Interoperabilität-2025: Unterschied zwischen den Versionen

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=Beginn der Abstimmung=
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=Abstimmung=
{{BeginGreenBox| Beginn der Abstimmung und Einbindung der Fachöffentlichkeit zu Interoperabilität 2025}}
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{{BeginGreenBox| Abstimmung und Einbindung der Fachöffentlichkeit zu Interoperabilität 2025}}
  
Das Konzeptpapier wurde der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt (siehe hierzu auch die Pressemitteilung). Das Papier „Teil B: Detailkonzept zur Interoperabilität 2025“ schließt an Teil A konkret an und wird ab sofort breit in der Fachöffentlichkeit abgestimmt.
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==Hintergrund==
 
 
Das Detailpapier enthält genaue Auskünfte dazu, wie z. B. Interoperabilitätsvereinbarungen entstehen, in welchen Rahmenbedingungen das stattfindet und welche Strukturen und Prozesse man dazu braucht. Dazu werden Begrifflichkeiten definiert und offenen Fragen Raum gegeben.
 
 
 
Am 14. September 2020 wurde auf dem Interoperabilitätsforum die Abstimmung des Papiers B angekündigt und diese beginnt am 14. Oktober. Die Einladung geht an alle in der Fachöffentlichkeit und ist eine Aufforderung zum Mitmachen bei dieser Abstimmung.
 
 
 
Die wichtigsten Termine sind:
 
 
 
Beginn: 14. Oktober 2020
 
Ende: 16. November 2020
 
 
 
Das Dokument zur Abstimmung (PDF) findet sich [[Media:INTEROP-2025-TEIL-B-v080.pdf| hier]].
 
Nutzen Sie für die Kommentare das folgende [http://download.hl7.de/KommentareAbstimmung.xlsx Excel-Spreadsheet].
 
 
 
Die Ergebnispräsentation der Abstimmung und der eingegangenen Kommentare wird auf dem Interoperabilitätsforum am 3. + 4.Dezember 2020 (online-Treffen) besprochen.
 
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=Hintergrund=
 
 
Die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens wird derzeit durch die neu geschaffenen Rahmenbedingungen des Gesetzgebers stark vorangetrieben. Die elektronische Patientenakte (ePA), E-Rezept, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), Medizinische Informationsobjekte (MIO) und Register sind nur einige Beispiele, die dabei eine große Rolle spielen. Damit diese zukunftsweisenden, größtenteils parallel stattfindenden Entwicklungen tatsächlich die patientenorientierte Versorgung voranbringen, muss sichergestellt sein, dass internationale Standards in der elektronischen Kommunikation eingehalten werden.
 
Die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens wird derzeit durch die neu geschaffenen Rahmenbedingungen des Gesetzgebers stark vorangetrieben. Die elektronische Patientenakte (ePA), E-Rezept, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), Medizinische Informationsobjekte (MIO) und Register sind nur einige Beispiele, die dabei eine große Rolle spielen. Damit diese zukunftsweisenden, größtenteils parallel stattfindenden Entwicklungen tatsächlich die patientenorientierte Versorgung voranbringen, muss sichergestellt sein, dass internationale Standards in der elektronischen Kommunikation eingehalten werden.
  
=Voraussetzungen für ein interoperables Gesundheitswesen schaffen=
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==Voraussetzungen für ein interoperables Gesundheitswesen schaffen==
 
[[Datei:Iop2025.png|right]]
 
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Der health innovation hub – hih, die gematik GmbH, der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. – Bitkom haben deshalb ein Konzeptpapier zur Interoperabilität 2025 im Gesundheitswesen erarbeitet und dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Das Konzeptpapier „Interoperabilität 2025“ schlägt etwa die Schaffung einer Koordinierungsinstanz vor, um diese notwendigen Strukturen und Prozesse zu orchestrieren.
 
Der health innovation hub – hih, die gematik GmbH, der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. – Bitkom haben deshalb ein Konzeptpapier zur Interoperabilität 2025 im Gesundheitswesen erarbeitet und dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Das Konzeptpapier „Interoperabilität 2025“ schlägt etwa die Schaffung einer Koordinierungsinstanz vor, um diese notwendigen Strukturen und Prozesse zu orchestrieren.
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*Die Festlegung einheitlicher technischer und organisatorischer Werkzeuge durch Koordinierungsinstanz und E-Health-Komitee, um die Zusammenarbeit zu verbessern und Transparenz bei den Entscheidungen sicherzustellen.
 
*Die Festlegung einheitlicher technischer und organisatorischer Werkzeuge durch Koordinierungsinstanz und E-Health-Komitee, um die Zusammenarbeit zu verbessern und Transparenz bei den Entscheidungen sicherzustellen.
  
