Akteure und Rollen der EFA
Dieses Material ist Teil des Leitfadens CDA für die elektronische Fallakte.
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Inhaltsverzeichnis
Akteure
In die Nutzung der elektronischen Fallakte sind folgende Akteure einbezogen:
Versicherter (Patient)
Der Versicherte entscheidet darüber, ob im Zusammenhang mit seiner Behandlung eine Fallakte angelegt wird und erteilt die Berechtigungen für die Nutzung seiner Fallakte.
Der Versicherte kann für die Nutzung seiner Fallakte seine Krankenversichertenkarte bzw. elektronische Gesundheitskarte verwenden, die Nutzung der Fallakte ist aber auch unabhängig von seiner Krankenversichertenkarte bzw. Gesundheitskarte möglich.
Der Begriff „Versicherter“ wird durchgängig auch für Situationen der gesundheitlichen Versorgung verwendet, in denen der Versicherte üblicherweise als „Patient“ bezeichnet wird.
Heilberufler
Der Heilberufler wird durch den Versicherten zur Anlage und Nutzung seiner Fallakte berechtigt. Heilberufler sind die in die Behandlung einbezogenen Ärzte (Heilberufsausweis-Inhaber), die für den Inhalt der Fallakte verantwortlich sind und das medizinische (nicht ärztliche) Personal, das in die Behandlung und Dokumentation (als Gehilfen der Ärzte) einbezogen sind.
Gesundheitseinrichtung (Institution)
Im Kontext der Fallakte wird der Akteur „Heilberufler“ üblicherweise als Rolleninhaber innerhalb einer Institution betrachtet, in der er als Arzt oder Gehilfe seine Berechtigung zur Nutzung der Fallakte aus seiner Mitwirkung an der Behandlung des Versicherten begründen kann. Dabei kann der Versicherte die Berechtigung an weitere Voraussetzungen gebunden haben, z.B. an die Zugehörigkeit zur behandelnden Fachabteilung im Krankenhaus.
Die Erteilung einer Berechtigung an eine Institution ist jedoch in jedem Fall an die Voraussetzung gebunden, dass den innerhalb der berechtigten Institution tätigen Heilberuflern ausschließlich im Rahmen ihrer Beteiligung an der Behandlung eine Nutzung ermöglicht wird und eine Nutzung durch nicht in die Behandlung einbezogene Personen in der Einrichtung technisch oder organisatorisch verhindert wird.
Fallaktendienstanbieter (EFA Provider)
Ein Fachdienstanbieter stellt einen (zugelassenen) Fachdienst zur Verfügung, den Leistungserbringer auf der Grundlage einer freiwilligen, informierten Einwilligung des Patienten zum Austausch medizinischer Daten nutzen. Bei dem angebotenen Fachdienst kann es sich um die Fallakte oder einen anderen Gesundheitsdatendienst handeln. Ein Fachdienstanbieter für die Fallakte (Fallaktendienstanbieter) richtet für den Versicherten die Fallakte ein und verwaltet die Fallakte sowie die vom Versicherten erteilten Berechtigungen. Er stellt auch einen expliziten Ansprechpartner für Datenschutzfragen des Versicherten.