Aktentypen

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Typen einrichtungsübergreifender elektronischer Patientenakten

Im Gesundheitswesen haben sich drei elektronische Aktentypen herausgebildet, die die Unterstützung der einrichtungs- und sektorübergreifenden Kommunikation zum Ziel haben. Das Urkonzept für solche Akten stellt die sogenannte einrichtungsübergreifende, elektronische Patientenakte (eEPA) dar. Darauf aufbauend haben sich zwei Spezialisierungen gebildet: Die persönliche, einrichtungsübergreifende, elektronische Patientenakte (PEPA) und die fallbezogene, einrichtungsübergreifende, elektronische Patientenakte (EFA). Alle im Kapitel Use-Cases skizzierten Anwendungsfälle können mithilfe von Architekturen für die drei genannten Aktentypen abgebildet werden. Nachfolgend werden zunächst die drei Aktentypen definiert:

Einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte

Die einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte (engl. Electronic Health Record) führt Untermengen von elektronischen Dokumentensammlungen elektronischer Patientenakten (EPA) verschiedener Einrichtungen zu einer einrichtungsübergreifenden, longitudinalen Patientenakte zusammen. Eine eEPA dient dem Austausch der medizinischen Dokumentation des an der Behandlung beteiligten Personals verschiedener Einrichtungen. Sie ist eine arztgeführte Akte. Der Patient erteilt in der Regel für die beteiligten Einrichtungen jeweils eine Einwilligung zur Nutzung der Akte.

Persönliche einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte

Eine Persönliche, Einrichtungsübergreifende, Elektronische Patientenakte (PEPA) oder engl. Personal Electronic Healthrecord (PEHR) ist eine longitudinale Sammlung von medizinischen Inhalten, die entweder vom Patienten selbst oder über standardisierte Schnittstellen aus den Primärsystemen von Gesundheitsdiensteanbietern in die Akte übermittelt werden. Dabei spielt die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung der Patienten/Bürger eine entscheidende Rolle. Sie wird dadurch gewahrt, dass zum einen die Steuerung der Berechtigungen alleine durch den Patienten oder einem von ihm Bevollmächtigten erfolgt. Zum anderen können Gesundheitsdiensteanbieter die eingestellten Informationen nur über ein dafür vorgesehenes Ärzteportal einsehen, ohne die Inhalte über einen standardisierten Rückkanal in ihre Primärsysteme zu übernehmen. Zum einen hat der Patient/Bürger so stets die volle Kontrolle, wer auf welche Gesundheitsinformationen Zugriff hat und hatte. Zum anderen ist so gewährleistet, dass das Recht auf Vergessen, also die Löschung aller Daten in seiner Akte möglich ist.

Fallbezogene einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte

Die fallbezogene, einrichtungsübergreifende, elektronische Patientenakte (EFA) ist eine auf einen medizinischen Fall beschränkte Sonderform einer einrichtungsübergreifenden, elektronischen Patientenakte. Sie beschränkt sich auf die einrichtungsübergreifende Zusammenführung von Dokumenten eines Patienten zu einem bestimmten Zweck. Die Zweckgebundenheit ist in der Regel eine bestimmte Diagnose bzw. ein konkreter Behandlungsfall. (Aber auch ein Behandlungsvertrag fällt darunter.) Die hier beschriebene Akte ist eine arztgeführte Akte. Die Beteiligung des Patienten beruht auf einer einmaligen Einwilligung des Patienten für die behandelnden Ärzte und Einrichtungen. Bei der beschriebenen Variante werden fachliche Rahmenbedingungen und Konzepte verwendet, die sich auch so zu großen Teilen in den Definitionen des eFA-Vereins (einen Zusammenschluss von unterschiedlichen Partnern aus dem Gesundheitswesen) und der Industrie wiederfinden, allerdings bezieht sich dies nicht auf technische Konzepte und Umsetzungen.