Methodik (DAM - Referenzmodell - Bindungen)

Aus Hl7wiki
Version vom 1. Dezember 2012, 10:27 Uhr von Jcaumanns (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Interoperable Schnittstellen erfordern Spezifikationen, in denen alle ausgetauschten Datenfelder konkret, eindeutig und ohne Interpretationsspielräume definiert …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Interoperable Schnittstellen erfordern Spezifikationen, in denen alle ausgetauschten Datenfelder konkret, eindeutig und ohne Interpretationsspielräume definiert sind. Technische Spezifikationen und die daraus instanziierten Implementierungen bilden das letzte Glied einer stringenten Ableitungskette, die mit einer Analyse von Anforderungen beginnt und über die Profilierung von bestehenden Standards bei einer problemspezifischen, konkreten Lösung endet.

Das Problem bei diesem Vorgehen ist, dass es zu Ergebnissen führt, die für Hersteller nicht wirtschaftlich implementierbar sind. Beschreitet man diesen Prozess für die unterschiedlichen Aktenkonstrukte (EFA, eEPA, PEPA, …), so wird man bei verschiedenen Spezifikationen einer Einwilligung landen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwie das Gleiche knapp aneinander vorbei spezifizieren und die daher letzten Endes vollkommen isoliert voneinander implementiert werden müssen.

Um dieses Problem auszuschalten, wird mit der Spezifikation "Einwilligungserklärung" ein Ansatz verfolgt, der auf einem HL7 Domain Analysis Modell (DAM) aufbaut und über ein generisches Referenzmodell zu einer alle Einwilligungsvarianten übergreifenden Basis-Spezifikation gelangt, mit der ein einheitliches Informationsmodell an verschiedene Standards gebunden werden kann. Ein Primärsystem, das dieses Referenzmodell interpretieren und das definierte Referenz-Binding verarbeiten kann, ist damit in der Lage, Einwilligungen (bzw. Dokumentationen von Einwilligungen) für alle unterschiedlichen Aktentypen zu erzeugen und zu verarbeiten (siehe Abbildung).

Vorgehensmodell.png

  1. Im ersten Schritt werden die normativen Rahmenbedingungen des zu modellierenden Gegenstands analysiert, um zu einer Eingrenzung des Gegenstandsbereichs zu gelangen.
  2. Im zweiten Schritt werden typische Szenarien von Einwilligungen und anderen Dokumen-tationen zulässiger Aktennutzungen innerhalb des abgegrenzten Gegenstand¬bereichs betrachtet und die so analysierten Anforderungen als Konzeptmodelle (Concept Maps) beschrieben.
  3. Die analysierten Konzepte werden über die Szenarien hinweg konsolidiert, d.h. gleiche Konzepte werden zusammengefasst und elementare Konzeptbeziehungen (is-a, part-of) derart aufgelöst, dass ein möglichst einfaches, generisches Konzeptmodell entsteht, das durch eine stringente Ableitung (Spezialisierung und Instanziierung) wieder zu den speziellen Konzeptmodellen der einzelnen Szenarien verfeinert werden kann. D.h. wenn das generische Modell der Standard wäre, wäre jedes der vorab analysierten Konzeptmodelle ein Profil dieses Standards.
  4. Dieses übergreifende Konzeptmodell wird auf ein Referenz-Informationsmodell abgebildet, das wiederum in einem standardisierten Format (HL7v3) ausgedrückt werden kann. Diese Repräsentation stellt das alle Einzelmodelle der analysierten Szenarien subsummierende Binding des Referenzmodells einer Einwilligungserklärung dar. Die im Referenzmodell abbildbaren Informationen bilden eine Obermenge der in den einzelnen analysierten Szenarien benötigten Informationen.
  5. Über XSLT und Schematron wird beschrieben, wie aus einem dem Referenzmodell genügendem Dokument ein konkretes, an einen gegebenen Standard gebundenes Einwilligungsdokument zur Umsetzung eines konkreten Szenarios erzeugt werden kann und wie ein gegebenes Dokument auf Konformität zu einem solchen gebundenen Instanzmodell geprüft werden kann.