Appendix
Dieses Material ist Teil des Leitfadens Medikationsplan.
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Inhaltsverzeichnis
Appendix (nicht normativ)
Aspekte zur Mehrsprachigkeit
In Deutschland leben laut einem Bericht der Bundesregierung (10. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Oktober 2014)) ca. 20% Ausländer oder Deutsche mit Migrationshintergrund. Um sprachlichen Problemen abzuhelfen, setzen daher einige Leistungserbringer mit ihren Medikationsplänen im Routinebetrieb auf mehrsprachige Ausdrucke, vor allem in Bezug auf die Patientenhinweise und –instruktionen ([heidelberg]).
Voraussetzung für eine korrekte Zuordnung und Interoperabilität der einzelnen Angaben in einem Medikationsplan ist eine weit gehende Kodierung der Angaben, Hinweise und Instruktionen. Mit der Version vom 18. Dezember 2014 hat allerdings die Koordinierungsgruppe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft beschlossen, gerade diese Kodierungen (zunächst) aus der Spezifikation zu streichen.
Die Hersteller von Software, insbesondere Arzneimitteldatenbank-Anbieter, haben bereits Listen solcher Angaben, Hinweise und Instruktionen – teilweise auch mehrsprachig – und könnten somit wertvolle Beiträge bei der Aufstellung solcher in Deutschland einheitlicher Kataloge (Listen) leisten. Wenn diese Listenelemente entsprechend kodiert und einheitlich zur Verfügung stehen würden, käme man optimalen Möglichkeiten von mehrsprachigen Medikationsplänen ein großes Stück näher.
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SNOMED Clinical Terms® (SNOMED CT®)
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Amtlicher ATC-Index mit DDD-Angaben
Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) erteilte am 1. Dezember 2014 die Genehmigung zur unentgeltlichen Nutzung des amtlichen ATC-Index mit DDD-Angaben, der jeweils zum Stichtag 1. Januar eines Jahres in Kraft tritt und auf der Homepage http://www.wido.de/amtl_atc-code.html veröffentlicht wird, zur Verwendung in Projekten zum Medikationsplan.
Dabei ist Folgendes zu beachten: Es ist untersagt, den amtlichen ATC-Index mit DDD-Angaben darüber hinausgehend – auch nur teilweise –für andere Zwecke, insbesondere für kommerzielle Zwecke zu nutzen, Änderungen oder Manipulationen im amtlichen ATC-Index mit DDD-Angaben vorzunehmen. Der Nutzer ist verpflichtet, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und insbesondere bei wissenschaftlich genutzten abgeleiteten Werken in digitaler Form an prominenter Stelle folgenden Hinweis zu platzieren „Datenquelle des amtlichen ATC-Index mit DDD-Angaben: GKV-Arzneimittelindex im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO), AOK Bundesverband GbR Stand „Datum““. Der Nutzer verpflichtet sich dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) etwaige Publikationen, die auf der Anwendung der Daten des GKV-Arzneimittelindex basieren, dem WIdO unverzüglich nach der Veröffentlichung in zwei Exemplaren unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls eine Lizenz zur kostenfreien Nutzung der Datenbank zur Verfügung zu stellen.
Projektträger und -kontributoren
Organisation | |
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Ärztekammer Nordrhein | |
Ärztekammer Westfalen-Lippe | |
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | 100px |
Hochschule Niederrhein, Krefeld | |
HL7 Deutschland e. V. | |
Interoperabilitätsforum | |
ART-DECOR Expert Group |