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(Teildokument von Übermittlung meldepflichtiger Krankheiten)
Dieses Material ist Teil des Leitfadens Übermittlung meldepflichtiger Krankheiten.
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Im Rahmen des Erprobungsprojektes in Nordrhein-Westfalen steht die Übermittlung der namentlichen Meldungen an das örtlich zuständige Gesundheitsamt im Fokus der Aktivitäten.
Während bei der Arztmeldung die Erkrankungen über den ICD-10-Code voraussichtlich auf CDA-Level 3 abgebildet werden können, ist für die Labormeldungen nach aktuellen Stand nicht sichergestellt, dass von allen Primärsystemen eine einheitliche Nomenklatur für die Erreger und Nachweismethoden verwendet wird. Daher wird bei den Labormeldungen derzeit CDA-Level 1 und 2 angestrebt.
Dokumententyp | Beschreibung | Dok.-Template-ID |
---|---|---|
Arztmeldung | Arztmeldung nach § 6 IfSG | 1.2.276.0.76.? |
Labormeldung | Labormeldung nach § 7 Abs. 1 IfSG | 1.2.276.0.76.? |