Dieses Material ist Teil des Leitfadens CDA für die elektronische Fallakte.
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Anmerkung: Die Kürzel unter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.
Hinweise zum Kommentierungsverfahren einschließlich aller Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite "Kommentierung EFAv2.0".
Interaktionsmuster zum Invalidieren von Daten in einer Fallakte
Anwendungsszenario: Invalidieren von Daten in einer Fallakte
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In eine Fallakte eingestellte Daten (siehe Interaktionsmuster Einstellen von Datenobjekten) sind für alle EFA-Teilnehmer sichtbar und abrufbar. Zuweilen kann es passieren, dass ein zuvor in eine EFA eingestelltes Dokument invalidiert werden muss, z.B. da es im Nachhinein als falsch erkannte Informationen enthält oder versehentlich ein falsches Dokument eingestellt wurde (z.B. aufgrund einer intern falsch aufgelösten Patientenidentität).
Das Invalidieren eines Dokuments in einer EFA entfernt dieses Dokument nicht aus der Fallakte, da es ggf. bereits von anderen Teilnehmern abgerufen wurde und daher die Dokumentenreferenz in jedem Fall gültig bleiben muss und das Dokument auch für die Nachvollziehbarkeit der EFA-Nutzung beim Schließen der Akte mitsamt der Akte archiviert werden muss. Statt dessen wird beim Invalidieren der Status des Dokuments so verändert, dass es nur noch für spezielle Rolleninhaber sichtbar ist (z.B. für den Fallaktenmanager). Alle anderen Teilnehmer sehen das Dokument beim Auflisten der EFA-Inhalte nicht mehr und können es daher auch nicht mehr nutzen.
Um Daten zu invalidieren und damit den Dokumentenstatus entsprechend zu ändern sind die folgenden Ablaufschritte erforderlich:
- Ein Leistungserbringer ist über die Einwilligung des Patienten zur Nutzung einer EFA berechtigt und damit an dieser als Teilnehmer registriert. Diese Einwilligung muss im Vorfeld erteilt worden sein.
- Der Teilnehmer öffnet die gewünschte Fallakte und listet die enthaltenen Dokumente auf (siehe Interaktionsmuster Browsing über einer Akte oder Partition).
- Der Teilnehmer wählt über sein IT-System das zu invalidierende Dokument aus.
- Der Teilnehmer sendet eine Nachricht an den EFA-Provider, das ausgewählte Dokument zu invalidieren.
Varianten des Anwendungsszenarios
Aktuell sind keine Varianten definiert
Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster
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Interaktion
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Funktionalität, Vorbedingungen, Nachbedingungen
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Muster
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Vorbedingungen:
- Eine Fallakte ist angelegt und gemäß der Einwilligung des Patienten nutzbar.
- Der Nutzer ist als Teilnehmer an der Fallakte registriert und zum Zugriff auf die Akte berechtigt.
- Der das Dokument invalidierende Arzt besitzt die Berechtigung, bei einem EFA-Provider Daten in einer Fallakte zu speichern (d.h. Voraussetzungen für eine Auftragsdatenverarbeitung durch den EFA-Provider sind gegeben).
- Das zu invalidierende Dokument wurde sicher identifiziert.
- Die fachlichen Gründe für das Invalidieren des Dokuments sind verifiziert und lokal dokumentiert.
Funktionalität:
- Das identifizierte Dokument wird invalidiert, d.h. in eine Status versetzt, der einen Zugriff nur noch für spezielle Rolleninhaber erlaubt.
Nachbedingungen:
- Mit Ausnahme spezieller Rollen ist das Dokument für EFA-Teilnehmer beim Auflisten der Inhalte einer EFA nicht mehr sichtbar. Dieses gilt auch für an das Dokument geknüpfte Dokumentbeziehungen.
Verpflichtungen:
- Es ist nachvollziehbar, welche Person ein Dokument wann und warum invalidiert hat.
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Muster Daten invalidieren
- Bereit gestellte Informationen:
- Partition, in der sich das zu invalidierende Dokument befindet
- Identifier des zu invalidierenden Dokuments
- Erforderliche Konfigurationsdaten:
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Definition der Interaktionsmuster
Interaktionsmuster: Daten invalidieren
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Motivation
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Invalidieren eines Dokuments in einer Fallakte.
