cdaefa Diskussion:Patienteneinwilligung zur EFA: Unterschied zwischen den Versionen

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|style="background-color: white;"|Die Verwendung eines Offline-Tokens zur Autorisierung eines Teilnehmers über eine Arztrolle (bspw. Kardiologe) widerspricht der Abmachung in der 7er Gruppe, dass Offline-Tokens nur zur Identifikation von Fallakten verwendet werden. (ti, 28.05.2013)
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|style="background-color: white;"|Da das Offline-Token im Text nur als Beispiel für eine Umsetzung des beschriebenen Konzepts erwähnt wurde, wird diese Erwähnung gestrichen. Der weitere Umgang mit dem Thema Offline-Token wird mit dem Lenkungskreis abgestimmt. (jc)
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* Die Instanziierung von Rollen ist eine wesentliche Funktionalität zur Sicherstellung der freien Arztwahl durch den Patienten bei gleichzeitiger Beibehaltung des Prinzips der Zweckbindung. In der Stellungnahme der Landesdatenschützer zum Offline-Token wird dieses sehr kritisch bewertet, da hiermit die vereinbarte Zweckbindung (durch den Patienten) unterlaufen werden kann und die EFA damit faktisch zur eEPA wird. Die Restriktion, dass ein Token nur durch einen Arzt einer vorgegebenen Fachrichtung eingelöst werden kann, löst dieses Problem. (jc, 05.09.2013)
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* Unabhängig davon ist die EFAv1.2-Spezifikationserweiterung des Offline-Tokens unabhängig von der EFA-Kernspezifikation und nicht Gegenstand der Arbeiten der 7er-Gruppe. (jc, 05.09.2013)
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|style="background-color: white;"|Der explizite Ausschluss von mehreren Einwilligungserklärungen widerspricht der abgesprochenen Verwendung von Offline-Tokens. Bei Einsatz eines Tokens zur Identifkation einer Fallakte, ist danach ein Anlegen einer weiteren Patientenzustimmung, die den vorher nicht autorisierten Arzt berechtigt, zwingend notwendig. Ansonsten hat der hinzuzufügende Arzt nicht die notwendige Berechtigung um die zu ersetzende Patientenzustimmung zu identifizieren. (ti, 28.05.2013)
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|style="background-color: white;"|Da das Offline-Token im Text nur als Beispiel für eine Umsetzung des beschriebenen Konzepts erwähnt wurde, wird diese Erwähnung gestrichen. Der weitere Umgang mit dem Thema Offline-Token wird mit dem Lenkungskreis abgestimmt. (jc)
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* Grundsätzlich besteht kein Widerspruch: Im "Regelbetrieb" der Fallakte besteht immer nur eine gültige Einwilligung. Mit dem Offline-Token wird vom Patienten lediglich eine temporäre, auf den Zweck des Einstellens einer neuen Einwilligung beschränkte Autorisierung neben der bestehenden Einwilligung vergeben. (jc, 05.09.2013)
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* Unabhängig davon ist die EFAv1.2-Spezifikationserweiterung des Offline-Tokens unabhängig von der EFA-Kernspezifikation und nicht Gegenstand der Arbeiten der 7er-Gruppe. (jc, 05.09.2013)
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=== [[Datei:Si-reject.svg|32px]] Offline-Token und Instantiierung von Rollen ===
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Die Verwendung eines Offline-Tokens zur Autorisierung eines Teilnehmers über eine Arztrolle (bspw. Kardiologe) widerspricht der Abmachung in der 7er Gruppe, dass Offline-Tokens nur zur Identifikation von Fallakten verwendet werden. (ti, 28.05.2013)
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!Kürzel
;Gegenkommentierung
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!Name
:Die Instanziierung von Rollen ist eine wesentliche Funktionalität zur Sicherstellung der freien Arztwahl durch den Patienten bei gleichzeitiger Beibehaltung des Prinzips der Zweckbindung. In der Stellungnahme der Landesdatenschützer zum Offline-Token wird dieses sehr kritisch bewertet, da hiermit die vereinbarte Zweckbindung (durch den Patienten) unterlaufen werden kann und die EFA damit faktisch zur eEPA wird. Die Restriktion, dass ein Token nur durch einen Arzt einer vorgegebenen Fachrichtung eingelöst werden kann, löst dieses Problem. (jc, 05.09.2013)
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!Organisation
:Unabhängig davon ist die EFAv1.2-Spezifikationserweiterung des Offline-Tokens unabhängig von der EFA-Kernspezifikation und nicht Gegenstand der Arbeiten der 7er-Gruppe. (jc, 05.09.2013)
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!E-Mail
 
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Da das Offline-Token im Text nur als Beispiel für eine Umsetzung des beschriebenen Konzepts erwähnt wurde, wird diese Erwähnung gestrichen. Der weitere Umgang mit dem Thema Offline-Token wird mit dem Lenkungskreis abgestimmt.
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=== [[Datei:Si-reject.svg|32px]] Offline-Token und Einwilligungserklärung ===
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Der explizite Ausschluss von mehreren Einwilligungserklärungen widerspricht der abgesprochenen Verwendung von Offline-Tokens. Bei Einsatz eines Tokens zur Identifkation einer Fallakte, ist danach ein Anlegen einer weiteren Patientenzustimmung, die den vorher nicht autorisierten Arzt berechtigt, zwingend notwendig. Ansonsten hat der hinzuzufügende Arzt nicht die notwendige Berechtigung um die zu ersetzende Patientenzustimmung zu identifizieren. (ti, 28.05.2013)
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        |style="background-color: white;"|Agfa Healthcare
 
