Digitaler Pflegeüberleitungsbogen auf der Basis von CDA R2

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Implementierungsleitfaden
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Einleitung

Im Gesundheitswesen spielt Informationsaustausch eine immer wesentlichere Rolle. Wichtige Informationen sollen kosten- und zeitsparend von einem Arzt zum nächsten übermittelt werden. Dies gilt auch für die Pflege. Wird ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen und in eine Pflegeeinrichtung oder in eine Rehabilitationsstation überführt, wird ein Pflegeüberleitungsbogen erstellt. Hierbei handelt es sich um ein medizinisches Dokument, das meist im A3-Format vom behandelnden Arzt ausgefüllt und an die nach- oder weiterbehandelnden Personen weitergegeben wird. In den Pflegeüberleitungsbogen werden zum einen allgemeine Daten, wie Name und Versicherung, zum anderen spezielle Angaben zu Vorerkrankungen, Medikationen oder Pflegeanweisungen eingetragen. Durch den Pflegeüberleitungsbogen wird sichergestellt, dass die nachfolgende Pflegeeinrichtung möglichst schnell und genau über den Gesundheitszustand des Patienten informiert wird, ohne dass im zuständigen Krankenhaus Informationen erfragt werden müssen. So kann eine optimale Weiterversorgung gewährleistet werden. Der gleiche Ablauf gilt auch, wenn ein Patient aus einer Pflegeeinrichtung in ein Krankenhaus überwiesen wird.
Da die Übertragung der entsprechenden Informationen zurzeit noch papierbasiert funktioniert, entstehen einige wesentliche Nachteile. Durch die rechtlich angeordnete Aufbewahrungsfrist für medizinische Dokumente[1], muss auch jeder Pflegeüberleitungsbogen gesammelt und aufbewahrt werden. Diese Anhäufung von Dokumenten in Form von Papier benötigt einen ebenso großen Platz zur Lagerung, bis die Dokumente schließlich vernichtet werden können. Hohe Kosten für Lagerräume und zusätzliches Personal zum Verwalten der Archive ist hier vonnöten. Zudem besteht großer Arbeits- und Zeitaufwand zum einen in der richtigen Einlagerung der Dokumente und zum anderen im Wiederfinden gewünschter Informationen. Um ein gewünschtes Papierdokument wiederzufinden bedarf es einiger Suche, aber auch guter Organisation in der Archivierung. Außerdem besteht eine hohe Aufwendung von Ressourcen, wenn jede Information auf Papier festgehalten wird. In vielen Fällen werden Diagnosen bei verschiedenen Ärzten gestellt und beispielsweise Röntgenbilder deswegen doppelt angefertigt[2]. Bei jedem dieser unnötigen Arbeitsschritte fällt zusätzliches Papier an. Zudem werden viele Dokumente kopiert und somit vervielfältigt, damit mehrere Personen auf ein Dokument Zugriff haben können.
In diesem Implementierungsleitfaden wird auf Grundlage der CDA eine Möglichkeit präsentiert die Pflegeüberleitungsbögen digital zu erstellen, sie zu übertragen und eine maschinelle Lesbarkeit zu gewährleisten.

Referenzen

  1. Musterberufsordnung, § 10 Absatz 3, Dokumentationspflicht (2011)
  2. Leiner, Florian; Gaus, Wilhelm; Haux, Reinhold; Knaup-Gregori, Petra; Pfeiffer, Karl- P.; Wagner, Judith. Medizinische Dokumentation. Stuttgart: Schattauer GmbH; 6. Auflage: 2012. 256 Seiten