bekommen dann eine entsprechende Zugangskennung.)
Die Aufgabe der Voter ist es, sich während der Anmeldephase auf der entsprechenden Webseite (Ballot Home) für die jeweiligen Materialien anzumelden (Home: Join a Pool). Welche das sind, wird ihnen über den eMailverteiler (voter@hl7.de) mitgeteilt. Kurz vor Ablauf der Ballotphase sollten dann die Ergebnisse mit den Kommentaren feststehen, so dass die Voter dann ihre jeweilige Stimme gemäß dieser Vorgabe abgeben sollten. Hierbei reicht auf der Seite "Vote" ein entsprechendes Kreuz zu machen:
- no Return - Standardeintrag, wenn noch keine Stimme abgegeben wurde
- Affirmative - Zustimmung
- Negative - Ablehnung
- Abstain - Enthaltung
Bei Ablehnung muss noch eine Begründung geliefert werden. Dies geschieht in der Regel durch denjenigen, der sich das Material angesehen hat. Deshalb wird meistens folgender Text unte "Vote Comment" eingetragen: "Please see comments provided by xxxxx". Auf wen dann konkret zu verweisen ist, wird dann ebenfalls mitgeteilt.
Durchsicht der Materialien vs. Voting
Im Prinzip kann jedes Mitglied von HL7 Deutschland sich das Material ansehen (Zugang über die Mitgliederwebseite) und dann kommentieren. Im allgemeinen wird die Ankündigung von diesen Abstimmungsverfahren von HL7 USA an die TC-Liste weitergeleitet, so dass jeder informiert ist und sich auf der Ballotseite umsehen und dann frei entscheiden kann, ob er zu einem bestimmten Paket etwas beitragen kann bzw. möchte.
Sollte sich jemand entscheiden, zu einem Ballot etwas beitragen zu wollen, so sollte er auf die Ankündigungsemail möglichst zügig reagieren und mitteilen, zu welchem Paket dann eine Kommentierung erwartet werden kann. Die Summe aller dieser Meldungen wird dann den Votern zwecks Anmeldung wie oben geschildert mitgeteilt.
Zum Ablauf der Frist wäre es dann aber auch toll, wenn dann die Kommentare abgeliefert werden, damit die Voter entsprechend abstimmen können. Der Koordinator (einer der Voter) wird dann die Aufgabe übernehmen, auch die Kommentare auf die Ballot-Seite hochzuladen, so dass alle anderen dann ggf. (im Falle einer negativen Stimme) auf diesen verweisen kann.
Personenzuordnung (alphabetisch)
Nachfolgend die Liste der (gemeldeten) Personen. Typischerweise sind alle Balloter gleichzeitig auch Voter:
Person | Voter (international) | Balloter (Spezialisierung) | Kommentar |
---|---|---|---|
Prof. Dr. Bernd Blobel (e-Health Competence Center) | x | Security, EHR | |
Petra Duhm-Harbeck (Universitätsklinikum Kiel) | x | ||
Daniel Flemming (Hochschule Osnabrück) | x | Pflege (Patient Care) | |
Dr. Christof Gessner (MxDx) | x | ||
Dr. Christine Haas (DIMDI) | x | ||
Simone Heckmann (Health-Comm) | x | ||
Dr. Georg Heidenreich (Siemens) | x | ||
Dr. Kai U. Heitmann (Heitmann Consulting and Services) | x | CDA | |
Sander Jones (Agfa) | x | ||
Thomas Norgall (Fraunhofer IIS) | x | ||
Dr. Frank Oemig (Agfa) | x | HL7 v2.x, CDA, Conformance | |
Christian Ohr (ICW) | x | ||
Verena Ritter (Agfa) | x | ||
Peter Scholz (OSM GmbH) | x | ||
Andreas Schultz (GS4eB) | x | ||
Prof. Dr. Martin Staemmler (FH Stralsund) | x | ||
Jose Costa Teixeira (Agfa) | x | ||
Prof. Dr. Sylvia Thun (Hochschule Krefeld) | x | ||
Dr. Astrid Corinna Wolff (ICW) | x |