Kommentare und Auflösungen zum Abstimmungsverfahren INTEROPERABILITÄT 2025 - Teil B: Detailkonzept zur Interoperabilität 2025

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Stand: 30. November 2020

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1Seite 620px VorschlagDr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Das vorliegende Detailkonzept zur Interoperabilität 2025 soll das im August 2020 vorgelegte

Konzeptpapier (Teil A) mit genaueren Beschreibungen und Ausführungen zu den dort dargestellten Ansätzen und

Strukturen ergänzen.
Die Einleitung "Ziel des Papiers" sollte - in ersten Schritt unter Rückgriff auf Teil A - wesentlich umgeschrieben, die Teile A und B insoweit "amalgamiert" werden. Das Dokument liefert selbst die Begründung, indem es sich als Teil B benennt und "ergänzen" als Ziel vorgibt. Jedoch wird dann neben der Auflistung operativer Elemente (wie Details zu KOI) eine neue Begründungsrunde mit neuen Argumenten gestartet. Hier gibt es Redaktionsbedarf.

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2Seite 620px VorschlagDr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
z.B. "Generell und grundsätzlich ist Interoperabilität kein Selbstzweck"Anstelle der eher defensiven Feststellung sollten positive Use Cases für den Gesundheitsnutzen und für Effizienzgewinne (Use Cases in sehr kurzer Form, z.B. kleine Kästen wie auf Seite 11 verwendet) genannt werden. Auch Use Cases im Umfeld von COVID19 sollten nicht fehlen.Interoperabilität ist bereits in der öffentlichen und auch politischen Wahrnehmung angekommen. Die Notwendigkeit wird in der täglichen Arbeit auch von nicht inn der Informatik ausgebildeten Ärzte(innen) und anderen Gesundheitsfachberufen erkannt.

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3Seite 1320px VorschlagDr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
"funktional fachinhaltliche Anforderungen" etc. Wesentliche stärkere Gewichtung der fachlichen Inhalte und Experten aus Medizin und Pflege.Diese benötigen in der Praxis einen hohen Definitions- und Abstimmungsbedarf. Der med.-wissenschaftliche Anteil scheint im Papier nicht ausreichend repräsentiert.

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4Seite 5, 36, 37 20px VorschlagDr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Papier wird vorgelegt von, Autoren und AnsprechpartnerDie Liste der "unterstützenden Organisationen" sollte offen gehalten werden, so dass weitere Organisationen und "Meta-Organisationen" (AWMF) beitreten können. Die Gewichtung des Vorschlags wird sich durch eine breite(re) Unterstützung von Verbänden erhöhen.

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5Seite 5, 36, 37 20px VorschlagDr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Papier wird vorgelegt von, Autoren und AnsprechpartnerDie Autorenschaft sollte in geeigneter Form um Hinweise auf die Beteiligungsplattform, d h. die vier Erörterungsrunden/Redaktionssitzungen ergänzt werden. Die aktuelle Liste der Autoren scheint eher die Initiatoren von Teil A zu benennen - ohne weiter auf den dann angestoßenen Prozess Bezug zu nehmen.

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6Seite 1320px VorschlagDr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Prozess zur Erlangung 1 von Interoperabilitätsvereinbarungen / Glossar"Paradigmatischer Prozess zur .."Soweit sich Gesetzgeber, Kostenträger etc. das Konzept Interoperabilität 2025 zu eigen machen, werden Beteiligte und Prozessschritte noch feiner abzustimmen sein.

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7Seite 1420px VorschlagDr. Stephan Schug, Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Aus jedem dieser vier Bereiche sollen drei Vertreter …Erweiterung analog zu anderen Regelungen im SGB VBeteiligung scheint zu schmalbandig, wo sind AWMF, MII und andere inhaltliche Akteure?

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8S. 6, Zeile 37/3820px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
… Übergangsmöglichkeiten zu nicht mehr zu nutzenden Vereinbarungen …… Übergangsmöglichkeiten von nicht mehr zu nutzenden Vereinbarungen …ich benötige keine Migration zu veralteten / nicht mehr zu nutzenden Vereinbarungen sondern von solchen hin zu den aktuellen

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9S. 7, Zeile 1/220px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
… Verwendung von Profilen –und damit die in der Regel bereits verfügbaren Normen / Standards nutzen.… Verwendung von Profilen und nutzt damit die in der Regel bereits verfügbaren Normen / Standards.kein deutscher Satz

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10S. 7, Zeile 820px TippfehlerThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
vorhandener “globale” Profilevorhandener “globaler” Profile

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11S. 7, Zeile 1920px TippfehlerThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
zu beachten und als zumindest als Anregungen zuzu beachten und zumindest als Anregungen zu

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12S. 9, Zeile 2120px TippfehlerThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
wie diese initialisiert und betrieben und welche Aufgaben sie habenwie diese initialisiert und betrieben werden sowie welche Aufgaben sie haben

IDReferenzTypAntragsteller
13S. 10, Zeile 4-620px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Expertise aus den inhaltlichen Fachdisziplinen, der Selbstverwaltung, Industrie und Wissenschaft sowie aus dem Bereich Standardisierung soll bei der Digitalisierung auf Augenhöhe verbindlich und transparent zusammengeführt werden, wenn Interoperabilität erfolgreich gefördert werden soll.Die Expertise aus den inhaltlichen Fachdisziplinen, der Selbstverwaltung, Industrie und Wissenschaft sowie aus dem Bereich Standardisierung muss bei der Digitalisierung auf Augenhöhe verbindlich und transparent zusammengeführt werden, um Interoperabilität erfolgreich zu fördern.Die Anforderung sollte von SOLL (Empfehlung) zu MUSS (Voraussetzung) für Interoperabilität umformuliert werden.

IDReferenzTypAntragsteller
14S. 10, Zeile 720px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
… gesetzlich genannten Organisationen sowie weitere Interessierte sollen von Beginn an im Rahmen …… gesetzlich genannten Organisationen, betroffene Organisationen sowie weitere Interessierte sollen von Beginn an im Rahmen …Hier geht es wirklich darum, dass diese Vereinbarungen explizit von allen Betroffenen und nicht nurvon den gesetzlich benannten oder sonstigen Interessierten mitentwickelt werden.

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15S. 10, Zeile 27-2820px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Das Verfahren soll für alle Beteiligten zugänglich und offen sein sowie auf Augenhöhe erfolgen. Dabei soll sich jeder (konstruktiv) beteiligen können und es nicht zu Ausgrenzungen kommen.Das Verfahren soll für alle zugänglich und offen sein sowie auf Augenhöhe erfolgen. Dabei 28 soll sich jeder (konstruktiv) beteiligen können und es nicht zu Ausgrenzungen kommen.Die Verwendung des Wortes Beteiligte hier ist missverständlich. Für Beteiligte an einem Verfahren ist ein Verfahren ja in der Regel offen. Hier geht es darum, dass das Verfahren selbst für alle Betroffene / Interessierte offen für eine Beteiligung ist. Ich würde daher hier auch nicht das Wort Stakeholder verwenden, sondern es jedem selbst überlassen, sich durch Teilnahme zu einem Stakeholder zu erklären.

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16S. 10, Zeile 34-3520px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Aufgrund der Situation in Deutschland kann es notwendig werden, dass mehrere verschiedene Standards zur Umsetzung benötigt werden.Je nach Anforderung kann es notwendig sein, dass mehrere verschiedene Standards zur Umsetzung benötigt werden.Das hat doch mit Deutschland nichts zu tun, oder irgendeiner deutschen Situation…

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17S. 11, zweite Box oben20px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Es hat sich gezeigt, dass hierfür sowohl die Prozesse als auch die Daten

(Informationsmodelle) feingranular und technologieunabhängig zu beschreiben sind, so dass daraus die in den einzelnen Interaktionen notwendigen Datenstrukturen abgeleitet

werden können.
Es hat sich gezeigt, dass für dieses Vorgehen sowohl die Prozesse als auch die Daten

(Informationsmodelle) feingranular und technologieunabhängig zu beschreiben sind, so dass daraus die in den einzelnen Interaktionen notwendigen Rollen, Transaktionen und Datenstrukturen abgeleitet

werden können.
1) Worauf bezieht sich "hierfür"? 2) Aus den detaillierten Vorarbeiten werden nicht nur Datenmodelle abgeleitet.

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18S. 11, Satz 2 ff20px RückfrageThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Bisher mussten die zuständigen Organisationen…Worauf bezieht sich "zuständige Organisation"? Es ist nicht klar, was durch eine Abgrenzung von bisher und zukünftig erreicht werden soll. Die Positionierung unterhalb der IHE-Kästchen ist vielleicht unglücklich, da die bisherige organisation sich scheinbar darauf bezieht.

