cdaaar:Einleitung
Einleitung
Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)[1] hat mit § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement eingefügt. Versicherte sollen damit beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die folgende Versorgung unterstützt werden
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement[2] vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus.
Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt uns abgestimmt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag [3] als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll.
Neuantrag OID
- Neuantrag (DIMDI)
Papierformular Antrag auf Anschlussrehabilitation
[Abbildung 1] Formular Antrag auf Anschlussrehabilitation
[Abbildung 2] Formular Ärztlicher Befundbericht (Anhang zum Antrag auf Anschlussrehabilitation)
- ↑ Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) https://dejure.org/BGBl/2015/BGBl._I_S._1211
- ↑ Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf
- ↑ 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/2._AEnderungsvereinbarung_zum_Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf
Referenzfehler: Es sind <ref>
-Tags für die Gruppe „Abbildung“ vorhanden, jedoch wurde kein dazugehöriges <references group="Abbildung" />
-Tag gefunden oder ein schließendes </ref>
fehlt.