Einleitung

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(Teildokument von Antrag auf Anschlussrehabilitation)
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Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)<ref>Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) https://dejure.org/BGBl/2015/BGBl._I_S._1211</ref> hat mit § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement eingefügt. Versicherte sollen damit beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die folgende Versorgung unterstützt werden
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Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement<ref>Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus.
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Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt uns abgestimmt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag <ref>2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/2._AEnderungsvereinbarung_zum_Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und zum 1. Januar 2020 wirksam wird.
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==Zielgruppe==
 
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Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Kassen auf Bundesebene haben ein kassenartenübergreifendes, einheitliches Antragsformular zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt, das spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll.
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*Krankenhäuser mit angegliederten Service-Einrichtungen (Sozialdienste, Case Management) als betreuende Organisation des Antragstellers
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*Krankenkassen, Rentenversicherungsträger als Empfänger des Antrags
 
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Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)<ref>Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) https://dejure.org/BGBl/2015/BGBl._I_S._1211</ref> hat mit § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement eingefügt. Versicherte sollen damit beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die folgende Versorgung unterstützt werden
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*Software-Entwickler und Berater, die mit Implementierungen und Integrationen im Umfeld des „Entlassmanagements/Rehabilitation" betraut sind
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==Abgrenzung==
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Folgende Themen sind nicht Gegenstand dieses Implementierungsleitfadens:
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* Spezifikation von Infrastrukturen, Workflows, Nachrichten, Prozeduren oder Protokollen zur Übermittlung des ''Antrags auf Anschlussrehabilitation''.
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*'''Digitale Signaturen''' und andere '''Sicherheitsaspekte''' (z. B. Verschlüsselung) - mehr dazu unter <ref name="cdasign">Erstellung von XML-Signaturen für Dokumente nach Clinical Documents Architecture – R2 (Elektronische Signatur von Arztbriefen). Spezifikation der Bundesärztekammer, Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe. Version 1.4 vom 20. Mai 2008</ref>.
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*Transport von CDA-Dokumenten - mehr dazu unter <ref>IHE Deutschland: Cookbook http://wiki.hl7.de/index.php?title=IHE_DE_Cookbook</ref>
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*Verwendung von XSL-Stylesheets
  
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement<ref>Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus.
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==Hinweis auf ART-DECOR®==
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Alle technischen Artefakte wie Templates und Value Sets sind auf ART-DECOR® als Spezifikations-Plattform einsehbar sind. Der direkte Link zur ART-DECOR® Live Version ist http://art-decor.org/art-decor/decor-project--sgevko-, die HTML-Dokumentation steht auf http://hl7de.art-decor.org/index.php?prefix=cdaaar- zur Verfügung. <!--Dort sind auch die ergänzenden Materialien wie Beispieldokumente und Schematrons herunterladbar.-->
  
Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt uns abgestimmt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag <ref>2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/2._AEnderungsvereinbarung_zum_Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und zum 1. Januar 2020 wirksam wird.
 
  
  

Version vom 16. Oktober 2019, 14:50 Uhr

Dieses Material ist Teil des Leitfadens Antrag auf Anschlussrehabilitation.
  • Direkt im Wiki geändert werden sollten Schreibfehler, ergänzende Hinweise.
  • Offene Fragen, die der Diskussionen bedürfen, sollten auf der Diskussionsseite aufgenommen werden.
  • Liste der Seiten dieses Leitfadens: hier, Liste der Seiten, in denen dieses Material verwendet (transkludiert) siehe hier .

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  • Offene Fragen, die der Diskussionen bedürfen, sollten auf der Diskussionsseite aufgenommen werden.
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Einleitung

Hintergrund/Motivation

Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)[1] hat mit § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement eingefügt. Versicherte sollen damit beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die folgende Versorgung unterstützt werden

Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement[2] vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus.

Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt uns abgestimmt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag [3] als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und zum 1. Januar 2020 wirksam wird.

Zielgruppe

  • Software-Entwickler und Berater, die mit Implementierungen und Integrationen im Umfeld des „Entlassmanagements/Rehabilitation" betraut sind


Abgrenzung

Folgende Themen sind nicht Gegenstand dieses Implementierungsleitfadens:

  • Spezifikation von Infrastrukturen, Workflows, Nachrichten, Prozeduren oder Protokollen zur Übermittlung des Antrags auf Anschlussrehabilitation.
  • Digitale Signaturen und andere Sicherheitsaspekte (z. B. Verschlüsselung) - mehr dazu unter [4].
  • Transport von CDA-Dokumenten - mehr dazu unter [5]
  • Verwendung von XSL-Stylesheets

Hinweis auf ART-DECOR®

Art-decor-logo2016.jpg

Alle technischen Artefakte wie Templates und Value Sets sind auf ART-DECOR® als Spezifikations-Plattform einsehbar sind. Der direkte Link zur ART-DECOR® Live Version ist http://art-decor.org/art-decor/decor-project--sgevko-, die HTML-Dokumentation steht auf http://hl7de.art-decor.org/index.php?prefix=cdaaar- zur Verfügung.


Neuantrag OID

  • Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) https://dejure.org/BGBl/2015/BGBl._I_S._1211
  • Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf
  • 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/2._AEnderungsvereinbarung_zum_Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf
  • Erstellung von XML-Signaturen für Dokumente nach Clinical Documents Architecture – R2 (Elektronische Signatur von Arztbriefen). Spezifikation der Bundesärztekammer, Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe. Version 1.4 vom 20. Mai 2008
  • IHE Deutschland: Cookbook http://wiki.hl7.de/index.php?title=IHE_DE_Cookbook