Einleitung

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(Teildokument von Ärztliches Überleitungsmanagement)
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Einleitung

Die Schnittstellen, insbesondere zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor, im Gesundheits­wesen sind von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Versorgungs­kontinuität. Nicht selten treten bei Krankenhauseinweisungen oder -entlassungen Bruch­stellen in der Kommunikation auf, welche sowohl die Qualität als auch die Effizienz der Versorgung negativ beeinflussen können. Daher sind zum einen Struktur und Inhalte sowie zum anderen die Verfahren für den Informationsaustausch diskussionswürdig.

Vorarbeiten

Bericht des niedergelassenen Arztes
Bericht über den Krankenhausaufenthalt

Hintergrund - Arbeitsgruppe des Landesgremiums nach § 90a SGB V in NRW

In diesem Kontext hatte die Arbeitsgruppe „Einweisungs-/Entlassungsmanagement“ des gemeinsamen Landesgremiums nach §90a SGB V in Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel einer verbesserten Kommunikation zwischen dem ambulanten und stationären Sektor zwei Überleitungsbögen auf je einer DIN A4 Seite ent­wickelt:

  • Ärztlicher Kurzbericht des niedergelassenen Arztes
  • Ärztlicher Kurzbericht über den Krankenhausaufenthalt

Aufbauend hierauf wurden papierbasierte Erprobungen dieser Bögen in den Pilotregionen Remscheid und Siegerland durchgeführt. Die Erprobung wurde in beiden Fällen durchweg positiv bewertet und es wurde zudem festgestellt, dass ein IT-gestütztes Verfahren zu begrüßen wäre. Das Zentrum für Telematik und Telemedizin (ZTG) wurde daher vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) mit der Umsetzung betraut.

Übersicht über die Inhalte der ärztlichen Kurzberichte
Arzt Krankenhaus
Patient Patient
Kostenträger Kostenträger
Arzt Ansprechpartner
Praxis Krankenhaus
  Aufenthalt (von; bis)
Diagnosen Diagnosen
Hinweise und Empfehlungen  
  Therapie
  Entlassungsbefund
Infos zur Antikoagulation Infos zur Antikoagulation
Medikation Medikation
Verweis auf Anlagen Verweis auf Anlagen
Heilmittel & Hilfsmittel Heilmittel & Hilfsmittel
Informationen zur aktuellen Versorgung (primär: Pflege & Kontakt) Informationen zur aktuellen Versorgung (Pflege, Reha, AU, Patientenverfügung...)

Rahmenbedingungen

Entlassbrief

Zuletzt wurde durch den Referentenentwurf des sogenannten eHealth-Gesetzes eine zweijährige Anschubfinanzierung für einen Entlassbrief, dessen Inhalt und Struktur durch durch KBV und DKG zu bestimmen sind,  von Mitte 2016 an in Aussicht gestellt. Im schließlich verabschiedeten Gesetz taucht der Entlassbrief zwar nicht mehr auf und wird demzufolge auch nicht mehr anschubfinanziert, bleibt aber ein natürlicher und unabdingbarer Bestandteil einer effizienten e-Health-Umgebung.

Es ist zu prüfen, inwieweit Synergien zwischen den ärztlichen Kurzberichten und einer Definition eines Entlassbriefs genutzt werden können.

Vorarbeiten anderer Bundesländer

Es ist ggf. zu berücksichtigen, dass in anderen Bundesländer zum Teil ebenfalls Überleitungsdokumente für den gleichen Zweck entworfen wurden.

Zielsetzung

Formalziel: Beitrag zur Verbesserung der sektorübergreifenden Kommunikation durch Abbildung ärztlicher Kurzberichte mit geeigneten CDA Strukturen zwecks Möglichkeit zum IT-gestützten, schnellen und sicheren Austausch – unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderebene.

Operativ:

  • Erzeugen fehlender Templates für Inhalte der ärztlichen Kurzberichte
    • inhaltltiche Abstimmung soweit möglich mit KBV, DKG und UAG Einweisungs- und Entlassmanagement
    • ggf. Ergänzung um Templates zur Erfüllung von Entlassbrief Vorgaben
  • Zusammenfügen zu einem Implementierungsleitfaden
  • ggf. Erstellen von speziellen Stylesheets zur Darstellung der Kurzberichte

Abgrenzung

Dieser Leitfaden deckt eine Reihe von Themen nicht ab. Dazu gehören:

  • digitale Signatur (siehe auch Abschnitt "Digitale Signatur")
  • Security
  • Transport von CDA-Dokumenten

Digitale Signatur

Im NRW-Projekten können digitale Signaturen wie in [1] beschrieben verwendet werden. Auf die Verwendung von Signaturen wurde im Rahmen des Arztbriefs bereits 2010 hingewiesen (vgl. [2]).

Zum Zwecke der Signatur sind in diesen Leitfaden die in CDA üblichen Mechanismen aufgenommen, die digitale Signaturen ermöglichen bzw. hierfür als notwendig erachtet werden. Dies betrifft die Verwendung von Elementen zur Wiedergabe von Unterzeichnern (legalAuthenticator, authenticator) im Header.

  1. Erstellung von XML-Signaturen für Dokumente nach Clinical Documents Architecture – R2 (Elektronische Signatur von Arztbriefen). Spezifikation der Bundesärztekammer, Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe. Version 1.4 vom 20. Mai 2008
  2. Telematikinfrastruktur und Telemedizin in Deutschland – Bilanz und Ausblick. Mathias Redders, Referatsleiter Telematik im Gesundheitswesen, MGEPA NRW. Beitrag 1. Nationaler Fachkongress Telemedizin – 4. November 2010