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19S. 11, Zeile 720px RückfrageThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
… gebündelt werden. Die Koordinierungsinstanz und das Komitee sollen aus dem Expertenpool für bestimmte Aufgaben das zugehörige Wissen einbinden.Bisher sind die Koordinierungsinstanz und das Komitee (welches) noch nicht im Dokument eingeführt. Was sind die Aufgaben dieser. Mag Reihenfolgeproblem sein. Ja, ich weiss dass die in Teil A skizziert werden, aber das Dokument sollte in sich schlüssig sein.

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20S. 11, Box20px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
So kann beispielsweise eine mit ärztlich-fachinhaltlichen Festlegungen betraute Gruppe in

den Folgeschritten Experten zu Semantik wie z. B. aus dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu SNOMED CT und zu Datenformaten wie

Standardisierungsexperten einbinden.
So kann beispielsweise eine mit ärztlich-fachinhaltlichen Festlegungen betraute Gruppe in

den Folgeschritten Experten zu Semantik wie z. B. aus dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu SNOMED CT und Experten zu Datenformaten wie z.B. aus

Standardisierungsorganisationen einbinden.
Verbesserung der Lesbarkeit

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21S. 12, Zeile 17-1820px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Während die Koordinierungsinstanz die laufenden Aktivitäten begleitet, hat das E-Health Komitee (EHK) eine strategische und aufsichtliche Ausrichtung.Das E-Health Komitee (EHK) hat eine strategische und aufsichtliche Ausrichtung.Klare Beschreibung der Aufgaben der jeweiligen Gruppen und nicht ein Durcheinander "von nicht das sondern das".

IDReferenzTypAntragsteller
22S. 12, Zeile 19-2020px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Um die Arbeit der Koordinierungsinstanz (KOI) eng mit dem EHK zu verzahnen werden sich beide Strukturen kontinuierlich abstimmen.Die Koordinierungsinstanz (KOI) stimmt sich regelmäßig mit dem E-Health Komitee ab und legt ihm gegenüber Rechenschaft über seine Arbeit ab.Verschieben zu Kapitel Koordinierungsinstanz ab Seite 16. Es ist Aufgabe der Koordinierungsinstanz, sich mit seiner Aufsicht regelmäßig abzustimmen und deren strategische Vorgaben umzusetzen.

IDReferenzTypAntragsteller
23S. 12, Zeile 2120px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Hier wird die E-Health Strategie beraten und erarbeitet und der Regierung vorgelegt.Hier wird die E-Health Strategie beraten und erarbeitet und der Regierung vorgelegt.

IDReferenzTypAntragsteller
24S. 12, Zeile 2220px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Daneben kann das EHK in strittigen Fragen bei der Koordination Entscheidungen vorbereiten und treffen.Unverständlich. Wer hat strittige Fragen? EHK oder KOI? Da das EHK nichts koordiniert, scheint es sich auf die KOI zu beziehen. EHK bereitet aber nicht die Entscheidungen vor, falls die KOI diese nicht treffen kann. EHK kann im Zweifelsfall für die KOI die bereits vorbereiteten Entscheidungen treffen.

IDReferenzTypAntragsteller
25S. 13, Zeile 3 ff20px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Beratende Tätigkeiten…Bitte klarer formulieren wer hier wen berät (EHK das BMG und nicht EHK die untergeordnete KOI) und wie Entscheidungen (z.B. zur E-Health Strategie zu treffen sind - durch BMG). Klarer Herausarbeiten, das die Hauptaufgabe die Erarbeitung und Weiterentwicklung der E-Health Strategie und die Überwachung der Umsetzung ist.

IDReferenzTypAntragsteller
26S. 13, Zeile 8 ff20px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Entscheidungen…• Entscheidung über die strategische Nutzung bestimmter Standards, Profile und Terminologien

• Vorgaben zur Nutzung von Tools und Plattformen für die Erstellung und Dokumentation von IOP-Vereinbarungen • Freigabe (je nach Typ des Standards/Profils und ggf. verantwortlicher Organisation) von abgeschlossenen Spezifikationen, wo dies durch Gesetze und Verordnungen vorgegeben wird

Entscheidungen und Freigaben des EHK können durch das KOI vorbereitet werden.
Das EHK hat die Rolle eines SteerCo, es berät das BMG aber es entscheidet für die KOI. Es trifft Entscheidungen direkt im Rahmen der vom BMG festgelegten E-Health Strategie und überwacht die Umsetzung durch das KOI. Es empfiehlt notwendige Anpassungen durch Gesetze und Verordnungen durch das BMG, um die E-Health Strategie umsetzen zu können.

IDReferenzTypAntragsteller
27S. 13, Zeile 15 ff20px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Gutachten und StrategienDas EHK kann für Evaluierungen, Gutachten und andere Zuarbeiten die KOI beauftragen, welche bei Bedarf Experten und Expertinnen aus dem PEX hinzuziehen kann.Klare Trennung der Verantwortungen. Das EHK macht nicht die Arbeit der KOI, auch nicht redundant mit den gleichen Experten, wenn es den Vorlagen der KOI nicht vertraut…

IDReferenzTypAntragsteller
28S. 13, Zeile 19 ff20px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Das Komitee sollte mit einer ungeraden und nicht zu hohen Anzahl von Fachpersonen besetzt werden. Vorgeschlagen werden daher 17 ständige Mitglieder.

Um die notwendige Kontinuität in der Arbeit des EHK zu gewährleisten können von den initialen Mitgliedern, neun für einen Zeitraum von fünf Jahren und acht Mitglieder für drei Jahre berufen werden. Anschließend können alle Neuberufungen für jeweils drei Jahre erfolgen. Wichtig ist die Qualifikation der Personen, da diese immer Vorrang vor der Abbildung einer proportionalen Beteiligung von Organisationen, Institutionen und Verbänden

haben muss.
Das EHK wird vom BMG mit fachlich qualifizierten Personen besetzt. Ein Proporz in Bezug auf eine ursprüngliche Herkunft der Personen von bestimmten Organisationen, Institutionen oder Verbänden spielt keine Rolle bei der Besetzung. Das BMG entscheidet allein über Besetzung und Abberufung von Mitgliedern.17 sind viel zu viele. Klingt schon wieder nach einem ewigen Gremium. Die Anzahl sollte maximal auf die Hälfte begrenzt werden.

Der Prozess, wie Mitglieder festgelegt werden, ist völlig unklar beschrieben. Es scheint eine Entsendung von irgendwelchen Organisationen angestrebt zu werden.

Es wird dringend angeraten, das EHK nach dem Vorbild des hih zu professionalisieren und zu besetzen. Das EHK ist ausschließlich dem BMG rechenschaftspflichtig. Mitglieder sollten vom BMG ernannt werden. Die Arbeitszeit muss nicht zwangsläufig auf 3/5 Jahre begrenzt werden, da es sich hierbei ja gerade nicht um "gewählte Politiker" handeln soll.

IDReferenzTypAntragsteller
29S. 5, Zeile 220px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Das vorliegende Papier wurde vorgelegt von den folgenden Organisationen ... Weitere Organisationen insbesondere aus dem Bereich der Anwender, Versorgung und Leistungserbringer sowie der Standardisierung in DE müssen in den Prozess der Detailkonzeptentwicklung für Interoperabilität2025 eingebunden werden, damit diese ihn später auch mittragen.

Solche Organisationen sind beispielhaft aus dem Bereich der Anwender, Versorgung und Leistungserbringer

  • DKG
  • KBV
  • … (Pflege)

der Standardisierung

  • HL7 Deutschland e.V.
  • IHE Deutschland e.V
  • DIN

der Regulierungsbehörden

  • BfArM
  • BSI

und der Wissenschaft und Forschung

  • gmds
  • TMF
  • BMBF (MII)

IDReferenzTypAntragsteller
30S. 14, Zeile 3-920px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Aus jedem dieser vier Bereiche sollen drei Vertreter mit jeweils ausgewiesener Expertise berufen

werden. Ergänzt werden diese insgesamt zwölf Mitglieder durch jeweils einen Vertreter des • Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) • der Patienten

• der Bundesländer
Streichen ersatzlosEs wird dringend angeraten, das EHK nach dem Vorbild des hih zu professionalisieren und mit den dort verwendeten querschnittlichen Ausrichtungen zu besetzen. Das EHK ist ausschließlich dem BMG rechenschaftspflichtig. Mitglieder sollten vom BMG ernannt werden. Es kann sich dazu mit dem BMBF abstimmen, muss aber nicht.

