Cdaepb:Header
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Header
Die grundlegenden Spezifikationen eines CDA R2 Dokuments und Headers aus dem elektronischen Arztbrief werden auch auf den elektronischen Pflegebericht übertragen.
Dies gilt sowohl für die Dokumentenstruktur, die Konformanz-Anforderungen, sowie die CDA-Header-Elemente, deren Datentypen bzw. Bedeutung und deren Kardinalitäten. Auch die im Arztbrief genannten Regeln werden für den Pflegebericht übernommen.
Regel EPBH: Grundsätzlich werden die Inhalte und Spezifikationen des CDA-Headers des elektronischen Arztbriefes und die dort genannten Regeln übernommen und auf diese verwiesen. Domänenspezifische Ergänzungen oder Spezifikationen werden anhand der im Arztbrief verwendeten Gliederung erläutert. |
In Abweichung zum Arztbrief werden folgende Elemente für den CDA-Header des elektronischen Pflegeberichts spezifiziert bzw. ergänzt: