Interoperabilitätsforum / TC-Arbeit 18. und 19. Dezember 2014 in Köln

Aus Hl7wiki
Protokoll
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Veranstaltungsort und -zeiten

Eden Hotel Früh am Dom
Sporergasse 1
50667 Köln
Tel.: 0221 / 27 29 20

Siehe auch Abschnitt Hinweise.

Das Interoperabilitätsforum diskutiert und bearbeitet Themen zur Standardisierung der Technischen Komitees der HL7-Benutzergruppe, IHE Deutschland und anderer Standardisierungsaktivitäten im Gesundheitswesen.

Agenda

Vorstellungsrunde

Siehe auch Anwesenheitsliste.

Organisatorisches

Protokoll vom September

Das Protokoll vom September liegt noch nicht vor, wird aber in den nächsten Tagen nachgereicht.

Protokollführung

Die Protokollführung übernehmen die Teilnehmer Heike Dewenter, Elisabeth Pantazoglou und Dominik Ludmann der Hochschule Niederrhein.

Termine und Tagungsorte des Interoperabilitätsforum in 2015

  • 16./17. März (Berlin)
  • 8./9. Juni (Köln)
  • 17./18. September (Berlin)
  • 10./11. Dezember (Köln)

Es ist eine Anfrage an das DIN gestellt wegen der Räumlichkeiten.

Gemeinsames Abendessen

Gemeinsames Abendessen um 19 Uhr im Brauhaus Sion, Unter Taschenmacher 5-7, 50667 Köln

XING-Gruppe

Um eine bessere Zuordnung der Teilnehmer des Interoperabilitätsforums herzustellen wurde eine HL7-Interoperabilitätsforum Gruppe in XING erstellt. Da die Gruppe nicht öffentlich einsichtig ist, muss eine Kontaktanfrage an Simone Heckmann gesendet werden.

bvitg-Transfer-Standard (A. Kassner, Do 11 Uhr)

Es besteht ein großer Handlungsbedarf bei Systemwechseln bei Leistungserbringern. Es müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden und die rechtlichen Rahmenbedingungen von Verträgen geklärt werden. Das Hauptziel wird sein, einen Handlungsleitfaden und eine Spezifikation für die Schnittstellen zu erstellen. Dabei sollen keine eigenen erstellt, sondern bereits am Markt vorhandene nationale oder internationale Spezifikationen verwendet werden. Im Januar 2015 beginnt nur für den ambulanten Bereich das interne Kommentierungsverfahren welches dann im Februar publik gemacht wird. Sollte für den stationären Bereich Handlungsbedarf bestehen, soll dies kommuniziert werden und eventuelle Fragen an Herrn Kassner weitergeleitet werden. Sollte man sich auf eine Spezifikation geeinigt haben, so wird diese voraussichtlich Ende März vorgestellt.

FHIR

Obwohl FHIR ein Prästandard ist und sich noch in der Abstimmung befindet, erzielt er eine hohe Resonanz und einen hohen Informationsbedarf seitens der Entwickler. FHIR deckt 80% der Use-Cases ab, die restlichen 20% werden über Extensions für bestimmte Szenarien abgedeckt. Bei einer jetzigen Implementierung würde die Gefahr bestehen, dass es zu vielen proprietären Extensions kommen würde.

Nach einer kurzen Einführung in FHIR besteht der Wunsch, dass eine ausführlichere Einführung in die Agenda des nächsten Treffens aufgenommen werden soll. Es werden Beispiele für Anwendungsfälle genannt. Diese können zum Beispiel kleine mobile Messgeräte oder Apps sein. Der administrative Bereich soll von FHIR nicht berührt werden, da die Daten über Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Dokumente sollen so abgebildet werden, dass die semantische Interoperabilität zwischen FHIR und anderen Standards gegeben ist.

HL7 v2

Verabschiedung von Z-Segmenten. Sie sollen aber für die Abwärtskompatibilität erhalten bleiben. Es wurde eine Spezifikation im WIKI formuliert, welches die Einbettung von eGK Datensätzen in OBX-Segmenten definiert. Alle eGK-Daten werden über das OBX-Segment in Base 64 kodiert.

