cdaefa Diskussion:CIM Anlegen einer Fallakte: Unterschied zwischen den Versionen

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(Cngea.01.01: Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte)
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== Cngea.01.01: Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte ==
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:Bei den Nachbedingungen sollte die elektronische Verfügbarkeit der Einwilligung als Dokument zwingend sein. Bei einer Umsetzung anhand der abgestimmten Konzepte (Einwilligung als CDA Dokument) ist dies immer der Fall und sollte dementsprechend auch von der Spezifikation verlangt werden. Oder geht es hier nur um eine gescannte Version der unterschriebenen Papiereinwilligung? (ti, 28.05.2013)
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:Einwilligung: Es ist zu überlegen, ob das einstellen der Einwilligung als Policy nicht als separate Interaktion aufgeführt werden sollte?!
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=== Fallaktenmanager ===
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Die Vorbedingungen wurden dahingehend ergänzt, dass die Rolle des Fallaktenmanagers besetzt sein muss (siehe auch [[cdaefa_Diskussion:Akteure_und_Rollen_der_EFA|Diskussion zu Rollen der EFA]]).
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|style="background-color: white;"|Bei den Nachbedingungen sollte die elektronische Verfügbarkeit der Einwilligung als Dokument zwingend sein. Bei einer Umsetzung anhand der abgestimmten Konzepte (Einwilligung als CDA Dokument) ist dies immer der Fall und sollte dementsprechend auch von der Spezifikation verlangt werden. Oder geht es hier nur um eine gescannte Version der unterschriebenen Papiereinwilligung? (ti, 28.05.2013)
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|style="background-color: white;"|Gemeint ist die elektronische Kopie des Einwilligungsformulars. Die Formulierung wurde korrigiert. Das Vorhandensein des Einwilligungsformulars soll nicht verpflichtend sein, da eine Akte auch vorab ohne Einwilligung angelegt werden können soll. In diesem Fall hat auf diese Akte niemand Leserechte. (bk)
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|style="background-color: white;"|elektronische Einwilligung
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|style="background-color: white;"|es muss geklärt werden, ob die Einwilligung elektronisch vorliegen muss oder nicht, ansonsten greift das Policy-Konzept nicht.
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Wenn es keine elektr. Erklärung gibt, dann muss - sicherlich nicht hier - beschrieben werden, wie das funktionieren soll.
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Dabei ist eine zusätzliche manuelle Interaktion über ein Portal aber nicht akzeptabel.
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|style="background-color: white;"|Gemeint ist die elektronische Kopie des Einwilligungsformulars. Die Formulierung wurde korrigiert. Das Vorhandensein des Einwilligungsformulars soll nicht verpflichtend sein, da eine Akte auch vorab ohne Einwilligung angelegt werden können soll. In diesem Fall hat auf diese Akte niemand Leserechte. Das Einstellen einer consent-Policy ist Gegenstand der Logical-Perspective. (bk)
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|style="background-color: white;"|anscheinend entsprechend "Partitionen" Akten bei unterschiedllichen Providern?!
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bei diesem "eigenen" Provider angelegt.
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|style="background-color: white;"|Es sollte streng darauf geachtet werden, welche Terminologie verwendet wird: Gemäß Diskussion und zur Klarstellung ist ein EFA-Teilnehmer niemals "Provider"!
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Es kann aber durchaus sein, dass ein Haus für seine Ärzte selber einen solchen Dienst anbietet.
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|style="background-color: white;"|Die Vorbedingungen wurden dahingehend ergänzt, dass die Rolle des Fallaktenmanagers besetzt sein muss (siehe auch [[cdaefa_Diskussion:Akteure_und_Rollen_der_EFA|Diskussion zu Rollen der EFA]]).
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|style="background-color: white;"|Die Anforderung einen rein schreibenden Zugriff für den Aktenersteller auch ohne eine Patientenzustimmung zu ermöglichen ist mir neu. Abgesehen von der rechtlichen Zulässigkeit einer Datenverarbeitung ohne Einwilligungserklärung, entsteht hier die Frage wie das auf der technischen Ebene auf Basis von XDS umzusetzen ist (falls dies weiter unten noch ausgeführt wird mag sich dieser Kommentar erübrigen). Prinzipiell könnte ansteller einer Patientenzustimmung auch ein anderes CDA Document eingesetzt werden, das die gleiche Funktion erfüllt. Dies wäre als eine Art "Policy Activation Document" zu verstehen, dass im Policy Repository die Vergabe eines zeitlichen begrenzten Schreibrechts für den Aktenersteller auslöst (d.h. ein PolicySet das auf eine Policy verweist die dem spezifischen Benutzer Zugriff auf die "Provide and Register" und "Register" Schnittstelle ermöglicht). Der komplette Verzicht auf ein initial hochzuladendes Dokument ist über XDS kaum umzusetzen, da eine P&R Transaktion (die den entsprechenden Folder mit Zweckcode anlegt) nicht ohne einen zu registrierenden DocumentEntry durchgeführt werden kann. (ti, 28.05.2013)
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|style="background-color: white;"|Gemeint ist die elektronische Kopie des Einwilligungsformulars. Die Formulierung wurde korrigiert. Das Vorhandensein des Einwilligungsformulars soll nicht verpflichtend sein, da eine Akte auch vorab ohne Einwilligung angelegt werden können soll. In diesem Fall hat auf diese Akte niemand Leserechte. Das Einstellen einer consent-Policy ist Gegenstand der Logical-Perspective. (bk)
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Version vom 24. Januar 2014, 15:34 Uhr

