IG Diskussion:EFA Spezifikation v2.0

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{Auun.01.02}

Unter Fallaktenmanager wird zuerst davon gesprochen, dass der Fallaktenmanager Berechtigungen auf eine Fallakte hat. Im gleichen Abschnitt wird über "verwaiste" Fallakten gesprochen, die keine aktuell gültige Berechtigung mehr ausweisen. Diese verwaisten Fallakten sollen automatisch dem zuständigen Fallaktenmanager "zugeordnet werden". Nach meinem Verständnis ist dies als eine Fallback Regelung für fehlerhaft geführte Fallakten zu verstehen. Es wird aber nur der Fall adressiert, in dem die Berechtigungen der EFA-Teilnehmer fehlen oder abgelaufen sind, ohne dass die Fallakte gelöscht/archiviert wurde, wobei die Berechtigung des Fallaktenmanagers (vor allem wer der zuständige Fallaktenmanager ist) vorhanden ist. Ich würde mir eine Klarstellung wünschen, die es dem Aktenbetreiber ermöglicht einen "Default-Fallaktenmanager" zu definieren, dem über einen ordentlich dokumentierten Prozess die Berechtigung auf eine verwaiste Fallakte erteilt werden kann, wenn der ordentliche Fallaktenmanager nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. (ti, 28.05.2013)

{Pziee.02.01}

Der letzte Satz zur Granularität der Authentisierung verwirrt mich etwas. Ich bin davon ausgegangen dass auch bei Vergabe der Zugriffsrechte auf Organisationsgranularität der individuelle Benutzer in der Assertion mitgeliefert wird (auch wenn er nicht zentral geführt wird und somit nicht weiter verifiziert werden kann). Dies ermöglicht eine weitaus bessere Auditierung, da immer ein individueller Benutzerkontext vorhanden ist. Eine Klarstellung ob Informationen zum Benutzer für Auditzwecke trotzdem benötigt werden, wäre hier sinnvoll (auch wenn dies im späteren Text hoffentlich geklärt wird). (ti, 28.05.2013)

Namenskürzel

ti
Tarik Idris, InterComponentWare AG
tarik.idris@icw.de