cdaefa Diskussion:CIM Anlegen einer Fallakte
Version vom 13. September 2013, 11:51 Uhr von Jcaumanns (Diskussion | Beiträge) (→Cngea.01.01: Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte)
Inhaltsverzeichnis
Cngea.01.01: Anwendungsszenario: Anlegen einer Fallakte
- Kommentar
- Bei den Nachbedingungen sollte die elektronische Verfügbarkeit der Einwilligung als Dokument zwingend sein. Bei einer Umsetzung anhand der abgestimmten Konzepte (Einwilligung als CDA Dokument) ist dies immer der Fall und sollte dementsprechend auch von der Spezifikation verlangt werden. Oder geht es hier nur um eine gescannte Version der unterschriebenen Papiereinwilligung? (ti, 28.05.2013)
- Kommentar
- Einwilligung: Es ist zu überlegen, ob das einstellen der Einwilligung als Policy nicht als separate Interaktion aufgeführt werden sollte?!
{Cngea.01.04.01}
Fallaktenmanager
Die Vorbedingungen wurden dahingehend ergänzt, dass die Rolle des Fallaktenmanagers besetzt sein muss (siehe auch Diskussion zu Rollen der EFA).
Namenskürzel
- jc
- Dr. Jörg Caumanns, Fraunhofer FOKUS
joerg.caumanns@fokus.fraunhofer.de