Kommentierung

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fo rejected Cngea.01.01 : Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte Einwilligung Es ist zu überlegen, ob das einstellen der Einwilligung als Policy nicht als separate Interaktion aufgeführt werden sollte?! Das Einstellen einer consent-Policy ist Gegenstand der Logical-Perspective. (bk)
ti included Cngea.01.01 : Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte Bei den Nachbedingungen sollte die elektronische Verfügbarkeit der Einwilligung als Dokument zwingend sein. Bei einer Umsetzung anhand der abgestimmten Konzepte (Einwilligung als CDA Dokument) ist dies immer der Fall und sollte dementsprechend auch von der Spezifikation verlangt werden. Oder geht es hier nur um eine gescannte Version der unterschriebenen Papiereinwilligung? (ti, 28.05.2013) Gemeint ist die elektronische Kopie des Einwilligungsformulars. Die Formulierung wurde korrigiert. Das Vorhandensein des Einwilligungsformulars soll nicht verpflichtend sein, da eine Akte auch vorab ohne Einwilligung angelegt werden können soll. In diesem Fall hat auf diese Akte niemand Leserechte. (bk)
fo included Cngea.01.03 : Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster elektronische Einwilligung es muss geklärt werden, ob die Einwilligung elektronisch vorliegen muss oder nicht, ansonsten greift das Policy-Konzept nicht.

Wenn es keine elektr. Erklärung gibt, dann muss - sicherlich nicht hier - beschrieben werden, wie das funktionieren soll. Dabei ist eine zusätzliche manuelle Interaktion über ein Portal aber nicht akzeptabel.

Gemeint ist die elektronische Kopie des Einwilligungsformulars. Die Formulierung wurde korrigiert. Das Vorhandensein des Einwilligungsformulars soll nicht verpflichtend sein, da eine Akte auch vorab ohne Einwilligung angelegt werden können soll. In diesem Fall hat auf diese Akte niemand Leserechte. Das Einstellen einer consent-Policy ist Gegenstand der Logical-Perspective. (bk)
fo included Cngea.01.03 : Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster Die Partitionen der bestehenden Akte werden mit der neuen Akte verknüpft. anscheinend entsprechend "Partitionen" Akten bei unterschiedllichen Providern?! Richtig, gemeint sind alle Partitionen der Fallakte. Diese können bei verschiedenen Providern liegen. (bk)
fo included Cngea.01.03 : Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert, wird eine neue Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt

bei diesem "eigenen" Provider angelegt.

Es sollte streng darauf geachtet werden, welche Terminologie verwendet wird: Gemäß Diskussion und zur Klarstellung ist ein EFA-Teilnehmer niemals "Provider"!

Es kann aber durchaus sein, dass ein Haus für seine Ärzte selber einen solchen Dienst anbietet.

Formulierung wurde angepasst. (bk)
sh included Cngea.01.03 : Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster patient Patient
jc included Cngea.01.04.01 : Interaktionsmuster: Fallakte anlegen Fallaktenmanager Die Vorbedingungen wurden dahingehend ergänzt, dass die Rolle des Fallaktenmanagers besetzt sein muss (siehe auch Diskussion zu Rollen der EFA).
sh included Cngea.01.04.01 : Interaktionsmuster: Fallakte anlegen elktronische elektronische
ti included Cngea.01.04.01 : Interaktionsmuster: Fallakte anlegen Die Anforderung einen rein schreibenden Zugriff für den Aktenersteller auch ohne eine Patientenzustimmung zu ermöglichen ist mir neu. Abgesehen von der rechtlichen Zulässigkeit einer Datenverarbeitung ohne Einwilligungserklärung, entsteht hier die Frage wie das auf der technischen Ebene auf Basis von XDS umzusetzen ist (falls dies weiter unten noch ausgeführt wird mag sich dieser Kommentar erübrigen). Prinzipiell könnte ansteller einer Patientenzustimmung auch ein anderes CDA Document eingesetzt werden, das die gleiche Funktion erfüllt. Dies wäre als eine Art "Policy Activation Document" zu verstehen, dass im Policy Repository die Vergabe eines zeitlichen begrenzten Schreibrechts für den Aktenersteller auslöst (d.h. ein PolicySet das auf eine Policy verweist die dem spezifischen Benutzer Zugriff auf die "Provide and Register" und "Register" Schnittstelle ermöglicht). Der komplette Verzicht auf ein initial hochzuladendes Dokument ist über XDS kaum umzusetzen, da eine P&R Transaktion (die den entsprechenden Folder mit Zweckcode anlegt) nicht ohne einen zu registrierenden DocumentEntry durchgeführt werden kann. (ti, 28.05.2013) Gemeint ist die elektronische Kopie des Einwilligungsformulars. Die Formulierung wurde korrigiert. Das Vorhandensein des Einwilligungsformulars soll nicht verpflichtend sein, da eine Akte auch vorab ohne Einwilligung angelegt werden können soll. In diesem Fall hat auf diese Akte niemand Leserechte. Das Einstellen einer consent-Policy ist Gegenstand der Logical-Perspective. (bk)

Namenskürzel

jc
Dr. Jörg Caumanns, Fraunhofer FOKUS
joerg.caumanns@fokus.fraunhofer.de