  • Kennzeichnung eines Foto-Transports innerhalb des OBX-Segmentes: Kennzeichnung über eine Liste von Codes zur Charakterisierung des Fotos. Codes werden hierarchisch geordnet um die Möglichkeit der Ordnung herzustellen.
  • Patienteneinwilligung in HL7 v2: Simone Heckmann hat Use-Cases für das Zuweisungsportal und das Krebsregister im Wiki definiert. Ihr fehlt allerdings noch Feedback, ob diese Use-Cases die Realität abdecken.

Implementierungsleitfäden

Ärztlicher Reha-Entlassungsbericht: Überleitung der abgestimmten Version in das Wiki (M. Hengst, K. Heitmann)

M. Hengst von der Deutschen Rentenversicherung Bund hat begonnen, den Reha-Entlassungsbericht ind as Wiki zu überführen. Das Dokument bestand bisher nur als PDF und war vor Jahren abgestimmt und publiziert worden.

Überleitungsmanagement (Lars Treinat, ZTG et al)

Elektronische Umsetzung des Einweisungs- und Entlassmanagments. Hintergrund § 90a SGB V.

Momentaner Stand: Entwurfsstadium, Hauptbaustellen: Heil- und Hilfsmittel, Versorgungsinformationen. Abstimmung Bundesebene steht noch aus.

Ziele: Vorlegen eines Entwurfs in Quartal 1 2015, zeitnahe Finalisierung. Das Dokument entspricht inhaltlich dem Arztbrief in Kurzform. Es müssen allerdings Unterschiede auf semantischer Ebene beachtet werden. Es wird festgestellt, dass die Arbeiten mit art-decor ausgeführt werden können.

Patientenbezogener Medikationsplan – PMP (offizielle CDA-Version zur Abstimmung) (K. Heitmann, Do)

Es existierte bislang eine Spezifikation zum bundeseinheitlichen Medikationsplan nach der Vorgabe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), aber keine offizielle CDA-Version.

Bei Verwendung eines CDA sind sogar mehrere Ansätze vorhanden, auch die Spezifikation der AkdÄ enthält eine Möglichkeit der technischen Umsetzung.

Nun liegt ein CDA basierter Patientenbezogene Medikationsplan (PMP) vor, der auf dem Bundesmedikationsplan fußt. Er enthält keine Rezept- oder Abgabeinformationen (wie zum Beispiel das IHE PML Profil), sondern hat die Information für den Patienten zum Gegenstand. In ihn sind diverse nationale und europäische Vorarbeiten, IHE- und HL7 Profile und internationale Terminologien eingeflossen. Anfang Januar bis Mitte Februar wir dieser Implementierungsleitfaden zur Abstimmung gebracht (inkl. Datensatzbeschreibung, Hinterlegung der Terminologien, CDA Templates). Beim nächsten Interoperabilitätsforum werden die Kommentare besprochen.

Weitere Punkte:

  • Im NRW-Projekt wird auch die automatische Transformation einem Ultrakurzformat XML (für kapazitätslimitierte Träger, z. B. Barcode) in CDA und umgekehrt (Bijektivität) getestet.
  • Das Format wird zur Verfügung gestellt, sobald die Tests erfolgreich waren; das Ultrakurzformat XML umfasst ca. 3.000 Zeichen für einen Medikationsplan anstatt 45.000 Zeichen mit der CDA-Version, die aber vielseitig skalierbar ist.
  • Im Anhang der Leitfadens befinden sich die berücksichtigen Vorarbeiten zur Einsicht.

Onkologogische Versorgung: Kurzbericht (F. Oemig, S. Lang, B. Schütze)

Die Arbeiten sind hier zunächst eingestellt.

Arztbrief 2014: Auflösung Kommentare (K. Heitmann, Fr 9 Uhr)

20 Stimmen eingegangen, 4 Enthaltungen, 4 Ablehnungen, 12 Zustimmungen. 348 Kommentare erhalten, 143 schwach neg. Kommentare, 65 stark negative Kommentare.

