cdaefa:CP-003-00: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine solche kooperative Behandlungsphase mit dem Erfordernis einer gemeinsamen, zweckbezogenen Dokumentation wird in den technischen Spezifikationen der EFA als "medizinischer Fall" bezeichnet, der inhaltlich den medizinischen Kommunikationsbedarf zwischen mitbehandelnden Organisationen festlegt.  
 
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Die in einem EFA-Netzwerk verwendeten Instanzen sollten von der Klasse Diagnose oder der Klasse Vertrag abgeleitet sein. Der Wertebereich dieser Klasse muss von einem EFA-Netzwerk festgelegt werden.
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Es wird empfohlen, standardisierte Diagnosecodes (z. B. ICD-10) oder die Referenzierung eines Vertrages (z. B. DMP, Hausarzt-Vertrag, IV-Vertrag) zu verwenden. Weitere Merkmale können verwendet werden. Sie sollten offiziell mit dem Verein Elektronische Fallakte abgestimmt werden.
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Version vom 2. November 2015, 21:17 Uhr

EFAv2.0 Change Proposal

Titel des Change Request Zulässigkeit weiterer Zweckcodes
Einreicher des Change Proposal Jörg Caumanns, Fraunhofer FOKUS

joerg.caumanns@fokus.fraunhofer.de

Datum der Einreichung des Change Proposal 09.04.15 (Übernahme eines Change Proposal aus 2014)
Betroffene Revision der EFA-Spezifikation 1 (Release Januar 2015)
EFAv2.0 Wiki Perspective Implementable
EFAv2.0 Wiki Dimension Computational
Akteur / Klasse / Transaktion XDS Document Metadata
Change Proposal ID CP 003-00
Datum der Veröffentlichung im EFAv2.0 Wiki 09.04.15
Change Proposal Status In Bearbeitung
Abhängigkeit zum IHE Technical Framework Nein
Abhängigkeit zum IHE-D Cookbook Nein
Auswirkungen auf bestehende Implementierungen Nein
Datum der letzten Aktualisierung des Change Proposal 09.04.15
Zugewiesener Bearbeiter Wird per Telefnkonferenz von der 7er-Gruppe festgelegt


Motivation für den Change Request

Die bislang definierten Zweck-Codes zur Klassifizierung von Fallakten sind nicht ausreichend, um damit die Einsatzszenarien der EFAv2.0 in Projekten des UK Aachen und des Fraunhofer ISST abzubilden. Gemeinsam mit IHE-D (IHE Cookbook) laufen Abstimmungen zur Definition eines Value Sets zur Klassifizierung des Zwecks einer Akte. Die Ergebnisse sollen in die EFAv2.0-Spezifikaiton übernommen werden.

Beschluss der 7er-Gruppe

(30.10.2015) Der Änderungsvorschlag wird angenommen. Die Umsetzung soll in die Ende Januar 2016 zu veröffentlichende Revision 2 der EFAv2.0-Spezifikation einfließen und ist Vorgabe für den EFA-Projectathon 2016. Folgende Festlegungen wurden von der 7er-Gruppe getroffen:

  • Die durch eine Fachdomäne definierte Semantik einer Akte wird in den Vordergrund gestellt und über den Zweckcode referenziert.
  • Es wird ein zentrales Code-System für EFA-Zweck-Codes definiert. Die Pflege des Codesystems erfolgt durch den EFA-Verein, der hierzu erforderliche Regularien definiert und einen Prozess zur Registrierung und Pflege der Codes aufsetzt.
  • Jeder kann Zweckcodes registrieren. Zu jedem Zweckcode wird eine Beschreibung gegeben. Diese kann im Fall einer Bindung an eine Diagnose z.B. auf einen ICD-10-Code verweisen.
  • Die Root ist vorgegeben. Die Extension soll semantikfrei sein, am besten einen fortlaufende Nummer, die keine Beziehung zu anderen Code-Systemen zu suggerieren.
  • Der EFA-Code bleibt Bestandteil der Spezifikation. Die anderen bislang definierten Zweck-Codes entfallen (deprecated, d. h. sollen von zukünftigen Implementierungen der EFAv2.0 nicht mehr verwendet oder ausgewertet werden).

Ein Vorschlag für die Änderung der Spezifikation wird bis Ende 2015 durch das Fraunhofer FOKUS ausgearbeitet und der 7er-Gruppe zur Freigabe vorgelegt.

Änderungen der EFAv2.0-Spezifikation

http://wiki.hl7.de/index.php?title=cdaefa:Die_EFA_als_zweckgebundene_Akte (Abschnitt: Der medizinische Fall)

Wesentlich bei der Festlegung einer Fallakte ist der Behandlungsgrund, der für die intersektorale Kommunikation zwischen mitbehandelnden Organisationen als zentral erachtet werden soll. Dabei wird dieser Grund in der Regel mittels einer ICD-kodierten Diagnose oder mittels einer zwischen Organisationen vereinbarten Regelung beschrieben. Bei der Festlegung des Grundes der gemeinsamen Behandlungsphase ist es von geringer Relevanz, ob dieser eine einzelne oder mehrere, die Behandlung wechselseitig beeinflussende Diagnosen zugrunde liegen.

Zentral ist vielmehr das klare Erfordernis für die Kommunikation zwischen Ärzten und die definierte Zweckbindung der Dokumentationsinhalte (Benennung des Ziels und der Teilnehmer der Behandlung, der erwarteten Dauer des Kommunikationsbedarfs und des Kommunikationsumfanges).

Eine solche kooperative Behandlungsphase mit dem Erfordernis einer gemeinsamen, zweckbezogenen Dokumentation wird in den technischen Spezifikationen der EFA als "medizinischer Fall" bezeichnet, der inhaltlich den medizinischen Kommunikationsbedarf zwischen mitbehandelnden Organisationen festlegt.


http://wiki.hl7.de/index.php?title=cdaefa:EFA_Business_Informationsmodell#purpose

Diese abstrakte Klasse kodiert den Zweck einer Fallakte. Sie referenziert eindeutig den "medizinischen Fall" des Patienten.

IM PIM Purpose.png

Die in einem EFA-Netzwerk verwendeten Instanzen sollten von der Klasse Diagnose oder der Klasse Vertrag abgeleitet sein. Der Wertebereich dieser Klasse muss von einem EFA-Netzwerk festgelegt werden.


http://wiki.hl7.de/index.php?title=cdaefa:EFA_XDS_Folder_Metadata_Binding
  • Anpassung der Spezifikation an die im Rahmen der Abstimmung mit IHE-D beschlossenen Zweck-Codes
  • Aufnahme der beschlossenen Zweckcodes in den Terminologieserver und Setzen eines entsprechenden Links aus der Spezifikation heraus