Spezifikation KVK-Daten

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Gestaltung und bundesweite Einführung der Krankenversichertenkarte BMV-Anlage 4

Technische Spezifikation der Arztausstattung Seite 27 von 51 -Lesegeräte- Stand 06.03.2003 -– gültig ab 01.01.2003 [1]

Datenstruktur des Application-file und Prüfvorgaben:

Tag Länge
(min-max)
Wert optional Datentyp Prüfvorgaben
'60' 51-214 VersichertenDatenTemplate
'80' 2-28 KrankenKassenName AN TLV-Z
'81' 7 KrankenKassenNummer N TLV-Z
'8F' 5 VKNR 1) / WOP-Kennzeichen *) o N TLV-Z
'82' 6-12 VersichertenNummer N TLV-Z
'83' 1 oder 4 VersichertenStatus 1) N TLV-Z
'90' 1-3 StatusErgänzung 1) o AN TLV-Z
'84' 2-15 Titel 2) (mehrere Titel sind durch Blank getrennt) o AN TLV-Z L'84'...'86'
'85' 1-28 VorName 2) (mehrere Vornamen sind durch Bindestrich oder Blank getrennt) o AN TLV-Z L'84'...'86'
'86' 1-15) NamensZusatz/VorsatzWort 2) (mehrere Namenszusätze sind durch Blank getrennt) o AN TLV-Z L'84'...'86'
'87' 2-28 FamilienName AN TLV-Z
'88' 8 GeburtsDatum N TLV-Z 4)
'89' 2-28 StrassenName&HausNummer (durch Blank getrennt) o AN TLV-Z
'8A' 1-3 WohnsitzLänderCode 3) (Datenobjekt entfällt bei Defaultwert = D) o AN TLV-Z L'8A'...'8C'
'8B' 4-7 Postleitzahl 3) N AN TLV-Z 5) L'8A'...'8C'
'8C' 2-23 OrtsName 1),3) (mehrere Namensbestandteile durch Blank oder Sonderzeichen getrennt) AN TLV-Z L'8A'...'8C'
'8D' 4 GültigkeitsDatum 1) o N TLV-Z 6)
'8E' 1 PrüfSumme (XOR) über das gesamte VersichertenDatenTemplate XOR Berechnung

\*) Das WOP-Kennzeichen gilt nur für Betriebs - und Innungskrankenkassen, entsprechend dem Kennzeichen gemäß § 2 Abs. 2 der Vereinbarung zur Festsetzung des Durchschnittsbetrages gemäß Artikel 2 §2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einführung des Wohnortprinzipes bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte und zur Krankenversichertenkarte gemäß § 291 Abs. 2 SGB V.

Datentyp:

AN alphanumerisch nach DIN 66003, deutsche Referenzversion mit eingeschränkt zulässigen Sonderzeichen nach Ziffer 5.4
N numerisch nach DIN 66003.

Erläuterung der Prüfvorgaben:

T Der tag ist auf den zulässigen Wert zu prüfen.
L Die Längenangabe (length) ist auf ihren Wert innerhalb des je tag zulässigen Wertebereichs zu prüfen.
V Die Länge des values ist auf Entsprechung zur Längenangabe zu prüfen.
Z Der Zeichensatz ist auf Zulässigkeit zu prüfen. Es gilt der Zeichensatz nach DIN 66003 mit eingeschränkt zulässigen Sonderzeichen gemäß Technische Spezifikation der Versichertenkarte, Ziffer 6.5
Z 4) Das Geburtsdatum ist in der Ausprägung TTMMJJJJ zu codieren. Neben dem logisch richtigen Datum ist auch Tag = 0 zulässig (00MMJJJJ) und Tag+Monat = 0 (0000JJJJ).
Z 5) Eine alphanumerische Postleitzahl ist nur zulässig, wenn das Datenobjekt WohnsitzLänderCode gesetzt ist.
Z 6) Das Gültigkeitsdatum ist MMJJ codiert. Die Monatsangabe ist auf logische Korrektheit zu prüfen.
L '84'...'86' Prüfung der Gesamtlänge der vorhandenen Datenobjekte gemäß Anmerkung 2)
L '8A'...'8B' Prüfung der Gesamtlänge der vorhandenen Datenobjekte gemäß Anmerkung 3)

Darüber hinaus gibt es Anmerkungen zu 1), 2) und 3), die aber für die Datenübermittlung keine Rolle spielen.