Zusammenfassung wie das Verfahren weiter läuft: Der Arztbrief ist noch nicht durch das Verfahren durch. Es müssen 80% Befürworter sein, dies ist momentan noch nicht der Fall. Die Reconciliation-Gruppe soll nun gegenkommentieren (Reconciliation-Spreadsheet) und letztlich an alle Kommentierer gesendet werden. Im Anschluss können die Voter ggf. ihre negativen stimmen zurückziehen, wenn sie mit der Bearbeitung zufrieden sind. Dann wird erneut evaluiert, ob das Quorum erreicht wurde.

Positiv: Arztbrief hat wesentlich an Deutlichkeit gewonnen. Es werden alle Kommentare besprochen und bearbeitet. Es wird gefragt, wer bereit ist in dieser Arbeitsgruppe mitzuarbeiten.

Auswahl von Kommentaren:

  • Kardinalität und Konformität und andere Tabellenelemente erklären
  • Ausprägung von Konformität ist sehr unterschiedlich
  • Notwendige Anpassungen zur Anwenderfreundlichkeit werden diskutiert, ebenso die Vor- und Nachteile der RIM/UML-Darstellung. Es fehlt eine Gesamtübersicht für den Arztbrief als Zusammenstellung der Templates.
  • Für den Arztbrief wird eine funktionale Beschreibung (Übersichtsmodell bzw. –grafik) benötigt.
  • ELGA-Definition: Warum sind die ELGA-Sections enthalten? Es wurden aus ökonomischen Gründen bestehende sections aus der ELGA übernommen.
  • Anmerkung Kassenärztliche Vereinigung Westfalen/Lippe: Genauere Auflistung notwendig, wie man die Identifizierung von Akteuren im Gesundheitswesen in Deutschland regelt. Es wurden keine Beispiele genannt, wie man mit den Identifikationsschemata umgeht. Entsprechende Identifikationsschemata sollen dargestellt und mit Beispielen versehen werden.

Darstellung der Spezialisierung: Es fehlt eine Visualisierung der Unterschiede

Ist die Einweisung/Überweisung durch den Arzt mit abgedeckt? Nein, es handelt sich lediglich um ein Arztbriefdokument. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass der Scope genauer definiert werden muss, in Form von: Der Arztbrief ist…(Definition).

Die Implemetierung soll durch die Nutzung von Templates vereinfacht werden. Die Verifizierung der Dokumente ist durch Templates erst möglich.

Pdf soll im CDA nicht zugelassen werden: Dies führt zu einer Reihe von Folgeproblemen, z.B. mit der Signatur.

Zusätzliche Attributierung der Diagnosecodes: Bei den Diagnosen wurde „gesichert“ und „Zustand nach“ hinzugefügt. Die Entries sind bislang kein Bestandteil des Arztbriefes gewesen. Es soll diskutiert werden, wie an dieser Stelle mit der Kodierung der Sachverhalte vorgegangen wird.

Sicherheitsrisiko “Aufruf einer externen URL“: Es wird vorgeschlagen, an der betreffenden Stelle erneut auf das bestehende Risiko hinzuweisen, ebenfalls auf ein Haftungsrisiko. Bestimmte Gruppierungen sollen besprechen, ob sie solche Konstrukte überhaupt benutzen.

Es wird eine Arztbrief-Reconciliation-Gruppe (zur Bearbeitung der Kommentare) gebildet: Kai Heitmann, Matthias Aschoff, Frank Oemig, Jörg Caumanns, Daniel Hellmuth

Labormeldung: (Lars Treinat)

Value sets sollen in den Implementierungsleitfaden mit aufgenommen werden. Die Veröffentlichung von SNOMED CT Codes wird mit der IHTSDO geklärt. Ballot durchgeführt, der Implementierungsleitfaden wurde angenommen, exclusive Terminologien.

Terminologien: (S. Thun)

Der neue Medikationsplan enthält keine semantischen Standards. Im Medikationsplan für NRW stellen sich folgende Fragen:

  • Welche Terminologien sollen eingesetzt werden?
  • Welche Value Sets und welche Sections sind zu nutzen?

Zukünftige Arbeiten: Festlegen der Auswahlkriterien (z.B. Einsatz der Standards, Lizenzsituation, kostenfreier Zugang, etc.) Beispiele für internationale medizinische Terminologien für Medikationspläne:

  • Terminologien aus HL7, GINAS, IDQM, ATC, UCUM, SNOMED CT, etc.

