v3dtr1 Diskussion:PN
Die Beschreibung des Geburtsnamens entspricht nicht dem was im deutschen Namensrecht unter einem Geburtsnamen verwendet wird. Hier sollte es auf jeden Fall eine Anpassung geben. Eventuell brauchen wir hier auch die Unterscheidung zwischen Name zum Zeitpunkt der Geburt und dem gesetzlichen Geburtsnamen s.a. §§ 1617 (a-c) und 1757 BGB [1]