CIM Anlegen und Registrieren einer Partition

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Interaktionsmuster zum Anlegen und Registrieren einer Partition

Anwendungsszenario: Anlegen einer Partition zu einer bestehenden Fallakte

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EFA-Teilnehmer können für eine Fallakte relevante Daten entweder in eine bestehende Partition einstellen oder eine neue Partition anlegen, um darüber z.B. eine Verknüpfung mit einem stationären Aufenthalt herzustellen. Auch Strukturierungen auf Daten, die nicht über die Dokumenten-Metadaten herstellbar sind, können über Partitionen realisiert werden (siehe auch Geschäftsobjekt Partition).

Aus der Semantik der Fallakte heraus bilden alle zu dem selben Zweck angelegten Partitionen implizit eine Fallakte. Um eine neue Partition (z.B. zu einem stationären Aufenthalt) anzulegen und einer bestehenden Fallakte hinzuzufügen sind die folgenden Ablaufschritte erforderlich:

  1. Ein Leistungserbringer ist über die Einwilligung des Patienten zur Nutzung einer EFA berechtigt und damit an dieser als Teilnehmer registriert.
  2. Der Teilnehmer legt eine neue Partition zu der bestehenden Akte an, um dort Daten zu einem aktuellen stationären Aufenthalt einzustellen und so den anderen EFA-Teilnehmern zugänglich zu machen. Als Zweck der Partition wird der Zweck der Fallakte angegeben. Hiermit ist die neue Partition automatisch mit der bestehenden Akte verknüpft und für alle anderen Teilnehmer der Fallakte zugreifbar.
  3. Der Teilnehmer registriert in seinen IT-Systemen erstellte Daten an der neuen Partition.

CIM Partition Anlegen.png

Varianten des Anwendungsszenarios

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Aktuell sind keine Varianten definiert.

Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster

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Interaktion CIM Partition Anlegen Singleton1.png

Funktionalität,

Vorbedingungen,

Nachbedingungen

Vorbedingungen:

  • Eine Fallakte ist angelegt und gemäß der Einwilligung des Patienten nutzbar.
  • Der die neue Partition anlegende Arzt ist als Teilnehmer an der Fallakte registriert und zum Zugriff auf die Akte berechtigt.
  • Der die neue Partition anlegende Arzt besitzt die Berechtigung, bei einem EFA-Provider eine neue Partition zu einer Fallakte anzulegen und dort Daten zu speichern.
  • Die neu anzulegende Partition fasst Daten zusammen, die ausschließlich im Rahmen der Zweckbindung der Akte innerhalb des Teilnehmerkreises der Akte kommuniziert werden sollen.

Funktionalität:

  • Eine neue Partition wird zu einer bestehenden Fallakte angelegt.
  • Zweckbindungen und Teilnehmer/Berechtigungen der Fallakte gelten ohne Änderungen und Ergänzungen auch für die neu angelegte Partition.

Nachbedingungen:

  • Eine neue Partition ist mit der Fallakte verknüpft und kann von den EFA-Teilnehmern genutzt werden.

Verpflichtungen:

  • Es ist nachvollziehbar, welche Person die Partition auf welcher Basis und in welcher Konfiguration angelegt hat.
Muster

Muster Partition anlegen

  • Bereit gestellte Informationen:
    • Zu erweiternde Akte (Identifier, etc.)
    • Titel der Partition
  • Erforderliche Konfigurationsdaten:
    • EFA Provider

