Anmerkung: Die Kürzel unter den einzelnen Überschriften dienen der Unterstützung des Kommentierungsverfahrens. Bitte geben Sie bei einem Kommentar oder einem Verbesserungsvorschlag zu dieser Spezifikation immer das Kürzel des Abschnitts an, auf den sich Ihr Kommentar bezieht. Alle Kommentare werden in der Lasche "Diskussion" zu der kommentierten Seite gesammelt und gegenkommentiert.
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Interaktionsmuster zum Anpassen einer EFA
Anwendungsszenario: Anpassen des Teilnehmerkreises
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Der Patient bestimmt den EFA-Teilnehmerkreis (siehe Patientenhoheit). Allgemein besteht er aus der Gruppe der behandelnden Einrichtungen und Personen, unterliegt aber Änderungen, wenn
- der Patient weitere Leistungserbringer in die Behandlung einbezieht,
- der Patient einen Arzt auswechselt oder
- die Behandlungsteilnahme eines Leistungserbringers abgeschlossen ist.
Ist eine Änderung des EFA-Teilnehmerkreises erforderlich, gibt der Patient gegenüber einem teilnehmenden Arzt eine neue Einwilligung ab, in der der zu berechtigende Teilnehmerkreis benannt ist.
Ein behandelnder Arzt stimmt die Änderung des EFA-Teilnehmerkreises mit dem Patienten typischerweise im folgenden Ablauf ab:
- Der Arzt oder der Patient erkennt, dass der EFA-Teilnehmerkreis an den Kreis der Behandlungsteilnehmer angeglichen werden muss.
- Der Arzt und der Patient vereinbaren einen dem aktuellen Behandlungsgeschehen angepassten Kreis von behandelnden Ärzten/Einrichtungen.
- Die Vereinbarung wird in einer Einwilligungserklärung festgehalten. Der Patient unterschreibt die Einwilligungserklärung und gibt sie dem Arzt.
- Der Arzt erfasst die Daten der Einwilligung elektronisch, sofern sie nicht bereits z.B. aus einem elektronischen Formular erzeugt worden war. Der Arzt bestätigt die Richtigkeit der Angaben, die Datenschutzkonformität des Ablaufs der Einwilligungserteilung und das Vorhandensein einer vom Patienten unterschriebenen Kopie.
- Der Arzt übermittelt die für die Anpassung der Akte erforderlichen Informationen (insb. die neue Liste der zu berechtigenden Behandlungsteilnehme) an den EFA-Provider. Sofern vorliegend, wird auch eine elektronische Kopie der Einwilligung an einen EFA-Provider geschickt.
- Der EFA-Provider setzt die Berechtigungen für den Zugriff auf die Akte gemäß den Vorgaben der neuen Einwilligungserklärung auf.
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Mit diesem Interaktionsmuster können ausschließlich EFA-Teilnehmer benannt werden. Die Belegung der Rolle des Fallaktenmanagers einer EFA kann durch den Patienten nicht geändert werden und ist daher auch über dieses Interaktionsmuster nicht möglich. |
Varianten des Anwendungsszenarios
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Variante: Anpassung der Zweck-Parameter
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Im Rahmen einer Diagnosestellung kann ein Leistungserbringer eine Fallakte anlegen, deren Zweck zunächst an eine weitgefasste Beschreibung des medizinischen Falls gebunden ist. Soll die Fallakte auch im Rahmen der Behandlung weitergeführt werden, müssen Laufzeit, medizinischer Fall (und alle daran hängenden Konfigurationen) sowie ggf. auch der Kreis der Teilnehmer an die neue Behandlungssituation angepasst werden. Hierzu ist auch eine neue Einwilligung des Patienten erforderlich.
Variante: Verlängerung der Gültigkeit
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Bei Neuanlage einer Fallakte wird diese mit einer Gültigkeitsdauer versehen. Mit Ablauf der Gültigkeit werden die bisherige Aktennutzung und die zukünftigen Kommunikationserfordernisse bewertet. Je nach Ergebnis kann dies zur Schließung der Akte mit Ablauf der Gültigkeit oder zu einer Verlängerung der Gültigkeit (ggf. mit Anpassungen an der Aktenkonfiguration) führen.
Soll die Fallakte im Rahmen der Behandlung weitergeführt werden, muss die Gültigkeitsdauer verlängert werden. Hierzu ist auch eine neue Einwilligung des Patienten erforderlich.
