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Dieser Implementierungsleitfaden darf nicht als durch die GKV-SV/KBV bestätigter Leitfaden aufgefasst werden. Die Nutzung der digitalen Umsetzung der Muster 10 und Muster 10A im kollektivertraglichen ambulanten Bereich ist deshalb derzeit nicht möglich. Die im vorliegenden Leitfaden beschriebene Umsetzung dieser Mustervorlagen ist zudem nicht interoperabel zu der von KBV und GKV-SV vorgegebenen Umsetzung bestehender digitaler Muster. Die von GKV-SV und KBV vorgegebene Umsetzung basiert auf dem ISO-Standard 19005 (PDF/A). Dieser Implementierungsleitfaden ist daher nicht geeignet, ihn als digitales Muster gemäß BMV-Ä umzusetzen.
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Das primäre Ziel dieses Leitfadens ist zu demonstrieren, dass eine standardbasierte Umsetzung möglich ist. Rückmeldungen aus der Industrie legen nahe, dass diese Form einer elektronischen Fassung gegenüber einer PDF-basierten favorisiert wird. Deshalb wird der Fokus auf eine Spezifikation der fachlichen Inhalte und nicht auf begleitende Fragestellungen wie Transport oder Signatur (QES) gelegt. Für letztere werden Zusatzspezifkationen benötigt, die nicht Gegenstand dieses Leitfadens sind.

Version vom 17. Juli 2019, 09:51 Uhr

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Dieser Implementierungsleitfaden darf nicht als durch die GKV-SV/KBV bestätigter Leitfaden aufgefasst werden. Die Nutzung der digitalen Umsetzung der Muster 10 und Muster 10A im kollektivertraglichen ambulanten Bereich ist deshalb derzeit nicht möglich. Die im vorliegenden Leitfaden beschriebene Umsetzung dieser Mustervorlagen ist zudem nicht interoperabel zu der von KBV und GKV-SV vorgegebenen Umsetzung bestehender digitaler Muster. Die von GKV-SV und KBV vorgegebene Umsetzung basiert auf dem ISO-Standard 19005 (PDF/A). Dieser Implementierungsleitfaden ist daher nicht geeignet, ihn als digitales Muster gemäß BMV-Ä umzusetzen.

Das primäre Ziel dieses Leitfadens ist zu demonstrieren, dass eine standardbasierte Umsetzung möglich ist. Rückmeldungen aus der Industrie legen nahe, dass diese Form einer elektronischen Fassung gegenüber einer PDF-basierten favorisiert wird. Deshalb wird der Fokus auf eine Spezifikation der fachlichen Inhalte und nicht auf begleitende Fragestellungen wie Transport oder Signatur (QES) gelegt. Für letztere werden Zusatzspezifkationen benötigt, die nicht Gegenstand dieses Leitfadens sind.