CIM Anpassen des Teilnehmerkreises

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(Teildokument von CDA für die elektronische Fallakte)
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{{Infobox Dokument
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{{DocumentPart
|Title    = Interaktionsmuster zum Anpassen einer EFA
 
|Short    = Interaktionsmuster zum Anpassen einer EFA
 
|Namespace = cdaefa
 
|Type      = Implementierungsleitfaden
 
|Version  = 0.9
 
|Submitted = February 2013
 
|Author    = Jörg Caumanns, Raik Kuhlisch
 
|Date      = March 2013
 
|Copyright = 2012-2013
 
|Status    = Draft
 
|Period    = xxx
 
|OID      = n.n.
 
|Realm    = Deutschland
 
 
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''Anmerkung: Die Kürzel unter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.<br>Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "[[cdaefa:Kommentierung EFAv2.0|Kommentierung EFAv2.0]]".''
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''Anmerkung: Die Kürzel hinter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.<br>Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "[[cdaefa:Kommentierung EFAv2.0|Kommentierung EFAv2.0]]".''
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=== Interaktionsmuster zum Anpassen einer EFA ===
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==== Anwendungsszenario: Anpassen des Teilnehmerkreises ====
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<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.01}</tt>
  
== Interaktionsmuster zum Anpassen einer EFA ==
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[[Datei:CIM_EFA_Anpassen.png|483px|right]] Der Patient bestimmt den EFA-Teilnehmerkreis (siehe [[cdaefa:Die_EFA_als_zweckgebundene_Akte#Auswirkungen_der_Zweckbindung_auf_die_Nutzung_von_Fallakten|Patientenhoheit]]). Allgemein besteht er aus der Gruppe der behandelnden Einrichtungen und Personen, unterliegt aber Änderungen, wenn
=== Anwendungsszenario: Anpassen des Teilnehmerkreises ===
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* der Patient weitere Leistungserbringer in die Behandlung einbezieht,
[[Datei:CIM_EFA_Anpassen1.png|489px|right]] In kooperativen Behandlungsszenarien kann von den an der Behandlung teilnehmenden Ärzten eine elektronische Fallakte genutzt werden, um die Effizienz des fall-bezogenen, einrichtungsübergreifenden Datenaustausch zu steigern. Der Teilnehmerkreis der Akte wird vom Patienten bestimmt und entspricht im Normalfall der Gruppe der an der Behandlung teilnehmenden Einrichtungen und Personen. Änderungserfordernisse an der Zusammensetzung des EFA-Teilnehmerkreises können sich ergeben, wenn
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* der Patient einen Arzt auswechselt oder
* der Patient weitere Leistungserbringer in die Behandlung einbezieht, die einen Zugang zur EFA erhalten sollten
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* die Behandlungsteilnahme eines Leistungserbringers abgeschlossen ist.
* der Patient einen Arzt auswechselt
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Ist eine Änderung des EFA-Teilnehmerkreises erforderlich, gibt der Patient gegenüber einem teilnehmenden Arzt eine neue Einwilligung ab, in der der zu berechtigende Teilnehmerkreis benannt ist.
* die Behandlungsteilnahme eines Leistungserbringers abgeschlossen ist, bzw. ein neuer Teilnehmer erst in einem fortgeschritteneren Zeitpunkt in die Behandlung einsteigt
 
Ist eine solche Änderung des Teilnehmerkreises einer EFA erforderlich, gibt des Patient gegenüber einem der teilnehmenden Ärzte eine neue Einwilligung ab, in der der zu berechtigende Teilnehmerkreis benannt ist.
 
  
Diese Anpassung einer Fallakte an Änderungen in der Behandlungsorganisation erfolgt in Abstimmung zwischen Patient und behandelndem Arzt und folgt typischerweise dem folgenden Ablauf:
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Ein behandelnder Arzt stimmt die Änderung des EFA-Teilnehmerkreises mit dem Patienten typischerweise im folgenden Ablauf ab:
# Eine Anpassung der Behandlungsorganisation wird erforderlich, da ansonsten die Synchronizität zwischen Behandlungsteilnehmern und EFA-Teilnehmern verloren gehen würde. Dieses Erfordernis wird vom Patienten oder einem der teilnehmenden Ärzte erkannt.
+
# Der Arzt oder der Patient erkennt, dass der EFA-Teilnehmerkreis an den Kreis der Behandlungsteilnehmer angeglichen werden muss.
# Arzt und Patient verständigen sich auf einen dem aktuellen Behandlungsgeschehen optimal angepassten Kreis von behandelnden Ärzten/Einrichtungen.
+
# Der Arzt und der Patient vereinbaren einen dem aktuellen Behandlungsgeschehen angepassten Kreis von behandelnden Ärzten/Einrichtungen.
# Die getroffenen Vereinbarungen werden in einer Einwilligungserklärung festgehalten. Die Einwilligung wird vom Patienten unterschrieben und an den Arzt übergeben.  
+
# Die Vereinbarung wird in einer Einwilligungserklärung festgehalten. Der Patient unterschreibt die Einwilligungserklärung und gibt sie dem Arzt.  
# Sofern die Einwilligung nicht bereits aus einem elektronischen Formular erzeugt worden war, erfasst der Arzt die Daten der Einwilligung in einem elektronischen Formular. Er bestätigt die Richtigkeit der Angaben, die Datenschutzkonformität des Ablaufs der Einwilligungserteilung und das Vorhandensein einer vom Patienten unterschriebenen Kopie.
+
# Der Arzt erfasst die Daten der Einwilligung elektronisch, sofern sie nicht bereits z.B. aus einem elektronischen Formular erzeugt worden war. Der Arzt bestätigt die Richtigkeit der Angaben, die Datenschutzkonformität des Ablaufs der Einwilligungserteilung und das Vorhandensein einer vom Patienten unterschriebenen Kopie.
 
