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Version vom 16. Oktober 2019, 11:38 Uhr
Dieses Material ist Teil des Leitfadens Antrag auf Anschlussrehabilitation.
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Einleitung
Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)[1] hat mit § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement eingefügt. Versicherte sollen damit beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die folgende Versorgung unterstützt werden
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement[2] vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus.
Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt uns abgestimmt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag [3] als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und zum 1. Januar 2020 wirksam wird.
Neuantrag OID
- Neuantrag (DIMDI)