EFA Kommunikationsmuster

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Implementierungsleitfaden
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Akteure der EFA-Kommunikationsmuster

Die logische Anwendungsebene einer Fallakten-Infrastruktur besteht im einfachsten Fall aus fünf Klassen von Akteuren:

  • Ein EFA-Kontext-Manager (eCR Context Manager) baut den Sicherheitskontext zur Nutzung von Fallakten auf und verwaltet die darin bereit gestellten Sicherheitsnachweise des EFA-Teilnehmers.
  • Ein EFA-Ressource-Register (eCR Resource Registry) stellt ein Verzeichnis zur Verwaltung von Fallakten und EFA-Partitionen bereit. Mit dem selben Patienten und dem selben Zweck verbundene Partitionen bilden eine Fallakte.
  • Ein EFA-Daten-Register (eCR Document Registry) stellt ein Verzeichniss zur Verwaltung von Dokumenten bereit. In einem regionalen Gesundheitsnetz kann ein einzelner EFA-Teilnehmer das EFA-Register für das gesamte Netzwerk anbieten.
  • Ein EFA-Speichersystem (eCR Repository) hält die registrierten Dokumente vor und stellt sie für berechtigte Nutzer zum Abruf bereit. Jeder EFA-Teilnehmer kann ein eigenes EFA-Speichersystem bereitstellen und an das EFA-Register anbinden.
  • Ein EFA-Teilnehmersystem (eCR Consumer) bildet eine Nutzerschnittstelle ab, über die ein Arzt Behandlungsdaten anderer Ärzte aus an einem EFA-Register registrierten Speichersystemen abrufen kann bzw. in einem Speichersystem verwaltete Behandlungsdaten am EFA-Register registrieren kann.

Hinzu kommen zwei Klassen von Sicherheitstoken-Diensten, die jeweils Sicherheitsnachweise zum Aufbau eines zwischen EFA-Teilnehmersystem und EFA-Fachdienst (Register bzw. Speichersystem) geteilten Sicherheitskontextes bereit stellen:

  • Ein Identity Provider stellt einen von allen anderen EFA-Akteuren als vertrauenswürdig akzeptierten Identitätsnachweis für authentifizierte Nutzer aus. Der Identity Provider unterstützt potenziell beliebige Verfahren der Authentifizierung (z. B. mittels Passwort, HBA oder SMC-B).
  • Ein Policy Provider liefert die für den aufrufenden Nutzer gültigen Berechtigungsregeln (Policy) auf einer spezifischen Fallakte.

Der Aufruf der Sicherheitstoken-Dienste und die Verwaltung der von diesen abgerufenen Sicherheitsnachweise wird gegenüber dem EFA-Teilnehmersystem über den EFA-Kontext-Manager gekapselt.

PIM EFA Dienste.png

Aufbau des Sicherheitskontextes

Die nachfolgende Abbildung stellt das Kommunikationsmuster zum Aufbau des Sicherheitskontextes im Überblick dar. Jeder nachfolgende Aufruf eines EFA-Dienstes erfordert, dass der im EFA-Kontext-Manager verwaltete Sicherheitskontext in Form von authentischen Sicherheitsnachweisen an den aufgerufenen Dienst übergeben wird. Dieser wird so in die Lage versetzt, den Sicherheitskontext des Aufrufers zu rekonstruieren und dadurch den Aufruf innerhalb dieses Kontextes gegen die geltenden Sicherheitsregeln zu verifizieren.

PIM SEQ Kontext aufbauen.png

  1. Der EFA-Teilnehmer authentisiert sich gegenüber dem EFA-Teilnehmersystem. Die EFA Spezifikation macht hierzu keine normativen technischen Vorgaben, Umsetzungen müssen jedoch die Regularien des EFA Sicherheitskonzepts berücksichtigen.
  2. Das EFA-Teilnehmersystem (TNS) erfasst die für die EFA-Nutzung wichtigen Informationen zum EFA-Teilnehmer und übermittelt sie an den EFA-Kontext-Manager. Hierzu wird die funktionale Schnittstelle openContext des EFA-Kontext-Managers verwendet.
  3. Der EFA-Kontext-Manager nutzt die übergebenen Informationen, um für den EFA-Teilnehmer von den EFA-Sicherheitsdiensten Sicherheitsnachweise abzurufen, die von den EFA-Fachdiensten prüfbar sind. Welche Dienste aufgerufen werden, hängt von der konkreten Sicherheitspolitik eines EFA-Netzwerks ab. Eine typische Konfiguration umfasst den Aufruf des Identity Providers zum Abruf eines netzweit gültigen Identitäts- und Authentisierungsnachweises. Optional können auch Teile der für den Teilnehmer geltenden Zugriffspolitik bereits vor dem Aufruf der EFA-Fachdienste von einem Poicy Provider abgefragt werden.
  4. Der EFA-Kontext-Manager verknüpft die abgerufenen Sicherheitsnachweise mit der aktuellen Nutzersitzung und liefert einen Verweis auf den so gebildeten Sicherheitskontext an das EFA-Teilnehmersystem zurück.