# Der Arzt übermittelt die für die Anpassung der Akte erforderlichen Informationen (insb. die neue Liste der zu berechtigenden Behandlungsteilnehme) an den EFA-Provider. Sofern vorliegend, wird auch eine elektronische Kopie der Einwilligung an einen EFA-Provider geschickt.
 
# Der Arzt übermittelt die für die Anpassung der Akte erforderlichen Informationen (insb. die neue Liste der zu berechtigenden Behandlungsteilnehme) an den EFA-Provider. Sofern vorliegend, wird auch eine elektronische Kopie der Einwilligung an einen EFA-Provider geschickt.
# Die Berechtigungen zum Zugriff auf die Akte werden vom EFA-Provider gemäß den Vorgaben der neuen Einwilligungserklärung aufgesetzt.
+
# Der EFA-Provider setzt die Berechtigungen für den Zugriff auf die Akte gemäß den Vorgaben der neuen Einwilligungserklärung auf.
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{{AlertBox|Mit diesem Interaktionsmuster können ausschließlich [[cdaefa:Akteure_und_Rollen_der_EFA#EFA-Teilnehmer|EFA-Teilnehmer]] benannt werden. Die Belegung der Rolle des [[cdaefa:Akteure_und_Rollen_der_EFA#Fallaktenmanager|Fallaktenmanagers]] einer EFA kann durch den Patienten nicht geändert werden und ist daher auch über dieses Interaktionsmuster nicht möglich.}}
  
=== Varianten des Anwendungsszenarios  ===
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==== Varianten des Anwendungsszenarios  ====
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<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.02}</tt>
  
==== Variante: Anpassung der Zweck-Parameter ====
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===== Variante: Anpassung der Zweck-Parameter =====
Insbesondere wenn die genaue Diagnose vom Patienten benannter Beschwerden schwierig ist und verschiedene Optionen durch unterschiedliche Fachdisziplinen abgeklärt werden müssen, kann die Effizienz dieses Prozesses dadurch erhöht werden, dass eine Fallakte bereits im Rahmen der Diagnosestellung angelegt und genutzt wird. Eine solche Fallakte wird potenziell zunächst einmal eine recht kurze Laufzeit haben und an einer sehr allgemeinen Beschreibung des "medizinischen Falls" aufgehangen sein.  
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<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.02.01}</tt>
  
Soll die Fallakte auch im Rahmen der Behandlung weitergeführt werden, müssen Laufzeit, medizinischer Fall (und alle daran hängenden Konfigurationen) sowie ggf. auch der Kreis der Teilnehmer an die neue Behandlungssituation angepasst werden. Hierzu ist auch eine neue Einwilligung des Patienten erforderlich.  
+
Im Rahmen einer Diagnosestellung kann ein Leistungserbringer eine Fallakte anlegen, deren Zweck zunächst an eine weitgefasste Beschreibung des medizinischen Falls gebunden ist. Soll die Fallakte auch im Rahmen der Behandlung weitergeführt werden, müssen Laufzeit, medizinischer Fall (und alle daran hängenden Konfigurationen) sowie ggf. auch der Kreis der Teilnehmer an die neue Behandlungssituation angepasst werden. Hierzu ist auch eine neue Einwilligung des Patienten erforderlich.
[[Datei:CIM_EFA_Klonen_var1.png|489px]]
 
  
=== Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster ===
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===== Variante: Verlängerung der Gültigkeit =====
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<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.02.02}</tt>
  
{|class="wikitable" style="text-align: left; cellpadding: 10;"
+
Bei Neuanlage einer Fallakte wird diese mit einer Gültigkeitsdauer versehen. Mit Ablauf der Gültigkeit werden die bisherige Aktennutzung und die zukünftigen Kommunikationserfordernisse bewertet. Je nach Ergebnis kann dies zur Schließung der Akte mit Ablauf der Gültigkeit oder zu einer Verlängerung der Gültigkeit (ggf. mit Anpassungen an der Aktenkonfiguration) führen.
!Interaktion
+
 
!Funktionalität, Vorbedingungen, Nachbedingungen
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Soll die Fallakte im Rahmen der Behandlung weitergeführt werden, muss die Gültigkeitsdauer verlängert werden. Hierzu ist auch eine neue Einwilligung des Patienten erforderlich.
!Muster
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==== Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster ====
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<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.03}</tt>
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{|class="wikitable"
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!Interaktion
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|[[Datei:CIM_EFA_Anpassen_Singleton1.png|325px]]
 
|-
 
|-
|[[Datei:CIM_EFA_Anlegen_Singleton1.png|289px]]
+
!
|Vorbedingungen:
+
Funktionalität,
* Die Einwilligung des Patienten zur Anlage und Nutzung einer Fallakte liegt vor.  
+
 
