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Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Kassen auf Bundesebene haben ein kassenartenübergreifendes, einheitliches Antragsformular zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt, das spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll. | Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Kassen auf Bundesebene haben ein kassenartenübergreifendes, einheitliches Antragsformular zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt, das spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll. | ||
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+ | Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)<ref>Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) https://dejure.org/BGBl/2015/BGBl._I_S._1211</ref> hat mit § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement eingefügt. Versicherte sollen damit beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die folgende Versorgung unterstützt werden | ||
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement<ref>Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus. | Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement<ref>Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus. | ||
− | Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag <ref>2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/2._AEnderungsvereinbarung_zum_Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll. | + | Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt uns abgestimmt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag <ref>2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/2._AEnderungsvereinbarung_zum_Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf</ref> als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll. |
Version vom 30. September 2019, 15:23 Uhr
Einleitung
Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)[1] hat mit § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement eingefügt. Versicherte sollen damit beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die folgende Versorgung unterstützt werden
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement[2] vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus.
Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt uns abgestimmt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag [3] als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll.
Neuantrag OID
- Neuantrag (DIMDI)
Papierformular Antrag auf Anschlussrehabilitation
[Abbildung 1] Formular Antrag auf Anschlussrehabilitation
[Abbildung 2] Formular Ärztlicher Befundbericht (Anhang zum Antrag auf Anschlussrehabilitation)
- ↑ Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) https://dejure.org/BGBl/2015/BGBl._I_S._1211
- ↑ Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf
- ↑ 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/2._AEnderungsvereinbarung_zum_Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf
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