IDReferenzTypAntragsteller
31S. 13, Zeile 24 bis S. 14 Zeile 220px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Es wird dringend angeraten, das EHK nach dem Vorbild des hih zu professionalisieren und zu besetzen. Die hier aufgezählten Themen sind auch wichtig, betreffen aber fast ausschließlich die Themen Interoperabilität. Für die Arbeit des EHK (E-Health Strategie) sind aber ausgewiesene Domänenexperten aus den verschiedenen Bereichen der Versorgung (Sektoren) genauso wichtig wie Rechtsexperten, Datenschutzexperten etc.

IDReferenzTypAntragsteller
32S. 14, Abbildung 320px TippfehlerThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
15 Expertinnen und ExpertenEs sind 17 nach aktuellem Vorschlag

IDReferenzTypAntragsteller
33S. 14, Zeile 14 ff20px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
QUALIFIKATIONSKATALOG

Der Qualifikationskatalog für die zwölf Fachexperten umfasst dabei u. a. folgende Kriterien. • Es ist der Nachweis von Expertise in mindestens einem der o.g. vier Bereiche im Gesundheitswesen vorzulegen. +D41Als Experten können nur Personen benannt werden, die die Kriterien eines entsprechenden Qualifikationskatalogs erfüllen. • Zur Wahrung der Interessen aus Sicht der Länder benennen diese einen weiteren Vertreter. • die Auswahl und Ernennung des Patientenvertreters erfolgen durch das BMG.

Es wird dringend angeraten, das EHK nach dem Vorbild des hih zu professionalisieren und zu besetzen.

Eine Unterscheidung nach Fachexperten und Nichtfachexperten darf es nicht geben. Jedes Mitglied im EHK muss eine bestimmte Expertise mitbringen und darf nicht nur Abgesandter sein.

Es ist daher nicht ersichtlich, welche Qualifikation sich durch "Vertretung der Länder" ergibt. Das sollte ersatzlos gestrichen werden. Es ist anzustreben, eine einheitliche E-Health Strategie und nicht eine föderal zersplitterte zu bekommen.

IDReferenzTypAntragsteller
34S. 1520px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Legitimation…Legitimation

Das EHK steht unter der Rechtsaufsicht des BMG.

Das BMG ist für die (Nicht-) Beanstandung der Geschäfts- und Verfahrensordnung sowie für eine Kontrolle der Entscheidungen des EHK zuständig.
Klare Verantwortung und einfache Prozesse.

IDReferenzTypAntragsteller
35S. 15, Zeile 10-1120px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Berufung von Experten kann durch das BMG und/oder den Gesundheitsausschuss des Bundestages erfolgen.Die Mitglieder des EHK werden durch das BMG berufen. Die politische Kontrolle ist durch das BMG ausreichend gegeben. Dessen Arbeit wird durch den Gesundheitsauschuss bereits parlamentarisch kontrolliert.

IDReferenzTypAntragsteller
36S. 15, Zeile 12-1320px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Arbeit des Komitees soll weisungsunabhängig erfolgen und basiert ausschließlich auf Mehrheitsentscheidungen des Gremiums.Das EHK ist allein dem BMG rechenschaftspflichtig und unterliegt ausschließlich dessen Weisungen. Entscheidungen basieren auf einer einfachen Mehrheit. Bei Unentschieden zählt die Stimme des Vorsitzenden.

IDReferenzTypAntragsteller
37S. 15, Zeile 1620px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Wie schon die KOI kann auch das EHK unter dem Schirm einer existierenden Organisation gebildet werden. Alternativ würde sich aber auch die Anbindung analog zum Health Innovation Hub (hih) an das BMG anbieten.Das KOI sollte analog zum Health Innovation Hub (hih) an das BMG angebunden werden.Die KOI wurde hier noch gar nicht beschrieben.

IDReferenzTypAntragsteller
38S. 15, Zeile 1920px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Ob das EHK eine eigene Rechtspersönlichkeit bildet, wäre zu diskutieren.Ersatzlos streichenIrrelevant für das Papier

IDReferenzTypAntragsteller
39S. 15, Zeile 20-2220px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Mitglieder des Komitees werden marktüblich für ihre Tätigkeit vergütet und haben Anspruch auf eine Kostenerstattung. Werden Experten von Ihren Arbeitgebern entsandt erhalten diese eine entsprechende Entschädigung.Die Mitglieder des EHK sind beim EHK hauptamtlich angestellt. Eine vorherige Anstellung bei anderen Arbeitgebern hat mindestens zu ruhen. Entsendungen/Ausleihungen sollten unterbleiben. Die Mitglieder müssen unabhängig von vorherigen Arbeitgebern entscheiden können.

IDReferenzTypAntragsteller
40S. 15, Zeile 24 ff20px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Darin wird auch die Kategorisierung der Skills für Expertinnen und Experten beschrieben. Wo dies möglich ist sollen diese Kategorien auch Hinweise über mögliche strukturelle Nachweise der entsprechenden Skills aufnehmen.ersatzlos streichenIrrelevant für die Geschäftsordnung, da die Experten vom BMG berufen werden. In der Geschäftsordnung können die Aufgabenverteilungen festgelegt werden, aber nicht die Befähigungen.

IDReferenzTypAntragsteller
41S. 16, Zeile 1320px TippfehlerThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
KIOKOI

IDReferenzTypAntragsteller
42S. 16, Zeile 18-1920px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Überwachung und frühzeitige Information bei drohender Nichteinhaltung der Vorgaben und Leitplanken der E-Health-StrategieÜberwachung der Arbeit der jeweiligen Institutionen und frühzeitige Information der betroffenen Institution und des EHK bei drohender Nichteinhaltung der Vorgaben und Leitplanken der E-Health-Strategie

IDReferenzTypAntragsteller
43S. 16, Zeile 20-2120px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Annahme und Prüfung von Einreichungen zur Schaffung von neuen Spezifikationen bzw. von Änderungen bereits existierender FestlegungenBitte konkretisieren, von wem die "Einreichungen" und "Änderungen" kommen können und um was es sich bei den "Einreichungen" handelt

IDReferenzTypAntragsteller
44S. 16, Zeile 22, 2320px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
• Evaluierung und Übergabe von abgeschlossenen Prozessen an das E-Health-Komitee • Steuerung und Bearbeitung der laufenden ProzesseEs wird nicht klar, was hier genau gemacht werden soll.

IDReferenzTypAntragsteller
45S. 16, Zeile 2420px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Beratung und Bearbeitung neuer AnträgeDurch wen können neue Anträge eingereicht werden? Worauf sollen sich diese Anträge beziehen?

IDReferenzTypAntragsteller
46S. 16, Zeile 2520px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Sicherstellung der Beteiligung der notwendigen Akteure mit entsprechenden ExpertisenSicherstellung der Beteiligung der notwendigen Akteure mit entsprechenden Expertisen an den Prozessen in den jeweiligen InstitutionenDa die Aufgaben bisher völlig unklar sind, ist auch unklar, woran sich Experten welcher Art beteiligen sollen. Entweder koordiniert die KOI nur die Arbeit anderer Institutionen, dann braucht es mehr Projektmanager, oder es macht selbst Arbeit, dann braucht es mglw. externe Expertise. Dieser Vorschlag wurde in Übereinstimmung mit dem folgenden Abschnitt (Referenten koordinieren, mischen sich aber nicht fachinhaltlich ein) gemacht.

IDReferenzTypAntragsteller
47S. 17, Zeile 13-1420px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Für diese Funktion bietet sich gematik GmbH an, an der das Bundesministerium für Gesundheit mittlerweile zu 51% beteiligt ist.Streichen und offen lassen oder: Diese Funktion kann mit der Organisation des EHK zusammengelegt werden, um organisatorische und Infrastruktureffizienzen zu heben.Eine Zusammenlegung mit der gematik ist auszuschließen, da die gematik selbst eine Organisation ist, welche durch die KOI überwacht wird. Das führt zu einem klaren Interessenkonflikt. Die Koordinierungsinstanz ist in jedem Fall unabhängig von den zu koordinierenden Institutionen zu halten.

IDReferenzTypAntragsteller
48S. 18, Abbildung 520px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Funktionen sollten überhaupt fachliche Expertise aus den jeweiligen Anwender-Domänen enthalten, sowie über Datenschutz hinaus rechtliche Expertise und auch Ethik-Aspekte.

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49S. 18 Zeile 20 ff20px RückfrageThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Es wird nicht klar, wie Konflikte in der Priorisierung von solchen Anfragen mit der weiterhin bestehenden Arbeit bei den Arbeitgebern der Erxperten aufgelöst werden sollen. Welche zeitliche Kapazität sollen die Experten zusichern?