* Die an der Behandlung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind identifiziert.
+
Vorbedingungen,
 +
 
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Nachbedingungen
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|
 +
Vorbedingungen:
 +
*Eine Fallakte ist angelegt und gemäß der zuletzt gegebenen Einwilligung des Patienten nutzbar.
 +
*Ein Anpassung des Teilnehmerkreises, der Konkretisierung des Zwecks oder der Gültigkeit der Fallakte ist erforderlich und zwischen EFA-Teilnehmer und Patient abgestimmt.
 +
*Der EFA-Teilnehmer hat die Absprachen zur Anpassung der Akte schriftlich dokumentiert.
 +
*Ggf. neu in die Behandlung einsteigende Ärzte und Einrichtungen sind identifiziert.
 +
*Eine neue Einwilligung wird anhand der Absprachen erstellt und vom Patienten unterschrieben.
 
Funktionalität:
 
Funktionalität:
* Eine neue Fallakte wird für einen Patienten zu einem definierten Zweck angelegt.  
+
 
* Die an der Behandlung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen werden als EFA-Teilnehmer registriert und autorisiert.
+
*Die neue Einwilligung wird an den EFA-Provider übermittelt.
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*Der EFA-Provider richtet die Konfiguration der bestehenden Akte anhand der Einwilligung komplett neu ein.
 
Nachbedingungen:
 
Nachbedingungen:
* Eine neue Fallakte ist angelegt und kann von den EFA-Teilnehmern genutzt werden.
+
 
* Sofern elektronisch verfügbar, ist die Einwilligung als Dokument aus der Akte abrufbar.
+
*Die Fallakte ist an die neue Behandlungsorganisation angepasst und kann von den EFA-Teilnehmern genutzt werden.
 +
*Sofern elektronisch verfügbar, ist die neue Einwilligung als Dokument aus der Akte abrufbar.
 
Verpflichtungen:
 
Verpflichtungen:
* Es ist nachvollziehbar, welche Person die Akte auf welcher Basis und in welcher Konfiguration angelegt hat.
+
 
|Muster '''Fallakte anlegen'''
+
*Es ist nachvollziehbar, welche Person die Akte auf welcher Basis und wie geändert hat hat.
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|-
 +
!Muster
 +
|
 +
Muster '''Fallakte anpassen'''
 +
 
 
*Bereit gestellte Informationen:
 
*Bereit gestellte Informationen:
** Patient (identifizierende Daten)
+
**anzupassende Akte (identifizierende Daten)
** Zweck der Akte
+
**angepasster Zweck der Akte
** Teilnehmer der Akte (identifizierende Daten, Rollen bzw. Autorisierungen)
+
**angepasster Teilnehmerkreis der Akte (identifizierende Daten, Rollen bzw. Autorisierungen)
** Gültigkeit der Akte
+
**angepasste Gültigkeit der Akte
** elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt
+
**elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt
 
*Erforderliche Konfigurationsdaten:
 
*Erforderliche Konfigurationsdaten:
** EFA Provider
+
**EFA Provider
 
|}
 
|}
  
=== Definition der Interaktionsmuster  ===
+
==== Definition der Interaktionsmuster  ====
  
==== Interaktionsmuster: Fallakte anpassen ====
+
===== Interaktionsmuster: Fallakte anpassen =====
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<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.04.01}</tt>
  
 
{|class="wikitable" style="text-align: left; cellpadding: 10;"
 
{|class="wikitable" style="text-align: left; cellpadding: 10;"
 +
|-
 
!Motivation
 
!Motivation
|Anlegen einer neuen Fallakte zu einem definierten Zweck.
+
|Anpassen einer Fallakte an eine veränderte Behandlungsorganisation/-situation
 
|-
 
|-
 
!Akteure und Rollen
 
!Akteure und Rollen
 
|
 
|
 
;Leistungserbringer (LE)
 
;Leistungserbringer (LE)
:Die Anlage einer Fallakte MUSS durch einen Leistungserbringer initiiert werden. Basis der von Leistungserbringer angeforderten Aktenkonfiguration ist üblicherweise die informierte, schriftliche Einwilligung des Betroffenen. Wenn keine solche Einwilligung vorliegt, kann eine Akte zwar über dieses Interaktionsmuster angelegt werden, es ist jedoch keine Nutzung der Akte und insbesondere kein Zugriff auf die in der Akte registrierten Daten möglich.
+
:Die Anpassung einer Fallakte MUSS durch einen Leistungserbringer initiiert werden. Basis der von Leistungserbringer angeforderten Konfigurationsänderung ist üblicherweise eine informierte, schriftliche Einwilligung des Betroffenen.
 