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==Ihre Meinung war gefragt: Kommentierung und Abstimmung bis Mitte November 2020==
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Das Konzeptpapier wurde der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt (siehe hierzu auch die Pressemitteilung). Das Papier „Teil B: Detailkonzept zur Interoperabilität 2025“ schließt an Teil A konkret an und wurde einen Monat lang in der Fachöffentlichkeit abgestimmt.
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Das Detailpapier enthält genaue Auskünfte dazu, wie z. B. Interoperabilitätsvereinbarungen entstehen, in welchen Rahmenbedingungen das stattfindet und welche Strukturen und Prozesse man dazu braucht. Dazu werden Begrifflichkeiten definiert und offenen Fragen Raum gegeben.
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Am 14. September 2020 wurde auf dem Interoperabilitätsforum die Abstimmung des Papiers B angekündigt und diese lief vom Mitte Oktober bis Mitte November. Die Einladung erging an alle in der Fachöffentlichkeit und ist eine Aufforderung zum Mitmachen bei dieser Abstimmung.
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Das Dokument zur Abstimmung (PDF) '''[[Media:INTEROP-2025-TEIL-B-v080.pdf| Teil B: Detailkonzept zur Interoperabilität 2025]]''' kann weiterhin hier heruntergeladen werden. Neuere Versionen werden auf dieser Seite hinzugefügt.
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Die eingegangenen Kommentare und auch die Gegenkommentare und Beurteilungen von Seiten der Autoren und Urhebergruppe werden hier schrittweise öffentlich gestellt:
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* Kommentare in der Zusammenschau vom [[Kommentierung_20201130 |30. November 2020 ]]
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=Einbindung der Fachöffentlichkeit =
 
=Einbindung der Fachöffentlichkeit =
 
Das Konzeptpapier wurde der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Papier „Teil B: Detailkonzept zur Interoperabilität 2025“ schließt an Teil A konkret an und soll im kommenden Monat breit in der Fachöffentlichkeit abgestimmt werden.
 
Das Konzeptpapier wurde der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Papier „Teil B: Detailkonzept zur Interoperabilität 2025“ schließt an Teil A konkret an und soll im kommenden Monat breit in der Fachöffentlichkeit abgestimmt werden.
  
 
Das Detailpapier wird genaue Auskünfte dazu geben, wie z. B. Interoperabilitätsvereinbarungen entstehen, in welchen Rahmenbedingungen das stattfindet und welche Strukturen und Prozesse man dazu braucht. Dazu werden Begrifflichkeiten definiert und offenen Fragen Raum gegeben.
 
Das Detailpapier wird genaue Auskünfte dazu geben, wie z. B. Interoperabilitätsvereinbarungen entstehen, in welchen Rahmenbedingungen das stattfindet und welche Strukturen und Prozesse man dazu braucht. Dazu werden Begrifflichkeiten definiert und offenen Fragen Raum gegeben.
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=Mitmachen so früh wie möglich – die Vorrunde!=
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=Mitmachmöglichkeiten gab es: so früh wie möglich – die Vorrunde!=
  
 
Viele Interessierte Expertinnen und Experten aus der Fachöffentlichkeit haben in unserer Vorrunde mitgemacht, um das Papier mitzugestalten, bevor es in die Abstimmungsphase kommt. Dazu gaben wir wir folgt Gelegenheit
 
Viele Interessierte Expertinnen und Experten aus der Fachöffentlichkeit haben in unserer Vorrunde mitgemacht, um das Papier mitzugestalten, bevor es in die Abstimmungsphase kommt. Dazu gaben wir wir folgt Gelegenheit
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Die Sessions wurden online durchgeführt, jede der Sessions hatte über 30 Vorrunden-Teilnehmer.
 
Die Sessions wurden online durchgeführt, jede der Sessions hatte über 30 Vorrunden-Teilnehmer.
 
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=Ankündigung der Abstimmung=
 
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Die Ergebnispräsentation der Abstimmung und der eingegangenen Kommentare wird auf dem Interoperabilitätsforum am 3. + 4.Dezember 2020 (online-Treffen) besprochen.
 
Die Ergebnispräsentation der Abstimmung und der eingegangenen Kommentare wird auf dem Interoperabilitätsforum am 3. + 4.Dezember 2020 (online-Treffen) besprochen.
 
