cdaaar:Einleitung: Unterschied zwischen den Versionen
(→Einleitung) |
(→Einleitung) |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement<ref>https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement</ref> vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus. | Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement<ref>https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement</ref> vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus. | ||
− | Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag <ref> | + | Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag <ref>https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/2._AEnderungsvereinbarung_zum_Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement </ref> als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll. |
Version vom 30. September 2019, 15:12 Uhr
Einleitung
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. haben einen Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement[1] vereinbart. Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus.
Die Beteiligten Parteien haben in Folge ein bundeseinheitliches Antragsformular (Antrag auf Anschlußrehabilitation, AR-Antrag) zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation entwickelt, welches mit der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag [2] als Anlage 3a und 3b Bestandteil des Rahmenvertrages wurde und spätestens zum 1. Januar 2020 auch im Entlassmanagement zum Einsatz kommen soll.
Neuantrag OID
- Neuantrag (DIMDI)
Papierformular Antrag auf Anschlussrehabilitation
[Abbildung 1] Formular Antrag auf Anschlussrehabilitation
[Abbildung 2] Formular Ärztlicher Befundbericht (Anhang zum Antrag auf Anschlussrehabilitation)
- ↑ https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf Rahmenvertrag über ein Entlassmenagement
- ↑ https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/2._AEnderungsvereinbarung_zum_Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement
Referenzfehler: Es sind <ref>
-Tags für die Gruppe „Abbildung“ vorhanden, jedoch wurde kein dazugehöriges <references group="Abbildung" />
-Tag gefunden oder ein schließendes </ref>
fehlt.