;EFA-Provider
 
;EFA-Provider
:Der EFA-Provider legt die angeforderte Akte gemäß der vom LE vorgegebenen Konfiguration an. Der EFA-Provider stellt sicher, dass Aktenzugriffe nur durch autorisierte EFA-Teilnehmer im Rahmen der diesen zugewiesenen Rollen erfolgen können.
+
:Der EFA-Provider passt eine bestehende Akte gemäß der vom LE vorgegebenen Konfiguration an. Der EFA-Provider stellt sicher, dass Aktenzugriffe nur durch autorisierte EFA-Teilnehmer im Rahmen der diesen zugewiesenen Rollen erfolgen können.
 
|-
 
|-
 
!Interaktion
 
!Interaktion
|Arzt --> (Patientenidentifikation, Zweck der Akte, [Gültigkeit], [EFA-Teilnehmer], [Einwilligungsformular]) --> EFA-Provider
+
|Arzt --&gt; (Aktenkennung, [Zweck der Akte], [Gültigkeit], [EFA-Teilnehmer], [Einwilligungsformular]) --&gt; EFA-Provider
 
|-
 
|-
 
!Vorbedingungen
 
!Vorbedingungen
 
|
 
|
* Die fachlichen Voraussetzungen für die Anlage einer EFA sind gegeben. Insbesondere ist der Zweck der Akte benennbar.
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*Die fachlichen Voraussetzungen für die Anpassung einer EFA an eine veränderte Behandlungsorganisation und/oder -situation sind gegeben. Insbesondere sind Zweck, Teilnehmerkreis und Gültigkeit aus der Behandlungsorganisation ableitbar und konkret benennbar.
* Der die Akte anlegende LE hat mit dem EFA-Provider eine Vereinbarung geschlossen, die den im EFA-Datenschutzkonzept definierten Vorgaben entspricht. Sofern es sich hierbei um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt, muss eine entsprechende Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden.
+
*Der die Akte anpassende LE hat mit dem EFA-Provider eine Vereinbarung geschlossen, die den im EFA-Datenschutzkonzept definierten Vorgaben entspricht. Sofern es sich hierbei um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt, muss eine entsprechende Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden.
* Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren.
+
*Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren.
* Der LE hat den Patienten sicher identifiziert und von diesem Daten erfasst, die auch für andere EFA-Teilnehmer eine eindeutige Identifizierung des Patienten ermöglichen.
+
*Der LE hat den Patienten und die anzupassende Akte sicher identifiziert.
 
|-
 
|-
 
!Ablauf
 
!Ablauf
 
|
 
|
# Der LE übermittelt die zur Anlage der Fallakte erforderlichen Informationen an den EFA-Provider.
+
#Der LE übermittelt die zur Anpassung der Fallakte erforderlichen Informationen an den EFA-Provider.
# Der EFA-Provider nimmt die Anfrage entgegen und verifiziert deren Vollständigkeit und Korrektheit.
+
#Der EFA-Provider nimmt die Anfrage entgegen und verifiziert deren Vollständigkeit und Korrektheit.
# Der EFA-Provider legt eine Fallakte in der gewünschten Konfiguration an.
+
#Der EFA-Provider passt für die angegebene Fallakte Zweck und Gültigkeitsdauer an.
# Der EFA-Provider setzt die Berechtigungen der Fallakte analog zu den Rollen der benannten EFA-Teilnehmer. Sofern keine Einwilligung des Patienten vorliegt oder keine EFA-Teilnehmer benannt wurden, wird lediglich ein Schreibrecht für die Organisation des LE vergeben.
+
#Der EFA-Provider setzt die Berechtigungen der Fallakte analog zu den Rollen der benannten EFA-Teilnehmer. Die zuvor definierten Berechtigungen verlieren damit sämtlich ihre Gültigkeit.
# Sofern im Rahmen der EFA-Anlage eine elektronische Kopie des Einwilligungsformulars übermittelt wurde, wird dieses in der neu aufgesetzten Fallakte abgelegt.
+
#Sofern im Rahmen der EFA-Anpassung eine elektronische Kopie des Einwilligungsformulars übermittelt wurde, wird dieses in einer beliebigen Partition der Fallakte abgelegt.
 
|-
 
|-
 
!Eingangsinformationen
 
!Eingangsinformationen
 
|
 
|
;Patientenidentifikation
+
;Aktenkennung
:Zur Anlage einer Fallakte müssen Angaben zum Patienten übergeben werden, die auch anderen EFA-Teilnehmern die (1) Identifikation des Patienten, (2) die Prüfung der Zuordnung der Akte zum Patienten und (3)das Auffinden der Fallakte anhand von Identitätsinformationen zum Patienten ermöglichen.  
+
:Die Identifikation der anzupassenden Fallakte, bestehend aus Patienten-Kennung und bestehendem Zweck.
;Zweck
+
;Zweck (optional)
:Der Zweck der Anlage und Nutzung der Fallakte muss möglichst konkret angegeben werden.
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:Der Zweck der Nutzung der Fallakte muss möglichst konkret angegeben werden. Wird kein Zweck angegeben, gilt der bestehende Zweck fort.
 
;Gültigkeit (optional)
 
;Gültigkeit (optional)
:Für die anzulegende Fallakte kann eine maximale Gültigkeitsdauer angegeben werden. Diese darf einen beim Provider vorgegebenen Maximalwert nicht überschreiten. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, wird als Default eine beim Provider vorgegebene Mindest-Gültigkeit angenommen.
+
:Für die Fallakte kann die maximale Gültigkeitsdauer verändert werden. Diese darf einen beim Provider vorgegebenen Maximalwert nicht überschreiten. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gilt die bestehende Gültigkeitsdauer fort.
 