Anlegen einer Fallakte

Eine neue Fallakte wird angelegt, indem im EFA-Ressource-Register eines EFA-Providers für den betroffenen Patienten eine neue Partition angelegt wird, die sowohl mit einem Zweck als auch einer Einwilligung verbunden ist:

  • Gemäß der Vorgaben des Interaktionsmusters Anlegen einer Fallakte erteilt der Patient eine informierte, schriftliche Einwilligung über die Nutzung einer Fallakte zur Unterstützung einer Behandlung. Die vom Patienten benannten Teilnehmer der Behandlung sind die zugriffsberechtigten Teilnehmer der Fallakte.
  • Der Arzt baut über sein EFA-Teilnehmersystem den zur Anlage einer EFA erforderlichen Sicherheitskontext auf (siehe Kommunikationsmuster Aufbau des Sicherheitskontextes).
  • Der Arzt fordert beim von seinem EFA-Provider bereit gestellten EFA-Ressource-Manager die Anlage einer Partition als Ausgangspunkt einer neuen Fallakte an. Hierbei benennt der den Zweck der Akte sowie die als Teilnehmer zu berechtigenden Personen und Organisationen.

PIM SEQ EFA Anlegen var1.png

  • Der EFA-Provider prüft, ob für den Patienten bereits eine Partition existiert, die mit dem angegebenen Zweck assoziiert ist. Im Ergebnis dieser Prüfung müssen zwei Konstellationen unterschieden werden:
    • Es besteht noch keine Fallakte für den benannten Patienten und den benannten Zweck: Eine neue, aus einer einzigen Partition bestehende Fallakte wird angelegt
    • Es besteht bereits eine Fallakte für den benannten Patienten und den benannten Zweck: Im Ergebnis der angeforderten Anlage einer neuen EFA wird diese der bestehenden Fallakte als weitere Partition hinzugefügt. Der Teilnehmerkreis (und damit die Zugriffsrechte) werden wie in der neuen Einwilligung angegeben angepasst.

Die nachfolgenden Abschnitte definieren das Verhalten des EFA-Providers in diesen beiden Konstellationen.

Neu-Anlage einer Fallakte

  • Im EFA-Berechtigungsmanagement des EFA-Providers wird eine neue Berechtigungsregel registriert, die den für die Aktenanlage angegebenen Zweck und die Patientenidentität mit den in der Patienteneinwilligung angegebenen Vorgaben zu den EFA-Teilnehmern und der Gültigkeit der Fallakte verknüpft.
    • (Patient, Zweck) -> (Teilnehmer, Gültigkeit)
  • Der EFA-Provider legt zu der Akte eine initiale Partition als Container-Objekt an, mit dem Dokumente verknüpft werden können.
  • Sofern die Einwilligung des Patienten als (gescanntes) Dokument vorliegt, wird diese als Dokument in die neu angelegte Partition eingestellt.

Fusion mit einer bestehenden Fallakte

  • Im EFA-Berechtigungsmanagement des EFA-Providers wird die Patienteneinwilligung (Berechtigungsregel) für die bestehende Fallakte darauf hin geprüft, ob
    • der Arzt, der die neue Akte anlegen möchte, als Teilnehmer an der bereits zum selben Zweck bestehenden Akte registriert ist. Ist dieses der Fall, wird der Vorgang abgebrochen und eine Fehlermeldung ausgegeben. Ein bereits berechtigter EFA-Teilnehmer kann zu einer bestehenden Akte eine neue Partition hinzufügen oder eine neue/erweiterte Patienteneinwilligung registrieren. Eine gleichzeitige Ausführung beider Aktionen ist nicht möglich, da sich in diese Aktivität unterschiedliche Motivationen hinein interpretieren ließen, die jeweils zu einer unterschiedlichen Verarbeitung der übergebenen Berechtigungen führen würden.
    • die zu der bestehenden Akte registrierte Einwilligung eine Erweiterung der Berechtigungen durch aktuell nicht registrierte Personen/Organisationen zulässt. Ist dies nicht der Fall, wird der Vorgang abgebrochen und eine Fehlermeldung ausgegeben. In diesem Szenario müsste ein bereits berechtigter Teilnehmer zunächst die neue Einwilligung des Patienten an der Akte registrieren. Anschließend könnte der so zum Aktenzugang berechtigte Arzt eine neue Partition an der Akte registrieren.
    • die vom Patienten für die neue Akte gegebene Einwilligung die Fusion mit einer eventuell bereits bestehenden Akte autorisiert. Ist dies nicht der Fall, wird der Vorgang abgebrochen und eine Fehlermeldung ausgegeben. Um die bestehende Akte dennoch um eine weitere Partition erweitern zu können, muss eine entsprechend erweiterte Einwilligung des Patienten vorliegen.
  • Die bestehende Akte wird um eine neue Partition erweitert.
  • Die im EFA-Berechtigungsmanagement des EFA-Providers bereits registrierten Berechtigungsregeln werden um die in der neuen Einwilligungserklärung benannten Teilnehmer erweitert.
  • Sofern die neue/erweiterte Einwilligung des Patienten als (gescanntes) Dokument vorliegt, wird diese als Dokument in die neu angelegte Partition eingestellt.

Anlegen einer Partition zu einer bestehenden Fallakte