EFA Anwendungsdienste (logische Spezifikation)

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Implementierungsleitfaden
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Eine Fallakten-Infrastruktur besteht im einfachsten Fall aus drei Klassen von Akteuren:

  • Ein EFA-Register (eCR Registry) stellt die Verzeichnisse zur Verwaltung von Fallakten und darin enthaltenen Dokumenten bereit. In einem regionalen Gesundheitsnetz kann ein einzelner EFA-Teilnehmer das EFA-Register für das gesamte Netzwerk anbieten.
  • Ein EFA-Speichersystem (eCR Repository) hält die registrierten Dokumente vor und stellt sie für berechtigte Nutzer zum Abruf bereit. Jeder EFA-Teilnehmer kann ein eigenes EFA-Speichersystem bereitstellen und an das EFA-Register anbinden.
  • Ein EFA-Teilnehmersystem (eCR Consumer) bildet eine Nutzerschnittstelle ab, über die ein Arzt Behandlungsdaten anderer Ärzte aus an einem EFA-Register registrierten Speichersystemen abrufen kann bzw. in einem Speichersystem verwaltete Behandlungsdaten am EFA-Register registrieren kann.

Im einfachsten Fall sind die EFA-Speichersysteme über bestehende Datenspeicher bei den EFA-Teilnehmern realisiert, d. h. das EFA-Register vermittelt den EFA-Teilnehmern lediglich einen gegenseitigen, stark reglementierten und geschützten Zugang zu bestehenden IT-Systemen.

Niedergelassene Ärzte verfügen jedoch in den meisten Fällen nicht über die technischen Möglichkeiten, um ein EFA-Speichersystem sicher und wirtschaftlich in eigener Regie und innerhalb der eigenen IT-Infrastruktur zu betreiben. Aus diesem Grund verfügt die EFA über die Möglichkeit, dass ein EFA-Teilnehmer im Rahmen der Registrierung von Daten an einem EFA-Register diese Daten auch gleichzeitig in das EFA-Speichersystem des Register-Betreibers kopieren kann.