;EFA-Teilnehmer (optional)
 
;EFA-Teilnehmer (optional)
:Die Teilnehmer der anzulegenden Fallakte können/sollen bereits bei der Anlage der Akte benannt werden. Zu jedem Teilnehmer sind identifizierende Daten sowie die Rolle im Rahmen der der Fallakte zugrunde liegenden Behandlung anzugeben. Die identifizierenden Daten müssen geeignet sein, einen authentisierten EFA-Nutzer zuverlässig als EFA-Teilnehmer zu identifizieren. Sofern die genutzten Identitätsdaten keinen Abruf von Informationen zu Name, Adresse etc. des Berechtigten erlauben (bzw. entsprechende Verzeichnisse nicht verfügbar sind), müssen zusätzlich zu jedem EFA-Teilnehmer Daten bereit gestellt werden, die dem Patienten und anderen EFA-Teilnehmern eine Identifizierung dieses Teilnehmers anhand von Name und Anschrift erlauben. Wenn bei der Anlage der EFA keine EFA-Teilnehmer benannt werden, werden lediglich Berechtigungen für den Initiator der Aktenanlage eingerichtet.
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:Zu jedem Teilnehmer sind identifizierende Daten sowie die Rolle im Rahmen der der Fallakte zugrunde liegenden Behandlung anzugeben. Die identifizierenden Daten müssen geeignet sein, einen authentisierten EFA-Nutzer zuverlässig als EFA-Teilnehmer zu identifizieren. Sofern die genutzten Identitätsdaten keinen Abruf von Informationen zu Name, Adresse etc. des Berechtigten erlauben (bzw. entsprechende Verzeichnisse nicht verfügbar sind), müssen zusätzlich zu jedem EFA-Teilnehmer Daten bereit gestellt werden, die dem Patienten und anderen EFA-Teilnehmern eine Identifizierung dieses Teilnehmers anhand von Name und Anschrift erlauben. Wenn bei der Anpassung der EFA keine EFA-Teilnehmer benannt werden, gelten die bestehenden Berechtigungen fort.
 
;Einwilligungsformular (optional)
 
;Einwilligungsformular (optional)
:Eine elektronische Kopie der Einwilligungsformulars kann bei der Anlage der Akte übergeben werden. Dieses wird als Dokument in der Akte abgelegt. Der die Aktenanlage initiierende LE stellt sicher, dass die zur Konfiguration der EFA genutzten Angaben zum Patienten und zu den EFA-Teilnehmern mit den vom Patienten im Rahmen der Einwilligung gemachten Vorgaben übereinstimmen.  
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:Eine elektronische Kopie der Einwilligungsformulars kann bei der Anpassung der Akte übergeben werden. Dieses wird als Dokument in der Akte abgelegt. Der die Aktenanpassung initiierende LE stellt sicher, dass die zur Konfiguration der EFA genutzten Angaben zum Patienten und zu den EFA-Teilnehmern mit den vom Patienten im Rahmen der Einwilligung gemachten Vorgaben übereinstimmen.
 
|-
 
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!Nachbedingungen
 
!Nachbedingungen
 
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|
* Die Fallakte ist angelegt und für berechtigte EFA-Teilnehmer eindeutig adressierbar. Berechtigte Teilnehmer können Daten in die Akte einstellen und aus dieser auslesen.
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*Die Fallakte ist angepasst und für berechtigte EFA-Teilnehmer eindeutig adressierbar. Berechtigte Teilnehmer können Daten in die Akte einstellen und aus dieser auslesen.
* Die Fallakte ist mit einem Patienten und einem Zweck verknüpft. Beide Angaben sind für berechtigte Teilnehmer - und nur für berechtigte Teilnehmer - einsehbar.  
+
*Die Fallakte ist mit einem Patienten und einem Zweck verknüpft. Beide Angaben sind für berechtigte Teilnehmer - und nur für berechtigte Teilnehmer - einsehbar.
* An die Fallakte sind Berechtigungen gebunden, die einen Zugriff auf registriert und autorisierte EFA-Teilnehmer beschränken.
+
*An die Fallakte sind Berechtigungen gebunden, die einen Zugriff auf registriert und autorisierte EFA-Teilnehmer beschränken.
* Sofern eine elktronische Kopie der Einwilligung bei der EFA-Anlage übergeben wurde, ist diese als Dokument in der Fallakte abrufbar.
+
*Sofern eine elektronische Kopie der Einwilligung bei der EFA-Anlage übergeben wurde, ist diese als Dokument in der Fallakte abrufbar.
 
|-
 
|-
 
!Ausnahmeszenarien
 
!Ausnahmeszenarien
 
|
 
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* Für den Patienten besteht bei dem angesprochenen EFA-Provider bereits eine Fallakte zu dem angegebenen Zweck. Der die neue Akte anlegende Arzt ist nicht zum Zugriff auf die bestehende Akte berechtigt.
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*Für den Patienten besteht bei dem angesprochenen EFA-Provider bereits eine Fallakte zu dem neu angegebenen Zweck.
** Sofern die Einwilligung den expliziten Zusatz enthält, dass mit der neuen Akte eine ggf. bereits zu dem angegebenen Zweck angelegte Akte in die neue Akte überführt werden kann, wird die neue Akte angelegt. Die Partitionen der bestehenden Akte werden mit der neuen Akte verknüpft. Die neu abgegebene Einwilligung ersetzt alle zuvor abgegebenen Einwilligungen.
+
**Sofern die Einwilligung den expliziten Zusatz enthält, dass mit der Akte eine ggf. bereits zu dem angegebenen Zweck angelegte Akte in die neue Akte überführt werden kann, werden die Partitionen der bestehenden Akte mit der neuen Akte verknüpft. Die neu abgegebene Einwilligung ersetzt alle zuvor abgegebenen Einwilligungen.
** Sofern die Einwilligung keinen solchen Zusatz enthält, wird die Operation mit einer Fehlermeldung abgebrochen.
+
**Sofern die Einwilligung keinen solchen Zusatz enthält, wird die Operation mit einer Fehlermeldung abgebrochen.
* Für den Patienten besteht bei dem angesprochenen EFA-Provider bereits eine Fallakte zu dem angegebenen Zweck. Der die neue Akte anlegende Arzt ist zum Zugriff auf die bestehende Akte berechtigt.
 