Abbildung der Szenarien und Varianten auf Interaktionsmuster
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Interaktion
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Funktionalität, Vorbedingungen, Nachbedingungen
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Muster
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Vorbedingungen:
- Eine Fallakte ist angelegt und gemäß der zuletzt gegebenen Einwilligung des Patienten nutzbar.
- Ein Anpassung des Teilnehmerkreises, der Konkretisierung des Zwecks oder der Gültigkeit der Fallakte ist erforderlich und zwischen EFA-Teilnehmer und Patient abgestimmt.
- Der EFA-Teilnehmer hat die Absprachen zur Anpassung der Akte schriftlich dokumentiert.
- Ggf. neu in die Behandlung einsteigende Ärzte und Einrichtungen sind identifiziert.
- Eine neue Einwilligung wird anhand der Absprachen erstellt und vom Patienten unterschrieben.
Funktionalität:
- Die neue Einwilligung wird an den EFA-Provider übermittelt.
- Der EFA-Provider richtet die Konfiguration der bestehenden Akte anhand der Einwilligung komplett neu ein.
Nachbedingungen:
- Die Fallakte ist an die neue Behandlungsorganisation angepasst und kann von den EFA-Teilnehmern genutzt werden.
- Sofern elektronisch verfügbar, ist die neue Einwilligung als Dokument aus der Akte abrufbar.
Verpflichtungen:
- Es ist nachvollziehbar, welche Person die Akte auf welcher Basis und wie geändert hat hat.
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Muster Fallakte anpassen
- Bereit gestellte Informationen:
- zu anzupassende Akte (identifizierende Daten)
- angepasster Zweck der Akte
- angepasster Teilnehmerkreis der Akte (identifizierende Daten, Rollen bzw. Autorisierungen)
- angepasste Gültigkeit der Akte
- elektronisches Einwilligungsdokument oder Bestätigung des Arztes, dass eine solche Einwilligung vorliegt
- Erforderliche Konfigurationsdaten:
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Definition der Interaktionsmuster
Interaktionsmuster: Fallakte anpassen
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Motivation
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Anpassen einer Fallakte an eine veränderte Behandlungsorganisation/-situation
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Akteure und Rollen
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- Leistungserbringer (LE)
- Die Anpassung einer Fallakte MUSS durch einen Leistungserbringer initiiert werden. Basis der von Leistungserbringer angeforderten Konfigurationsänderung ist üblicherweise eine informierte, schriftliche Einwilligung des Betroffenen.
- EFA-Provider
- Der EFA-Provider passt eine bestehende Akte gemäß der vom LE vorgegebenen Konfiguration an. Der EFA-Provider stellt sicher, dass Aktenzugriffe nur durch autorisierte EFA-Teilnehmer im Rahmen der diesen zugewiesenen Rollen erfolgen können.
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Interaktion
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Arzt --> (Aktenidentifikation, [Zweck der Akte], [Gültigkeit], [EFA-Teilnehmer], [Einwilligungsformular]) --> EFA-Provider
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Vorbedingungen
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- Die fachlichen Voraussetzungen für die Anpassung einer EFA an eine veränderte Behandlungsorganisation und/oder -situation sind gegeben. Insbesondere sind Zweck, Teilnehmerkreis und Gültigkeit aus der Behandlungsorganisation ableitbar und konkret benennbar.
- Der die Akte anpassende LE hat mit dem EFA-Provider eine Vereinbarung geschlossen, die den im EFA-Datenschutzkonzept definierten Vorgaben entspricht. Sofern es sich hierbei um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt, muss eine entsprechende Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden.
- Der LE kann eine sichere Kommunikation mit dem EFA-Provider aufbauen. Beide Akteure können wechselseitig ihre Identität und Authentizität verifizieren.
- Der LE hat den Patienten und die anzupassende Akte sicher identifiziert.
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Ablauf
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- Der LE übermittelt die zur Anpassung der Fallakte erforderlichen Informationen an den EFA-Provider.
- Der EFA-Provider nimmt die Anfrage entgegen und verifiziert deren Vollständigkeit und Korrektheit.
- Der EFA-Provider passt für die angegebene Fallakte Zweck und Gültigkeitsdauer an.
- Der EFA-Provider setzt die Berechtigungen der Fallakte analog zu den Rollen der benannten EFA-Teilnehmer. Die zuvor definierten Berechtigungen verlieren damit sämtlich ihre Gültigkeit.
- Sofern im Rahmen der EFA-Anpassung eine elektronische Kopie des Einwilligungsformulars übermittelt wurde, wird dieses in einer beliebigen Partition der Fallakte abgelegt.