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;Gegenkommentierung
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:Grundsätzlich besteht kein Widerspruch: Im "Regelbetrieb" der Fallakte besteht immer nur eine gültige Einwilligung. Mit dem Offline-Token wird vom Patienten lediglich eine temporäre, auf den Zweck des Einstellens einer neuen Einwilligung beschränkte Autorisierung neben der bestehenden Einwilligung vergeben. (jc, 05.09.2013)
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:Unabhängig davon ist die EFAv1.2-Spezifikationserweiterung des Offline-Tokens unabhängig von der EFA-Kernspezifikation und nicht Gegenstand der Arbeiten der 7er-Gruppe. (jc, 05.09.2013)
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Da das Offline-Token im Text nur als Beispiel für eine Umsetzung des beschriebenen Konzepts erwähnt wurde, wird diese Erwähnung gestrichen. Der weitere Umgang mit dem Thema Offline-Token wird mit dem Lenkungskreis abgestimmt.
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Die Beschreibung der Rolle des [[cdaefa:Akteure_und_Rollen_der_EFA#Fallaktenmanager|Fallaktenmanagers]] wurde geschärft und dementsprechend auch ein Passus hierzu in die Vorgaben zur Einwilligungserklärung eingefügt. (jc, 26.07.2013)
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== Namenskürzel ==
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Aktuelle Version vom 16. September 2014, 12:57 Uhr

Kommentare

ID Author Status Section Vote Existing Proposed Comment Comment Editor Discussion
251 fo postponed Peen.01.01 : Patienteneinwilligung zur EFA Grundsätzlich ok, gehört aber in das Cookbook. Hinweis auf Verschiebung ins Cookbook wurde in Einstiegsseite eingefügt. (bk)
252 jc included Peen.01.01 : Patienteneinwilligung zur EFA Fallaktenmanager Die Beschreibung der Rolle des Fallaktenmanagers wurde geschärft und dementsprechend auch ein Passus hierzu in die Vorgaben zur Einwilligungserklärung eingefügt. (jc, 26.07.2013
253 sh included Peen.01.01 : Patienteneinwilligung zur EFA Die elektronische Fallakte ist ein an § 291a SGB V angelehnter Gesundheitsdatendienste. Gesundheitsdatendienst.
254 ti rejected Peen.01.01 : Patienteneinwilligung zur EFA Die Verwendung eines Offline-Tokens zur Autorisierung eines Teilnehmers über eine Arztrolle (bspw. Kardiologe) widerspricht der Abmachung in der 7er Gruppe, dass Offline-Tokens nur zur Identifikation von Fallakten verwendet werden. (ti, 28.05.2013) Da das Offline-Token im Text nur als Beispiel für eine Umsetzung des beschriebenen Konzepts erwähnt wurde, wird diese Erwähnung gestrichen. Der weitere Umgang mit dem Thema Offline-Token wird mit dem Lenkungskreis abgestimmt. (jc)
  • Die Instanziierung von Rollen ist eine wesentliche Funktionalität zur Sicherstellung der freien Arztwahl durch den Patienten bei gleichzeitiger Beibehaltung des Prinzips der Zweckbindung. In der Stellungnahme der Landesdatenschützer zum Offline-Token wird dieses sehr kritisch bewertet, da hiermit die vereinbarte Zweckbindung (durch den Patienten) unterlaufen werden kann und die EFA damit faktisch zur eEPA wird. Die Restriktion, dass ein Token nur durch einen Arzt einer vorgegebenen Fachrichtung eingelöst werden kann, löst dieses Problem. (jc, 05.09.2013)
  • Unabhängig davon ist die EFAv1.2-Spezifikationserweiterung des Offline-Tokens unabhängig von der EFA-Kernspezifikation und nicht Gegenstand der Arbeiten der 7er-Gruppe. (jc, 05.09.2013)
255 ti rejected Peen.01.01 : Patienteneinwilligung zur EFA Der explizite Ausschluss von mehreren Einwilligungserklärungen widerspricht der abgesprochenen Verwendung von Offline-Tokens. Bei Einsatz eines Tokens zur Identifkation einer Fallakte, ist danach ein Anlegen einer weiteren Patientenzustimmung, die den vorher nicht autorisierten Arzt berechtigt, zwingend notwendig. Ansonsten hat der hinzuzufügende Arzt nicht die notwendige Berechtigung um die zu ersetzende Patientenzustimmung zu identifizieren. (ti, 28.05.2013) Da das Offline-Token im Text nur als Beispiel für eine Umsetzung des beschriebenen Konzepts erwähnt wurde, wird diese Erwähnung gestrichen. Der weitere Umgang mit dem Thema Offline-Token wird mit dem Lenkungskreis abgestimmt. (jc)
  • Grundsätzlich besteht kein Widerspruch: Im "Regelbetrieb" der Fallakte besteht immer nur eine gültige Einwilligung. Mit dem Offline-Token wird vom Patienten lediglich eine temporäre, auf den Zweck des Einstellens einer neuen Einwilligung beschränkte Autorisierung neben der bestehenden Einwilligung vergeben. (jc, 05.09.2013)
  • Unabhängig davon ist die EFAv1.2-Spezifikationserweiterung des Offline-Tokens unabhängig von der EFA-Kernspezifikation und nicht Gegenstand der Arbeiten der 7er-Gruppe. (jc, 05.09.2013)

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