** Die neue Akte wird als Partition zu der bestehenden Akte hinzugefügt.
 
** Die neu übergebene Einwilligung ersetzt die bestehende Einwilligung. Die Zugriffsrechte werden entsprechend angepasst.
 
** Dem Arzt wird ein Hinweis angezeigt, dass keine neue Akte angelegt, sondern eine bestehende Akte ergänzt wurde.
 
* Für den Patienten besteht bereits bei einem anderen als dem angesprochenen EFA-Provider eine Fallakte zu dem angegebenen Zweck. 
 
** Die Akte wird gemäß des Standardablaufs beim angesprochenen Provider angelegt.
 
** Ein auf beiden Akten berechtigter Teilnehmer muss über das Muster "[[cdaefa:CIM Zusammenführen von Fallakten|Zusammenführen von Fallakten]]" die Einwilligung des Patienten zur Zusammenführung der beiden Akten einholen und die Zusammenführung der Akten initiieren.
 
 
|}
 
|}
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==== Peer-to-Peer Semantik ====
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<tt>Bitte markieren Sie [[cdaefa:Kommentierung_EFAv2.0|Kommentare]] zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.05}</tt>
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Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert und eine Partition der Akte bei diesem Provider besteht, wird die Anpassung einer Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt über diesen "eigenen" Provider ausgelöst.
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Ansonsten kann die Anpassung der Fallakte über jeden Provider angestoßen werden, bei dem eine Partition der zu verändernden Akte angelegt ist. Der Provider ist verpflichtet, die neuen Konfigurationsdaten der Akte (Zweck, Gültigkeit, Teilnehmer) sowie die ggf. übermittelte Einwilligung an alle EFA-Peers weiter zu reichen, bei denen ebenfalls Partitionen zu der betroffenen Akte angelegt sind.
  
  
=== Peer-to-Peer Semantik {Cngea.01.05} ===
 
  
Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert, wird eine neue Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt bei diesem "eigenen" Provider angelegt.
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Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Fallakte immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch [[DAM_%E2%80%9COffenbarung_im_Rahmen_einer_Auftragsdatenverarbeitung%E2%80%9C|Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung]]).
 
  
=== Querverweise und Referenzen ===
+
{{NoteBox|'''Referenzen und Querverweise'''
 
* [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]]
 
* [[cdaefa:EFA_Spezifikation_v2.0|EFA-2.0-Spezifikation]]
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<nowiki></nowiki>
 +
}}

Aktuelle Version vom 27. Januar 2015, 10:03 Uhr

Dieses Material ist Teil des Leitfadens CDA für die elektronische Fallakte.
  • Direkt im Wiki geändert werden sollten Schreibfehler, ergänzende Hinweise.
  • Offene Fragen, die der Diskussionen bedürfen, sollten auf der Diskussionsseite aufgenommen werden.
  • Liste der Seiten dieses Leitfadens: hier, Liste der Seiten, in denen dieses Material verwendet (transkludiert) siehe hier .

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Interaktionsmuster zum Anpassen einer EFA

Anwendungsszenario: Anpassen des Teilnehmerkreises

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CIM EFA Anpassen.png

Der Patient bestimmt den EFA-Teilnehmerkreis (siehe Patientenhoheit). Allgemein besteht er aus der Gruppe der behandelnden Einrichtungen und Personen, unterliegt aber Änderungen, wenn

  • der Patient weitere Leistungserbringer in die Behandlung einbezieht,
  • der Patient einen Arzt auswechselt oder
  • die Behandlungsteilnahme eines Leistungserbringers abgeschlossen ist.

Ist eine Änderung des EFA-Teilnehmerkreises erforderlich, gibt der Patient gegenüber einem teilnehmenden Arzt eine neue Einwilligung ab, in der der zu berechtigende Teilnehmerkreis benannt ist.

Ein behandelnder Arzt stimmt die Änderung des EFA-Teilnehmerkreises mit dem Patienten typischerweise im folgenden Ablauf ab:

  1. Der Arzt oder der Patient erkennt, dass der EFA-Teilnehmerkreis an den Kreis der Behandlungsteilnehmer angeglichen werden muss.
  2. Der Arzt und der Patient vereinbaren einen dem aktuellen Behandlungsgeschehen angepassten Kreis von behandelnden Ärzten/Einrichtungen.
  3. Die Vereinbarung wird in einer Einwilligungserklärung festgehalten. Der Patient unterschreibt die Einwilligungserklärung und gibt sie dem Arzt.
  4. Der Arzt erfasst die Daten der Einwilligung elektronisch, sofern sie nicht bereits z.B. aus einem elektronischen Formular erzeugt worden war. Der Arzt bestätigt die Richtigkeit der Angaben, die Datenschutzkonformität des Ablaufs der Einwilligungserteilung und das Vorhandensein einer vom Patienten unterschriebenen Kopie.
  5. Der Arzt übermittelt die für die Anpassung der Akte erforderlichen Informationen (insb. die neue Liste der zu berechtigenden Behandlungsteilnehme) an den EFA-Provider. Sofern vorliegend, wird auch eine elektronische Kopie der Einwilligung an einen EFA-Provider geschickt.
  6. Der EFA-Provider setzt die Berechtigungen für den Zugriff auf die Akte gemäß den Vorgaben der neuen Einwilligungserklärung auf.

