Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel (Projekt)
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
Die Änderungen an Paragraph 291d Abs.1 Satz 1 SGB V erzwingen die Festlegung einer System- bzw. Archivierungsschnittstelle, so dass ein Anwender das eingesetzte System wechseln kann. Darüber hinaus hat ein Patient das Recht, seine Daten in einem strukturierten Format zu bekommen. Als Lösungsansatz für beide Szenarien bietet sich IHE ITI XDM in Kombination mit FHIR an, das entsprechend skaliert beide Szenarien abdecken kann.
Anfangs- und Enddatum
Anfang: Januar 2018
Ende: Juni 2018
Status
- abgeschlossen: abgelehnt
Fürsorger
- Frank Oemig (DTHS)
Kontaktperson im Interoperabilitätsforum
- Frank Oemig (DTHS)
Möglichkeiten zur Partizipation
Nutznießer
- Anwender
- Hersteller
Ergebnisse
Links
- SGB V, §291d Abs. 1, Satz 1
- EU-DSGVO