Vorschläge für den Medikationsplan:

  • Kodierung der Darreichungsform in EDQM, probeweise auch in SNOMED CT
  • Kodierung der Einnahmezeiten (ca. 20 Zeiten im Medikationsplan 2.0) in SNOMED CT
  • 100% der Begriffe des Medikationsplans 2.0 lassen sich über SNOMED CT abbilden.

Aufforderung an alle Softwareentwickler und Hersteller sich ans BMG zu wenden:

  • Vorschläge zur Umsetzung im eHealth Gesetz
  • Offene Anwendung des ATC-Katalogs (derzeit nur über Antag ans WIdO und §73 Abs. 8 SGB V zu verwenden)

IHE

  • ITI PAM: National Extensions für Deutschland (F. Oemig)
  • Pharmacy Profiles (K. Heitmann, S. Thun)
  • SWF: "deutsche Optionen" (P. Lehti)
  • APSR2: Pathologiebefund (G. Haroske, F. Oemig)

Neue Profile “Personal Medication Record”, Medication List

ITI-PAM: Es wird eine national extension gebraucht. Das Wiki soll mit einem mark-up angereichert werden. Dieser mark-up ist durchgeführt worden. Anfang Februar soll diskutiert werden, was nun die aktuelle Ergänzung zu Vol. 4 ist.

Scheduled Workflow (SWF): Es wird eine Person aus dem Bereich der Radiologie benötigt, ggf. Visus erneut ansprechen.

APSR2: Pathologiebefund. Es soll ein Tool geben, dazu wird beim nächsten Mal berichtet.

EFA Peer-to-Peer-Spezifikation (J. Caumanns)

Die Inhalte sind im Wiki enthalten. Es soll ein freeze des aktuellen Dokumentes als WORD-Datei geben.

Kommentierungsverfahren: 266 Kommentare, 189 angenommen und umgesetzt

Es gibt ein Change Management über ein Change Request System, Bearbeiten der Change Requests erfolgt direkt im Wiki.

Status: Erste Umsetzung der EFAv2 Single-Peer-Variante, P2P Erweiterungen abgeschlossen, Ergebnisse der Arbeiten zur elektronischen Einwilligung werden als „Supplement“ angebunden.

EFA 2.0 Patienteneinwilligungsdokument (Fraunhofer Fokus)

Das EFA 2.0 Patienteneinwilligungsdokument dient dem sektorenübergreifenden Datenaustausch. Der Patient gibt dabei die Hoheit seiner Daten an die beteiligten Ärzte ab, die die Datenverwaltung übernehmen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Zweckbindung des Dokumentes notwendig, daher ist eine schriftliche, dokumentierte Einwilligungserklärung des Patienten notwendig und Access Policies.

Abbildungsebenen:

  • Schriftliche Ebene - das schriftliche Dokument wird in strukturierter Form, beispielsweise CDA dargestellt und selbst im Fallaktendokument abgelegt.
  • Berechtigungsebene – Access Policies u. Access Policy Request

Der Lebenszyklus der EFA wird durch folgende Attribute gesteuert:

  • Offen
  • Gesperrt (Zweck erloschen)
  • Verfallen (Einwilligung erloschen)
  • Archiviert

Im CDA Body wird die XACML-Policy über ein Policy Set bestehend aus einem allgemeinen Target, Policy EFA Teilnehmer und Policy Fallaktenmanager abgebildet.

Nach Präsentation der CDA Dokumente werden folgende Punkte diskutiert:

  • Zu wählende OIDs (evtl. Rollendefinition der GEMATIK berücksichtigen?)
  • Kodesysteme (Wahl eines geeigneten Kodesystems für den Behandlungsgrund)
  • Access Control für ITI-18 Get Assosiations: sind Referenzen auf Dokumenten Entries und Associations überhaupt schützenswert?
  • Access Control ist vergleichsweise teuer.

Löschen von Patientendaten (N. Schibrowski)

Wie kann die Löschung von Patientendaten im KIS technisch erreicht werden, z. B. im Hinblick auf Aufbewahrungsfristen, Patientenrechtegesetz etc.? Es existiert auf nationaler Ebene aktuell kein einheitliches Vorgehen bei der Löschung von Patientendaten.