Varianten des Anwendungsszenarios

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Variante: Anpassung der Zweck-Parameter

Bitte markieren Sie Kommentare zu diesem Abschnitt mit dem Code {Cnssi.01.02.01}

Im Rahmen einer Diagnosestellung kann ein Leistungserbringer eine Fallakte anlegen, deren Zweck zunächst an eine weitgefasste Beschreibung des medizinischen Falls gebunden ist. Soll die Fallakte auch im Rahmen der Behandlung weitergeführt werden, müssen Laufzeit, medizinischer Fall (und alle daran hängenden Konfigurationen) sowie ggf. auch der Kreis der Teilnehmer an die neue Behandlungssituation angepasst werden. Hierzu ist auch eine neue Einwilligung des Patienten erforderlich.

Variante: Verlängerung der Gültigkeit

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Bei Neuanlage einer Fallakte wird diese mit einer Gültigkeitsdauer versehen. Mit Ablauf der Gültigkeit werden die bisherige Aktennutzung und die zukünftigen Kommunikationserfordernisse bewertet. Je nach Ergebnis kann dies zur Schließung der Akte mit Ablauf der Gültigkeit oder zu einer Verlängerung der Gültigkeit (ggf. mit Anpassungen an der Aktenkonfiguration) führen.

Soll die Fallakte im Rahmen der Behandlung weitergeführt werden, muss die Gültigkeitsdauer verlängert werden. Hierzu ist auch eine neue Einwilligung des Patienten erforderlich.

Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster

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Interaktion CIM EFA Anpassen Singleton1.png

Funktionalität,

Vorbedingungen,

Nachbedingungen

Vorbedingungen:

  • Eine Fallakte ist angelegt und gemäß der zuletzt gegebenen Einwilligung des Patienten nutzbar.
  • Ein Anpassung des Teilnehmerkreises, der Konkretisierung des Zwecks oder der Gültigkeit der Fallakte ist erforderlich und zwischen EFA-Teilnehmer und Patient abgestimmt.
  • Der EFA-Teilnehmer hat die Absprachen zur Anpassung der Akte schriftlich dokumentiert.
  • Ggf. neu in die Behandlung einsteigende Ärzte und Einrichtungen sind identifiziert.
  • Eine neue Einwilligung wird anhand der Absprachen erstellt und vom Patienten unterschrieben.

Funktionalität:

  • Die neue Einwilligung wird an den EFA-Provider übermittelt.
  • Der EFA-Provider richtet die Konfiguration der bestehenden Akte anhand der Einwilligung komplett neu ein.

Nachbedingungen:

  • Die Fallakte ist an die neue Behandlungsorganisation angepasst und kann von den EFA-Teilnehmern genutzt werden.
  • Sofern elektronisch verfügbar, ist die neue Einwilligung als Dokument aus der Akte abrufbar.

Verpflichtungen:

  • Es ist nachvollziehbar, welche Person die Akte auf welcher Basis und wie geändert hat hat.
Muster

Muster Fallakte anpassen

  • Bereit gestellte Informationen:
    • anzupassende Akte (identifizierende Daten)
    • angepasster Zweck der Akte
    • angepasster Teilnehmerkreis der Akte (identifizierende Daten, Rollen bzw. Autorisierungen)
    • angepasste Gültigkeit der Akte
    • elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt
  • Erforderliche Konfigurationsdaten:
    • EFA Provider