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=Aktuelle Version des Arbeitspapiers=
 
=Aktuelle Version des Arbeitspapiers=

Aktuelle Version vom 3. Dezember 2020, 09:07 Uhr

Newsletter/E-Mail-Liste des Interoperabilitätsforums

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Siehe auch Datenschutzhinweise

Abstimmung

Abstimmung und Einbindung der Fachöffentlichkeit zu Interoperabilität 2025

Hintergrund

Die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens wird derzeit durch die neu geschaffenen Rahmenbedingungen des Gesetzgebers stark vorangetrieben. Die elektronische Patientenakte (ePA), E-Rezept, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), Medizinische Informationsobjekte (MIO) und Register sind nur einige Beispiele, die dabei eine große Rolle spielen. Damit diese zukunftsweisenden, größtenteils parallel stattfindenden Entwicklungen tatsächlich die patientenorientierte Versorgung voranbringen, muss sichergestellt sein, dass internationale Standards in der elektronischen Kommunikation eingehalten werden.

Voraussetzungen für ein interoperables Gesundheitswesen schaffen

Iop2025.png

Der health innovation hub – hih, die gematik GmbH, der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. – Bitkom haben deshalb ein Konzeptpapier zur Interoperabilität 2025 im Gesundheitswesen erarbeitet und dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Das Konzeptpapier „Interoperabilität 2025“ schlägt etwa die Schaffung einer Koordinierungsinstanz vor, um diese notwendigen Strukturen und Prozesse zu orchestrieren.

Zentrale Handlungsempfehlungen sind dabei:

  • Die Bildung eines E-Health-Komitees, das auf Basis der Vorgaben der Politik eine nationale Interoperabilitätsstrategie umsetzt und diese fortschreibt.
  • Das Einsetzen einer Koordinierungsinstanz für alle Institutionen, die mit der Schaffung von Interoperabilität gesetzlich beauftragt wurden. Diese Rolle sollte die gematik übernehmen.
  • Der Aufbau eines Pools von Expertinnen und Experten, der Koordinierungsinstanz und E-Health-Komitee mit ergänzender Fachexpertise unterstützt.
  • Die Festlegung einheitlicher technischer und organisatorischer Werkzeuge durch Koordinierungsinstanz und E-Health-Komitee, um die Zusammenarbeit zu verbessern und Transparenz bei den Entscheidungen sicherzustellen.

Ihre Meinung war gefragt: Kommentierung und Abstimmung bis Mitte November 2020

Das Konzeptpapier wurde der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt (siehe hierzu auch die Pressemitteilung). Das Papier „Teil B: Detailkonzept zur Interoperabilität 2025“ schließt an Teil A konkret an und wurde einen Monat lang in der Fachöffentlichkeit abgestimmt.

Das Detailpapier enthält genaue Auskünfte dazu, wie z. B. Interoperabilitätsvereinbarungen entstehen, in welchen Rahmenbedingungen das stattfindet und welche Strukturen und Prozesse man dazu braucht. Dazu werden Begrifflichkeiten definiert und offenen Fragen Raum gegeben.

Am 14. September 2020 wurde auf dem Interoperabilitätsforum die Abstimmung des Papiers B angekündigt und diese lief vom Mitte Oktober bis Mitte November. Die Einladung erging an alle in der Fachöffentlichkeit und ist eine Aufforderung zum Mitmachen bei dieser Abstimmung.

Das Dokument zur Abstimmung (PDF) Teil B: Detailkonzept zur Interoperabilität 2025 kann weiterhin hier heruntergeladen werden. Neuere Versionen werden auf dieser Seite hinzugefügt.

Die eingegangenen Kommentare und auch die Gegenkommentare und Beurteilungen von Seiten der Autoren und Urhebergruppe werden hier schrittweise öffentlich gestellt:


Mitmachmöglichkeiten gab es: so früh wie möglich – die Vorrunde!

Viele Interessierte Expertinnen und Experten aus der Fachöffentlichkeit haben in unserer Vorrunde mitgemacht, um das Papier mitzugestalten, bevor es in die Abstimmungsphase kommt. Dazu gaben wir wir folgt Gelegenheit

  • Strukturen mit Alexander Ihls (Bitkom) – moderierte Session Di 22. September 10-12 Uhr
  • Prozess/Glossar mit Kai Heitmann (health innovation hub) – moderierte Session Mo 28. September 10-12 Uhr
  • Gesamtzusammenschau, Einleitung, Ziele mit Andreas Grode (gematik) – moderierte Session Mo 5. Oktober 10-12 Uhr
  • Gesamtzusammenschau, Rahmenbedingungen mit Kim Becker (bvitg) – moderierte Session Mo 12. Oktober 10-13 Uhr

Die Sessions wurden online durchgeführt, jede der Sessions hatte über 30 Vorrunden-Teilnehmer.