IDReferenzTypAntragsteller
50S. 19, Zeile 1620px TippfehlerThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
in die Skills und Expertisenin welchem Skills und Expertisen

IDReferenzTypAntragsteller
51S. 19, Zeile 19-2120px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Der Prozess zur Benennung der Experten kann sich direkt an dem Prozess der Berufung der EHK Mitglieder anlehnen, wobei die Experten sich selbst bei der KOI bewerben sollen und dann nach den gleichen Kriterien aber vom E-Health Komitee berufen werden.Qualifizierte Personen können sich bei der KOI als Experte bewerben, welches die Bewerbungen dem EHK vorlegt. Das EHK benennt die Experten für zunächst zwei Jahre. Das EHK kann auf qualifizierte Personen bzw. Organisationen zugehen und diese zu einer Bewerbung oder Bereitstellung von Mitarbeitern ermuntern, wenn es für bestimmte Qualifikationen einen Mangel im Pool der Experten feststellt.Es ist nicht ganz klar, warum man sich beim KOI bewerben soll. Entsprechend der Qualifikation des KOI, wird es nicht über die Qualifikation der Bewerber befinden können und damit zu einer reinen Sammelstelle für Bewerbungen reduziert.

IDReferenzTypAntragsteller
52S. 19, Zeile 24 ff20px RückfrageThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Wer soll das Portal zur Verfügung stellen? Das EHK? Die KOI?

IDReferenzTypAntragsteller
53S. 19, Zeile 2920px RückfrageThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Experten werden marktüblich für ihre Tätigkeit vergütet…Widerspricht sich etwas mit Seite 19, Zeile 12 ff Einheitliche Vergütung. Sollte überarbeitet und klargestellt werden, was hier jeweils gemeint ist.

IDReferenzTypAntragsteller
54S. 20, Zeile 820px TippfehlerThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Im Idealfall sind sie geprägt…Im Idealfall sind Standards geprägt…Wechsel von Einzahl auf Mehrzahl

IDReferenzTypAntragsteller
55S. 20, Zeile 11 ff20px TippfehlerThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Alle Abkürzungen von Organisationen einheitlich in Klammern setzen hinter ihren jeweils ausgeschriebenen Namen.

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56S. 21, Zeile 16 ff20px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Auslassungen zu Konformitätskonstrukten sind schon sehr detailliert und werden im Kontext dieses Dokumentes gar nicht benötigt. Glossare sollten auf das notwendige eingeschränkt werden und keinen Selbstzweck entfalten.

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57S. 23, Zeile 2220px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
...zu einem Anwendungsfall zugehörige Profile,......zu einem Anwendungsfall zugehörige Standards und Profile,...

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58S. 24, Zeile 220px RückfrageThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Typischerweise wird dieser Prozess vom Testen der Umsetzung begleitet…Worauf bezieht sich "dieser Prozess"? Im vorherigen Abschnitt geht es um Leitfäden…

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59S. 25, Zeile 1120px RückfrageThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Bei Fragen über eine Durchführung entscheidet das EHK.Es ist nicht klar ob das EHK nur bei Fragen oder grundsätzlich über die Durchführung entscheidet und wer sonst?

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60S. 25, Zeile 11-1220px RückfrageThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Sollte eine Durchführung abgelehnt werden, muss transparent über die Folgen der Nicht-Durchführung aufgeklärt werden.Es sollte klargemacht werden, dass die benatragenden parteien dann immer noch die Interoperabilitätsvereinbarung erstellen können, dass diese aber keinen durch das EHK autorisierten verbindlichen Charakter mehr bekommen kann. Analog zu offiziellen HL7 IGs und Hersteller-IGs.

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61S. 26, Zeile 4 und Zeile 820px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Verbindlicher Standard, Normativer StandardDa dies ein Glossar sein soll, sollte bei der Definition bereits einheitliche Wortwahl gelten. Bitte festlegen, ob es verbindlich oder normativ genannt wird.

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62S. 26, Box zu Mindestteilnehmerzahl20px RückfrageThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Box ist nicht klar. Was genau bedeutet 75% Abdeckung aus den beteiligten Gruppen?

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63S. 27, Zeile 6-7, Tabelle20px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
nicht zutreffendkeine Mindestvorgabe, aber eine breite Beteiligung sollte für ein gutes Ergebnis angestrebt werden

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64S. 27, Zeile 6-7, Tabelle20px RückfrageThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
eine pro Stakeholderwer ist denn Stakeholder?

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65S. 28, Zeile 3 ff20px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
PHASEN DER INTEROPERABILITÄTS-VEREINBARUNGEN UND -SPEZIFIKATIONENDer Abschnitt ist redundant zu Seite 25 "STUFEN DER INTEROPERABILITÄTS-VEREINBARUNGEN". Sollte in einem Abschnitt Lebenszyklus zusammengeführt werden und auch um die Stufe "Obsolet/Ersetzt" ergänzt werden. Auch Abb. 7 auf Seite 27 gehört dazu.

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66S. 28, Zeile 23 ff20px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Absatz in Abschnitt ARTEN DES VERFAHRENS auf Seite 27 ab Zeile 4 integrieren.

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67S. 25 ff bis Seite 31 Zeile 1620px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Der Text sollte zusammengefasst und deutlich gekürzt werden, es sind durcheinander und mehrfach redundant verschiedene Aspekte von Kommentierung und Abstimmung dargestellt. Vorschlag: zuerst Gesamtprozess, dann einzelne Phasen.

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68S. 31, Zeile 22,23 Box20px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Für die Spezifikation eines Pathologiebefundes ist daher der Berufsverband der

Pathologen einzubeziehen (“Benehmensherstellung”) und um Mit- oder Zuarbeit zu

bitten. Der hinzugezogenen Entität steht es allerdings frei, auf die Mitarbeit zu verzichten.
Für die Spezifikation eines Pathologiebefundes ist daher der Berufsverband der

Pathologen einzubeziehen und um Mit- oder Zuarbeit sowie Teilnahme an Kommentierungen und Abstimmungen zu

bitten. Der hinzugezogenen Entität steht es allerdings frei, auf die Mitarbeit zu verzichten.
Laut Definition von Benehmensherstellung kann die Institution, die den IOP-Vorschlag erstellt, das Feedback ignorieren. Hier geht es aber darum, dass nur der Stakeholder die Einladung zur Mitarbeit ignorieren (verzichten) kann, die Institution, die den IOP-Vorschlag erarbeitet, kann Feedback der Stakeholder (berechtigten Teilnehmer) eben nicht ignorieren dürfen.

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69S. 31, Zeile 2420px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
...die geforderte Stakeholder-Balance zu wahren…Was soll das denn sein? Woher begründet sich eine solche "Forderung"? Jeder Stakeholder kann teilnehmen. Eine woher auch immer angenommene Balance-Anforderung würde einzelne Stakeholder ausschließen.

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70S. 32, Zeile 420px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
ARTEN EINES KOMMENTARSersatzlos streichen, zuviel Detailtiefe

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71S. 32, Zeile 1120px TippfehlerThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
werden von üblicherweise Patentrechten befreitwerden üblicherweise von Patentrechten befreit

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72S. 32, Zeile 12 ff20px Ablehnende KritikThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
ÖFFENTLICHKEIT ALLER (KURATIERTEN) KOMMENTAREBitte mit vorhergehenden Seiten die Redundanzen entfernen. Man muss nicht mehrmals die Öffentlichkeit der Kommentare betonen.

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73S. 33, Zeile 1320px TippfehlerThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Aus den Gruppen der Beteiligten müssen grundsätzlich alle Gruppen vertreten sein,Aus den Gruppen der Beteiligten müssen grundsätzlich alle Gruppen vertreten sein.Punkt statt Komma am Satzende

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74S. 33, Zeile 13-1520px RückfrageThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Aus den Gruppen der Beteiligten müssen grundsätzlich alle Gruppen vertreten sein, Aus diesem Grund muss zur erfolgreichen Durchführung des Verfahrens eine Mindestanzahl an Stimmen abgeben werden.Es ist nicht klar, ob die Anforderung zur Vertretung jeder Gruppe die Erreichung eines Quorums beeinflusst, wenn zwar die notwendige Anzahl an Mindeststimmen eingegangen sind, aber nicht alle Gruppen sich beteiligt haben.

