Einleitung
(→Einleitung) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | {{DocumentPart}} | ||
{{DocumentPart}} | {{DocumentPart}} | ||
=Einleitung= | =Einleitung= | ||
+ | ==Hintergrund/Motivation== | ||
+ | Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)<ref>Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) https://dejure.org/BGBl/2015/BGBl._I_S._1211</ref> hat mit § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement eingefügt. Versicherte sollen damit beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die folgende Versorgung unterstützt werden | ||
+ | |||
+ | Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement<ref>Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus. | ||
+ | |||
+ | Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt uns abgestimmt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag <ref>2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/2._AEnderungsvereinbarung_zum_Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und zum 1. Januar 2020 wirksam wird. | ||
+ | |||
+ | ==Zielgruppe== | ||
<!-- | <!-- | ||
− | + | *Krankenhäuser mit angegliederten Service-Einrichtungen (Sozialdienste, Case Management) als betreuende Organisation des Antragstellers | |
+ | *Krankenkassen, Rentenversicherungsträger als Empfänger des Antrags | ||
--> | --> | ||
− | + | *Software-Entwickler und Berater, die mit Implementierungen und Integrationen im Umfeld des „Entlassmanagements/Rehabilitation" betraut sind | |
+ | |||
+ | |||
+ | ==Abgrenzung== | ||
+ | Folgende Themen sind nicht Gegenstand dieses Implementierungsleitfadens: | ||
+ | |||
+ | * Spezifikation von Infrastrukturen, Workflows, Nachrichten, Prozeduren oder Protokollen zur Übermittlung des ''Antrags auf Anschlussrehabilitation''. | ||
+ | *'''Digitale Signaturen''' und andere '''Sicherheitsaspekte''' (z. B. Verschlüsselung) - mehr dazu unter <ref name="cdasign">Erstellung von XML-Signaturen für Dokumente nach Clinical Documents Architecture – R2 (Elektronische Signatur von Arztbriefen). Spezifikation der Bundesärztekammer, Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe. Version 1.4 vom 20. Mai 2008</ref>. | ||
+ | *Transport von CDA-Dokumenten - mehr dazu unter <ref>IHE Deutschland: Cookbook http://wiki.hl7.de/index.php?title=IHE_DE_Cookbook</ref> | ||
+ | *Verwendung von XSL-Stylesheets | ||
− | + | ==Hinweis auf ART-DECOR®== | |
+ | [[Datei:Art-decor-logo2016.jpg|180px|right]] | ||
+ | Alle technischen Artefakte wie Templates und Value Sets sind auf ART-DECOR® als Spezifikations-Plattform einsehbar sind. Der direkte Link zur ART-DECOR® Live Version ist http://art-decor.org/art-decor/decor-project--sgevko-, die HTML-Dokumentation steht auf http://hl7de.art-decor.org/index.php?prefix=cdaaar- zur Verfügung. <!--Dort sind auch die ergänzenden Materialien wie Beispieldokumente und Schematrons herunterladbar.--> | ||
− | |||
Version vom 16. Oktober 2019, 14:50 Uhr
Dieses Material ist Teil des Leitfadens Antrag auf Anschlussrehabilitation.
|
Dieses Material ist Teil des Leitfadens Antrag auf Anschlussrehabilitation.
|
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Hintergrund/Motivation
Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)[1] hat mit § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement eingefügt. Versicherte sollen damit beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die folgende Versorgung unterstützt werden
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement[2] vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus.
Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt uns abgestimmt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag [3] als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und zum 1. Januar 2020 wirksam wird.
Zielgruppe
- Software-Entwickler und Berater, die mit Implementierungen und Integrationen im Umfeld des „Entlassmanagements/Rehabilitation" betraut sind
Abgrenzung
Folgende Themen sind nicht Gegenstand dieses Implementierungsleitfadens:
- Spezifikation von Infrastrukturen, Workflows, Nachrichten, Prozeduren oder Protokollen zur Übermittlung des Antrags auf Anschlussrehabilitation.
- Digitale Signaturen und andere Sicherheitsaspekte (z. B. Verschlüsselung) - mehr dazu unter [4].
- Transport von CDA-Dokumenten - mehr dazu unter [5]
- Verwendung von XSL-Stylesheets
Hinweis auf ART-DECOR®
Alle technischen Artefakte wie Templates und Value Sets sind auf ART-DECOR® als Spezifikations-Plattform einsehbar sind. Der direkte Link zur ART-DECOR® Live Version ist http://art-decor.org/art-decor/decor-project--sgevko-, die HTML-Dokumentation steht auf http://hl7de.art-decor.org/index.php?prefix=cdaaar- zur Verfügung.
Neuantrag OID
- Neuantrag (DIMDI)