Appendix

Aus Hl7wiki
(Teildokument von Medikationsplan)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Aspekte zur Mehrsprachigkeit)
Zeile 2: Zeile 2:
 
=Appendix (nicht normativ)=
 
=Appendix (nicht normativ)=
 
==Aspekte zur Mehrsprachigkeit==
 
==Aspekte zur Mehrsprachigkeit==
In Deutschland leben laut einem Bericht der Bundesregierung<ref>10. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Oktober 2014)</ref> ca. 20% Ausländer oder Deutsche mit Migrationshintergrund. Um sprachlichen Problemen abzuhelfen, setzen daher einige Leistungserbringer mit ihren Medikationsplänen im  Routinebetrieb auf mehrsprachige Ausdrucke, vor allem in Bezug auf die Patientenhinweise und –instruktionen (vgl. <ref>heidelberg</ref>).
+
In Deutschland leben laut einem Bericht der Bundesregierung<ref>10. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Oktober 2014)</ref> ca. 20% Ausländer oder Deutsche mit Migrationshintergrund. Um sprachlichen Problemen abzuhelfen, setzen daher einige Leistungserbringer mit ihren Medikationsplänen im  Routinebetrieb auf mehrsprachige Ausdrucke, vor allem in Bezug auf die Patientenhinweise und –instruktionen (vgl. <ref name="heidelberg2014"/>).
  
 
Voraussetzung für eine korrekte Zuordnung und Interoperabilität der einzelnen Angaben in einem Medikationsplan ist eine weit gehende Kodierung der Angaben, Hinweise und Instruktionen. Mit der Version vom 18. Dezember 2014 hat allerdings die Koordinierungsgruppe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft beschlossen, gerade diese Kodierungen (zunächst) aus der Spezifikation zu streichen.
 
Voraussetzung für eine korrekte Zuordnung und Interoperabilität der einzelnen Angaben in einem Medikationsplan ist eine weit gehende Kodierung der Angaben, Hinweise und Instruktionen. Mit der Version vom 18. Dezember 2014 hat allerdings die Koordinierungsgruppe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft beschlossen, gerade diese Kodierungen (zunächst) aus der Spezifikation zu streichen.

Version vom 5. Januar 2015, 09:34 Uhr

Dieses Material ist Teil des Leitfadens Medikationsplan.
  • Direkt im Wiki geändert werden sollten Schreibfehler, ergänzende Hinweise.
  • Offene Fragen, die der Diskussionen bedürfen, sollten auf der Diskussionsseite aufgenommen werden.
  • Liste der Seiten dieses Leitfadens: hier, Liste der Seiten, in denen dieses Material verwendet (transkludiert) siehe hier .

Appendix (nicht normativ)

Aspekte zur Mehrsprachigkeit

In Deutschland leben laut einem Bericht der Bundesregierung[1] ca. 20% Ausländer oder Deutsche mit Migrationshintergrund. Um sprachlichen Problemen abzuhelfen, setzen daher einige Leistungserbringer mit ihren Medikationsplänen im Routinebetrieb auf mehrsprachige Ausdrucke, vor allem in Bezug auf die Patientenhinweise und –instruktionen (vgl. [2]).

Voraussetzung für eine korrekte Zuordnung und Interoperabilität der einzelnen Angaben in einem Medikationsplan ist eine weit gehende Kodierung der Angaben, Hinweise und Instruktionen. Mit der Version vom 18. Dezember 2014 hat allerdings die Koordinierungsgruppe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft beschlossen, gerade diese Kodierungen (zunächst) aus der Spezifikation zu streichen.

Die Hersteller von Software, insbesondere Arzneimitteldatenbank-Anbieter, haben bereits Listen solcher Angaben, Hinweise und Instruktionen – teilweise auch mehrsprachig – und könnten somit wertvolle Beiträge bei der Aufstellung solcher in Deutschland einheitlicher Kataloge (Listen) leisten. Wenn diese Listenelemente entsprechend kodiert und einheitlich zur Verfügung stehen würden, käme man optimalen Möglichkeiten von mehrsprachigen Medikationsplänen ein großes Stück näher.

Lizenzen

HL7

Health Level Seven® International (HL7) standards and other "Material," as defined below, and Material acquired through any channel (including through any HL7 Affiliate) are governed by the terms of this HL7 policy. All such Material are copyrighted by HL7 and protected by the Copyright Law of the United States and copyright provisions of various international treaties. See HL7 Policy governing the use of HL7® international standards and other intellectual property at http://www.hl7.org/legal/ippolicy.cfm

Logical Observation Identifiers Names and Codes LOINC

This material contains content from LOINC® (http://loinc.org). The LOINC table, LOINC codes, and LOINC panels and forms file are copyright © 1995-2014, Regenstrief Institute, Inc. and the Logical Observation Identifiers Names and Codes (LOINC) Committee and available at no cost under the license at http://loinc.org/terms-of-use.

SNOMED Clinical Terms® (SNOMED CT®)

This material includes SNOMED Clinical Terms® (SNOMED CT®) which may not be used without permission of the International Health Terminology Standards Development Organisation (IHTSDO). All rights reserved. SNOMED CT®, was originally created by The College of American Pathologists. “SNOMED” and “SNOMED CT” are registered trademarks of the IHTSDO.

Amtlicher ATC-Index mit DDD-Angaben

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) erteilte am 1. Dezember 2014 die Genehmigung zur unentgeltlichen Nutzung des amtlichen ATC-Index mit DDD-Angaben, der jeweils zum Stichtag 1. Januar eines Jahres in Kraft tritt und auf der Homepage http://www.wido.de/amtl_atc-code.html veröffentlicht wird, zur Verwendung in Projekten zum Medikationsplan.

Dabei ist Folgendes zu beachten: Es ist untersagt, den amtlichen ATC-Index mit DDD-Angaben darüber hinausgehend – auch nur teilweise –für andere Zwecke, insbesondere für kommerzielle Zwecke zu nutzen, Änderungen oder Manipulationen im amtlichen ATC-Index mit DDD-Angaben vorzunehmen. Der Nutzer ist verpflichtet, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und insbesondere bei wissenschaftlich genutzten abgeleiteten Werken in digitaler Form an prominenter Stelle folgenden Hinweis zu platzieren „Datenquelle des amtlichen ATC-Index mit DDD-Angaben: GKV-Arzneimittelindex im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO), AOK Bundesverband GbR Stand „Datum““. Der Nutzer verpflichtet sich dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) etwaige Publikationen, die auf der Anwendung der Daten des GKV-Arzneimittelindex basieren, dem WIdO unverzüglich nach der Veröffentlichung in zwei Exemplaren unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls eine Lizenz zur kostenfreien Nutzung der Datenbank zur Verfügung zu stellen.

Projektträger und -kontributoren

Ärztekammer Nordrhein Aekno.jpg
Ärztekammer Westfalen-Lippe Aekwl.jpg
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Mgepa.jpg
Hochschule Niederrhein, Krefeld Hsn.jpg
HL7 Deutschland e. V. Logo-hl7.jpg
Interoperabilitätsforum Logo-interoperabilitaetsforum.png
ART-DECOR Expert Group Art-Decor-Logo.png
  1. 10. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Oktober 2014)
  2. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens heidelberg2014 wurde kein Text angegeben.