IDReferenzTypAntragsteller
75S. 34, Zeile 1 Box20px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Neben dem Typ des Kommentars sollte überlegt werden, ob eine Schwere

(leicht/mittel/schwer) angegeben werden kann, so dass hier eine Bearbeitung priorisiert

werden kann.
Integration der Box in Seite 33 Abschnitt Stimme ab Zeile 4

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76S. 34, Zeile 1320px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
...Komitee / der Vorstand der die Spezifikation einreichenden Organisation über die weitere...Komitee / die die Spezifikation einreichenden Organisation über die weitere

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77S. 35, Zeile 1 Box20px TippfehlerThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Alternativ kann über Eskalation-Stufen nachgedacht werdenAlternativ kann über Eskalations-Stufen nachgedacht werden

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78S. 35, Zeile 7 ff20px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Für alle Phasen der Erstellung einer Interoperabilitätsvereinbarung sollte es eine zentrale Anlaufstelle zur Orientierung und Mitarbeit geben. In der Vergangenheit hat es dazu mehrere Ansätze gegeben.Für alle Phasen der Erstellung einer Interoperabilitätsvereinbarung sollte es eine zentrale Anlaufstelle zur Orientierung und Mitarbeit geben. Diese ist übergreifend bei einigen Institutionen bereits vorhandenen Anlaufstellen einzurichten (Meta-Anlaufstelle).Aus dem bestehenden Text könnte man den Eindruck bekommen, dass die bestehenden durch die neue Anlaufstelle abgelöst werden sollen. Das funktioniert aber nicht. Nicht jeder Arbeit in den bestehenden Organisationen hat gleich Relevanz für das EHK.

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79S. 35, Zeile 14 20px VorschlagThomas Liebscher, Philips GmbH
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Durchführung des Verfahrens und der Publikation sollte kostenfrei erfolgen.Die Kosten der Durchführung des Verfahrens und der Publikation werden von der KOI getragen. Kosten der Teilnehmer zur Teilnahme am Verfahren tragen die Teilnehmer selbst.Der Betrieb z.B. der Webseite verursacht auch Kosten.

IDReferenzTypAntragsteller
80S.6, Z.2720px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Wie in Teil A ausgeführt, Wie in Teil A aufgeführt, Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
81S.6, Z.3220px TippfehlerMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
so genanntensogenannten

IDReferenzTypAntragsteller
82S.7, Z.520px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Dem erkannten Bedarf folgend ergibt sich–vereinfacht dargestellt–folgende wiederkehrende 5Prozesskette:Aus dem erkannt Bedarf ergibt sich, vereinfacht dargestellt, folgende wiederkehrende ProzessketteAusdruck

IDReferenzTypAntragsteller
83S.8, Z.20, 23, 2720px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Satzzeichen am Ende der Aufzählungspunktealle Aufzählungen bilden einen vollständigen Satz, deshalb die Aufzählung mit einem Punkt beendenSatzzeichen: Siehe Aufzählung S.9

IDReferenzTypAntragsteller
84S.8, Z.1820px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Primäres Ziel der hier beschriebenen Prozesse ist,Die primären Ziele der hier beschriebenen Prozesse sind,Ausdruck: Es werden mehrere Ziele durch die Aufzählung aufgeführt

IDReferenzTypAntragsteller
85S.8, Z.2920px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Einbindung?

IDReferenzTypAntragsteller
86S.9, Z.1220px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Diese Punkte werden weiter unten unter „Rahmenbedingungen“ weiter ausgeführtDiese Punkte werden im folgenden Kapitel "Rahmenbedingungen" weiter aufgeführtAusdruck

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8720px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Dazu wird im weiteren Verlauf dieser Ausarbeitung für die drei im Konzeptpapier Teil A genannten 19Strukturen Koordinierungsinstanz, E-Health-Komitee und Pool von Expertinnen und Experten beschrieben, wie diese initialisiert und betriebenund welche Aufgaben sie haben.Dementsprechend wird im weiteren Verlauf dieser Ausarbeitung die im Konzeptpapier Teil A genannten Strukturen Koordinierungsinstanz, E-Health-Komitee und Pool von Expertinnen und Experten genauer beschrieben. Es folgt eine Darlegung , wie die Strukturen initialisiert und betrieben werden. Zusätzlich wird darauf eingegangen welche Aufgaben die genannten Strukturen obliegen.Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
88S.10, Z.220px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Um die beschriebenen Ziele zu erreichen, sollen folgende Rahmenbedingungen gelten.Um die beschriebenen Ziele zu erreichen, sollen folgende Rahmenbedingungen gelten:Satzzeichen

IDReferenzTypAntragsteller
89S.10, Z.520px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Expertise aus den inhaltlichen Fachdisziplinen, der Selbstverwaltung, Industrie und Wissenschaft sowie aus dem Bereich Standardisierung soll bei der Digitalisierung auf Augenhöhe verbindlich und 5transparent zusammengeführt werden, wenn Interoperabilität erfolgreich gefördert werden soll.Die Expertise aus den inhaltlichen Fachdisziplinen, der Selbstverwaltung, Industrie und Wissenschaft sowie aus dem Bereich Standardisierung muss bei der Digitalisierung auf Augenhöhe verbindlich und 5transparent zusammengeführt werden, wenn Interoperabilität erfolgreich gefördert werden soll.Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
90S.10, Z.1920px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Innerhalb der Gruppe wird über alle Vorschläge abgestimmt und mehrheitlich entschieden. Innerhalb der Gruppe werden über alle Vorschläge abgestimmt und mehrheitlich entschieden.Plural

IDReferenzTypAntragsteller
91S.10, Z.3120px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Durch die Beteiligung kann man mehrPlanungssicherheit und Sicherheit bei der Umsetzung(Implementierung)erreichen.Durch die gesteigerte Beteiligung kann mehr Planungssicherheit und Sicherheit bei der Umsetzung (Implementierung)erreicht werden.Ausdruck: manist zu umgangsprachlich

IDReferenzTypAntragsteller
92S.11, Z.920px RückfrageMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
So kann beispielsweise eine mit ärztlich-fachinhaltlichen Festlegungen betraute Gruppe in den Folgeschritten Experten zu Semantik wie z. B. aus dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu SNOMED CT und zu Datenformaten wie Standardisierungsexperten einbindendas Beispiel finde ich unverständlich oder es ist nur unglücklich formuliert

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93S.11, Z.1320px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Folglich sollen auch nationale Ausarbeitungen in internationale Bestrebungen einfließen, nicht allein schon deshalb, damit man später nicht von andersartigen internationalen Vorgaben „überrascht“ wird und national nachbessern oder das eigene, abweichende Vorgehen rechtfertigen mussFolglich sollen auch nationale Ausarbeitungen in internationale Bestrebungen enfließen. Dies soll den Überraschungseffekt andersartiger internationaler Vorgaben entgegenwirken und die Zahl nationaler Nachbesserungen verringern. Abweichendes Vorgehen muss demensprechend weniger gerechtfertigt werden. Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
94S.12, Z.320px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Um die Einführung, Einhaltung und konsequente Anwendung des dargestellten Prozesses umzusetzen bedarf es der Schaffung von Strukturen, die im nachfolgenden beschrieben werden sollen…, die im Nachfogenden beschrieben werdenRechtschreibung & Ausdruck

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95S.12, Z.620px TippfehlerMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
einem Komitee welches sowohl beratend als auch entscheidend die Politik, Institutionen und 6andere Akteure unterstützt: das E-Health Komitee(EHK)ein Komitee, welchesGrammatik & Satzzeichen

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96S.12, Z.2120px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Hier wird die E-HealthStrategie beraten und erarbeitet und der Regierung vorgelegt.Hier wird die E-HealthStrategie beraten, erarbeitet und der Regierung vorgelegt.Lesefluss

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97S.12, Z.17-2220px RückfrageMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Während die Koordinierungsinstanz die laufenden Aktivitäten begleitet, hat das E-Health Komitee (EHK) eine strategische und aufsichtliche Ausrichtung. Um dieArbeit der Koordinierungsinstanz (KOI) eng mit dem EHK zu verzahnen werden sich beide Strukturen kontinuierlich abstimmen. Hier wird die E-HealthStrategie beraten und erarbeitet und der Regierung vorgelegt. Daneben kann 21das EHK in strittigen Fragen bei der Koordination Entscheidungen vorbereiten und treffen.Das E-Health-Komitee besitzt eine strategische und aufsichtliche Ausrichtung. Das Komitee ist eng mit der Koordinierungsinstanz (KOI) verzahnt und stimmen sich kontinuirlich miteinaner ab. Das EHK hat die Aufgabe die E-Health Strategie zu beraten, erarbeiten und der Regierung vorzulegen. Des Weiteren kann das EHK in strittigen Fragen bei der Koordination Entscheidungen vorbereiten und auch treffen.Wieso beginnt der Abschnitt mit der Erklärung was die Koordinierungsinstanz macht? Wäre es nicht sinnvoll erst nur zu beschreiben was das Komitee macht?