Definition der Interaktionsmuster

Interaktionsmuster: Fallakte anpassen

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Motivation Anpassen einer Fallakte an eine veränderte Behandlungsorganisation/-situation
Akteure und Rollen
Leistungserbringer (LE)
Die Anpassung einer Fallakte MUSS durch einen Leistungserbringer initiiert werden. Basis der von Leistungserbringer angeforderten Konfigurationsänderung ist üblicherweise eine informierte, schriftliche Einwilligung des Betroffenen.
EFA-Provider
Der EFA-Provider passt eine bestehende Akte gemäß der vom LE vorgegebenen Konfiguration an. Der EFA-Provider stellt sicher, dass Aktenzugriffe nur durch autorisierte EFA-Teilnehmer im Rahmen der diesen zugewiesenen Rollen erfolgen können.
Interaktion Arzt --> (Aktenkennung, [Zweck der Akte], [Gültigkeit], [EFA-Teilnehmer], [Einwilligungsformular]) --> EFA-Provider
Vorbedingungen
  • Die fachlichen Voraussetzungen für die Anpassung einer EFA an eine veränderte Behandlungsorganisation und/oder -situation sind gegeben. Insbesondere sind Zweck, Teilnehmerkreis und Gültigkeit aus der Behandlungsorganisation ableitbar und konkret benennbar.
  • Der die Akte anpassende LE hat mit dem EFA-Provider eine Vereinbarung geschlossen, die den im EFA-Datenschutzkonzept definierten Vorgaben entspricht. Sofern es sich hierbei um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt, muss eine entsprechende Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden.
  • Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren.
  • Der LE hat den Patienten und die anzupassende Akte sicher identifiziert.
Ablauf
  1. Der LE übermittelt die zur Anpassung der Fallakte erforderlichen Informationen an den EFA-Provider.
  2. Der EFA-Provider nimmt die Anfrage entgegen und verifiziert deren Vollständigkeit und Korrektheit.
  3. Der EFA-Provider passt für die angegebene Fallakte Zweck und Gültigkeitsdauer an.
  4. Der EFA-Provider setzt die Berechtigungen der Fallakte analog zu den Rollen der benannten EFA-Teilnehmer. Die zuvor definierten Berechtigungen verlieren damit sämtlich ihre Gültigkeit.
  5. Sofern im Rahmen der EFA-Anpassung eine elektronische Kopie des Einwilligungsformulars übermittelt wurde, wird dieses in einer beliebigen Partition der Fallakte abgelegt.
Eingangsinformationen
Aktenkennung
Die Identifikation der anzupassenden Fallakte, bestehend aus Patienten-Kennung und bestehendem Zweck.
Zweck (optional)
Der Zweck der Nutzung der Fallakte muss möglichst konkret angegeben werden. Wird kein Zweck angegeben, gilt der bestehende Zweck fort.
Gültigkeit (optional)
Für die Fallakte kann die maximale Gültigkeitsdauer verändert werden. Diese darf einen beim Provider vorgegebenen Maximalwert nicht überschreiten. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gilt die bestehende Gültigkeitsdauer fort.
EFA-Teilnehmer (optional)
Zu jedem Teilnehmer sind identifizierende Daten sowie die Rolle im Rahmen der der Fallakte zugrunde liegenden Behandlung anzugeben. Die identifizierenden Daten müssen geeignet sein, einen authentisierten EFA-Nutzer zuverlässig als EFA-Teilnehmer zu identifizieren. Sofern die genutzten Identitätsdaten keinen Abruf von Informationen zu Name, Adresse etc. des Berechtigten erlauben (bzw. entsprechende Verzeichnisse nicht verfügbar sind), müssen zusätzlich zu jedem EFA-Teilnehmer Daten bereit gestellt werden, die dem Patienten und anderen EFA-Teilnehmern eine Identifizierung dieses Teilnehmers anhand von Name und Anschrift erlauben. Wenn bei der Anpassung der EFA keine EFA-Teilnehmer benannt werden, gelten die bestehenden Berechtigungen fort.
Einwilligungsformular (optional)
Eine elektronische Kopie der Einwilligungsformulars kann bei der Anpassung der Akte übergeben werden. Dieses wird als Dokument in der Akte abgelegt. Der die Aktenanpassung initiierende LE stellt sicher, dass die zur Konfiguration der EFA genutzten Angaben zum Patienten und zu den EFA-Teilnehmern mit den vom Patienten im Rahmen der Einwilligung gemachten Vorgaben übereinstimmen.
Nachbedingungen
  • Die Fallakte ist angepasst und für berechtigte EFA-Teilnehmer eindeutig adressierbar. Berechtigte Teilnehmer können Daten in die Akte einstellen und aus dieser auslesen.
  • Die Fallakte ist mit einem Patienten und einem Zweck verknüpft. Beide Angaben sind für berechtigte Teilnehmer - und nur für berechtigte Teilnehmer - einsehbar.
  • An die Fallakte sind Berechtigungen gebunden, die einen Zugriff auf registriert und autorisierte EFA-Teilnehmer beschränken.
  • Sofern eine elektronische Kopie der Einwilligung bei der EFA-Anlage übergeben wurde, ist diese als Dokument in der Fallakte abrufbar.
Ausnahmeszenarien
  • Für den Patienten besteht bei dem angesprochenen EFA-Provider bereits eine Fallakte zu dem neu angegebenen Zweck.
    • Sofern die Einwilligung den expliziten Zusatz enthält, dass mit der Akte eine ggf. bereits zu dem angegebenen Zweck angelegte Akte in die neue Akte überführt werden kann, werden die Partitionen der bestehenden Akte mit der neuen Akte verknüpft. Die neu abgegebene Einwilligung ersetzt alle zuvor abgegebenen Einwilligungen.
    • Sofern die Einwilligung keinen solchen Zusatz enthält, wird die Operation mit einer Fehlermeldung abgebrochen.

Peer-to-Peer Semantik

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Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert und eine Partition der Akte bei diesem Provider besteht, wird die Anpassung einer Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt über diesen "eigenen" Provider ausgelöst.

Ansonsten kann die Anpassung der Fallakte über jeden Provider angestoßen werden, bei dem eine Partition der zu verändernden Akte angelegt ist. Der Provider ist verpflichtet, die neuen Konfigurationsdaten der Akte (Zweck, Gültigkeit, Teilnehmer) sowie die ggf. übermittelte Einwilligung an alle EFA-Peers weiter zu reichen, bei denen ebenfalls Partitionen zu der betroffenen Akte angelegt sind.