Akteure und Rollen der EFA
Dieses Material ist Teil des Leitfadens CDA für die elektronische Fallakte.
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Inhaltsverzeichnis
Akteure
In die Nutzung der elektronischen Fallakte sind folgende Akteure einbezogen:
Patient (Versicherter)
Der Bürger tritt bei der EFA explizit in der Rolle des "Patienten" auf (und nicht als "Versicherter"), da sich hieran wesentliche Grundsatzentscheidungen für Umsetzung und Nutzung der EFA knüpfen:
- es liegt eine Erkrankung vor, aus der heraus sich der Zweck der EFA-Nutzung ergibt. Übergeordneter und vorrangiger Zweck ist dabei immer, die Effizienz und Qualität der Prozesse zur Verbesserung des Zustands des Patienten durch den Einsatz einer Fallakte zu steigern.
- der Betroffene ist auf die behandelnden Ärzte angewiesen und muss deren Entscheidungen und Handlungen in einem guten Maße vertrauen. Insbesondere muss er den behandelnden Ärzten auch vertrauen, dass diese sorgfältig mit seinen Gesundheitsdaten umgehen - unabhängig davon, ob es sich um Daten auf Papier oder in einer elektronischen Akte handelt.
Der Patient entscheidet darüber, ob im Zusammenhang mit seiner Behandlung eine Fallakte angelegt wird und erteilt die Berechtigungen für die Nutzung seiner Fallakte. Er kann die entsprechenden Einwilligungen jederzeit zurücknehmen. Die konkrete fachliche Ausgestaltung der Zweckbindung und Nutzung der Fallakte obliegt den behandelnden Ärzten.
EFA-Teilnehmer (Heilberufler)
Der Patient legt die an seiner Behandlung teilnehmenden Akteure fest und berechtigt diese zur Teilnahme an einer zur Unterstützung der Behandlung aufgesetzten elektronischen Fallakte. EFA-Teilnehmer sind damit üblicherweise alle in die Behandlung einbezogenen Ärzte (Heilberufsausweis-Inhaber) sowie das medizinische (nicht ärztliche) Personal, das in die Behandlung und Dokumentation (als Gehilfen der Ärzte) einbezogen ist. Die Verantwortung für den Inhalt der Fallakte liegt bei den teilnehmenden Ärzten, wobei jeder Arzt die Richtigkeit und Vollständigkeit der aus seinem Zuständigkeitsbereich heraus in die Akte eingestellten Daten sicherstellen muss.
Gesundheitseinrichtung (Institution)
Im Kontext der Fallakte wird der Akteur „Heilberufler“ üblicherweise als Rolleninhaber innerhalb einer Institution betrachtet, in der er als Arzt oder Gehilfe seine Berechtigung zur Nutzung der Fallakte aus seiner Mitwirkung an der Behandlung des Versicherten begründen kann. Dabei kann der Versicherte die Berechtigung an weitere Voraussetzungen gebunden haben, z.B. an die Zugehörigkeit zur behandelnden Fachabteilung im Krankenhaus.
Die Erteilung einer Berechtigung an eine Institution ist jedoch in jedem Fall an die Voraussetzung gebunden, dass den innerhalb der berechtigten Institution tätigen Heilberuflern ausschließlich im Rahmen ihrer Beteiligung an der Behandlung eine Nutzung ermöglicht wird und eine Nutzung durch nicht in die Behandlung einbezogene Personen in der Einrichtung technisch oder organisatorisch verhindert wird.
Fallaktendienstanbieter (EFA Provider)
Ein Fachdienstanbieter stellt einen (zugelassenen) Fachdienst zur Verfügung, den Leistungserbringer auf der Grundlage einer freiwilligen, informierten Einwilligung des Patienten zum Austausch medizinischer Daten nutzen. Bei dem angebotenen Fachdienst kann es sich um die Fallakte oder einen anderen Gesundheitsdatendienst handeln. Ein Fachdienstanbieter für die Fallakte (Fallaktendienstanbieter) richtet für den Versicherten die Fallakte ein und verwaltet die Fallakte sowie die vom Versicherten erteilten Berechtigungen. Er stellt auch einen expliziten Ansprechpartner für Datenschutzfragen des Versicherten.