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Akteure und Rollen
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- Leistungserbringer (LE)
- Die Invalidierung von Daten in einer bestehenden Fallakte MUSS durch einen Leistungserbringer initiiert werden. Eine explizite Einwilligung durch den Patienten für diese Einzeltransaktion ist nicht erforderlich, da für die Daten alle relevanten Konfigurationsdaten der übergeordneten Fallakte - insbesondere die Zweckbindung und die Berechtigungen - übernommen werden.
- EFA-Provider
- Der EFA-Provider nimmt die Invalidierung vor und ändert den Dokumentenstatus entsprechend. Der EFA-Provider stellt sicher, dass Zugriffe nur durch autorisierte EFA-Teilnehmer im Rahmen der diesen für die übergeordnete Fallakte zugewiesenen Rollen erfolgen können. Der EFA-Provider stellt sicher dass ggf. angegebene Beziehungen zu vorhandenen Dokumenten ebenfalls invalidiert werden.
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Interaktion
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Arzt --> (Identifikation der Ziel-Partition, Identifikation des zu invalidierenden Dokuments) --> EFA-Provider
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Vorbedingungen
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- Die fachlichen Voraussetzungen für die invalidierung des Dokuments sind gegeben und dokumentiert.
- Der LE ist autorisierter Teilnehmer der Fallakte, in der sich das zu invalidierende Dokument befindet.
- Der die Daten einstellende LE hat mit dem EFA-Provider eine Vereinbarung geschlossen, die den im EFA-Datenschutzkonzept definierten Vorgaben entspricht. Sofern es sich hierbei um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt, muss eine entsprechende Zustimmung des Betroffenen eingeholt worden sein.
- Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren.
- Der LE hat die Akte und die Partition, der das zu invalidierende Dokument zugeordnet sind, sicher identifiziert.
- Der LE hat die zu invalidierenden Dokumente sicher identifiziert und die eindeutigen Objektreferenzen ermittelt.
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Ablauf
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- Der LE übermittelt die zur Invalidierung benannter Dokumente erforderlichen Informationen an den EFA-Provider.
- Der EFA-Provider nimmt die Anfrage entgegen und verifiziert deren Vollständigkeit und Korrektheit.
- Der EFA-Provider verifiziert, dass der die Daten bereitstellende LE in einem vertraglichen Verhältnis zum EFA-Provider steht, das das Invalidieren von Daten in eine EFA ermöglicht.
- Der EFA-Provider verifiziert, dass der LE als Teilnehmer an der übergeordnete Akte registriert ist.
- Der EFA-Provider invalidiert die benannten Dokumente indem er ihren Status entsprechend ändert.
- Der EFA-Provider invalidiert von den invalidierten Dokumenten ausgehende Dokumentenbeziehungen.
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Eingangsinformationen
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- Identifikation der Ziel-Partition
- Zur Invalidierung von Dokumenten in einer Partition müssen Angaben zu dieser Partition übermittelt werden, die dem EFA-Provider die Identifizierung dieser Partition und der übergeordneten Akte sowie die Durchsetzung der damit verknüpften Berechtigungen ermöglichen.
- Identifikation der zu invalidierenden Dokumente
- Daten, die dem EFA-Provider eine eindeutige Identifizierung der zu invalidierenden Dokumente ermöglichen.
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Nachbedingungen
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- Der Zustand der benannten Dokumente ist so verändert, dass die Dokumente als invalidiert gelten.
- Die invalidierten Dokumente und ihre ausgehenden Dokumentenbeziehungen sind für EFA-Teilnehmer nicht mehr aubrufbar (Ausnahme: spezielle Nutzerrollen wie z.B. der Fallaktenmanager)
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Ausnahmeszenarien
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Aktuell sind keine Ausnahmeszenarien definiert
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Peer-to-Peer Semantik
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Durch die explizite Benennung der Partition kann der Peer identifiziert werden, auf dem die zu invalidierenden Daten verwaltet werden.
Querverweise und Referenzen