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Eingangsinformationen
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- Patientenidentifikation
- Zur Anlage einer Fallakte müssen Angaben zum Patienten übergeben werden, die auch anderen EFA-Teilnehmern die (1) Identifikation des Patienten, (2) die Prüfung der Zuordnung der Akte zum Patienten und (3)das Auffinden der Fallakte anhand von Identitätsinformationen zum Patienten ermöglichen.
- Zweck (optional)
- Der Zweck der Nutzung der Fallakte muss möglichst konkret angegeben werden. Wird kein Zweck angegeben, gilt der bestehende Zweck fort.
- Gültigkeit (optional)
- Für die Fallakte kann die maximale Gültigkeitsdauer verändert werden. Diese darf einen beim Provider vorgegebenen Maximalwert nicht überschreiten. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gilt die bestehende Gültigkeitsdauer fort.
- EFA-Teilnehmer (optional)
- Zu jedem Teilnehmer sind identifizierende Daten sowie die Rolle im Rahmen der der Fallakte zugrunde liegenden Behandlung anzugeben. Die identifizierenden Daten müssen geeignet sein, einen authentisierten EFA-Nutzer zuverlässig als EFA-Teilnehmer zu identifizieren. Sofern die genutzten Identitätsdaten keinen Abruf von Informationen zu Name, Adresse etc. des Berechtigten erlauben (bzw. entsprechende Verzeichnisse nicht verfügbar sind), müssen zusätzlich zu jedem EFA-Teilnehmer Daten bereit gestellt werden, die dem Patienten und anderen EFA-Teilnehmern eine Identifizierung dieses Teilnehmers anhand von Name und Anschrift erlauben. Wenn bei der Anpassung der EFA keine EFA-Teilnehmer benannt werden, gelten die bestehenden Berechtigungen fort.
- Einwilligungsformular (optional)
- Eine elektronische Kopie der Einwilligungsformulars kann bei der Anpassung der Akte übergeben werden. Dieses wird als Dokument in der Akte abgelegt. Der die Aktenanpassung initiierende LE stellt sicher, dass die zur Konfiguration der EFA genutzten Angaben zum Patienten und zu den EFA-Teilnehmern mit den vom Patienten im Rahmen der Einwilligung gemachten Vorgaben übereinstimmen.
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Nachbedingungen
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- Die Fallakte ist angepasst und für berechtigte EFA-Teilnehmer eindeutig adressierbar. Berechtigte Teilnehmer können Daten in die Akte einstellen und aus dieser auslesen.
- Die Fallakte ist mit einem Patienten und einem Zweck verknüpft. Beide Angaben sind für berechtigte Teilnehmer - und nur für berechtigte Teilnehmer - einsehbar.
- An die Fallakte sind Berechtigungen gebunden, die einen Zugriff auf registriert und autorisierte EFA-Teilnehmer beschränken.
- Sofern eine elektronische Kopie der Einwilligung bei der EFA-Anlage übergeben wurde, ist diese als Dokument in der Fallakte abrufbar.
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Ausnahmeszenarien
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- Für den Patienten besteht bei dem angesprochenen EFA-Provider bereits eine Fallakte zu dem neu angegebenen Zweck.
- Sofern die Einwilligung den expliziten Zusatz enthält, dass mit der Akte eine ggf. bereits zu dem angegebenen Zweck angelegte Akte in die neue Akte überführt werden kann, werden die Partitionen der bestehenden Akte mit der neuen Akte verknüpft. Die neu abgegebene Einwilligung ersetzt alle zuvor abgegebenen Einwilligungen.
- Sofern die Einwilligung keinen solchen Zusatz enthält, wird die Operation mit einer Fehlermeldung abgebrochen.
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Peer-to-Peer Semantik
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Sofern ein EFA-Teilnehmer selber auch als EFA-Provider agiert und eine Partition der Akte bei diesem Provider besteht, wird die Anpassung einer Fallakte von diesem Teilnehmer bevorzugt über diesen "eigenen" Provider ausgelöst.
Ansonsten kann die Anpassung der Fallakte über jeden Provider angestoßen werden, bei dem eine Partition der zu verändernden Akte angelegt ist. Der Provider ist verpflichtet, die neuen Konfigurationsdaten der Akte (Zweck, Gültigkeit, Teilnehmer) sowie die ggf. übermittelte Einwilligung an alle EFA-Peers weiter zu reichen, bei denen ebenfalls Partitionen zu der betroffenen Akte angelegt sind.
Querverweise und Referenzen