SepaHl7V2
Inhaltsverzeichnis
Übermittlung von Bank Informationen im SEPA-Verfahren
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Empfehlung des Technischen Komitees Konformität und Zertifizierung vom Dezember 2013
Grundlagen
Im Zuge der Umstellung des Europäischen Zahlungsverkehrs auf das SEPA-Verfahren ab 1.2.2014, stellt sich die Frage, wie die hierfür erforderlichen Informationen und Identifikatoren in HL7-Version 2.x abzubilden sind.
Insbesondere bei der Übermittlung von Informationen zur privaten Kostenübernahme (Selbstzahlerverhältnis bzw. abweichende Rechnungsempfänger in IN1-Segmenten) ist die Übermittlung von Bankverbindungsdaten relevant und muss folglich an die obligatorischen Änderungen im nationalen und internationalen elektronischen Zahlungsverkehr angeglichen werden. Bei vorliegender Einzugsermächtigung zur Abbuchung privater Zusatzleistungen wie bspw. Telefon- und Internetgebühren müssen insbesondere die Vorschriften für das SEPA-Lastschriftverfahren berücksichtigt werden.
Des weiteren besteht die Anforderung, Informationen über den Art und Umfang der Leistungen, für die eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, im Kontext des Selbstzahlerverhältnisses übermitteln zu können.
Allgemeine Hinweise zum SEPA Verfahren
Definition
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den 28 EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco. Im SEPA-Raum werden europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) angeboten.
Zeitrahmen der Einführung
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) ist der 1. Februar 2014 als verbindlicher Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Euroländern festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt werden die nationalen Überweisungs-und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt.
Übergangsverfahren BIC als Bankinformation
Der BIC ist die international eindeutige Identifikation eines Zahlungsdienstleisters. Da Zahlungsdienstleister auch durch die in der IBAN enthaltenen Informationen eindeutig identifizierbar sind, muss der BIC nur bei inländischen Überweisungen und Lastschriften bis Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 noch zusätzlich zur IBAN angegeben werden. Eine andere Bezeichnung für den BIC ist SWIFT-Code (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication). Es sind daher zwei verschiedene Szenarien zu Berücksichtigen: So lange die BIC verpflichtend übermittelt werden muss, sind die verwendeten Felder als Pflichtfelder zu interpretieren, während nach Februar 2016 die BIC optional wird und damit im übermittelten Datensatz vorhanden sein, aber auch fehlen kann.
Mandatsreferenz
Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Die Mandatsreferenz darf bis zu 35 alphanumerische Stellen lang sein und dient in Kombination mit der Gläubiger-ID (ohne die in dieser Nummer enthaltene Geschäftsbereichskennung)der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats. (Quelle und weitere Informationen)
Empfehlung des Technischen Komitees HL7 Deutschland
Verwendung des Datentyps “CX” im Kontext des SEPA-Verfahrens
Der Datentyp CX-extended composite ID with check digit dient der Übermittlung komplexer Identifiktatoren mit Angabe des ID Typs und der verantwortlichen oder ausgebenden Autorität. In Übereinstimmung mit den bisherigen Kodierungsempfehlungen für die Übermittlung von Kontonummer und Bankleitzahlen, als auch dem Vorschlag von HL7-International für die Kodierung von Kontonummern und SWIFT Codes im US-amerikanischen Zahlungsverkehr kommt dieser Datentyp mit der Angabe BA - Bank Account in der Identifier Type Code Komponente allgemein für die Kodierung von Kontoinformationen zur Anwendung.
Diese Empfehlung beschreibt die Nutzung der einzelenen Komponenten des Datentyps für die notwendigen Informationen IBAN , BIC und Mandatsreferenz.
Für die Übermittlung der Mandatsreferenz im Kontext einer erteilten Einzugsermächtigung kommen die Komponenten 11 und 12 des Datentyps 'CX' zur Verwendunng die ab der HL7 Version 2.8 zur Verfügungen stehen.
Das technische Komittee empfiehlt die beiden Komponenten auch in den Implementierung zur Verwenden, die noch auf einer älteren HL7 Version basieren (Vorabimplementierung) |
SEQ | Element Name | Deutsche Bezeichnung | TBL | DT |
---|---|---|---|---|
1 | ID Number | IBAN | ST | |
4 | Assigning Authority | siehe Datentyp “HD” | 0363 | HD |
5 | Identifier Type Code | “BA” = Bank Account (in Table 0203 bereits vorhanden) | 0203 | ID |
11 | Security Check | Bei Lastschriftverfahren: Mandatsreferenz | ST | |
12 | Security Check Scheme | “SMI” = SEPA MandatsID (bei vorhandener Mandatsreferenz / vorliegender Einzugsermächtigung) | 904 | ID |
Der Code SMI muss noch bei HL7 international als zulässiger Wert für die Tabelle 904 beantragt werden |
Assigning Authority (Datentyp “HD”)
SEQ | Element Name | Deutsche Bezeichnung | TBL | DT |
---|---|---|---|---|
1 | Namespace ID | Name der Bank (optional) | 0300 | IS |
2 | Universal ID | wenn vorhanden (bis Feb. 2016 Pflicht): BIC, bei ausschliesslicher ÜBermittlung der IBAN (ab Feb. 2016) “IBAN REGISTRY” | ST | |
3 | Universal ID Type | “ISO9362” bei vorhandener BIC,
“ISO13616”, wenn ausschließlich IBAN verwendet wird |
0301 | ID |
Der Code ISO9362 ist bereits im Proposal von HL7 International für die Version 2.9 enthalten, der Code ISO13616 muss hier zusätzlich noch beantragt werden |
Beispiele
mit BIC (bis Februar 2016)
<IBAN>^^^<Name der Bank>&<BIC>&ISO9362^BA
DE68210501700012345678^^^ING DIBA&INGDDEFFXXX&ISO9362^BA
ohne BIC (ab Februar 2016)
<IBAN>^^^<Name der Bank>&IBAN REGISTRY&ISO13616^BA
DE68210501700012345678^^^ING DIBA&IBAN REGISTRY&ISO13616^BA
mit Mandatsreferenz
<IBAN>^^^<Name der Bank>&IBAN REGISTRY&ISO13616^BA^^^^^^<Mandats-Referenz-Nummer>^SMI
Übermittlung von SEPA-Informationen im Kontext eines Selbstzahler-Verhältnisses
Informationen über das Vorliegen einer privaten Kostenübernahme in IN1.#2
Die Information das es sich bei einem Kostenträger im eine private Kostenübernahme handelt, kann im Segment IN-1 im Feld IN1-2 Insurance Plan ID übermittelt werden. Bei Versicherungsverhätlnissen wird hier die Tarifbezeichnung des jeweiligen Kostenträgers übermittelt, durch Angabe des Wertes "DWZ" in diesem Feld kann eindeutig ausgedrückt werden, dass es sich bei der übermittelten Kostenträgerinformation um eine Kostenübernahme durch eine Privatperson handelt. Dies kann der Patient selbst sein, der bestimmte (Zusatz-)Leistungen aus eigener Tasche bezahlt oder bspw. ein Elternteil, dass anfallende Zusatzkosten für die Behandlung eines Minderjährigen übernimmt.