Demnächst EU-Datenschutz-Grundverordnung, Neuerungen z.B. Recht auf Vergessenwerden, Stärkung des Datenschutzes für Minderjährige, Zutreffen auf Nicht-EU-Unternehmen, die in Deutschland tätig sind (Google etc.).

Begriffsdefinition und Fragestellungen Was bedeutet Löschung?

  • Löschen ist die irreversible Unkenntlichmachung personenbezogener gespeicherter Daten durch
    • Entfernen der Signale (magnetische Datenträger)
    • Zerstörung des Datenträgers (z.B. optische Datenträger)
    • Löschen der Verknüpfung (Datenbanken)

Wie kann die Löschung von Patientendaten im KIS technisch erreicht werden im Hinblick auf

  • gesetzlich geforderte Wahrung von Aufbewahrungsfristen ?
  • konkurrierende Gesetze z.B. Patientenrechtegesetz ?
  • heterogene KIS-Kompositionen ?

Im Sommer 2014 wurde das Thema "Löschen von Patientendaten" erstmalig im Interoperabilitätsforum besprochen. Die ursprüngliche Idee war, die Löschung eines Patienten gezielt über granulare Nachrichten von KIS zu KIS zu steuern, unter Wahrung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Im Rahmen der Diskussion wurde herausgestellt, das die aktuelle Gesetzeslage keine eindeutige Lösung erlaubt.

Beispiel: Der Löschung (BDSG) oder dem "Recht auf Vergessenwerden" steht z.B. das Patientenrechtegesetz §630 BGB gegenüber, das u.a. eine lückenlose Dokumentation der Patientendaten inclusive aller Mutationen fordert für mindestens 10 Jahre. Dies ist nur eins von vielen Beispielen für konkurrierende Gesetzgebungen. Leider gibt es keine klaren Regeln, welches Gesetz in welchem Szenario als "höherwertig" anzusehen ist.

Diese unklare rechtliche Lage führt dazu, das jeder KIS-Anbieter und jeder Kunde ein anderes Verständnis von Löschung hat, was zu individuellen Lösungen in den KIS-Systemen führt. "Löschung" muss im Krankenhaus muss letztendlich als Kombination von Zugriffskontrolle (Sperrung), De-Identifikation und tatsächlicher Löschung einzelner Daten nach Ermessen erfolgen. Durch diese Heterogenität muss die Übermittlung des Patientenwunsches auf Vergessenwerden aus pragmatischen Gründen auf ein möglichst einfaches Mittel beschränkt werden. Zu diesem Zwecke können auch die bestehenden Nachrichten ADT A23 bzw. ADT A29 weiterhin verwendet werden.

Aktuelle Datenschutzgesetze:

  • Europa: Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr

Umsetzung in Deutschland:

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.V.m. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 22. Mai 2001
  • Landesdatenschutzgesetze pro Bundesland
  • Kirchliche Datenschutzverordnungen
  • Anwendungs-Leitfaden: "Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme“

Demnächst: EU Datenschutz-Grundverordnung

Europaweit gültige Datenschutz-Grundverordnung

  • Erste Version vom 25. Januar 2012
  • Aktuell verhandeln die Mitgliedstaaten (Rat) über den Entwurf
  • Ab 2015 startet die Abstimmung zwischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission (Trilog)
  • wird die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG ersetzen und ohne Umsetzungsakt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten
  • Abschwächung/Verstärkung durch nationales Recht soll nicht möglich sein

Neuerungen z.B.

  • Wird auch für in Europa tätige Unternehmen gelten die ihren Sitz außerhalb der EU haben, z.B. Facebook und Google (Anmerkung Caumanns: Dieser Zweck wurde kürzlich durch amerikanische Gerichte ausgeschlossen)
  • Einführung des „Rechts auf Vergessenwerden“
  • Stärkung des Datenschutzes für Minderjährige

OR.NET (Heike Moser)

ISO-Standards: Englischsprachige ISO-Standards zur Verfügung stellen. Es wird vorgeschlagen, die Liste der abzustimmenden Standards ins WIKI einzufügen.