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98S.13, Z.220px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Aufgaben des Komitees gliedern sich in:Die Aufgaben des Komitees gliedern sich demnach in:Lesefluss

IDReferenzTypAntragsteller
99S.13, Z.1320px TippfehlerMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Verbindliche Empfehlung zur Freigabe (je nach Typ des Standards/Profils und ggf. Verantwortlicher Organisation) Verbindliche Empfehlung zur Freigabe (je nach Typ des Standards/Profils und ggf. Verantwortliche Organisation)

IDReferenzTypAntragsteller
100S.14, Z.1520px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
…folgende Kriterien.…folgende Kriterien:Satzzeichen: einheitliche Darstellung von Aufzählungen

IDReferenzTypAntragsteller
101S.14, Z.2120px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
die Auswahl und Ernennung…Die Auswahl und Ernennung…Großschreibung: einheitliche Darstellung von Aufzählungen

IDReferenzTypAntragsteller
102S.15, Z.1620px RückfrageMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Wie schon die KOI kann auch das EHK unter dem Schirm einer existierenden Organisation gebildet werden. Das EHK kann unter dem Schirm einer existierenden Organisation gebildet werden.Es wurde noch wurde nicht auf die Aufgaben des KOIs eingegangen, weshalb ich hier die Bennenung ungünstig finde, oder?

IDReferenzTypAntragsteller
103S.15, Z.2320px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Das E-Health Komitee (EHK) wird sich eine Geschäftsordnung geben.Das E-Health Komitee (EHK) wird sich eine Geschäftsordnung begeben.Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
104S.15, Z.2420px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Darin wird auch die Kategorisierung der Skills für Expertinnen und Experten beschrieben.Darin wird auch die Kategorisierung der Expertise/ Kompetenzen für Expertinnen und Experten beschriebenAusdruck

IDReferenzTypAntragsteller
105S.15, Z.2520px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Wo dies möglich ist sollen diese Kategorien auch Hinweise über mögliche strukturelle Nachweise der entsprechenden Skills aufnehmen.Wo dies möglich ist, sollen diese Kategorien auch Hinweise über mögliche strukturelle Nachweise der entsprechenden Kompetenzen aufnehmen.Kommasetzung & Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
106S.16, Z.29 und 3120px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
ein Leiter der KOI […] ein SekretariatEin Leiter der KOI […] Ein SekretariatGroßschreibung: einheitliche Darstellung von Aufzählungen

IDReferenzTypAntragsteller
107S.17, Z.8-1220px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
die Möglichkeit […] die kostengünstige Nutzung[...] die Finanzierung[…].Die Möglichkeit […] Die kostengünstige Nutzung[...] Die Finanzierung[…]Großschreibung & Satzzeichen: einheitliche Darstellung von Aufzählungen

IDReferenzTypAntragsteller
108S.17, Z.1320px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Für diese Funktion bietet sich gematik GmbH anFür diese Funktion bietet sich die gematik GmbH anAusdruck

IDReferenzTypAntragsteller
109S.19, Z.1,7,1220px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Benennung von Experten (inkl. Wiederholung der Benennung nach Ablauf) [..]Benennung von Experten (inkl. Wiederholung der Benennung nach Ablauf): […]Satzzeichen: Erster Satz wirkt als Überschrift

IDReferenzTypAntragsteller
110S.19,Z.220px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Jede Fachperson kann eine Benennung beantragen und ordnet sich selbst einzelne Skills aus dem Katalog der EHK zuJede Fachperson kann eine Benennung beantragen und ordnet sich selbst einzelne Fachexpertisen aus dem Katalog der EHK zuAusdruck

IDReferenzTypAntragsteller
111S.19, Z.1620px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Um die o.g. Prozesse abzubilden wird ein Expertenportalgeschaffen, in die Skills und Expertisen der …Um die o.g. Prozesse abzubilden wird ein Expertenportalgeschaffen, in die Kompetenzen und Expertisen derAusdruck

IDReferenzTypAntragsteller
112S.19, Z.1920px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Der Prozess zur Benennung der Experten kann sich direkt an dem Prozess der Berufung der EHK Mitglieder anlehnen, wobei die Experten sich selbst bei der KOI bewerben sollen und dann nach den gleichen Kriterien aber vom E-Health Komitee berufen werdenDer Prozess zur Benennung der Experten kann sich direkt an dem Prozess der Berufung der EHK Mitglieder anlehnen. Allerdings sollen sich die Experten selbst bei der KOI bewerben und anhand der gleichen Kriterien berufen werden. Die Berufung erfolgt in diesem Fall durch das E-Health Komitee.Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
113S.19, Z.2420px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Um einen oder mehrere Experten anzufordern wird ein Portal zur Verfügung gestellt, in welchem der Anforderer sein Projekt vorstellt und die gewünschten Skills der Experten strukturiert angibt.Es besteht die Möglichkeit einen oder mehrere Experten anzufordern. Hierfür wird ein Portal zur Verfügung gestellt. Innerhalb des Portals stellt der Anfragesteller sein Projekt vor und gibt die gewünschten Fachkompetenzen der Experten strukturiert an.Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
114S.19, Z. 2320px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
AnforderungExpertenanfrageNur das Wort Anforderung klingt für mich eher nach den Anfoderungen an einen Experten und nicht nach der Möglichkeit einen Experten anzufordern bzw. nach einem Experten anzufragen

IDReferenzTypAntragsteller
115S.20, Z.1620px RückfrageMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Speziell das Gesundheitswesen im Fokus haben Organisationen wie Health Level 7 (HL7), Digital Imaging and Communications in MedicineDICOModer die International Health Terminology Standards Development Organisation(ITHDSO, jetzt SNOMED International).Unverständlicher Satz?

IDReferenzTypAntragsteller
116S.20, Z.2420px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Standards, die eher einen Rahmen vorgeben, trifft man insbesondere bei derStandards, die eher einem rahmen vorgeben, sind insbesondere bei der Informationsverarbeitung und -Kommunikation anzutreffen.Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
117S.20, Z.2720px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Man spricht dann…Es wird dann von einer Spezialisierung für den bestimmten Anwendungsfall gesprochen.Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
118S.21, Z.1 & 220px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Diese Vorgehensweise nennt man Profilierung, sie erfolgt nach formalisierten festen Regeln.Das Produkt der Profilierung nennt man ProfilDiese Vorgehensweise wird als Profilierung bezeichnet. Sie erfolgt nach formalisierten festen Regeln. Das Produkt der Profilierung wird Profil genannt.Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
119S.21, Z.820px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
… man spricht von Konformität der Spezifikationen.…dies wird als Konformität der Spezifikation bezeichnetAusdruck

IDReferenzTypAntragsteller
120S.21, Z.1320px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
… spricht man von Kompatibilität… wird von Kompatibilität gesprochenAusdruck

IDReferenzTypAntragsteller
121S.21, Z.1520px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
…kommt man zur Interoperabilität zwischen Sender und Empfängerwird die Interoperabilität zwischen Sender und Empfänger gewährleistetAusdruck

IDReferenzTypAntragsteller
122S.21, Z.2020px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die ersten beiden werden dabei als die bedeutsamsten angesehenDie ersten beiden Konstrukte werden dabei…Lesefluss

IDReferenzTypAntragsteller
123S.22, alle 4 blaue Infoboxen20px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Großschreibung: einheitliche Darstellung von Aufzählungen

IDReferenzTypAntragsteller
124S.22, erste Infobox20px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Im Einzelfall kann jedoch vorkommen oder gefordert sein, dass es erst später ergänzt wird. Deshalb kann man sich nicht darauf verlassen, dass diese Information von Anfang an zur Verfügung gestellt wirdIm Einzelfall kann es jedoch vorkommen oder gefordert sein, dass es erst später ergänzt wird. Deshalb besteht kein Verlass darauf, dass diese Information von Anfang an zur Verfügung gestellt wird.Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
125S.22, Z.720px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Weitere Konformitätskonstrukte sind demnachWeitere Konformitätskonstrukte sind demnach:Satzzeichen

IDReferenzTypAntragsteller
126S.23, Z.2420px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
...in seine Software einzubetten, zu implementieren.in seine Software einzubetten und zu implementieren.Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
127S.24, Z.1820px TippfehlerMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
...angehört werden kann aber für die Vereinbarungen......angehört werden kann, aber für die VereinbarungenSatzzeichen

IDReferenzTypAntragsteller
128S.25, Z.520px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Beispiele hierfür sind - derGesetzgeber verlangt die Umsetzung eines bestimmten Verfahrens - eine Gruppe von interessierten Organisationen möchten gemeinsam eineneue Spezifikation 7zur Erreichung eines speziellen Geschäftsziel erstellen.Beispiele hierfür sind: Der Gesetzgeber […]. Eine Gruppe von interessierten Organisationen […].Großschreibung & Satzzeichen: einheitliche Darstellung von Aufzählungen

IDReferenzTypAntragsteller
129S.25, Z.1520px RückfrageMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Je nach Zielsetzung und Phase in der Entstehung von Interoperabilitätsvereinbarungen werden folgen Stufen unterschiedenUnverständlicher Satz?