Definition der Interaktionsmuster

Interaktionsmuster: Partition anlegen und registrieren

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Motivation Anlegen und Registrieren einer neuen Partition zu einer bestehenden Fallakte. Die Partition repräsentiert innerhalb der Fallakte eine einzelne Behandlungsepisode, einen administrativen Fall oder eine andere semantische Klammer um Behandlungsdaten.
Akteure und Rollen
Leistungserbringer (LE)
Die Anlage einer Partition zu einer bestehenden Fallakte MUSS durch einen Leistungserbringer initiiert werden. Eine Einwilligung durch den Patienten ist nicht erforderlich, da für die Partition alle relevanten Konfigurationsdaten der übergeordneten Fallakte - insbesondere die Zweckbindung und die Berechtigungen - übernommen werden.
EFA-Provider
Der EFA-Provider legt die angeforderte Partition an und bindet diese an die bei der Anlage angegebene Fallakte. Der EFA-Provider stellt sicher, dass Zugriffe nur durch autorisierte EFA-Teilnehmer im Rahmen der diesen für die übergeordnete Fallakte zugewiesenen Rollen erfolgen können.
Interaktion Arzt --> (Aktenidentifikation, Name der Partition, [Anker der Partition], [initiale Dokumente]) --> EFA-Provider
Vorbedingungen
  • Die fachlichen Voraussetzungen für die Anlage einer Partition und deren Verknüpfung mit einer bestehenden Akte sind gegeben. Insbesondere unterstützt die Partition den Zweck der bestehenden Fallakte.
  • Der LE ist autorisierter Teilnehmer der übergeordneten Fallakte.
  • Der die Partition anlegende LE hat mit dem EFA-Provider eine Vereinbarung geschlossen, die den im EFA-Datenschutzkonzept definierten Vorgaben entspricht. Sofern es sich hierbei um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt, muss eine entsprechende Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden.
  • Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren.
  • Der LE hat die Akte, der die Partition zugeordnet werden soll, sicher identifiziert und den Zweck der Akte mit der Motivation zur Anlage der neuen Partition abgeglichen.
Ablauf
  1. Der LE übermittelt die zur Anlage der Partition erforderlichen Informationen an den EFA-Provider.
  2. Der EFA-Provider nimmt die Anfrage entgegen und verifiziert deren Vollständigkeit und Korrektheit.
  3. Der EFA-Provider verifiziert, dass der die Partition anlegende LE in einem vertraglichen Verhältnis zum EFA-Provider steht, das die Anlage einer Partition ermöglicht.
  4. Der EFA-Provider verifiziert, dass der die Partition anlegende LE als Teilnehmer an der übergeordnete Akte registriert ist.
  5. Der EFA-Provider verknüpft die angegebene Fallakte und deren Konfiguration (Zweckbindung, Berechtigungen) mit der neuen Partition.
Eingangsinformationen
Aktenidentifikation
Zur Anlage und Verknüpfung einer Partition müssen Angaben zu der übergeordneten Akte übermittelt werden, die dem EFA-Provider die Identifizierung dieser Akte und die Durchsetzung der damit verknüpften Berechtigungen ermöglichen.
Name der Partition
Jede Partition hat einen vom anlegenden LE frei vergebbaren Namen, der beim Browsing über einer Akte angezeigt wird. Der Name sollte so gewählt sein, dass die anderen EFA-Teilnehmer anhand des Namens der Partition eine Vorstellung von den dort verfügbaren Daten haben. Innerhalb eines EFA-Netzwerks können weiter gehende Konventionen zur Vergabe von Partitionsnamen definiert werden.
Anker der Partition (optional)
Wie in der Darstellung der EFA Geschäftsobjekte beschrieben, kann eine Partition mit einem Containerobjekt des EFA-Teilnehmers wie z.B. einem Aufenthalt oder einem Abrechnungsfall verknüpft werden. In diesem Fall kann z.B. ein Kommunikationsserver eine automatisierte Synchronisierung zwischen den Daten in der Partition und dem damit verknüpften internen Container durchführen. Um dieses zu unterstützen kann zu einer Partition ein Anker zu dem damit verknüpften internen Containerobjekt angegeben werden. Dieser Wert ist für den EFA-Provider und die anderen Teilnehmer semantikfrei und transparent.
Initiale Dokumente (optional)
Bei der Anlage einer Partition können initial in diese Partition einzustellende Dokumente angegeben werden.
Nachbedingungen
  • Die Partition ist angelegt, mit einer Fallakte verknüpft und damit für berechtigte EFA-Teilnehmer dieser Fallakte sichtbar.
  • Berechtigte Teilnehmer können Daten in die Partition einstellen und aus dieser auslesen.
  • Sofern bei der Anlage der Partition Patientendaten übergeben wurden, sind diese als Dokumente in der Partition abrufbar.
Ausnahmeszenarien

Aktuell sind keine Ausnahmeszenarien definiert

Peer-to-Peer Semantik

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Ist ein EFA-Teilnehmer einem EFA-Provider organisatorisch zugehörig, dann legt der EFA-Teilnehmer die neue Partition bevorzugt bei diesem EFA-Provider an.

Ansonsten legen EFA-Teilnehmer eine neue Partition immer bei dem EFA-Provider an, mit eine entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung besteht. Der Patient ist hierüber zu informieren und muss der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen (siehe auch Domänenanalyse zur Auftragsdatenverarbeitung).