ORNet Teilprojekt 4: Standardisierung, Einbindung von Experten, Gründung eines Arbeitskreises bei der DKE.

Entwicklung zweier Standards bis Ende nächsten Jahres. Frau Märzweiler kümmert sich um die IHE-Profile und die Überprüfung, welche Inhalte man aus anderen IHE-Profilen übernehmen kann um ein Surgery-Profil zu gestalten.

OID-Register (N. Sigmond, Fr 13 Uhr)

6 neue OIDs für Organisationen, 8 neue für Kodierschemata (z.B. Alpha-ID –Seltene Erkrankungen), 8 neue für die gematik (Identifizierungsmechanismen), 1 neue OID für das DIVI-NAP.

Das Antragsformular wurde neu überarbeitet und anwenderfreundlicher gestaltet.

Es werden bis Ende des Jahres noch ca. 40 OIDs für HL7 etc. beim DIMDI eingehen.

KBV-Schlüsseltabellen: Es sind nicht für alle Tabellen OIDs vorhanden. Z.T. werden durch die KBV Veränderungen an den Dokumenten durchgeführt, die bereits eine OID haben (z.B. Ergänzungen).

Bei ISO wurde im Mai ein Revision Proposal zu ISO 13120 ClaML eingebracht. Es gibt an manchen Stellen Nachbesserungsbedarf, z.B. Referenzen/Mapping zu anderen Terminologien und Klassifikationen, Hinzufügen einer root class usw. Hierzu ist eine neue Projektleitung erforderlich, das DIMDI stellt sich an dieser Stelle zur Verfügung.

Veranstaltungshinweis der AG SIE der GMDS

Das Treffen des Forums nimmt die AG SIE der GMDS als Gelegenheit, um ein kurzes eigenes Treffen durchzuführen.

Dies wird am Ende des ersten Tages stattfinden und vermutlich zwischen 17 und 18 Uhr beginnen und ca. 1h dauern.

Agenda: http://www.gmds-ag-sie.de.

Anwesenheitsliste

Name 18. Dezember 19. Dezember
Geßner, Christof X X
Heckmann, Simone X X
Heitmann, Kai X X
Moser, Heike X X
Oemig, Frank X X
Schultz, Andreas X X
Treinat, Lars X X
Václavíc, Marek X
Pettinger, Thomas X X
Lohse, Ronald X X
Idirs, Tarik X X
Wolf, Ingo X X
Kerzmann, Andreas X X
Haferkamp, Sabine X
Kaufmann, Miriam X
Kraufmann, Ben X
Kuhlisch, Raik X
Dewenter, Heike X X
Rüsing, Lars X X
Zapf, Jürgen X X
Kronsteiner, Bernhard X X
Krumbe, Gabriele X X
Apavicio-Rodriguez, Ernesto X X
Bingel, Alexander X X
Pickel, Jonas X X
Aschhoff, Mathias X X
Ludmann, Dominik X X
Palm, Stefan X X
Zeitsmann, Kai X X
Pantazoglou, Elisabeth X X
Pate, Oliver X X
Kassner, Andreas X
Schibrowski, Norbert X X
Sigmond, Norbert X
Thun, Sylvia X X

Hinweise

Teilnahme: An den Sitzungen können alle Interessierten teilnehmen, egal ob Mitglied bei HL7, IHE oder einer der kooperierenden Organisationen oder nicht! Um eine vorherige Anmeldung an info@interoperabilitaetsforum.de wird allerdings gebeten.

Zeiten: Das Treffen beginnt traditionell am ersten Tag um 10:30 mit Kaffee/Tee, um 11 Uhr beginnt die Besprechung. Am zweiten Tag beginnt das Treffen um 9 Uhr und dauert bis zu Nachmittag (meist ca. 15-16 Uhr)

Agendapunkte: Die o.g. Agenda ist vorläufig und wird ständig aktualisiert. Weitere Agendapunkte bitte an info@interoperabilitaetsforum.de schicken.

Unterkunft: Für ein Zimmer in einem der umliegenden Hotels sorgen die Teilnehmer selbst.

Gemeinsames Abendessen: Um 19 Uhr im Brauhaus Sion, Unter Taschenmacher 5-7, 50667 Köln

Medienpartner

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