IDReferenzTypAntragsteller
130S.26, Z.2020px TippfehlerMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Änderungen an der Umsetzung führen,sollen dazun führen, dass die Spezifikation nach der...Änderungen an der Umsetzung führen, sollen dazu führen, dass die Spezifikation nach der

IDReferenzTypAntragsteller
131S.28, Z.720px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Der Prozess verläuft in PhasenDer Prozess besteht aus mehreren Phasen(:)Ausdruck & Satzzeichen: Stellen die darauf folgenden Aufzählungen die Phasen dar? Wenn ja, dann würde ich den Satz mit einem Doppelpunkt beenden

IDReferenzTypAntragsteller
132S.28, Z.2320px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Ein Abstimmungs-oder Kommentierungsverfahren unterteilt sich wiederum in folgende drei Phasen.Ein Abstimmungs-oder Kommentierungsverfahren unterteilt sich wiederum in folgende drei Phasen:Satzzeichen

IDReferenzTypAntragsteller
133S.30, erste Infobox20px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Das hat den Vorteil, dass man sich das Material offline, so es denn zum Download zur Verfügung gestellt wird, ansehen und kommentieren kann. Hierbei bestand auch die Möglichkeit, dass man später Kommentare noch einfach überarbeiten, zusammenführen oder auch wieder löschen kann.Das hat den Vorteil, dass das Material auch offline angesehen und kommentiert werden kann, soweit es zum Download zur Vefügung gestellt wird. Hierbei bestand die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt Kommentare einfach zu überarbeiten, zusammenzuführen oder auch wieder zu löschenAusdruck

IDReferenzTypAntragsteller
134S.30, zweite Infobox20px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
...d.h. ist eine Angabe möglich, zu welchem Schwerpunkt man abstimmt?...d.h. ist eine Angabe möglich, zu welchem Schwerpunkt abgestimmt wird?Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
135S.31, ersteInfobox20px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Ggf. sollten die Einzelinstitutionen/-organisationen in Gruppen aufgeteilt werden, so dass man eine Stimmabgabe für bestimmte Gruppen verpflichtend machen kann und sich mindestens eine Organisation daraus beteiligen muss.Ggf. sollten die Einzelinstitutionen/-organisationen in Gruppen aufgeteilt werden, so dass eine Stimmabgabe für bestimmte Gruppen verpflichtend wird und sich mindestens eine Organisation daraus beteiligen mussAusdruck

IDReferenzTypAntragsteller
136S.31, Z.1920px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Fachöffentlichkeit –für die Anwendungsfälle und Dateninhalte, -Standardisierer –für die korrekte Nutzung und ggf. Notwendige Erweiterung von existierenden (internationlen) Standards, -Implementierer –für die konkrete technische Umsetzung.Fachöffentlichkeit –für die Anwendungsfälle und Dateninhalte - Standardisierer –für die korrekte Nutzung und ggf. Notwendige Erweiterung von existierenden (internationlen) Standards - Implementierer –für die konkrete technische UmsetzungSatzzeichen: einheitliche Darstellung von Aufzählungen

IDReferenzTypAntragsteller
137S.32, Z.620px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
…die wie folgt den Kommentator gekennzeichnet werden können.…die wie folgt den Kommentator gekennzeichnet werden können:Einheitliche Darstellung

IDReferenzTypAntragsteller
138S.33, Z.1320px TippfehlerMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Aus den Gruppen der Beteiligten müssen grundsätzlich alle Gruppen vertreten sein,Aus den Gruppen der Beteiligten müssen grundsätzlich alle Gruppen vertreten sein.Satzzeichen

IDReferenzTypAntragsteller
139S.34, Z.220px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Kommentare können wie folgt aufgelöst werden.Die Kommentare können wie folgt aufgelöst werden:Einheitliche Darstellung

IDReferenzTypAntragsteller
140S.35, zweite Infobox20px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Der deutsche ICD-Katalog wird jährlich neu herausgegeben. Hierbei möchte man jedoch nicht alle Spezifikationen, die diesen Katalog verwenden, ebenfalls aktualisieren.Der deutsche ICD-Katalog wird jährlich neu herausgegeben. Jedoch ist es nicht gewollt alle Spezifikationen, die diesen Katalog verwenden, ebenfalls aktualisieren.Ausdruck

IDReferenzTypAntragsteller
141S.10,26,27,29,33,34,3520px VorschlagMichaela Warzecha, ZTG NRW
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
substantiell, substanziellEinheitliche Rechtschreibung verwenden

IDReferenzTypAntragsteller
14212,13 und 1420px TippfehlerMathias Aschhoff, RZV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Es sind in den Grafiken und allg. immer versch. Anzahlen an Experten 17,15,12Gleiche Anzahl?!

IDReferenzTypAntragsteller
143Allg20px RückfrageMathias Aschhoff, RZV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Danke für das tolle Papier! Volle Zustimmung!
Reconcile Si-reconc.svgEntscheidungKommentarAbstimmung
AngenommenVielen Dank!

IDReferenzTypAntragsteller
144Seite 12 / Zeile 620px TippfehlerAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
"einem Komitee""ein Komitee"

IDReferenzTypAntragsteller
145Seite 12 / Zeile 1020px TippfehlerAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
"einen Pool""ein Pool"

IDReferenzTypAntragsteller
146Seite 14 / Zeile 220px VorschlagAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
….Stakeholder-Management.Stakeholder-Management und medizinische/pflegerische FachkompetenzDas EHK benötigt neben der technischen Expertise zur Interoperabilität auch den fachlichen Input aus der Medizin und den Pflegewissenschaften.

IDReferenzTypAntragsteller
147Seite 14 / Zeile 1620px RückfrageAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
NachweisWie soll ein solcher Nachweis geführt werden, ohne die Gefahr einer Diskriminierung zu beinhalten?

IDReferenzTypAntragsteller
148Seite 14 / Zeile 20f20px VorschlagAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
eingerückte Aufzählungendie beiden Zeilen sollten als eigenständige Sätze abgebildet sein und nicht als Unterpunkte der vorherigen Überschriftin den beiden Zeilen geht es NICHT mehr um: "Qualifikationskatalog für die zwölf Fachexperten"

IDReferenzTypAntragsteller
149Seite 15 / Zeile 820px VorschlagAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
… des EHK zuständig ist.… des EHK zuständig sein könnte.Die Zuordnung des EHK ist noch nicht letztgültig festgelegt.

IDReferenzTypAntragsteller
150Seite 15 / Zeile 1220px Ablehnende KritikAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Arbeit des Komitees soll weisungsunabhängig erfolgenDie Arbeit des Komitees muss weisungsunabhängig erfolgen

IDReferenzTypAntragsteller
151Seite 16 / Zeile 1320px TippfehlerAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Leitung des KIO Leitung des KOI

IDReferenzTypAntragsteller
152Seite 16 / Zeile 1620px VorschlagAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
aus dem oben beschriebenen Prozessaus dem im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Prozess

IDReferenzTypAntragsteller
153Seite 19 / Zeile 120px VorschlagAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Benennung von Experten (inkl. Wiederholung der Benennung nach Ablauf)Zeitliche Benennung von Experten (inkl. Wiederholung der Benennung nach Ablauf)nur zur Verdeutlichung

IDReferenzTypAntragsteller
154Seite 19 / Zeile 620px Ablehnende KritikAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
… und den Fachumfangstreichen!Das EHK kann und darf keinem Experten seinen "Fachumfang" eigenmächtig verändern.

IDReferenzTypAntragsteller
155Seite 23 / Zeile 2520px VorschlagAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
… und in seine Software einzubetten, zu implementieren.… und in seine Software einzubetten, zu implementieren, aber auch die Anwender ihre Prozesse an solchen Leitfäden auszurichten.Oftmals werden bestehende Funktionalitäten, die aus Leitfäden und den darin profilierten Standards resultieren, nicht korrekt eingesetzt, da die Anwender nicht im vorgegeben Sinne vorgehen.

IDReferenzTypAntragsteller
156Seite 25 / Zeile 920px VorschlagAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
… von der beauftragten Organisation ….… von der beauftragten bzw. initiierenden Organisation ….nicht alle IOP-Vereinbahrungen werden von gesetzlich dafür beauftragten Institutionen erstellt.

IDReferenzTypAntragsteller
157Seite 26 / Zeile 3f20px VorschlagAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Inhalt des "Kasten"Den Inhalt des "Kasten" als Beispiel kenntlich machenHier muss der Eindruck vermieden werden, dass jede IOP-V erst zwei Jahre als STU verbleiben muss…..

IDReferenzTypAntragsteller
158Seite 27 / Zeile 16f20px RückfrageAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die Durchführung eines Verfahrens kann aufgrund technischer und formaler Mängel abgelehnt werdenvon wem?

