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Template CaringBenefit_SGB_XII
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ 61 ff. SGB XII gesetzlich geregelt. Die Information, ob ein Patient Hilfe zur Pflege erhält, ist im ambulanten Bereich, z.B. im Rahmen der enteralen Ernährungsversorgung durch ein HomeCare Versorger von Bedeutung und damit Bestandteil des ePflegeberichts.
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