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Das Verfahren ist im Vergleich zu den anderen Meldungen im Zusammenspiel zwischen Labor, Arzt und RKI komplexer und wird derzeit noch über vom RKI herausgegebene, fortlaufend durchnummerierte Durchschreibebögen abgewickelt, die weitgehend manuell ausgefüllt werden. Dieser Meldungstyp ist aktuell nicht im Fokus des Projekts. Allerdings ist vorgesehen die Anforderungen bezüglich der Kodierung der betreffenden Erreger und Nachweismethoden bereits konzeptionell zu berücksichtigen, um ein künftiges elektronisches Meldeverfahren zu unterstützen.
  
  
 
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Version vom 8. März 2013, 12:34 Uhr

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Im Rahmen des Erprobungsprojektes in Nordrhein-Westfalen steht die Übermittlung der namentlichen Meldungen an das örtlich zuständige Gesundheitsamt im Fokus der Aktivitäten.

Während bei der Arztmeldung die Erkrankungen über den ICD-10-Code voraussichtlich auf CDA-Level 3 abgebildet werden können, ist für die Labormeldungen nach aktuellen Stand nicht sichergestellt, dass von allen Primärsystemen eine einheitliche Nomenklatur für die Erreger und Nachweismethoden verwendet wird. Daher wird bei den Labormeldungen derzeit CDA-Level 1 und 2 angestrebt.

Dokumententyp Beschreibung Dok.-Template-ID
Arztmeldung Arztmeldung nach § 6 IfSG 1.2.276.0.76.?
Labormeldung Labormeldung nach § 7 Abs. 1 IfSG 1.2.276.0.76.?

Im Leitfaden nicht betrachtet ist die nicht-namentliche Labormeldung nach § 7 Abs. 3 IfSG. Hierunter fällt die Meldung spezifischer Erreger (z.B. HIV) vom Labor direkt an das Robert Koch-Institut (RKI). Die identifizierenden Merkmale werden dabei entsprechend § 10 IfSG durch eine fallbezogene Verschlüsselung (Pseudonymisierung) ersetzt. Das Verfahren ist im Vergleich zu den anderen Meldungen im Zusammenspiel zwischen Labor, Arzt und RKI komplexer und wird derzeit noch über vom RKI herausgegebene, fortlaufend durchnummerierte Durchschreibebögen abgewickelt, die weitgehend manuell ausgefüllt werden. Dieser Meldungstyp ist aktuell nicht im Fokus des Projekts. Allerdings ist vorgesehen die Anforderungen bezüglich der Kodierung der betreffenden Erreger und Nachweismethoden bereits konzeptionell zu berücksichtigen, um ein künftiges elektronisches Meldeverfahren zu unterstützen.