Interoperabilität-2025

Aus Hl7wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Hintergrund

Die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens wird derzeit durch die neu geschaffenen Rahmenbedingungen des Gesetzgebers stark vorangetrieben. Die elektronische Patientenakte (ePA), E-Rezept, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), Medizinische Informationsobjekte (MIO) und Register sind nur einige Beispiele, die dabei eine große Rolle spielen. Damit diese zukunftsweisenden, größtenteils parallel stattfindenden Entwicklungen tatsächlich die patientenorientierte Versorgung voranbringen, muss sichergestellt sein, dass internationale Standards in der elektronischen Kommunikation eingehalten werden.

Voraussetzungen für ein interoperables Gesundheitswesen schaffen

Der health innovation hub – hih, die gematik GmbH, der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. – Bitkom haben deshalb ein Konzeptpapier zur Interoperabilität 2025 im Gesundheitswesen erarbeitet und dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Das Konzeptpapier „Interoperabilität 2025“ schlägt etwa die Schaffung einer Koordinierungsinstanz vor, um diese notwendigen Strukturen und Prozesse zu orchestrieren.

Zentrale Handlungsempfehlungen sind dabei:

  • Die Bildung eines E-Health-Komitees, das auf Basis der Vorgaben der Politik eine nationale Interoperabilitätsstrategie umsetzt und diese fortschreibt.
  • Das Einsetzen einer Koordinierungsinstanz für alle Institutionen, die mit der Schaffung von Interoperabilität gesetzlich beauftragt wurden. Diese Rolle sollte die gematik übernehmen.
  • Der Aufbau eines Pools von Expertinnen und Experten, der Koordinierungsinstanz und E-Health-Komitee mit ergänzender Fachexpertise unterstützt.
  • Die Festlegung einheitlicher technischer und organisatorischer Werkzeuge durch Koordinierungsinstanz und E-Health-Komitee, um die Zusammenarbeit zu verbessern und Transparenz bei den Entscheidungen sicherzustellen.

Einbindung der Fachöffentlichkeit

Das Konzeptpapier wurde der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Papier „Teil B: Detailkonzept zur Interoperabilität 2025“ schließt an Teil A konkret an und soll im kommenden Monat breit in der Fachöffentlichkeit abgestimmt werden.

Aktuelle Version des Arbeitspapiers