SEQ | Element Name | Deutsche Bezeichnung | LEN | TBL | r/o/c | REP# | Item | DS | Section |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2 | Insurance Plan ID | Tarifbezeichnung des Kostenträgers
“DWZ” bei privatem Kostenträger |
250 | 0072 | R | 00368 | CE | 6.5.6.2 |
Value | Deutsche Bezeichnung |
---|---|
DWZ | privater Kostenträger
(Selbstzahler, abweichender Rechnungsempfänger bei Minderjährigen) |
Informationen über Kontonummer bei privater Kostenübernahme in IN1.#3
Bei der Übermittlung eines Versicherungsverhältnisses einer gesetzlichen Krankenkasse, wird hier typischerweise die IK-Nummer der Versicherung als eindeutiger Identifikator verwendet.
Bei der Übermittlung einer privaten Kostenübernahme, ist die Wahl eines geeigneten Identifikators abhängig von der gewählten Zahlungsart.
Da das Feld wiederholbar ist, können auch mehrere Identifikatoren angegeben werden.
Bei der private Kostenübernahme bei der eine Lastschriftvereinbarung geschlossen wurde, muss eine Instanz dieses Feldes die für die Kostenübernahme notwendigen Bankdaten enthalten.
SEQ | Element Name | Deutsche Bezeichnung | LEN | TBL | r/o/c | REP# | Item | DS | Section |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
3 | Insurance Company ID | Institutionskennzeichen / Nummer des Kostenträgers | 250 | R | Y | 00428 | CX | 6.5.6.3 |
Information über das Zahlungsverfahren in IN1.#31
Im diesem Feld kann übermittelt werden, welche Zahlungsmethode mit dem privaten Kostenträger vereinbart wurde.
Abhängig von der gewünschten Methode müssen in IN1.#3 ein geeigneter Identifier Type Code angegeben werden.
Bspw: "BA" bei Lastschriftverfahren, "VS" oder "MS" bei Kartenzahlung, usw.
SEQ | Element Name | Deutsche Bezeichnung | LEN | TBL | r/o/c | REP# | Item | DS | Section |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31 | Type Of Agreement Code | Zahlungsart | 2 | 0098 | O | 00456 | IS | 6.5.6.31 |
In der Tabelle 0098 sind die möglichen Ausprägungen der Zahlungsart hinterlegt. Die benutzerspezifische Tabelle kann bei Bedarf angepasst und erweitert werden.
Value | Deutsche Bezeichnung |
---|---|
ZL | Zahlungsart: Lastschrift |
ZV | Zahlungsart: Vorkasse |
ZR | Zahlungsart: Rechnung |
Informationen über Art und Umfang der Kostenübernahme in IN2.#29
Insbesondere bei der privaten Kostenübernahme muss spezifiziert werden welchen Umfang diese Kostenübernahmeerklärung beeinhaltet. Oftmals werden diese Kostenübernahmen nur für Sonderleistungen wie besondere Unterbringungsarten oder Telefonabrechnung erteilt. IN2-29 Policy Type/Amount kann für die Übermittlung dieser Information genutzt werden.
SEQ | Element Name | Deutsche Bezeichnung | LEN | TBL | r/o/c | REP# | Item | DS | Section |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
29 | Policy Type/Amount | Art und Umfang der Versicherung | 56 | O | Y | 00500 | PTA | 6.5.7.29 |
Der Datentyp PTA - Policy Type/Amount ermöglich die strukturierte Übermittlung von Einschränkungen der Kostenübernahme.
Datentyp “PTA”:
SEQ | Element Name | Deutsche Bezeichnung | TBL | DT |
---|---|---|---|---|
1 | Policy Type | 0147 | IS | |
2 | Amount Class | 0193 | IS | |
3 | Money or Percentage Quantity | NM | ||
4 | Money or Percentage | MOP |
In der user defined Table 0147 können verschiedene Kostenübernahmearten kodiert werden. Da diese Information einrichtungsspezifisch ist, existieren hier keine allgemein empfohlene Werte.
Value | Deutsche Bezeichnung |
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