IDReferenzTypAntragsteller
159Seite 31 / Zeile 2620px VorschlagAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
ergänzend"Wurde ein Stakeholder, entgegen seinem Wunsch nicht berücksichtigt, kann er sich an das EHK, mit der Bitte um Übergrüfung der Entscheidung, wenden."Dies entsricht dem weiter oben dem EHK zugeordneten "Eskalationsprinzip"

IDReferenzTypAntragsteller
160Seite 32 / Zeile 1120px TippfehlerAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
werden von üblicherweise Patentrechten befreit werden üblicherweise von Patentrechten befreit

IDReferenzTypAntragsteller
161Seite 34 / Zeile 1220px RückfrageAlexander Ihls, Siemens Healthineers
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
entscheidet das E-Health Komitee / der Vorstand der die Spezifikation einreichenden OrganisationWer nun?

IDReferenzTypAntragsteller
162Stellungnahme der KBV Dr. med. B. Tenckhoff, KBV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Der Zeitpunkt, das Vorgehen zur Erstellung und die Empfehlungen des Papiers „Interoperabilität 2025“ überraschen, zumal die dort wiedergegebenen analytischen Aussagen seit Vorlage der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen „Planungsstudie Interoperabilität“, deren Ergebnisse bereits 2016 veröffentlicht wurden, dem Grunde nach durch den Gesetzgeber aufgegriffen wurden und die im Papier adressierten Festlegungen für die Erreichung der Interoperabilität bereits umfänglich abgebildet sind. Dies gilt auch für bereits damals vorgebrachte Vorschläge nach Etablierung eines „E‐Health‐Rates“.

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163Stellungnahme der KBV Dr. med. B. Tenckhoff, KBV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Unbestritten bleibt, dass zur Erzeugung einer durchgängigen, effektiven und auch übernational ausgerichteten Interoperabilität (auf allen Ebenen der Interoperabilität (Technik, Semantik, Syntaktik und Interpretation)) innerhalb des Systems erheblicher Abstimmungsbedarf der unterschiedlichen an der Erzeugung und Pflege beteiligten Institutionen und Organisationen zu leisten ist. Für die Akzeptanz der Prozesse und der aus ihr generierten Ergebnisse ist es elementar, dass es zu einem partnerschaftlichen Dialog zwischen den vom Gesetzgeber bereits jetzt mit den jeweiligen Kernaufgaben betrauten Institutionen und Organisationen kommt und auch nichtinstitutionelle Belange angemessene Berücksichtigung finden.

IDReferenzTypAntragsteller
164Stellungnahme der KBV Dr. med. B. Tenckhoff, KBV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Da die KBV mit dem Erstellungsprozess der medizinischen Informationsobjekte (MIO) derzeit einen offenen und transparenten Prozess etabliert hat und praktiziert, der von der überwiegenden Zahl der Beteiligten, insbesondere von den Fachgesellschaften und Berufsverbänden, als sehr positiv bewertet wird, ist die im Positionspapier geforderte Zusammenarbeit– im Rahmen des MIO‐Prozess ‐ bereits gelebte Realität. Der Prozess ist bewusst offen gestaltet und bietet allen Beteiligten die Möglichkeit sich einzubringen. Dieses nur in geringem Maße formalisierte und dennoch hoch-partizipative Vorgehen kann damit auch für weitere Prozesse Orientierungspunkte bieten, ohne dass Anpassungen des Rechtsrahmens dafür notwendig wären.

IDReferenzTypAntragsteller
165Stellungnahme der KBV Dr. med. B. Tenckhoff, KBV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Eine zusätzliche Formalisierung und direktive Kontrolle der bereits gelebten Prozesse wird mit Blick auf die derzeitige Entwicklungsdynamik und Entwicklungsgeschwindigkeit die laufenden Fortschritte bei Interoperabilitätsfestlegungen hemmen.

IDReferenzTypAntragsteller
166Stellungnahme der KBV Dr. med. B. Tenckhoff, KBV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Die aktive Einbindung von Experten aus den verschiedenen Bereichen, der an der Definition und Herstellung der Interoperabilität beteiligten Institutionen und Organisationen sowie aus weiteren Standardisierungsgremien ist sicherlich wünschenswert. Sie ist aber kein Selbstzweck und darf nicht zu einer Verlangsamung oder Blockade der Prozesse führen oder die einzelnen Rechts- und Regelungskreise der vom Gesetzgeber beauftragten Institutionen einschränken. Dies sollte in potentiellen Gremienstrukturen und -grundlagen angemessen berücksichtigt werden.

IDReferenzTypAntragsteller
167Stellungnahme der KBV Dr. med. B. Tenckhoff, KBV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Mit dem Papier „Daten helfen heilen“ (BMBF, BMWi, BMG) wurden bereits Grundlagen für eine strategische Ausrichtung der Entwicklung der Interoperabilität gelegt, die über die reine Etablierung einer formalen Interoperabilität hinaus auch das erweiterte Spektrum der Sammlung, der Speicherung, des Schutzes und der Nutzung der Daten adressiert, aber sicher noch (z.B. im Bereich der Routineversorgungsdaten) ausgebaut werden muss.

IDReferenzTypAntragsteller
168Stellungnahme der KBV Dr. med. B. Tenckhoff, KBV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Offen bleiben in dem Papier auch Fragen nach der Einbringung und dem Konnex zu übernationalen Interoperabilitätsanstrengungen und deren Umsetzung aus und in nationale Aktivitäten. Hierzu wurde in der Praxis bereits eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des BMG initiiert, die eine Koordination bidirektionaler Aktivitäten zur Interoperabilität zum Ziel hat und entsprechende Arbeiten leistet.

IDReferenzTypAntragsteller
169Stellungnahme der KBV Dr. med. B. Tenckhoff, KBV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Regelungslücken und Regelungsbedarf finden sich aus Sicht der KBV insbesondere im Bereich der Transmission der Festlegungen in die Umsetzungsrealität von Softwareprodukten in allen Sektoren der Versorgungspraxis. Diese Thematik wird in dem Thesenpapier jedoch bedauerlicherweise nicht angesprochen. Insbesondere bestehen weiterhin offene Fragen, wie regulatorische Vorgaben effektiv und zeitnah für Versorgungsprozesse umgesetzt werden können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert in diesem Zusammenhang, Prozesse und Festlegungen zur Steigerung der Interoperabilität konsequent darauf auszurichten und danach zu bemessen, ob und in welchem Umfang diese Festlegungen medizinische Versorgungsprozesse und -inhalte in der Versorgungsrealität unterstützen. Auf dieser Basis wären auch Vorschläge für entsprechende Regelungsmechanismen seitens der Industrie wünschenswert.

IDReferenzTypAntragsteller
170Stellungnahme der KBV Dr. med. B. Tenckhoff, KBV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Der im Papier vorgeschlagene zeitliche Ablauf gibt zudem Anlass zur Befürchtung, dass die beteiligten Industrieverbände nicht planen, die ersten veröffentlichten MIOs in den kommenden vier Jahren umzusetzen. Infolge dessen würde unnötig Zeit verstreichen, in der die auf Basis interoperablen Vorgaben im Praxisalltag und für die ePA entwickelte Lösungen genutzt werden könnten.

IDReferenzTypAntragsteller
171Stellungnahme der KBV Dr. med. B. Tenckhoff, KBV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Aus Perspektive der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen umfänglich und hinreichend, um eine fristgerechte Umsetzung der angestrebten Interoperabilitätsziele zu erreichen. Eine (zeit-)aufwendige Etablierung weiterer Strukturen könnte dies hingegen gefährden.

IDReferenzTypAntragsteller
172Stellungnahme der KBV Dr. med. B. Tenckhoff, KBV
Kommentar Si-vote.svgExistierende FormulierungVorgeschlagene ÄnderungBegründung
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Papier einen richtigen und wichtigen Punkt adressiert:

Interoperabilität kann nur gemeinsam geschaffen werden, indem alle beteiligten Akteure sich aktiv, konstruktiv und kreativ in den Prozess zur Erzeugung und dem Erhalt von Interoperabilität einbringen. Jede Hilfestellung hierfür, z.B. durch administrative Unterstützung und Koordination, sowie Präsentation der Arbeitsstände auf einer Wissensplattform, ist zu begrüßen.

Die Schaffung von zusätzlichen, neuen, formalen und direktiven Strukturen, welche die laufenden positiven Entwicklungen und gesetzlichen Aufgabenverteilungen konterkarieren, würden keine Wertbeiträge leisten und wird daher abgelehnt.

Um die Chancen, die ein gesteigertes Engagement für die Förderung der Interoperabilität bietet, zu nutzen, sollten von der gematik die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, die Entwicklungsbereitschaft gefördert und auf Fortschritte behindernde, unnötige Formalisierungen der Prozesse soweit möglich verzichtet werden.